Des Weiteren: Die Gewerkschaft der Polizei hatte sich im Dezember letzten Jahres direkt an den damaligen Ministerpräsidenten gewandt und um Unterstützung für einen neuen Straftatbestand geworben, eben jenen Vorschlag, den die CDU heute in ihrem Antrag zitiert. Diese Unterstützung wurde verweigert. Herr Dr. Rüttgers äußerte zwar Verständnis für das Anliegen, in der Sache aber vertröstete die Gewerkschaft auf die Innenministerkonferenz.
Aber wie verhielt sich Nordrhein-Westfalen denn dann auf der Innenministerkonferenz im Mai dieses Jahres? – Ich möchte den Antragstellern den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 28. Mai, auf den Sie sich berufen, in Erinnerung bringen. Der Beschluss hatte elf Punkte. Einer davon entfiel auf die Forderung nach einer Ausdehnung von § 113 StGB auf normale Dienstverrichtungen. Die übrigen Punkte betreffen weitgehend die Erkenntnisgewinnung und Prävention vor Gewalt – wichtige Bereiche im Übrigen, auf die ich gleich noch kurz eingehen werde.
Nirgends ist in diesem Beschluss die Rede von einem neuen Gesetz oder gar einer Bestrafung von Taten, die nach Dienstschluss verübt werden. Am Ende des Beschlusses findet sich erstaunlicherweise noch eine Protokollnotiz von NordrheinWestfalen. Hinsichtlich einer Verschärfung und Ausdehnung des Strafrechts heißt es dort wörtlich in der Protokollnotiz, es stehe ein ausreichender Strafrahmen zur Verfügung. Es gebe gar keine rechtsfreien Räume bei Straftaten gegen Polizisten, und ein Überbietungswettbewerb bei der Ausweitung abstrakter Strafdrohungen sei nicht zielführend – so die damalige Landesregierung.
Ich fasse zusammen: Die CDU Fraktion fordert hier etwas, was sie selbst, als sie noch die Möglichkeit dazu hatte, erstens zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen hat, zweitens in Form des sächsischen Antrags im Bundesrat torpediert hat und drittens in der Innenministerkonferenz ausdrücklich abgelehnt hat.
Meine Damen und Herren, das Problem, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten immer häufiger Opfer sinnloser Aggressivität und gewaltsamer Übergriffe werden, ist zu ernst, als dass man es zum Anlass für solche Anträge nehmen sollte.
Darüber, wie man dieses Problems Herr werden kann, gibt es seit geraumer Zeit eine fundierte wissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion, die schon lange über den Ruf nach neuen Strafgesetzen hinausgeht. Dabei sind sich alle Beteiligten in einem Punkt einig: Um Gewalttätigkeiten zu verhindern, müssen wir zunächst wissen, wo die Ursachen für Gewalttätigkeiten liegen, denn nur so kann einer fortschreitenden Verrohung effektiv und gezielt vorgebeugt werden. Allein mit neuen Strafnormen lässt sich diese Entwicklung jedoch nicht umkehren.
Es sind Studien in Arbeit oder bereits abgeschlossen, die uns helfen, die Hintergründe der Gewalt zu verstehen. Die statistischen Erhebungen der Polizei werden seit Jahren verfeinert, um möglichst aussagekräftige Daten über das Phänomen zu gewinnen. Dies und mehr kann in dem Beschluss der Innenministerkonferenz nachgelesen werden.
Zurzeit lässt sich, einigermaßen gesichert, Folgendes sagen: Es hat in den letzten Jahren einen Anstieg von Widerstandshandlungen gegeben. Es war immer häufiger Alkohol im Spiel. Dieser Anstieg ist beinahe ausschließlich auf die jüngeren Altersgruppen zurückzuführen.
Es ist mehr als fraglich, ob nicht junge Menschen an den Strafverschärfungen des Erwachsenenstrafrechts ohnehin vorbeigehen, wenn sie noch nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt werden oder ob sich alkoholisierte Täter wirklich von neuen Gesetzen beeindrucken oder von einer Straftat abhalten lassen.
Meine Damen und Herren, der Schutz der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Um ihn zu gewährleisten, sind neue Strafvorschriften jedoch weder das einzige noch das beste Mittel. Viel größeren Erfolg versprechen vorbeugende Maßnahmen, gerade wenn die Täter jung oder jung und alkoholisiert sind. Hier sieht die Landesregierung den richtigen Anknüpfungspunkt.
einfach einen weiteren Paragrafen hinzuzuführen. Sie setzt auch nicht erst ein, wenn sich Gewalttäter und Polizist bereits gegenüberstehen, sondern viel früher, nämlich bei den Gründen für den Verlust von Anerkennung für die Arbeit der Polizei und von Rettungsdiensten.
Prävention kann auf ganz unterschiedlichen Ebenen wirken und in ganz verschiedenen Lebensbereichen. Dabei geht es nicht allein darum, was strafbar ist oder nicht. Ebenso wichtig sind die Adjektive sozial und gerecht. Zu Gewalt gegen diejenigen, die für eine funktionierende Gesellschaft unentbehrlich sind, wird sich nämlich am ehesten hinreißen lassen, wer am Rande unserer Gesellschaft steht.
Vor diesem Hintergrund verweise ich auf den Koalitionsvertrag von SPD und Grünen. Die darin vereinbarten Ziele werden den Zusammenhalt in der nordrhein-westfälischen Gesellschaft wieder stärken und unter dem Stichwort „Partner Staat“ zur Auflösung des von vielen noch immer empfundenen Gegensatzes Bürger – Verwaltung bzw. Bürger – Staat beitragen.
Prävention, meine Damen und Herren, heißt aber auch, dass wir unsere Polizei so ausrüsten und vorbereiten, dass sie gewaltsamen Angriffen bestmöglich begegnen kann. Zu den teilweise schon seit dem Jahre 2000 ergriffenen Maßnahmen zählen unter anderem die Ausstattung mit persönlichen Unterziehschutzwesten, die Einführung von Pfefferspray, neue Konzepte beim Einsatztraining und aktuell auch die Ausstattung des Wachdienstes mit Schutzhelmen und Einsatzmehrzweckstöcken.
Gleichwohl – und das ist mir durchaus bewusst – wird es trotz Vorbeugung nach wie vor zu Übergriffen kommen, und diese Übergriffe müssen bestraft werden. Mit neuen Strafgesetzen alleine ist es dabei aber nicht getan. Wichtig ist, vorhandene Normen nachhaltig durchzusetzen. Symbolisches Strafrecht in Form von neuen Gesetzen, die in der Praxis fraglich sind, führen nur dazu, dass die Bedeutung des Strafgesetzbuches als schärfste Waffe des Staates beschädigt wird. Ich halte es daher für vorrangig, dass Verstöße gegen das geltende Recht, insbesondere gegen § 113 des Strafgesetzbuches, sowie die Körperverletzungs- und Beleidigungstatbestände konsequent und wirksam verfolgt werden.
Dieses Ziel wird die Landesregierung – auch das können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen – mit Nachdruck verfolgen.
Sollte es erforderlich sein, kann auch der Bundesgesetzgeber einen Beitrag leisten. Gesetzentwürfe – und das ist von den Vorrednern schon angesprochen worden – liegen zur Diskussion vor. Es gibt sowohl eine weitere Bundesratsinitiative als auch einen Referentenentwurf der Bundesjustizministerin, die sich
Einer neuen Gesetzesinitiative aus dem Landtag heraus zur Schaffung eines § 115 und einer aussichtslosen Gesetzesinitiative mit den Maximalforderungen, wie sie der CDU jetzt vorschweben, bedarf es jedoch nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kopfschütteln reicht nicht, wenn man hier die einzelnen Beiträge werten möchte. Herr Kutschaty, wenn Sie glauben, den Inhalt des Antrags damit als überflüssig zu belegen, dass Sie nichts machen, als Historie zu betreiben, dann sollten sich das unsere Polizeibeamten, unsere Feuerwehrleute und die Sanitäter einfach merken. Ich werde auch auf die Wertung gar nicht eingehen. Denn dazu brauchen wir nur die Protokolle zu verschicken, dann weiß jeder, was Sie von denjenigen, die bewusst, teils beruflich, teils ehrenamtlich, für uns alle ihre Haut zu Markte tragen, halten.
Ich will auch ganz deutlich sagen, dass Sie unsere Intention nicht verstanden haben. Vielleicht liegt das an uns, vielleicht hätten wir das erklären sollen.
Ich will damit anfangen, dass hier gesagt wurde, wir wollen kein Zwei-Klassen-Wahlrecht. – Wir möchten, dass Polizeibeamte auf dem Weg zur Dienststelle und auf dem Heimweg – um dieses Beispiel einmal zu nehmen – in Uniform fahren. Die öffentlichen Nahverkehrsunternehmen bieten an, sie sogar kostenfrei fahren zu lassen, damit Uniformträger in den Bussen und Bahnen sichtbar sind. Es gibt ein Stück Sicherheit.
Alleine aber die Uniform ist doch der Grund, warum sie ganz häufig attackiert werden. Es gibt kein ZweiKlassen-Wahlrecht derart, dass wir sie mehr schützen wollten als andere, aber die Uniform gefährdet heute in besonderem Maße ihren Träger, weil sie den Polizeibeamten erkennbar macht. Das ist die Wirklichkeit, und da wollen wir ein Stückchen helfen.
Die Zahl, von der Sie gesprochen haben – Herr Wolf, Sie auch –, und der Begriff „Strategie der Deeskalation“ – dann sollten wir uns einmal damit beschäftigen, wie denn die Übergriffe aussehen. Ich kündige jetzt schon an, dass wir, damit dieses Wis
sen die Runde hier erreicht, zu diesem Antrag eine Anhörung beantragen werden. Da sollen doch einmal die Polizeibeamten selbst und die Gewerkschaften deutlich machen, worum es uns geht.
Wir wollen – und das ist der Gedanke – nicht neben § 113 einen neuen § 115 einführen. Die Regelung des § 113, die Feuerwehrleute, Polizeibeamte und Sanitäter betrifft, wollen wir in den § 115 integrieren. Warum? Weil wir eine Systematik erleben möchten, die die gegenwärtig vorhandenen Lücken einfach schließt.
Ich will Ihnen anhand eines Beispielfalls aufzeigen, wo die Lücken sind: Polizeibeamte begleiten eine Demonstration. Und um seinem Unmut gegen Staat und Polizei Ausdruck zu verleihen, wirft einer, der am Straßenrand steht, auf einen Polizeibeamten einen Stein, einen schönen kräftigen Stein. Er weiß, das hat sein Verteidiger klug vorstellen können, dass die Schutzkleidung gut genug ist, dass es nicht zu einer Verletzung kommt. Das Ergebnis: Freispruch.
Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass der Unrechtsgehalt, der in dem Motiv steckt, bestraft werden kann.
Ein paar andere Beispiele: Es brennt. Die Feuerwehr wird gerufen, nachts kurz vor 23 Uhr, und trifft neben dem Brand auf eine größere Ansammlung von Menschen, die hektisch das Geschehen kommentieren. Beim aufgeregten Geschnatter bleibt es nicht. Alsbald werden die Rettungskräfte durch eine größer werdende Anzahl Jugendlicher behindert, die den Einsatzkräften in einer unverständlich aggressiven Art und Weise entgegentreten. Die Feuerwehr konnte nicht eingreifen, sie konnte nicht löschen. Erst musste die Polizei kommen und dafür sorgen, dass sie an den Brandherd herankamen.
Anderes Beispiel: Hamburg, Schanzenviertel. Da gibt es eine Truppe, die durch das Schanzenviertel rennt und sich mit Polizeibeamten prügelt. Das ist der § 113. Dann haben Sie die Prügelei hinter sich und wenden sich nun in einer anderen Straße Sanitätern zu und behindern die Sanitäter dabei, einer verletzten Frau zu helfen.
Sie wollen das strafrechtlich nicht ahnden, wir schon. Wir sagen: Rettungskräfte müssen an die verletzte Person herankommen.
Ein letztes Beispiel, das auch keinen Straftatbestand enthält: Da wird ein Notarzt herbeigerufen. Der KTW ist bereits da. Auf dem Weg dorthin muss der Notarzt durch eine Straße, in der er auf eine Gruppe von leicht angetrunkenen Menschen trifft, die sich einen Spaß daraus machen, den Notarzt nicht durchzulassen, und grölen: Die Straße gehört uns!
Wir wollen das ahnden, Sie wollen es nicht, denn Sie wollen § 113 anwenden, der aber nicht passt. Das sind die Situationen, denen wir mit unserem Antrag – ganz simpel – gerecht werden wollen.
Es geht uns rechtssystematisch auch noch um etwas anderes. Wir haben im Augenblick selbst beim 113 sehr viele Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art in den Verfahren, weil wir für ein Verfahren nicht nur den Erfolg, sondern auch den Vorsatz für eine Körperverletzung nachweisen müssen. Jeder, der mit Forensik Erfahrungen hat, weiß, dass das genau der Punkt ist, wo man wunderschön ansetzt.
Wir möchten das dogmatisch nicht. Wir möchten die Motivation, den Unrechtsgehalt bestrafen können. Deswegen ist unser Vorschlag der, dass wir die Handlung greifen und nicht den Erfolg. Und an der Stelle müssen Sie sich irgendwann entscheiden, ob Sie mitgehen oder ob Sie den Erfolg bestrafen wollen mit all den Problemen, die Sie im Vorsatzbereich und im Verfahrensbereich haben.
Herr Biesenbach, wenn Sie beschreiben, dass Sie sich schützend vor die Polizei stellen wollen, dann bin ich und sind viele bei Ihnen. Auch die Analyse von Herrn Kruse war sehr klug. Ich frage mich nur – die Bundesregierung steht Ihnen doch nicht oppositionell gegenüber, und es ist doch ein Bundesgesetz –: Wie wirken Sie denn auf der Bundesebene auf Ihre eigene Partei ein, damit diese – Sie hatten ja auch mal eine Bundesratsmehrheit – das mit ihrem Koalitionspartner umsetzt?