Das Beispiel Justizzentrum Aachen, das wir alle aus dem Rechtsausschuss kennen, belegt doch eindeutig, welchen Fortschritt das für den jeweiligen Standort gebracht hat oder bringen wird.
Die neuen Justizzentren entstehen in gänzlich neuen Justizgebäuden. Auch das ist anzumerken. Damit gewinnen nicht nur die Justiz, ihre Beschäftigten, die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft, sondern auch die Bürgerschaft erfährt durch die neuen Justizzentren gleichzeitig den Vorteil dieser Strukturveränderung. Darüber hinaus erlangen die Städte städtebauliche Vorteile, die ihnen wiederum Gestaltungsspielraum verschaffen. Das zeigt auch, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. -Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einem Gesetzentwurf ist es normalerweise ein bisschen voller im Saal. Lieber Kollege Kutschaty, das der Saal jetzt nicht voll ist, zeigt doch, dass das Interesse an diesem Thema anscheinend sehr gering ist, weil die Leute denken, dass das, was wir tun, vernünftig ist.
Es ist deswegen vernünftig, weil – das ist schon mehrfach angesprochen worden – die kleineren Amtsgerichte in den kreisfreien Städten, in Herne und in Gelsenkirchen, nicht zwingend existieren müssen, sondern es um überkommene Strukturen geht. Überkommende Strukturen zu erhalten, glaube ich, ist niemals richtig.
Dass die Versäumnisse älter sind als der Kollege Lindner aus meiner Fraktion zeigt doch nur, dass Sie von der SPD in Ihren Reihen jahrzehntelang weggeschaut haben. Sie haben sich nicht getraut.
Wir sollten Maßnahmen, die man schon längst hätte ergreifen sollen, heute in Angriff nehmen. Wir gehen nicht aus der Fläche heraus, sondern bleiben bürgernah. Die Justiz ist leicht erreichbar. Ich glaube, es ist nicht gefordert, dass man in Herne oder Gelsenkirchen mehrere Rathäuser hat. Insofern setzt die Justiz nur das um, was andere Verwaltungen in diesen Städten schon längst vollzogen haben.
Ich will nicht nach Köln gucken; das macht ein Düsseldorfer nicht. Aber ich kann nur sagen: Auch wir in Düsseldorf haben – seit ich denken kann – nur ein Amtsgericht. Düsseldorf ist immerhin die zweitgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen. Das klappt hervorragend. Es gibt ein altes Amtsgericht in Gerresheim, dass wir schon seit längerem
sinnvoll für Haftplätze nutzen. Man kann einmal überlegen, was man mit den anderen Gebäuden macht, die man für die Justiz nicht mehr benötigt.
Ich glaube, der Weg von Gerresheim in die Altstadt von Düsseldorf ist weiter, als der Weg von Herne nach Gelsenkirchen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine lange Debatte ist vor diesem Gesetzentwurf gewesen. Wir haben im Rechtsausschuss mehrfach eingefordert, in der Frage der Zusammenlegung von Amtsgerichten endlich Farbe zu bekennen. Es wurde ein Gesamtkonzept angekündigt. Ich kann nur sagen: Was lange währt, wird eben nicht immer gut, Frau Ministerin. Das belegt dieser Gesetzentwurf.
Für meine Fraktion möchte ich noch einmal herausstellen, dass wir nicht grundsätzlich gegen Justizzentren sind und ich auch nicht grundsätzlich sagen würde, dass es in jeder Stadt nur ein Amtsgericht geben soll oder zwei oder drei geben sollte. Das ist ein Frage, die man nicht am grünen Tisch entscheiden kann, sondern einzelfallbezogen mit den Kommunen die Situation vor Ort analysieren muss, um einzelfallbezogen zu entscheiden.
Für Düsseldorf – da stimme ich dem Kollegen Orth zu – reicht ein Amtsgericht völlig aus, weil Düsseldorf eine zentral ausgerichtete Stadt mit guten Verkehrsanbindungen ist. Für Mönchengladbach würde ich das zum Beispiel verneinen. Dort gibt es ja auch die Debatte, ob wir mehrere Amtsgerichte brauchen. Diese Städte sind eben unterschiedlich strukturiert.
Das gilt auch für Gelsenkirchen. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen weist mit seinem Beschluss vom 14.06.2007 zu Recht darauf hin, dass die Stadt Gelsenkirchen bipolar angelegt ist und wir eben nicht jede Stadt mit einer anderen Stadt vergleichen können.
Frau Ministerin, ich finde, dass man den kommunalen Willen – Thema: Anbindung, Bürgerrechte, Bürgernähe – ernst nehmen muss. Es gibt einen Beschluss des Rates, der sagt: Was Bürgernähe ist, können wir vor Ort selber entscheiden. Dieses Diktat von oben brauchen wir nicht. So spricht
sich der Rat auch sehr klar für einen Erhalt der Standorte im Süden und Norden aus, und zwar aufgrund der besonderen Struktur in Gelsenkirchen. Wir haben das Thema zwar noch nicht auf dem Tisch; aber für Mönchengladbach würde ich in dieser Debatte ähnlich entscheiden, nachdem man sich mit den Leuten vor Ort einmal unterhalten hat und sich die Situation genau angeschaut hat.
Im Übrigen, Herr Orth, hat Ihre Fraktion diesem Ratsbeschluss in Gelsenkirchen zugestimmt. Ihr Ratsmitglied Frau Schürmann – vielleicht sollten Sie sich einmal mit Ihrer Basis unterhalten und nicht nur hier im Raumschiff Landtag agieren – sagt – ich zitiere aus der Debatte zu dem Ratsbeschluss –:
„Die FDP-Ratsgruppe bleibt auch im Rat bei Ihrer Meinung, dass beide Amtsgerichte erhalten bleiben müssen. Weiter zitierte Frau Schürmann“
„welches den Erhalt beider Amtsgerichte Gelsenkirchen unterstütze. Es sei Aufgabe der Kommunen, Bürgernähe zu erhalten.“
Genau hier findet eine Abwägung statt. Insofern sollte man sich vielleicht einmal die Argumente anhören.
Zweites Beispiel ist Herne. Auch hier halte ich die Entscheidung für unausgegoren; denn wie man heute der Lokalzeitung entnehmen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die gesamten Fragen des Denkmalschutzes noch lange nicht gelöst. Frau Ministerin, da müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie nicht erst die Entscheidung der Bezirksregierung bezüglich des Denkmalschutzes abwarten, die offensichtlich noch nicht vorliegt. Es liegt also noch keine Entscheidung der Bezirksregierung vor, wie man die Denkmalprobleme lösen will. Es geht um denkmalgeschützte Gebäude, die überplant werden sollen. Es handelt sich dort um ein ehemaliges Hafthaus, das überplant werden soll, und im Zusammenhang mit dem Amtsgericht wird den Plänen des BLB seitens der Bezirksregierung nicht zugestimmt. Aus der Zeitung heute ist hierzu zu entnehmen – ich zitiere –:
Die Zustimmung der Bezirksregierung liegt nicht vor – Denkmalschutz interessiert uns nicht! – Diese Einstellung halte ich für unausgegoren. Bevor solche Dinge vor Ort nicht geklärt werden, sollte man einen Gesetzentwurf nicht vorlegen, ihn auch nicht beschließen und auch nicht annehmen, dass die Probleme später gelöst werden. Das halte ich für nicht seriös. Ich finde, es ist auch vor Ort nicht glaubwürdig zu vermitteln, wenn man auf diese Fragen keine Antwort hat. Ich stimme dem Kollegen Kutschaty ausdrücklich zu: Hier wird über die Interessen der Bevölkerung vor Ort, über die kommunalen Gebietskörperschaften, über die Meinung der Kommunen hinweg entschieden. Das ist kein guter Stil.
Wir wollen für unsere Reform die Zustimmung vor Ort. Die entsprechenden Überlegungen sollte man daher vorher vortragen, darüber Einvernehmen herstellen und ausgegorene Gesetzentwürfe vorlegen. – Dies ist keiner.
Danke schön, Frau Düker. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 14/6933 an den Rechtsausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
12 Präventionskonzept für den Gesundheitsbereich in Nordrhein-Westfalen angemessen geschlechtergerecht gestalten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Juli 2006 haben wir in Nordrhein-Westfalen ein neues hervorragendes Präventionskonzept. Dieses verfolgt das
Ziel, zum Erhalt der Gesundheit all unserer Bürger und Bürgerinnen effektiv beizutragen. Hieraus entwickelten sich bereits hervorragende Initiativen wie „Leben ohne Qualm“, „Gesundheit von Mutter und Kind“, „Prävention bei Übergewicht“ und vieles mehr.
Unser heutiger gemeinsamer Antrag zielt nun darauf ab, einen Schwerpunkt, der uns bisher zu wenig im Blick zu sein scheint, hervorzuheben. Wir alle wissen, dass Präventionskonzepte umso erfolgreicher sind, je besser, das heißt je differenzierter sie sich an Zielgruppen wenden. Zu den bisherigen Kategorien wie Alter oder soziale Lage gehört sicherlich vor allem auch das Geschlecht. Um einen wirklich effektiven Beitrag zum Erhalt unserer Gesundheit zu leisten, muss das nordrhein-westfälische Präventionskonzept geschlechtergerecht weiterentwickelt werden.
Durch geschlechtergerechte Präventionskonzepte wird die Gesundheit gestärkt, Krankheiten werden verhütet und Krankheitsfolgen werden minimiert. Daher muss erfolgreiche Prävention zielgruppenspezifisch angelegt sein, und die Unterschiede in der gesundheitlichen Situation müssen separat für Frauen und Männer betrachtet werden.
Gerade im Bericht der Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode zum Thema „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsvorsorge in NRW“ ging es vor allen Dingen um die mangelhafte Berücksichtigung geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Bedürfnislagen in der Gesundheitsversorgung. Dieses gilt es in den Fokus zu nehmen und dort, wo dies noch nicht geschieht, das in unserem Präventionskonzept gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Notwendigkeit zur geschlechterspezifischen Betrachtung ist belegt und seit Jahren unumstritten. Wissenschaftliche Erkenntnisse liegen vor, dass die Schmerzsymptomatik bei Herzinfarkten bei Frauen völlig anders ist als bei Männern. Das gilt auch für die Wirkung von Schmerzmitteln. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede bei Männern und Frauen.
Zu diesem Zusammenhang liegen uns bereits viele verschiedene Studien vor. Wir wissen mittlerweile, dass Unkenntnis und das Fixiertsein auf das typische Krankheitsbild bei Männern für Frauen Lebensgefahr bedeuten kann. Die frühe Erkennung einer Erkrankung, die rechtzeitige Behandlung und somit die Gewinnung wertvoller Zeit unterstreicht den geschlechterspezifischen Ansatz im Gesundheitswesen. Somit müssten wir nicht mehr über Sinn und Notwendigkeit reden, da dies inzwischen allgemein anerkannt ist.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Die grundsätzliche Weiterentwicklung unseres Präventionskonzeptes in Richtung Geschlechtersensibilität ist notwendig. Wir hoffen, die heutige Diskussion bewirkt, dass bei der Umsetzung der Präventionsziele die gruppen- und geschlechterspezifischen Ansätze konsequent beachtet werden. Gerade die Gemeinsamkeit aller vier Fraktionen bezüglich dieses Antrages zeigt, dass wir ein wichtiges Thema konsequent angehen und wissenschaftliche Erkenntnisse gemeinsam umsetzen wollen zur Gesunderhaltung unserer Bürger und Bürgerinnen. – Vielen Dank.