Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

Wir haben uns seinerzeit den Herausforderungen gestellt, Bürokratie abgebaut und eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Angriff genommen. Die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes 2007 dient der Aufrechterhaltung einer funktionierenden und effizienten Verwaltung. Die Verwaltungsstrukturreform mit der Zusammenlegung und Schließung zahlreicher, teilweise überflüssiger Ämter und Entscheidungsebenen hat natürlich auch Anpassungen im Personalvertretungsrecht erforderlich gemacht, auch um Entscheidungen zu beschleunigen und von bürokratischem, hemmendem Ballast zu befreien.

Wir haben sogar die individuellen Rechte des Einzelnen gestärkt. Es muss gerade bei den Linken eine Horrorvorstellung auslösen, dass es Menschen gibt, die ihre Interessen eigenverantwortlich wahrnehmen wollen. Die Warnungen bei der Umsetzung des Reformvorhabens vor drei Jahren, die Demokratie sei gefährdet, wurden von der Wirklichkeit als Polemik enttarnt. Das partnerschaftliche Miteinander von Personalrat und Vorgesetzten in den Behörden und Verwaltungen war und ist jederzeit gewährleistet.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sie müss- ten mal in einem Betrieb arbeiten! Dann wüssten Sie, was das heißt!)

Ich darf eine Äußerung von Herrn Minister Schneider zitieren, die er noch als DGB-Vorsitzender auf einer Podiumsdiskussion, die wir gemeinsam geführt haben, gemacht hat. Er sagte: Egal, was im LPVG steht, die Mitbestimmung wird funktionieren.

Es ist blanker Unsinn, zu behaupten, ein großes Stück Demokratie würde zerschlagen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Genau das haben Sie gemacht!)

Dieser Vorwurf der Linken ist geradezu lächerlich.

Bei unserer Reform waren zwei Grundsätze zu beachten:

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie sind doch Radi- kalprivatisierer!)

Das Personalvertretungsrecht muss die Interessen der Beschäftigten im Blick haben, ohne die Entscheidungen der Legislative zu blockieren. Die aus dem Demokratieprinzip entwickelte Verantwortungsgrenze muss sicherstellen, dass die Exekutive als Entscheidungsträger die Vorgaben der Legislative um- und durchsetzen kann. Deshalb klingt das Gerede von der Augenhöhe vielleicht gut, ist aber in der Sache falsch.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sie wollen den Untertanen!)

Auf Augenhöhe befinden sich Legislative, Exekutive und Judikative. In einem Rechtsstaat ist es undenkbar, dass die Verwaltung infolge der viel zitierten Augenhöhe gesetzgeberisches Handeln oder das der Regierung auf der Ebene der Mitbestimmung blockieren kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die Legislative – also das Parlament – die Exekutive nicht in eine Lage versetzen darf, in der vom Gesetzgeber beschlossene Maßnahmen nur um den Preis von Zugeständnissen durchgesetzt werden können. Kurzum: Die Legislative darf die Regierung nicht durch Personalvertretungen blockieren. Wenn Sie Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Entscheidungen, bei Modernisierungen und bei Privatisierungen einfordern, dann verleugnen Sie die Legitimation und die Verantwortlichkeit des demokratisch gewählten Parlaments.

Mitbestimmung hat immer die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und effiziente Verwaltungsentscheidungen im Blick zu haben. Das ist im beiderseitigen Interesse von Dienstherren und Mitarbeitern. Zusammen mit den Interessen der Beschäftigten bilden diese Vorgaben natürlich ein Spannungsfeld. Dieses hat die schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit aber im Konsens aufgelöst. Es ging uns um die Rückbesinnung auf den Kernbereich und das richtige Maß der Mitbestimmung und um den Ausgleich der Interessen von Dienstherren und Mitarbeitern. Das ist CDU und FDP gelungen. Das war richtig so. Einer Generalrevision der Reform bedarf es nicht, insbesondere nicht in Form von sogenannten Mindestanforderungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Körfges das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Preuß, es könnte in diesem Hause alles so schön sein, wenn

Sie nicht nach wie vor diesem Irrglauben von „Privat vor Staat“ anhängen würden.

(Beifall von der LINKEN)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wer versucht, einen Gegensatz zwischen demokratisch legitimierten Entscheidungen in Parlamenten und Kommunalparlamenten und Mitbestimmung zu konstruieren, ist weder inhaltlich noch bezogen auf verfassungsrechtliche Diskussionen auf der Höhe der Zeit.

Wir sind der Meinung: Das bedingt einander und schließt sich nicht aus. Ich empfehle, sich in dieser Hinsicht durchaus einmal mit der einschlägigen Fachliteratur zu beschäftigen. Herr Preuß, das Gesetz bleibt sicherlich nicht in der Schublade. Ich habe Ihnen aber eines voraus: Mit einer solchen Politik bleiben Sie mit Sicherheit in der Opposition.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Wir haben in der letzten Wahlperiode einen dramatischen Vertrauensverlust in die abgewählte Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gehabt.

(Minister Guntram Schneider: So ist es!)

Das Landespersonalvertretungsgesetz und seine Deformation durch Schwarz-Gelb war ein maßgeblicher Schritt zur Wahlniederlage. Das LPVG in der von Ihnen geänderten Form hat die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Augenhöhe weg hin zu einer anderen Form der Mitbestimmung geführt. Sie haben Nordrhein-Westfalen geschadet. Unser Markenzeichen war immer, dass auf Augenhöhe miteinander gearbeitet wird. Wir waren stolz auf das modernste und beste Landespersonalvertretungsgesetz.

Wir haben angekündigt, das an die Erfordernisse einer auch im öffentlichen Dienst geänderten Arbeitsumwelt anzupassen. Sie haben das LPVG nach Ihrer Machtübernahme ruiniert und uns von der Spitze ans Ende der Bewegung gebracht.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich bin Ihnen schon fast dankbar, Herr Preuß, dass Sie die Verwaltungsstrukturreform angesprochen haben. Denn die Motive sind durchschaubar. Eigentlich wollte ich es nicht machen. Aber an der Stelle erinnere ich an die Diskussionen zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Mitwirkung bei der angeblichen Verwaltungsstrukturreform, die hier, aber auch vor Ort geführt worden sind. Es gibt das böse Wort, dass man die Frösche nicht fragen soll, wenn man den Sumpf trockenlegen will. Von diesem Geist sind Sie in Bezug auf die Beschäftigten nach wie vor besessen und werden von ihm umgetrieben.

(Minister Guntram Schneider: So ist es! So war es!)

Damit können Sie in NRW keinen Staat machen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Wir haben uns mit einem Gesetz zu beschäftigen, das 330.000 Beschäftigte im Landesdienst und fast die gleiche Anzahl in den Kommunen betrifft. Wir haben uns darüber hinaus damit zu beschäftigen, dass das auch eine Signalwirkung hat. Denn im Gegensatz zu Ihnen gehen wir von der Voraussetzung aus, dass es eine unabdingbare Bedingung für die vernünftige Modernisierung und eine zeitgemäße Ausgestaltung der Verwaltung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Sachverstand im Wege der Mitbestimmung rechtzeitig und frühzeitig einbringen können, meine Damen und Herren. Das macht den Unterschied zwischen Ihrer und unserer Position aus.

Zu dem, was Frau Conrads gesagt hat, will ich ein paar deutliche Ansagen machen. Uns liegen auch die Eckpunkte der Gewerkschaften vor. Ich gehe davon aus, dass sie hier allgemein bekannt sind. Wir haben uns am 16. Juli mit dem Thema beschäftigt und gesagt, dass wir es gemeinsam mit allen auf den Weg bringen, die mitmachen wollen und guten Willens sind. Das schließt alle Fraktionen im Hause ein.

Das schließt allerdings auch ein, dass wir Betroffene zu am Verfahren Beteiligten machen. Das ist für uns ganz wichtig. Herr Preuß, Sie schrecken uns nicht mit Ihrer Ankündigung, dass Interessen gegeneinander stehen. Wir wollen so früh wie möglich die Beteiligten in die Verfahren einbeziehen. Ich bin dem Innenminister und seinem Haus dankbar dafür, dass es diese Verfahren schon gibt.

Wir werden uns Teile der Anliegen der Gewerkschaften genauso wie Teile der Anliegen anderer Betroffener genau anschauen. Ich denke, ich bin kein schlechter Prophet, wenn ich vorhersage, dass wir diesen Anliegen auch zum großen Teil folgen werden. Zu 90 % ist das, was mir im Augenblick vorliegt, absolut mehrheitsfähig. Über den Rest wird man sich im Detail unterhalten müssen. Es ist aber allemal besser, das im Vorfeld zu klären.

Ich kann mir gut vorstellen, warum die Reihen der CDU-Fraktion im Augenblick so leer sind. Denn es ist nicht nur Die Linke als neue Fraktion hier im Hause. Auch Teile der CDU-Fraktion haben seinerzeit mit geballten Fäusten in der Tasche der Änderung des LPVG zugestimmt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn es eines Beleges dafür bedarf, erinnere ich an die eindrucksvollen persönlichen Erklärungen, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der CDU-Fraktion im Anschluss an die Abstimmung abgegeben worden sind.

(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])

Ich richte an genau diejenigen in der CDU-Fraktion einen Appell; vielleicht lesen sie das im Protokoll nach:

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Laumann ist nicht da! Herr Palmen kann das ausrich- ten!)

Herr Laumann ist nicht da, aber Herr Palmen kann es ausrichten.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, das, was Sie in Nordrhein-Westfalen in den Sand gesetzt haben, im Wege der tätigen Reue mit uns gemeinsam wieder in Ordnung zu bringen.

(Heiterkeit von der SPD)

Ich zitiere an der Stelle gerne aus dem Lukasevangelium, Kapitel 15, Vers 7: „Im Himmel ist mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.“

(Manfred Palmen [CDU] erhebt sich von sei- nem Platz.)

Herr Palmen, wenn Sie jetzt schon rausgehen, können Sie den Herrschaften sagen, dass wir unsere Einladung durchaus an das ganze Haus richten, uns dabei zu helfen, das Personalvertretungsgesetz nicht nur wieder in Ordnung zu bringen, sondern auf den nötigen Stand zu modernisieren. Natürlich sind auch christdemokratische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herzlich eingeladen.

Meine Damen und Herren, jetzt wird sicherlich von uns erwartet, dass wir etwas über die Zeitabläufe sagen. Dieser Erwartung will ich auch entsprechen. Ich habe eben für meine Fraktion, ich denke aber auch für weite Teile der Beteiligten ausdrücklich gelobt, dass schon ein Gesprächsprozess im Gange ist und dass sich der Minister schon mit den Beteiligten zusammengesetzt hat.

Insoweit gehe ich davon aus, dass wir uns Ende des Jahres mit einem formalen Referentenentwurf auseinandersetzen können. Herr Preuß, lassen Sie sich überraschen: Darin wird vieles stehen, was auf eine breite Zustimmung stößt.

Wir wissen auch, wo die Beschäftigten in den Verwaltungen und Behörden der Schuh drückt. Wir werden rechtzeitig zur Vorbereitung auf die Wahlen zu den Personalvertretungen ein fertiges Gesetz verabschiedet haben.

Ich bin jetzt einmal mutig und sage hier für meine Fraktion – und sicherlich für viele andere, die auch wollen, dass wir nun zügig zu Beschlüssen kommen –: Wir gehen davon aus, dass wir das, was in der letzten Wahlperiode gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet und auch gegen die wohlverstandenen Interessen von Kommunen und Land gerichtet verändert worden ist, wieder in eine richtige Form, in eine neue, moderne Form bringen werden, und zwar noch vor der Sommerpause im kommenden Jahr.