Ich empfinde diese Art von Anträgen, Herr Witzel, als ziemlich kleinkariert, vor allem vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir in der Welt sicher an vielen Punkten führen müssen, und angesichts der großen Probleme, die diese Welt überall belasten. Die Tatsache, dass wir uns hier für 60 Cent am Tag dieses breite öffentlich-rechtliche Programm in seiner Vielfalt, mit seinen Möglichkeiten usw. leisten können, sollte uns stolz, froh und glücklich machen. Diese Debatten über 17,98 € oder 17,92 € und die Frage, ob jetzt dieses Filmprojekt oder jener Musikantenstadl für den einen qualitätvoll ist und für den anderen nicht, langweilen mich ehrlich gesagt etwas. Denn ich glaube, im Grundsatz gefährden wir mit solchen Gesprächen
Mein Eindruck ist ein ganz anderer: Sie sprechen im Sinne bestimmter Lobby-Verbände. VPRT ist das Stichwort. Das ist der Privatrundfunklobbyverband. Die haben natürlich ein Interesse daran, dass Leute wie Sie in die Parlamente gehen und Anträge wie diesen stellen, damit mal grundsätzlich über die Qualität geredet wird. Wer spricht eigentlich über die Qualität der Privatangebote?
Herr Abgeordneter Krautscheid, Sie sitzen auf dem falschen Platz. Sie sitzen auf dem Platz des Abgeordneten Uhlenberg.
Herr Abgeordneter Kollege Keymis, Sie fragen, warum keiner über die Qualität der Privaten spricht. Sehen Sie nicht den Unterschied? Die einen werden mit staatlich eingeforderten Geldern alimentiert, und die anderen müssen sich selber finanzieren. Deshalb reden wir über die Frage „Qualität“.
Ich bin für die Frage sehr dankbar, Herr Kollege Krautscheid, die mich dazu bringt, Ihnen den kleinen Vorwurf nicht ersparen zu können, dass man eigentlich nicht aus dem Amt in die Sprecherfunktion wechselt. Ich habe mir das vorige Legislatur aus Ihren Reihen immer wieder anhören müssen. Insofern müssen wir das an der Stelle noch einmal erwähnen. Aber das ist nicht der Punkt.
Die Antwort lautet: Nein, ich glaube, dass wir qualitätvolle Angebote in beiden Säulen brauchen, nicht nur im Öffentlich-Rechtlichen. Es handelt sich eben um ein System, in dem alle um Qualität ringen.
Wenn wir aber den Informationsgehalt, sozusagen den Anteil an Information, im Privaten und im Öffentlich-Rechtlichen vergleichen, dann werden Sie schnell feststellen, Herr Kollege Krautscheid, dass das vehement auseinanderklafft. Ich verweise zum Beispiel auf „RTL Aktuell“ bei RTL. Gibt es da eigentlich noch eine Sendung mit Informationen? – Ich wüsste noch eine: „Nachtjournal“ heißt die. Dann ist aber Feierabend. Mehr ist da nicht. Der Rest ist Unterhaltung und fröhliches Beisammensein.
Also meine Antwort ist klar: Diese von Ihnen gestellte Frage kann so gar nicht beantwortet werden, weil Qualität für alle einen Anspruch darstellt, egal ob ich mich privat über Werbeeinnahmen finanziere oder eben über öffentlich-rechtliche Gebühren.
Damit läuft die Zeit wieder. – Ich komme auf den Punkt zurück, auf den ich kommen wollte. Ich habe gesagt, 60 Cent pro Tag kostet uns dieses breite Angebot. Ich meine, dass wir da auch einiges hinzunehmen haben. Natürlich gibt es Leute hier im Hohen Hause, die den „Musikantenstadl“ samstags abends als nicht besonders qualitätvoll und unterhaltend empfinden. Aber bitte schön erhebt euch doch nicht, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Millio
nen Menschen, die genau das gerne gucken wollen und verdammt noch mal dafür auch Gebühren bezahlen. Also: Ich bin der erste Grüne, der sich öffentlich dazu bekennt, dass auch dieses Programm seinen öffentlich-rechtlichen Wert hat, wenn auch nicht den, den ich persönlich für den entscheidenden im Leben hielte.
Ich will auch insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche ansprechen. Vergleichen Sie bitte einmal gründlich, was die Privaten anbieten und gern auch im Internet an Spielangeboten machen, mit dem, was der Öffentlich-Rechtliche gerade in diesem Bereich anbietet.
Sie können es de facto fast nicht vergleichen, denn vieles von dem – das gilt nicht für alle privaten Angebote in dem Bereich – ist im ÖffentlichRechtlichen ausgesprochen qualitätvoll und hebt sich weit von dem ab, was Private unseren Kindern und Jugendlichen anbieten.
Ich halte es auch für falsch, darüber zu diskutieren, dass es keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert mehr gibt. Der ist doch in den letzten Jahren aus meiner Sicht erheblich verstärkt worden. Denken Sie an diese berühmten Themenabende vor allem im Ersten Deutschen Fernsehen, bei denen über eine ganze Woche hinweg bestimmte gesellschaftlich relevante Themen interessant mit Filmen und Beiträgen aufbereitet werden usw. Es gibt viele solche Angebote. Auch große gesellschaftliche Debatten finden doch nicht im Privaten statt, sondern sie finden – nehmen Sie diese unsäglichen SarrazinGeschichten – im Öffentlich-Rechtlichen statt, und das ist auch gut so.
Ich finde, wir diskutieren hier an einer falschen Stelle. Die Frage nach Qualität ist letztlich eine Frage danach: Können wir die Öffentlich-Rechtlichen einschränken, oder können wir sie irgendwie kleiner machen? Das steht bei Ihnen dahinter, Herr Witzel, und das wissen die Menschen draußen im Land. Die FDP steht für „Privat vor Staat“, andere sagen „Privat und Staat“, manche sogar „Staat vor Privat“. Das unterscheidet sich ein Stück weit.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Internet – da offenbart sich das Ganze –: Wenn das Internet für Sie nur ein Markt ist, dann ist es sicher richtig, zu sagen, dass es in diesem Markt ein Ungleichgewicht, Unfairness gibt. Wenn das Internet aber die digitale Spiegelung des öffentlichen Lebens an sich ist – so wie ich es begreife –, mit allem Mist, aber auch allem Guten darin und mit der Tatsache, dass dort kein rechtsfreier Raum herrscht, dann ist es ein Forum, in dem auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen sehr breiten Platz einnimmt.
Mich erreichen Anrufe, Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sagen: Ich bezahle meine Gebühr, aber dafür will ich auch sehen, was im Netz geboten wird, und nicht alles herausgelöscht bekommen. Deshalb halte ich eine Initiative wie die depub.org, durch die Sendungen, die andere aufgenommen haben, wieder hineingestellt werden, für richtig. Die Öffentlich-Rechtlichen mussten sie löschen, aber sie stehen doch im Netz – zum Beispiel die „Tagesschau“ der letzten 20 Jahre – und stoßen offenbar auf Interesse.
Die Internetgemeinde ist durchaus sehr anspruchsvoll bei dem, was sie im Netz sucht. Viel davon findet sie im öffentlich-rechtlichen Angebot. Deshalb muss das aus meiner und aus Sicht der Grünen nicht eingeschränkt, sondern – Herr Witzel, es wird Sie ärgern – ausgebaut werden. Es müssen mehr öffentlich-rechtliche Angebote ins Netz,
und zwar werbefrei – da sind wir uns einig – und finanziert aus dem Gebührenaufkommen, das wir heute einnehmen.
Ich sage noch einen Satz: Wer über Werbefreiheit bei den Gebühren spricht, wie der Kollege Krautscheid gerade – Sie haben beifälligst geklatscht, Herr Kollege –,
der sollte nicht gleichzeitig fordern, dass die Gebühren bei 17,98 € eingefroren werden. Dann müsst ihr ehrlich sein und sagen: Das kostet etwas mehr im Monat, zum Beispiel 20 € pro Empfänger, Empfängerin von Rundfunkangeboten.
Dann sind wir bei einer Größenordnung, in der man möglicherweise werbefrei anbieten kann. Kompensatorisch muss das laufen.
Die Menschen haben inzwischen ganz viel von der Qualität wahrgenommen. Sie reisen alle, Herr Witzel, und wissen, dass das öffentlich-rechtliche Angebot in Italien und Frankreich – am schlimmsten ist es in Amerika – über weite Strecken eher schrecklich ist bzw. es gar nicht gibt. Die privaten Angebote kann kaum noch jemand ertragen. Wenn das Ganze dann möglicherweise noch von Herrn Berlusconi staatsgesteuert stattfindet, wird es umso schlimmer.
Seien wir dankbar und froh, dass wir dieses Angebot für 60 Cent pro Tag haben, bei einigen Qualitätsdebatten, die wir durchaus führen können. Die Qualitätsfrage selbst beantworten die Redakteurinnen und Redakteure jeden Tag mit ihrer Arbeit. Dafür bin ich dankbar.
Vielen Dank für Ihren Antrag. Wir werden ihn noch ein bisschen diskutieren, aber am Ende wird er dahin kommen, wo er hingehört: ins Altpapier.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als Nächster hat Herr Michalowsky für die Fraktion Die Linke das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Öffentlich-Rechtliche und Private konkurrieren um Aufmerksamkeit. Das Maß an jeweils erzeugter Aufmerksamkeit wird durch Einschaltquoten ermittelt. Im privaten Rundfunksystem korreliert diese mit der Höhe der Werbeeinnahmen. Auf Letzteren basiert das Geschäftsmodell der Privaten. Im überwiegend gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem hingegen bezeichnet Werbefinanzierung lediglich einen Nebenaspekt.
Dennoch ist eine Tendenz zur Banalisierung und Verflachung des Programmangebots, wie sie der originären Eigenlogik der Privaten und ihres auf Quote ausgerichteten wirtschaftlichen Wettbewerbsdrucks entspringt, zunehmend auch bei den Öffentlich-Rechtlichen zu beobachten. Mit der Dualisierung des Rundfunksystems gab es eine Entwicklung, die man als Selbstkommerzialisierung bezeichnen kann. Obgleich von den Programmverantwortlichen vehement in Abrede gestellt, lässt sich eine Konvergenz von öffentlich-rechtlichen Angeboten hin zu den Programmformaten der Privaten nicht länger in Abrede stellen. Unter unabhängigen Fachleuten erscheint lediglich das Ausmaß an Konvergenz streitig, nicht aber der Befund selbst.
Erkennbare Defizite in der Programmqualität und der Unabhängigkeit der Programmgestaltung sind allem Anschein nach hausgemacht. Auch werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Schleichwerbungsskandale und durch eine nach parteipolitischen Erwägungen erfolgte Personalpolitik geschwächt. Forciert wird dieser Prozess darüber hinaus durch einen von Eigeninteressen geleiteten ökonomisch-journalistischen Komplex. Darunter sind wirtschaftliche Eigeninteressen von Moderatorenproduzenten ebenso wie jene von kommerziell agierenden Beteiligungsgesellschaften und solche der leitenden Programmverantwortlichen von ARD und ZDF selbst zu erfassen.
Im Kontrast zur Machtposition dieses Interessenkonflikts befinden sich die programmgestaltenden Rundfunkmitarbeiter und -mitarbeiterinnen systembedingt im Nachteil. Zwar können sie sich auf ihre Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit des Rundfunks gegenüber staatlichen Eingriffen berufen, aber nicht gegenüber ihren eigenen Rundfunkanstalten und Führungskräften. Eine Stärkung der organisatorischen Binnenpluralität durch Einführung gesetzlich verpflichtender Redakteursstatute ist daher ebenso erforderlich wie eine grundlegende Modernisierung des öffentlichen Funktionsauftrags.
Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Umbruchprozess. Mit der Pluralisierung der Verbreitungswege von digitalen Medieninhalten bedarf es einer zukunftsorientierten publizistischen Vielfaltsicherung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk behält auch im Digitalzeitalter einen besonderen Funktionsauftrag. Um den Bedingungen einer sich verändernden Medienwelt gerecht zu werden, muss er die mit der Digitalisierung verbundenen Entwicklungspotenziale wahrnehmen und nutzen können. Daher und angesichts der enormen Dynamik des Internets darf den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keine formale Beschränkung in der Wahl des zu erbringenden digitalen Angebots auferlegt werden.
Sicherzustellen ist allerdings, dass eine neue digitale Aktivität im Rahmen des Budgets erfolgt und nicht über eine stetige Erhöhung der Rundfunkgebühren in Rechnung gestellt wird. Als Orientierungsrahmen gilt hier: Der Empfang der ÖffentlichRechtlichen muss für die Bürgerinnen und Bürgern im Digitalzeitalter, in dem die Kosten für Mediennutzung insgesamt steigen, bezahlbar bleiben. Nur so kann die gesellschaftliche Akzeptanz des gebührenfinanzierten Rundfunks auch künftig aufrechterhalten werden.
Der Prozess der Kommerzialisierung allerdings wirkt hier als Entwicklungshemmnis. Wer in einer Welt, in der die Grenzen zwischen ökonomischen und inhaltlichen Aspekten, zwischen Werbung und Medium zunehmend verschwinden, die öffentliche Funktion nicht mehr eindeutig belegen kann, setzt seine Existenzberechtigung aufs Spiel.
Daher gilt es, der zunehmenden Tendenz zur Selbstkommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Einhalt zu gebieten. Nur so lässt sich seine Akzeptanz und Gebührenfinanzierung bei den Bürgerinnen und Bürgern langfristig sicherstellen und die zunehmende Konkurrenzsituation zu privaten Rundfunkanbietern aufheben.