Wir haben keine Sorge, dass die Polizeibehörden dieses Landes sorgfältig ihre Arbeit machen und genau das tun, was wir erwarten, nämlich dass eine verfassungskonforme Anwendung von Eingriffsrechten geschieht.
Ich weise darauf hin, weil das mehrfach in Ihren Beiträgen fälscherweise gesagt wurde: Kein Land hat die entsprechende Novellierung abgeschlossen, übrigens, Frau Düker, auch nicht Bremen und Hamburg, wo sie bedauerlicherweise mittlerweile in der Regierung sind. Da gibt es ebenfalls keine Präzisierungen.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das entscheiden immer noch die Wählerinnen und Wähler! Das ist sehr undemokratisch, wie Sie sich hier aufstellen, Herr Innenminister!)
Bleiben Sie ganz ruhig. – Wir befinden uns in einem entsprechenden Prüfungsprozess. Das, was die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages zu der Anhörung gesagt haben, Herr Kollege Rudolph, sollte Sie einigermaßen ruhig werden lassen, denn
wir haben doch erlebt, dass Sie nicht ungeschoren aus der Anhörung herausgekommen sind und dass Herr Edathy und Herr Wiefelspütz Änderungen an einem Gesetzentwurf einfordern, den Sie selber mit ausgearbeitet haben.
Wir haben guten Grund, die bereits begonnene sorgfältige Prüfung und Beratung weiter fortzuführen. Ich bin sehr sicher, dass wir am Ende zu guten Ergebnissen kommen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnung nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag mit der Drucksache 14/7447 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich hiermit fest: Diese Überweisungsempfehlung ist mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Die Fragen wurden Ihnen in der genannten Drucksache mit den Mündlichen Anfragen 226 und 234 aus der letzten Fragestunde sowie den Mündlichen Anfragen 235 bis 240 vorgelegt.
Am 20. August 2008 hat die Landesregierung nach mehrmaligen Nachfragen (Drucksache 14/6975 und Drucksache 14/7180) einräumen müssen, dass sie im Zuge des Regierungswechsels 2005 bereits mehrere unbefristete Stellen für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen hat. Zudem musste das Finanzministerium eingestehen, dass man bisher sogar vier Verträge übersehen hatte, was die Anzahl der
In der jüngsten Antwort der Landesregierung (Drucksache 14/7180) wird allerdings behauptet, dass sie von Anfang an die Absicht gehabt hätte, hier unbefristete Stellen zu schaffen. Das deckt sich nicht mit dem Haushaltsplan. Hier waren bisher alle Stellen bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Darüber hinaus deckt sich diese Aussage nicht mit früheren Äußerungen der Landesregierung.
Bleibt die Landesregierung bei der Aussage, dass sie von Anfang an die Absicht hatte, für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet Stellen zu schaffen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat nie die Aussage getroffen, dass sie von Anfang an die Absicht gehabt hatte, für die im Zuge des Regierungswechsels 2005 neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristete Stellen zu schaffen. Folgerichtig sind die Stellen zunächst auch bis zum 31. Dezember 2010 befristet worden.
Richtig ist weiterhin, dass ein Teil der Mitarbeiter auf den zunächst nur befristet eingerichteten Stellen bereits von Anfang an unbefristet beschäftigt war. Dies ist nie in Abrede gestellt worden.
Richtig ist allerdings auch, dass dieser Umstand nicht den Haushaltsplänen entnommen werden kann. Dies beruht darauf, dass die Dauer von Beschäftigungsverhältnissen nicht durch die Haushaltspläne geregelt wird.
Es ist vielmehr eine Frage des Haushaltsvollzugs, wie die zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden. Wie bei allen anderen Stellenbesetzungen in der Landesverwaltung ist es allein in die Entscheidung der Ressorts gestellt, wie die vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten Stellen, auch wenn diese mit einem kw-Vermerk zeitlich befristet sind, besetzt werden. Dabei kann bei der Einstellung der neuen Beschäftigten im Rahmen der dienstrechtlichen Vorschriften zwischen befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen gewählt werden. Hiervon haben die Ressorts in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht.
Auf alle weiteren Umstände bin ich bereits bei der Antwort auf die bereits zuvor gestellte Kleine Anfrage 2661 ausführlich eingegangen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat sich Kollege Töns zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Minister, ich muss zunächst einmal feststellen, dass laut der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 14/7369 die Absetzung der kw-Vermerke vor dem Hintergrund geschah, dass am 31. Dezember 2010 trotz PEM nicht ausreichend freie und besetzbare Stellen für diese hochdotierten Beschäftigten vorhanden sein werden.
Diese hochdotierten Beschäftigten werden wir also nie wieder los. Somit kosten sie zusätzliches Geld. Wird hier nicht von Ihrer Regierung ein Wortbruch plump kaschiert?
Nein, Herr Kollege Töns. Sie wissen auch, dass wir bis Ende 2009 in den Ministerialkapiteln insgesamt 226 Stellen abgebaut haben werden. Das ist also mehr als das Dreifache dessen, was jetzt hier in Rede steht.
Was die Kosten angeht, so kann ich Ihnen das sehr genau beziffern. Die 72 kw-Vermerke der Regierungsneubildungsstellen waren bisher bis zum 31. Dezember 2010 datiert. Würden die Stellen, wie ursprünglich beabsichtigt, tatsächlich zu diesem Zeitpunkt abgebaut werden, würde dies ab 2011 zu jährlichen Einsparungen in Höhe von rund 4,9 Millionen € führen. Demgegenüber werden in den Ministerialkapiteln bis Ende 2009 insgesamt 226 kw-Stellen abgebaut sein. Dies führt bereits ab 2010 zu jährlichen Einsparungen in Höhe von rund 9,5 Millionen €.
Herr Minister, wenn die Begründung für die vielen neuen Stellen ist, dass man in der Hausspitze politisch nahestehende Personen braucht, weil nach 39 Jahren SPD die Ministerien angeblich völlig durchsetzt waren, dann frage ich Sie: Warum hat das Wissenschaftsministerium dann nur eine Dauerstelle nötig, während andere Häuser hier ganz anders handeln, also bedeutend mehr Stellen haben?
Ich darf Ihnen einmal die Verteilung auf die Ressorts vorlegen, da Sie offensichtlich einem Irrtum unterliegen.
In der Staatskanzlei sind es 32 Stellen, beim Innenminister fünf, bei der Justizministerin zwei, beim Ministerium für Schule und Weiterbildung vier, beim
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vier, beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vier, beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landschaft und Verbraucherschutz vier, beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vier, beim Finanzministerium vier, beim Ministerium für Bauen und Verkehr vier und beim Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration – dem LaschetMinisterium – fünf.
Das heißt, bis auf die Staatskanzlei gibt es bei dem Ganzen eine relative Gleichverteilung. Das zeigt, dass wir am Anfang Wert darauf gelegt haben, dass jedes Ressort nur so und so viele Stellen bekommen darf.
Wenn Sie das mit dem Beginn der rot-grünen Epoche in Nordrhein-Westfalen vergleichen, dann stellen Sie fest, dass weit über 20 Leute für zwei Ministerien neu eingestellt wurden. Das können Sie hochrechnen – mal fünfeinhalb –, und Sie werden sehen, dass Sie bei weit über 120 Leuten sind. Daran erkennen Sie, wie bescheiden die neue Regierung nach 39 Jahren Regierung unter der SPD bzw. dann unter der rot-grünen Koalition war.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich Frau Kollegin Gödecke zu einer Frage gemeldet. Bitte, Frau Kollegin.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie dem Parlament und der Öffentlichkeit noch einmal den Unterschied zwischen Stellen und der Bewirtschaftung von Stellen und damit auch dem Abschließen von Arbeitsverträgen klargemacht haben. Vielen Dank auch dafür, dass Sie deutlich gemacht haben, dass man das den Haushaltsplänen nicht ohne Weiteres entnehmen kann. Genau da möchte ich mit meiner Frage anknüpfen: Halten Sie es für wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Tatsache, die nicht allen bekannt ist und in der öffentlichen Berichterstattung auch nicht immer sehr dezidiert dargestellt wird, in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sein könnte, dass man befristete Einstellungen vornehmen wollte, und dass dies in der Beantwortung der vorherigen Kleinen Anfragen gemeint war?
Frau Kollegin Gödecke, natürlich war es zunächst das Ansinnen der Regierung, diese Leute befristet einzustellen. Dann hat es unterschiedliche Aktionen in den verschiedenen Häusern gegeben.
gerichtet wurde und wir eine beschleunigte Absetzung vorgenommen haben, war es nicht möglich, auf den Wechsel zu warten, um dann so etwas durchzuziehen. Vor dem Hintergrund muss man das sehen. Aber Sie sehen die Gesamtbilanz. Wenn Sie die Zahl 226 mit der Zahl 72 vergleichen, dann erkennen Sie, dass wir im Gegensatz zu früheren Regierungen die Ministerialkapitel verkleinert haben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Kuschke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Kuschke.
Herr Minister, aufgrund Ihrer Einlassungen ist aber nicht auszuschließen, dass zu Beginn, als die Stellen eingerichtet wurden, davon ausgegangen werden konnte, dass sie befristet sein sollten.
Was hat denn im Laufe der Monate und Jahre dazu geführt, dass eine Umwandlung in unbefristete Stellen für notwendig gehalten wurde? Sie haben vorhin etwas nebulös von „Aktionen“ in den Ministerien gesprochen. Vielleicht können Sie das noch einmal etwas erläutern.