Andreas Bialas

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die CDU einen Antrag eingebracht hat, der einmal nicht die Bundesgesetzgebung betrifft und somit hier beraten und endgültig beschlossen werden kann. Das ist eine sehr freudige Entwicklung. Daher stimmen wir – das kann ich vorwegnehmen – der Überweisung zu. Damit ist von der Freude jedoch nicht mehr viel übrig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie treiben ein sehr übles Spiel mit dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ich kann mich noch gut an Ihre Kampagne bei der Landtagswahl 2005 erinnern. Damals war auf Ihren Werbebildern eine ältere Dame zu sehen, die traurig und trostlosblickend aussah. Dort wurde moniert, dass nur jede zweite Straftat aufgeklärt würde, und wenn Sie an die Regierung kämen, dann würde alles besser werden und wir würden in eine sichere Zukunft gehen.
Jetzt sage ich Ihnen: Die Aufklärungsquote 2005 lag bei 49,3 %, 2006 lag sie bei 49,9 %, 2007 lag sie bei 49,2 %, 2008 lag sie bei 49,3 % – ich mache es kurz –, 2009 bei 50,8 % – in der Tat: da haben Sie die 50 % mal überschritten – und 2010 – übrigens das Jahr, in dem Sie hälftig auch noch Verantwortung trugen – bei 49,9 %.
Ich kann nicht gut rechnen, aber eins wird mir ziemlich klar: Das ist auch nur die Hälfte. Jetzt kommen Sie mir nicht mit: Wir waren mal über 50 %, jetzt sind wir unter 50 %, und nun geht das Abendland unter.
Diese Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind auch relativ normal, denn Sie müssen betrachten, was die Masse der Kriminalität ausmacht. Das sind Diebstähle, und Diebstähle sind bundesweit schwer aufzuklären, außer Ladendiebstahl. Hinzu kommt, dass der – eben besonders schwer aufzuklärende – Diebstahl besonders häufig in Ballungszentren, in Großstädten mit über 200.000 Einwohnern, anzutreffen ist, und von denen haben wir in NordrheinWestfalen 14, in Thüringen eine, in Niedersachsen zwei und in Bayern drei. Dass das Auswirkungen auf die Aufklärungsquote hat, das dürfte auch Ihnen erklärbar sein.
Aber sehen Sie, was mir jenseits der Aufklärungsquote das Wichtigste ist – Herr Kruse, Sie haben es zum Teil angesprochen –: In NRW ist man sicher, dass Schwerstverbrechen fast vollständig aufgeklärt werden – Mord- und Totschlag zu fast 100 %, Geiselnahmen zu fast 100 %, gefährliche Körperverletzungen über 80 % und angezeigte Vergewaltigungen über 80 % – und dort auch der höchste Verfolgungsdruck besteht, von dem – das ist Ihr Lieblingsthema – eine entsprechende abschreckende Wirkung ausgeht.
Jenseits dieser hohen Aufklärungsquoten gibt es die guten Aufklärungsquoten in den Bereichen, wo nicht originär die Polizei den Täter mitbringt, sondern der Kontrolleur beim Erschleichen von Leistungen, der Ladendetektiv beim Ladendiebstahl. Bei Kontrolldelikten wie Delikten nach dem BtMG haben in Ihrer Regierungszeit die Fallzahlen mangels Kontrolle um 10.000 abgenommen. Bei Körperverletzungsdelikten ist das ebenfalls so, weil dort meistens das Opfer den Täter kennt. Bei all diesen Delikten sind die Aufklärungsquoten hoch. Wenn sich an diesen Zahlen etwas ändert, dann ist doch klar, dass das immense Auswirkungen auf die Aufklärungsquote insgesamt hat.
Ich stelle mir hier einmal nicht die Frage, warum in punkto Wirtschaftskriminalität in den Jahren 2003 noch 1,7 Milliarden und 2004 noch 1,4 Milliarden zutage gefördert worden sind und bei Ihnen in 2008 nur noch 500 Millionen
und wir im Jahr 2010 wieder 1,5 Milliarden haben. Ich will das gar nicht bewerten, ich sage Ihnen nur: Man kann mit Zahlen – in welche Richtung auch immer – diskutieren und damit irgendwelche Sinnzusammenhänge und Empfindungen auslösen, die einfach nicht stimmen.
Ich habe mit einer Sache Probleme. Heute stehen Sie hier wieder mit einer Betroffenheitsmine und sorgen sich scheinbar um die Sicherheit. Dabei kommen Sie mit der Unterstellung, dass es eine Verharmlosung von Kriminalität und Rechtsverstößen gäbe, und behaupten indirekt, dass das Personal vor Ort falsch eingesetzt würde. – Das ist billiger Populismus, das ist Schublade ganz weit unten.
Sie selbst haben eben eingeräumt, die in Punkt I Ihres Antrages geforderten Vergleichsdaten lägen Ihnen mittlerweile vor. Ich kann Ihnen sagen: Sie finden sich auf den Seiten 176 bis 212. Und es gab diese Zahlen bereits im letzten Jahr; da waren es die Seiten 172 bis 208. Das heißt, das ist in der PKS immer ungefähr an der gleichen Stelle zu finden, und zwar schon seit Jahren, und es wird weiterhin so gemacht.
Ich frage mich, was die Forderung nach Darlegung der Stärken für K, V und S sowie nach den Verglei
chen der tatsächlichen Besetzungen zur PKS soll. – Sie haben mit dem Direktionsmodell diese drei Direktionen jede für sich geschaffen, und die ringen jetzt um Personal. Na klar, das kennen wir. Deswegen haben wir das Personal auch aufgestockt. Sie haben es vorher auch schon gemacht. Aber wir brauchen für diese Bereiche Personal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber letztendlich zu sagen, dass die Verantwortlichen vor Ort, die Behördenleiter, nicht selbstständig sehen könnten, wo ihre Schwerpunktbereiche sind, das halte ich für wirklich daneben. Wir werden weder dieses Ausspielen zwischen den Direktionen mitmachen noch überziehen wir Behördenleiter mit einem Generalverdacht, dass sie vor Ort nicht am besten die Verhältnisse, die Notwendigkeiten, Probleme und Schwerpunkte ihrer Arbeit beurteilen könnten.
Abschließend kann ich Ihnen versichern: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger war vor 2005 gegeben, und die ist nach 2010 gegeben, die war selbst in Ihrer Regierungszeit gegeben. Lassen Sie uns eins nicht machen, nämlich unser Land sicherheitspolitisch kaputtreden. Denn Nordrhein
Westfalen war, ist und wird eine der sichersten Regionen dieser Welt bleiben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss höchste Priorität haben. Da stimmen wir mit Ihnen völlig überein. Den Polizeikräften gegenüber, welchen wir unsere Sicherheit verdanken und die wir immer häufiger in höchst problematische Situationen schicken – nicht zuletzt auch problematische Situationen aufgrund sozialer Verwerfungen – gelten unser höchster Respekt, unser Dank und unsere besondere Aufmerksamkeit.
Ich bin sehr froh, dass wir mit Ralf Jäger einen Innenminister haben, der in schwierigen Lagen angemessen und hilfreich für die Polizistinnen und Polizisten handelt, und der vor allem unmittelbar handelt, um den Schutz zu verbessern. So wurden in den vergangenen zwölf Monaten die Einsatzmittel verbessert, die Ausbildung forciert und in Anbetracht des Lagebildes des LKA zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ eine weitere Studie auf den Weg gebracht.
Warum ist diese Studie bedeutsam? – Es ist wichtig, die einzelne Situation, in welcher Gewalt auf Polizeikräfte ausgeübt wurde, in den Blick zu nehmen. Nur hierdurch kann erkennbar werden, wie zukünftig Schädigungen durch Gewalteinwirkungen vermieden werden können. Diese Erkenntnisse liefern die Zahlen der bisherigen Studien nicht.
Gewalt muss bekämpft werden. Das ist überhaupt keine Frage. Wir können uns vermutlich stundenlang darüber unterhalten, ob dies durch Repression, durch Vorbeugung oder durch anderweitige Maßnahmen geschehen muss.
Aber wir müssen für die eingesetzten Kräfte besonders die Folgen von Gewalt minimieren. Gewalt lässt sich nicht ganz beseitigen. Das würden wir gerne, werden wir aber nicht schaffen. Aber die Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Es ist beispielsweise wichtig zu erfahren, inwieweit die Durchsetzung von polizeilichen Maßnahmen mittels einfacher körperlicher Einwirkung geschieht, inwieweit Hilfsmittel bei körperlicher Gewalt genutzt werden oder besser: genutzt werden sollten. Auch ist es bedeutsam, die Gewalterfahrungen zu reflektieren, um möglicherweise so zu veränderten Handlungsweisen im polizeilichen Alltagsgeschehen zu gelangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie klammern sich mit Ihrem Antrag an den Gedanken, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten durch Strafgesetzänderungen eingedämmt werden könne. Das ist zunächst ein verlockender Gedanke. Die ersten nackten Zahlen der landesweiten Untersuchung deuten jedoch in eine völlig andere Richtung.
Die Masse der Delikte geschieht im Wach- und Wechseldienst, meist in Situationen von Festnah
men oder Identitätsfeststellungen, also in Situationen, in denen es dem Täter um die Entziehung vor einer polizeilichen Maßnahme geht oder er sich gegen eine polizeiliche Maßnahme – auch eine Maßnahme, die mittels einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden soll – sträubt. Meist handelt es sich bei der Täterklientel um Jugendliche, Betrunkene oder um Personen, die Drogen konsumiert haben, die also Merkmale aufweisen, aufgrund derer ihnen keine rationalen Einsichten unterstellbar sind.
Auch hinterhältigen Angriffen auf Polizeibeamte ist durch Strafverschärfung leider nicht zu begegnen. Die Täter werden dadurch nicht abgehalten.
Es hört sich gut an, „mehr Strafe“ zu schreien und zu hoffen, dass sich das Problem damit erledigt hat. Endlich mehr Strafe täuscht Handeln vor und bedient die Gemüter. Auch Ihre Beispiele bedienen die Gemüter. Der Vorwurf der erst durch Polizisten hervorgerufenen Eskalation bedient die Gemüter. Eine höhnische Reaktion der Täter bedient die Gemüter. Vertrauensbeweise einzufordern bedient die Gemüter. Gleiche Rechte einzufordern bedient ebenfalls die Gemüter.
Denn Sie wissen, dass Polizistinnen und Polizisten den gleichen Schutzrahmen des Gesetzes haben wie alle anderen auch. Dieser endet nicht bei § 113 des Strafgesetzbuches, sondern umfasst genauso alle anderen Strafrechtsnormen. Ein Gewaltakt gegen Polizeikräfte ist eingebettet in die gesamte Rechtsordnung.
Sie erzielen leider keinerlei Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte durch die Einführung von Mindeststrafen in Strafgesetzen, wenn Alkohol, Drogen oder außergewöhnliche Stresssituationen eine wesentliche Rolle spielen, oder es sich bei den Tätern bzw. Täterinnen um Personen handelt, die weitestgehend der Jugendgerichtsbarkeit unterstellt werden.
Ich sage es noch einmal: Der Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten ist wichtig. Hier Maßnahmen zu ergreifen, ist das Gebot der Stunde. Ich kann Ihnen genauso sagen: Nehmen Sie diese Not der Polizistinnen und Polizisten doch endlich einmal ernst! Denn Ihr Antrag mit Ihrem Ansatz von Strafverschärfung ist doch in diesem Parlament nicht zielführend, weil er ja ausschließlich Bundesgesetze berührt, nämlich das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.
In Anbetracht der Sorge um unsere Polizistinnen und Polizisten muss ich Ihnen leider sehr deutlich sagen: Sie nehmen diese Gefahr für die eingesetzten Kräfte nicht ernst. Sie tun nichts gemäß Ihrer dargestellten Überzeugungen.
Nein, wir werden uns im Ausschuss noch genügend austauschen. Danke.
Sie tun nichts gemäß Ihren dargestellten Überzeugungen. Dazu gehörte es dann nämlich, mit Ihren Kollegen in Berlin zu sprechen. Diesen Antrag müssen Sie in Berlin stellen und Sie müssen ihn Ihrem Landesvorsitzenden mitgeben.
Noch einmal: Sie stellen die Mehrheit im Bundestag. Ihr Landesvorsitzender, Herr Röttgen, sitzt am Kabinettstisch der schwarz-gelben Bundesregierung in Berlin. Dort müssen Sie, wenn Sie es wirklich ernst meinen, handeln.
Tun Sie es nicht, dann wird diese Problematik jedenfalls nicht in Düsseldorf gelöst werden können, weil das hier schlicht und ergreifend die falschen Ansprechpartner sind. Unseren Polizistinnen und Polizisten hilft dies nicht.
Ich komme zum Ende und schließe mit den Worten des Anfangs meiner Rede: Ich bin froh, dass wir mit unserem Innenminister einen Minister haben, der handelt, und zwar an dem Ort, an dem es notwendig ist, um Schutz zu gewähren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verurteilen die brutalen Angriffe auf Polizeibeamte. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Herr Rickfelder, hätten Sie bei Ihrem Antrag lediglich geschrieben: „Der Landtag von NRW verurteilt brutale Angriffe auf Polizeibeamte zu jeder Zeit und an jedem Ort“, dann – das können Sie mir glauben – hätten Sie mich als glühenden Anhänger dieses Antrages gefunden.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen, da Sie diese völlig richtige Kernaussage leider mit parteipolitischen Provokationen und Nebelaktionen verknüpfen
und einmal mehr versuchen, eine Misstrauenskultur in unseren Gerichten zu schüren. Der Landtag braucht nicht harte Bestrafungen einzufordern und damit so zu tun, als würden unsere Gerichte nicht angemessen urteilen, wenn nicht seitens der Politik Druck gemacht werden würde. Unsere Gerichte sind frei. Das ist eine Stärkung unserer Demokratie, und sie werden ein freies und unabhängiges Urteil fällen.
Aber noch bizarrer wird es, wenn Sie den Bundesumweltminister und CDU-Landesvorsitzenden mit seinem Versagen in der Atompolitik auf dem Rücken der Polizeikräfte abfeiern wollen,
und das, mit Verlaub, ist unanständig.
Die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke, also der Ausstieg aus dem Ausstieg, hat doch erst ursächlich zu einer enormen Empörung in der Bevölkerung geführt. Die schrecklichen Erfahrungen aus Fukushima und auch die Befürchtung, dass Sie mit der Fortsetzung dieser Verlängerungspolitik die Bürger nicht mehr erreichen können und sich Widerstand auch jenseits von Wahlen auch auf der Straße als Bekundung Ihrer falschen Politik dokumentieren wird, haben Sie auf Bundesebene doch erst dazu veranlasst, über den Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg nachzudenken.
Der Protest – auch der auf der Straße – ist ein wichtiges, unverzichtbares und wertvolles Instrument einer selbstbewussten und in der Demokratie verwurzelten Bevölkerung.
Selbstverständlich hat der Protest seine Grenzen. Er findet die Grenzen in den Gesetzen. Dort, wo keine politische Meinung im Rahmen von legalen Möglichkeiten geäußert wird, sondern der Angriff – auch der körperliche Angriff – auf Polizeikräfte Ziel der Aktion ist oder als Begleiterscheinung in Kauf genommen wird, ist die Grenze des Erträglichen erreicht. Es ist unerträglich, wenn Ansichten und Handlungsweisen offenkundig werden, die es als legitim erscheinen lassen wollen, das Polizistinnen und Polizisten verletzt oder gar getötet werden dürften.
Das erinnert mich an ein furchtbares Kapitel unserer jüngeren Geschichte, an ein furchtbares Denken, das in den Worten gipfelte – ich darf zitieren –:
„Wir sagen, natürlich, die Bullen sind Schweine. Wir sagen, der Typ in Uniform ist ein Schwein, kein Mensch. Und so haben wir uns mit ihnen auseinanderzusetzen.“
Wir kennen diese üblen Worte. Daher stelle ich für die SPD-Fraktion fest – und ich hoffe, dem können sich alle anderen anschließen –: Polizistinnen und Polizisten sind als Allererstes Menschen, und sie sind wie Menschen zu behandeln. Sie haben das Recht, nach Dienstschluss gesund an Körper und gesund an Seele nach Hause gehen zu können.
Polizistinnen und Polizisten stehen vor Ort in der unmittelbarsten und häufig schwierigen Auseinandersetzung gerade mit den Bürgern, die sich mit getroffenen politischen Entscheidungen nicht mehr identifizieren können. Polizistinnen und Polizisten stehen dabei häufig genau an der Stelle, wo im Grunde die Politiker hingehören, welche die Entscheidungen getroffen haben, um erklärend oder vermittelnd zu wirken oder um dies zumindest einmal zu probieren.
Wir erhalten Protest-Mails.
Die kriegen wir immer wieder. Die Polizistinnen und Polizisten bekommen den Unmut aber direkt vor Ort ins Gesicht geschrien, und wenn sie Glück haben, bleibt es beim Schreien.
Polizistinnen und Polizisten stehen allerdings mehr und mehr einer Personenklientel gegenüber, die glaubt, Polizeikräfte könnten entpersönlicht werden und sie könnten – Bernhard Witthaut hat es so formuliert; Sie haben ihn in Ihrem Antrag auch angesprochen – als Prügelknaben eines verhassten Sys
tems dienen und – und das lassen Sie mich hinzufügen – auch als Prügelknaben derjenigen, die Lust auf Gewalt haben, genutzt werden.
Wir Politiker schicken die Polizeikräfte in diese Verhältnisse, und zwar zum einen durch Aufgabenzuweisung per Gesetz und zum anderen durch Mitgestaltung an den Verhältnissen, die wir durch unser politisches Handeln bewirken und mitbestimmen. Daher müssen wir uns nicht nur immer wieder für die hoch professionelle Leistung der Polizeikräfte bedanken. Wir müssen ihre Einsatzsituation bei unserem politischen Denken und Handeln auch als Maßstab und Kriterium der Entscheidungsfindung sehen. Wir müssen, wenn wir schlechte Politik gemacht haben, auch die Stärke haben, uns bei ihnen zu entschuldigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen heute einen Antrag ins Plenum, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW zu erarbeiten.
Warum tun wir das? – Erstens, um sehr klar zu zeigen: Über Kultur, Kunst und kulturelle Bildung wird in den Fraktionen gerungen, es wird im Plenum darüber gesprochen. Kultur, Kunst und kulturelle Bildung sind keine Randerscheinungen im plenaren Alltag, sondern zentraler Bestandteil des politischen Diskurses.
Zum Zweiten: Wir haben das Thema hier im Plenum, um die Kraft des Parlamentarismus und hoffentlich auch den Ausdruck der Gemeinschaft der Kulturpolitiker im Landtag zu verdeutlichen.
Dieses entstehende Gesetz – ich sage es Ihnen, auch Ihnen von der Opposition ganz offen – möchten wir mit Ihnen zusammen in einem breiten Konsens, gleichsam einem Kulturkonsens verabschieden. Das wäre mein Wunsch.
Zum Dritten – und das ist das Wichtigste –: Wir wollen in schwierigen Zeiten verlässliche Grundlagen schaffen. Den Leitgedanken zur Kulturpolitik unserer Parteien haben wir in den Wahlprogrammen und in unserem Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD formuliert. Es ist nunmehr konsequent, dieses Ansinnen auf den Weg zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wir werden mit Sicherheit bei der Ausgestaltung des Gesetzes unterschiedliche Meinungen haben. Dieses auszutauschen ist wichtig und richtig. Da werden wir ringen, da werden wir uns streiten, das ist auch von der Opposition gefordert. Ich finde es auch richtig, wenn Widerspruch und Kritik kommen, weil es die Meinungsvielfalt ausdrückt. Trotz aller Differenz: Ich glaube, uns eint der Weg, die Förderung und Entwicklung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Ich weiß natürlich, dass wir zurzeit unterschiedliche Herangehensweisen bei der Kulturpolitik und deren Finanzierung haben. Sie nehmen sich zum Beispiel eine Sparte nach der nächsten vor und unterlegen sie mit einer festzulegenden Basisausstattung. Das haben wir bereits zweimal erlebt: bei den Bibliotheken und bei den Theatern. Das Problem, das wir dabei sehen, ist, dass bei einem endlichen Finanzrahmen der Haushaltsansatz irgendwann einmal aufgebraucht ist und wir nicht den gesamten Kulturbereich erfasst haben.
Daher lautet unser Ansatz:
Wir möchten ein Gesetz für alle Sparten und keine Einzelgesetze, wobei wir sehr genau hinschauen, ob eine Sparte einer zusätzlichen Einzelregelung bedarf, beispielsweise das Bibliotheksgesetz.
Wir möchten ein Gesetz, in welchem verlässliche Grundlagen für die Entwicklung und Förderung geschaffen werden.
Wir wollen ein Gesetz, welches offen, transparent und klar die Förderkriterien nennt.
Wir wollen darüber reden, wie ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot erreicht wird.
Wir wollen sicherstellen, dass auch Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung einen gewissen Prozentsatz für Kultur vor Ort ausgeben dürfen, ohne dass eine Kommunalaufsicht ihnen das verbieten kann. Das wäre der Schutzschild für die Kultur.
Wir müssen auch den armen Städten die Möglichkeit einräumen, eine verlässliche Mindestfinanzierung für Kultur aufzubringen. Kultur ist dadurch zwar immer noch keine Pflichtaufgabe qua Definition, die Spielräume einer Kommune sind dann aber größer, um lokale kulturelle Vielfalt zu bewahren und zu fördern.
Wir wollen in diesem Zusammenhang auch eine Diskussion über die Finanzierung von Kultur auf allen Ebenen anregen. Denn die Attraktivität unserer Städte wird wesentlich über ihre Kulturangebote definiert. Auch die Zukunftsfähigkeit wird mittels Kultur indiziert. Geschlossene Kultureinrichtungen sind das Symbol sterbender Städte schlechthin.
Ich frage mich, ob es nicht besser ist, sich auf Bundesebene statt über Steuersenkungen über den angemessenen Aufgabenausgleich zwischen Bund und Kommunen zu unterhalten und deutlich mehr Bundesmittel für die Entlastung der Kommunen von zu hohen Sozialkosten vorzusehen.
Den Antrag „Hilfe für Kommunen“ haben wir hier gemeinsam beschlossen. Wäre das nicht seitens des Bundes die beste Kulturpolitik für NRW? Unser Landeskulturhaushalt kann niemals so weit anwachsen, dass er die wegbrechenden kommunalen Mittel gegenfinanzieren könnte; das wissen Sie genauso wie wir. Im Übrigen wäre das auch kein Entwicklungsgedanke.
Wir wollen ein Gesetz, welches einen Plan erkennen lässt, wohin das Land in der Kulturförderung und Kulturentwicklung strebt und welche Kriterien für die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Land und Kommune gelten.
Wir wollen darüber reden, inwieweit Fördervereinbarungen zwischen Land und Stadt auszugestalten
sind, um Entwicklungen anzustoßen bzw. zu begleiten.
Ich komme zum Schluss. – Wir möchten uns auf einen Weg machen, dieses Gesetz – nun beginnend – in einem breitangelegten Diskussionsprozess mit der Kulturwelt zu erarbeiten. Ich denke, dass die Landesregierung mit der heutigen Einbringung sich auf diesen Weg macht. Wir machen uns – ich hoffe, gemeinsam – auf einen Weg, ein derartiges Gesetz als erstes bundesweit auf den Weg zu bringen. – Ich danke Ihnen sehr herzlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt für den Bereich „Kultur“ fußt auf drei starken Säulen: Die erste Säule ist die Verlässlichkeit, die zweite Säule ist die Ausgewogenheit und die dritte Säule ist die Ursachenbekämpfung statt Symptombehandlung.
Die Landesregierung steht mit ihrem Haushaltsansatz für die Verlässlichkeit in der Finanzierung der Kultur. So viel Geld für Kultureinrichtungen und Kulturprojekte gab es noch nie. Um es ganz deutlich zu sagen: Die laufenden Projekte sind sicher. Es kommen sogar noch neue Projekte hinzu. Das ist die Realität. Da brauchen Sie nicht ständig zu versuchen, für Verunsicherung zu sorgen.
Ich gehe ganz konkret auf ein Projekt ein, das jetzt auch wieder in die Diskussion kam, und zwar durch eine Kleine Anfrage des ehemaligen Ministerpräsidenten – eine wirklich „kleine“ Anfrage. Er hat nämlich der Presse entnommen, dass mit dem Projekt JeKi angeblich etwas nicht stimmt. Das war am 31. März 2011. Ich kann dazu sagen: Alle Achtung! Dass mit diesem Projekt etwas nicht stimmt, haben wir bereits festgestellt, als wir die Regierung übernommen haben.
Was da nicht stimmt, ist, dass das für die weitere Finanzierung vorgesehene Stiftungskapital, angedacht in Höhe von 12 Millionen €, nach einer Fundraising-Aktion noch nicht einmal eine halbe Million Euro aufgewiesen hat. Wir haben bereits sehr frühzeitig durch die Ministerin signalisiert: Jawohl, wir stehen für JeKi. Wir stehen sicher zu diesem Projekt. Und wir haben auch hier bereits signalisiert: Planungssicherheit für die Musikschulen in puncto Instrumentenkauf und Beschäftigung von Lehrkräften.
Selbstverständlich ist die Kunst- und Kulturszene in diesem Zusammenhang verunsichert. Denn die Frage lautet doch: Wann kommt der Haushalt? Wird geklagt und, wenn ja, wann? Das trifft gerade Bereiche, in denen vieles über Projektförderung läuft und sich von daher viele Beteiligte jetzt schlicht und ergreifend hilfesuchend an uns wenden mit der Bitte, den Haushalt bald zu verabschieden, und daran die Hoffnung knüpfen, dass sie dann auch die Mittel erhalten.
Dieses Wissen hätte man sich locker aneignen können. Dafür brauchte man nicht anzufangen, die Menschen zu verunsichern.
Um es klar zu sagen: Die Projekte – auch konkret JeKi – stehen. JeKi steht sogar auf wesentlich sichereren Füßen, als dies vorher der Fall war.
Die Landesregierung steht verlässlich zur Kultur. Wir haben einen Aufwuchs in fast allen Bereichen. Trotz der schwierigen Haushaltssituation gibt es eine Erhöhung.
Für die Theater und Orchester wird die Unterstützung um 4,5 Millionen € erhöht. Was den Einstieg in die Theaterkonferenz betrifft, so gibt es eine Erhöhung um 50 %. Die Zuschüsse für die freien Theater werden um 1,5 Millionen € erhöht. Die Mittel für Kultur und Schule werden um 1 Million € aufgestockt. Für digitale Archivierung, regionale Kulturförderung und die Nachfolge RUHR2010 zur Sicherung der Nachhaltigkeit – für all diese Sparten wurden Mittel eingestellt.
Zum zweiten Punkt. – Der Haushalt steht auch für Ausgewogenheit. Er berücksichtigt die großen Bereiche Kunst, Kulturerhaltung und kulturelle Bildung. Konsequent baut er über eine Verdoppelung der Mittel auf den Ausbau der kulturellen Bildung.
Zu den eben genannten Erhöhungen kommt der „Kulturrucksack“ hinzu, für den 3 Millionen € neu eingestellt werden. Ich weiß, auch diesbezüglich wird wahrscheinlich noch die Frage nach der Konzeption kommen. Da kann ich Ihnen sagen: Diese wird kommen. Aber wir sind sicher alle der Meinung, dass das Prinzip richtig ist, Kinder und Jugendliche so früh wie möglich an kulturellen Ereignissen teilhaben zu lassen.
Kultur ist für uns kein verzichtbares Luxusgut, und es ist kein Streichgut zur Haushaltskonsolidierung. Wir wollen auch hier wie im gesamten Bereich der Bildung nach dem Grundsatz handeln: Kein Kind, kein Jugendlicher darf zurückgelassen werden.
Wir wollen das Kind, den Jugendlichen zum Zuschauer machen, und wir wollen das Kind bzw. den Jugendlichen ebenso zum Akteur machen.
Nun zum dritten Punkt, der neben Verlässlichkeit und Ausgewogenheit ebenfalls wichtig ist, nämlich der Ursachenbekämpfung. Die Kultur befindet sich in einer Krise, aber diese Krise ist nicht selbst gemacht, sondern sie gründet in der katastrophalen Krise der kommunalen Finanzhaushalte, deren Auswirkungen die Kultur in vollem und im härtesten Umfang, existenzgefährdend, spürt.
Sie haben sich hier immer als großer Kulturförderer hingestellt. Wenn Sie nur den Kulturhaushalt ansprechen, gebe ich Ihnen völlig recht: Die von Ihnen für die Kultur eingestellten ca. 70 Millionen € sind eine wunderbare Sache. Aber Sie haben gleichzeitig zugesehen, wie die kommunalen Finanzen in die Katastrophe hineinschlittern. Sie wissen, dass die Kommunen die Hauptträger der Kultur sind. Damit haben Sie die Kultur insgesamt in einem erheblichen Maße gefährdet.
Wir haben gestern bereits darüber gesprochen: Verdopplung der Zinslast auf 20 Milliarden €. Sie haben die Kommunen schlicht und ergreifend alleingelassen. Auch gestern haben Sie hier im Plenum wieder konsequent gegen das GFG gestimmt. Sie waren konsequent dagegen, obwohl gerade das GFG den ärmsten Kommunen die Möglichkeit gibt, weiter ihre Kultur vor Ort anzubieten, und dazu beitragen könnte, dass diese Kommunen wieder atmen können.
Sie haben in Richtung Kulturszene noch ein Weiteres gemacht: Sie haben die Kulturszene damit nämlich zum Hilfeempfänger degradiert. – Das gilt es deutlich zu ändern.
Wir stehen für starke Kommunen, und wir stehen für die kommunale Selbstverwaltung ein. Wir wollen, dass die Kommunen vor Ort ihre Kultur anbieten können, die sie anbieten wollen, und wir wollen, dass sie dafür das Geld entsprechend bekommen.
Wie gesagt: Unsere Kulturpolitik steht für diese Verlässlichkeit, für diese Ausgewogenheit, und sie geht konsequent an die Bekämpfung der Ursachen für die Krise, die die Kultur hart trifft. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Angstbesetzte Orte zu angstbesetzten Zeiten sicher machen, ist ein zweifellos bedeutsames Anliegen, zeigt es den völlig normalen Wunsch und das berechtigte Interesse aller, sich – egal wo und egal wann – frei bewegen zu können. Es kann nicht sein, dass unsere Bewegungs- und Entfaltungsfreiheit dort stoppen muss, wo Örtlichkeiten nicht mehr sicher erscheinen.
Insoweit ist das Anliegen des Antrags ein völlig richtiges. Das Nicht-hinnehmen-Wollen von Angsträumen und das Nicht-hinnehmen-Wollen von kriminalitätsfreien Räumen darf es in unserem Land nicht geben – nirgendwo, weder im ÖPNV noch auf der Straße, nicht in der häuslichen Gemeinschaft. Die Unterstellung, Übergriffe im Bereich des ÖPNV gehörten zur Tagesordnung, unterscheiden sich signifikant von anderen Bereichen, und auch der Verweis auf ein großes Dunkelfeld ist schlicht fraglich. Verlässliches Zahlenmaterial gibt es nicht.
Die Kriminalität im Bereich der Busse, Bahnen und Haltestellen erscheint nicht anders als anderswo; gleichwohl ist sie angstbesetzter und findet auch leichter den Weg durch die Presse ins öffentliche Bewusstsein. Sie haben uns gerade auch einige Passagen vorgelesen.
Was gibt es aber schon in puncto Sicherheit? Im Bereich der Busse, Bahnen und Haltestellen sind zahlreiche Sicherheitskräfte unterwegs, und es sind zahlreiche ineinander greifende Konzepte wirksam, zum Beispiel Videoüberwachung, Einstiegskontrollen, Notfallknöpfe, Präsenzen – auch durch die Polizei –, Schülerscouts, Sicherheitskräfte der Unternehmen, Schulwegsicherung, Deeskalierungstrainings der Fahrer, bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Angsträumen, beispielsweise auch die „Aktion Zivilcourage“.
Ich darf an den ehemaligen Innenminister Dr. Fritz Behrens erinnern, der das Konzept der Ordnungspartnerschaften ins Leben rief und damit einen richtigen Weg beschritten hat, einen Weg, der übrigens auch von Ihrem Innenminister fortgesetzt wurde und zum Beispiel in der kontinuierlichen Verleihung des „Landespreises für Innere Sicherheit“ jedes Jahr – ich möchte nicht sagen „gipfelte“, aber – sich anschaulich darstellte. Sie haben eben bereits darauf verwiesen.
Ich darf auch an die Verantwortung der Kommunen erinnern, die ihren originären Aufgaben als Ordnungsmacht mehr und mehr nachkommen, und auch an die Kommunen, die gerade diesen Part trotz der schwierigen Finanzsituation in den Kommunen weiter ausbauen.
Ich darf in diesem Zusammenhang aber auch daran erinnern, dass es Ihr Innenminister war, der den Polizisten die bis dato geltende Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV außerhalb ihrer reinen Dienstzeit in Zivil nahm. Damit wurden etliche Polizisten täglich aus den Bussen herausgezogen. Zahlreiche Polizisten nutzen den ÖPNV seitdem nicht mehr, die fahren wieder Auto und stehen damit auch nicht mehr in dem System der Sicherung des ÖPNV zur Verfügung.
Das hat keine Auswirkung auf das subjektive Sicherheitsempfinden –man sieht es ja nicht –, wohl aber auf die reale Sicherheit. Denn Polizisten schreiten von ihrem Selbstverständnis her ein, wenn sie Straftaten sehen und es gefährliche Situationen gibt. Und wenn sie sich das nicht mehr trauen, benachrichtigen sie auf jeden Fall weitere Sicherungskräfte, die dann entsprechend einschreiten können. Die Sicherheit wurde in den letzten Jahren dadurch heruntergefahren.
Ich darf auch daran erinnern, dass solche Instrumente wie das neue Steuerungsmodell im Jahr 2005 endeten, in welchem das Ministerium Zielvereinbarungen aushandelte, aber den Behörden die Operationalisierung überließ. Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist so etwas, was Sie als Instrument fünf Jahre nicht genutzt haben. Nur: Nun sollen aus dem Ministerium heraus am besten noch die Streifen in den Dienststellen geführt und die Ebene der Operationalisierung aus den Behörden herausgenommen werden.
Wir lehnen einen derartigen Eingriff in den operationalen Bereich der Kreispolizeibehörden ab. Die Verhinderung und Verfolgung der Gewaltkriminalität sind Schwerpunkte in den Sicherheitskonzepten. Wir haben daher auch Vertrauen in die objektive und kluge Analyse unserer Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, Landrätinnen und Landräte und der sie beratenden Polizisten, die ihre Region bestens kennen und besser kennen als wir hier an unseren Tischen und die die notwendigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit allen anderen Sicherheitskräften treffen.
Wir lehnen eine stetige Instrumentalisierung von Ängsten ab, aber auch die dauernde Darstellung von unzureichend arbeitenden Polizisten. Die Polizei tut eine Menge für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger. Das tun solche Anträge wie die Ihren nicht. Sie schüren vielmehr diese Ängste und machen die Polizei in ihrer derzeitigen Aufgabenwahrnehmung madig.
Wir haben Vertrauen in die Wahrnehmung unserer Polizisten im Wach- und Wechseldienst, die in zahlreichen Aktionen, gerade in Bussen und an Haltestellen, zum Beispiel an sicherheitsneuralgischen Punkten oder Strecken oder bei der Bekämpfung von Taschendiebstählen oder in Kooperation mit den kommunalen Ordnungsdiensten in Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der Verkehrsverbünde, natürlich auch zur reinen Präsenz, zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens, tätig sind.
Das findet alles statt. Das habe ich übrigens bis vor Kurzem auch gemacht. Da gibt es Polizisten, die das tun und die das sehr häufig tun, und zwar sehr viel und auch sehr erfolgreich. Das produziert allerdings keine Schlagzeile – auch das möchte ich dazu sagen –, und das ist schade.
Ich kann Ihnen noch ein Weiteres sagen: Es ist nicht nur so, dass das getan wird, sondern die Behörden vor Ort sind für dieses Thema auch sensibilisiert.
Was die Behörden aber dringend brauchen, sind keine neuen Aufgabenzuweisungen, die sie ja sowieso bereits haben und denen sie auch nachkommen. Sie brauchen auch keine bis auf die untersten Ebenen operationalisierten und vorgegebenen Pläne, sondern die Polizei braucht Personal, Personal im Wach- und Wechseldienst zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität an allen Orten. Dafür sorgt die neue Landesregierung, indem sie die Zahl der Polizeianwärter deutlich steigert und so für Nachwuchs an Polizisten auf der Straße und so dann auch im ÖPNV sorgt.
Die besondere Situation der Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist folgende: Wir haben – ich weiß es nicht ganz genau – weit über 10.000 Haltestellen und Tausende von Linien, meistens 24Stunden-Betrieb und jährlich ca. 2,4 Milliarden Fahrgäste im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen.
Ich frage mich dabei, welche ausgiebigen Polizeikräfte aus dem Wach- und Wechseldienst, der sich bereits jetzt weit an der Grenze der Auslastung befindet, zu dieser Aufgabenwahrnehmung extra genommen werden sollen bzw. welche Hundertschaften, die in der Tat zum Beispiel das Land Hessen des ehemaligen Ministerpräsidenten Herrn Koch beliefern müssen, weil er die Hundertschaften abgebaut hat, die auf zahlreichen Demonstrationen und bei weiteren Einsätzen – auch die haben Sie ja genannt – ständig da sind und eine Unsumme an
Überstunden vor sich herschieben, hier noch verstärkt einzusetzen sind.
Ich darf an dieser Stelle auch den Kollegen Lienenkämper zitieren, der zu der bereits oben erwähnten Kampagne „Misch dich ein – Wähle 110!“ am 3. Mai 2010 Folgendes gesagt hat – das sind gute Worte, weswegen ich die auch sehr gerne zitiere –: Bei vielen Menschen wächst unabhängig von statistischen Entwicklungen ein Gefühl der Unsicherheit. Gegen Gewalt und Vandalismus gibt es kein Allzweckmittel. Viele Maßnahmen greifen wie Zahnräder ineinander. Ein solches Zahnrad ist unsere Kampagne „Zivilcourage“.
Da lese ich jetzt nichts von Polizeikräften. Da lese ich aber viel von Verzahnung. Ich lese auch etwas von der völlig kostenfreien Beteiligung der Bürger.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht nur in einem Gesamtkonzept – das ist unsere Überzeugung –, in welchem die Polizei selbstverständlich ein Beteiligter und ein wichtiger Beteiligter ist. Die Vorstellung, eine Erhöhung der Polizeipräsenz löse diese Problematik, ist eine völlig irrige. Die Zahlen beispielsweise im Bereich der Deutschen Bahn, die Sie auch im Antrag angeführt haben und die Sie auch als Positivbeispiel angeführt haben, zeigen ein gegenläufiges Ergebnis: scheinbar mehr Präsenz, scheinbar mehr Kriminalität.
Ich gehe nicht davon aus, dass das inhaltlich zusammenhängt. Aber es zeigt im Umkehrschluss, dass eine erhöhte Präsenz nicht automatisch zu einer deutlichen Abnahme der Kriminalität geführt hat. Das heißt, mehr polizeiliche Präsenz heißt leider nicht automatisch mehr Sicherheit.
Ich freue mich, dass Ihnen in der Opposition das Thema „Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen“ wieder wichtig geworden ist. Lassen Sie uns daher weiter an Gesamtkonzepten arbeiten, bei denen die Polizei selbstverständlich einen bedeutenden Beitrag leistet. Aber lassen Sie uns die Debatte nicht verkürzen mit der Aussage: Mehr Präsenz ist das Heilmittel. – Das ist es, wie gesagt, leider nicht.
Wir stimmen der Überweisung natürlich zu, um die Thematik weiter zielführend im Ausschuss behandeln zu können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht die Kultur hat ein finanzielles Problem geschaffen, obwohl sie jetzt vielerorts ein finanzielles Problem hat, sondern die finanzielle Situation unserer Kommunen und Gemeinden ist dramatisch. Wir haben keine Krise der Kultur, wohl haben wir eine Krise der kommunalen Haushalte und dadurch eine ebenfalls dramatische Situation bei den Kultureinrichtungen, weil die Kommunen die Hauptträger der Kultur in Nordrhein-Westfalen sind. Nur durch die Schieflage in den Kommunalhaushalten gerät die Kultur in eine Schieflage.
Dort gehört sie nicht hin.
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in seiner Rede anlässlich der Vergabe des Deutschen Theaterpreises gesagt, dass Kultur systemrelevant sei. Dem ist nichts hinzuzufügen. Es ist ein kluger Satz.
Unsere Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, sagte an gleicher Stelle: Wer auf die Kraft von Kunst und Kultur setzt, setzt auf die Zukunft. – Ebenfalls ein kluger Satz.
Ein Leben ohne Kultur ist nicht denkbar, eine Zukunft ohne Kultur nicht denkbar. Daher ist es auf Dauer für die Existenz der Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen unerlässlich, die Kommunalfinanzen in Ordnung zu bringen. Man kann sich auf Landesebene ständig für die Erhöhung eines Kulturetats feiern lassen, und es ist auch ein Grund, sich dafür feiern zu lassen; aber man muss auch mit klarem Blick sehen, was im Umfeld geschieht: dass eine kommunalfeindliche Politik letztendlich eine kulturfeindliche Politik ist.
Wer den Kommunen die Gestaltungsfreiheit nimmt und ihnen hohe Lasten aufbürdet, braucht sich nicht zu wundern, dass Leistungen gerade im sogenannten freiwilligen Bereich auf den Prüfstand kommen und gekürzt werden oder dass nach finanziellen Alternativkonzepten geschaut wird und diese dann recht schnell vermeintlich beim Land gefunden werden.
Nach dieser Logik bei unveränderter Finanzausstattung und Schuldenlast der Kommunen würden wir in den nächsten Jahren folgendes Szenario erwarten: Die Kultureinrichtungen vor Ort müssten erstens stetig höhere Leistungen vom Land beanspruchen, um überlebensfähig zu bleiben. Zweitens würden die Kommunen versucht sein, Einsparpotenziale im kulturellen Bereich zu suchen – mit dem Wissen und der Hoffnung, dass das Land dieses Finanzloch jederzeit und dauerhaft und unverzüglich stopft.
Das ist verständlich und clever, führt uns aber langfristig nicht aus der Problematik, nämlich dass die Kommunen erstens unterfinanziert sind bezüglich der ihnen zugewiesenen Aufgaben, dass sie zweitens mittlerweile einen Schuldenberg vor sich hertragen, der ihnen jede Gestaltungsmöglichkeit nimmt, dass drittens der hohe Wert der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der Kultur – und nicht nur da – nach und nach bis zu einem Minimum absinken und versickern würde und dass viertens die Kommunen kein Geld mehr haben, das spezifisch Lebenswerte und Liebenswerte in ihrem Gemeinwesen auszugestalten.
Nur durch die Schieflage in den Kommunalhaushalten gerät die Kultur in eine Schieflage. Daher ist die wichtigste Aufgabe in der Kulturpolitik eine Politik, welche die Kommunen langfristig entschuldet, damit sie in Eigenverantwortung und Selbstverwaltung Kultur anbieten können. Denn den kulturellen Reichtum verdanken wir unseren Städten und Gemeinden, die zwar mit Unterstützung des Landes, aber weitgehend in Eigenleistung und auch in schwierigs
ten Zeiten hochverantwortlich Kultur vor Ort betreiben und fördern. Dafür kann man ihnen nicht genügend danken.
Aufgrund dieses Gesamtsachverhaltes ist es bedeutsam und gut, dass die neue Landeregierung hier wichtige und richtige Wege einschlägt: erstens den „Aktionsplan Stadtfinanzen“, zweitens den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, und drittens haben wir in diesem Haus zusammen bereits einen Aufruf zur Gemeindefinanzreform formuliert, der auch den Bund in die Pflicht nimmt, sich an einer auskömmlichen Ausstattung gerade im Bereich der Sozialleistungen zu beteiligen.
Eine Politik für die Kommunen ist aktive und nachhaltige Kulturpolitik. Nur so kann Kulturpolitik langfristig erfolgreich bleiben. Allerdings sind wir in vielen Orten bereits jetzt in der Situation, dass selbst die finanziellen Hilfen für die Kommunen nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen, womit sich die Finanzprobleme nicht lösen, sondern die Abwärtsspirale potenziell weiter nach unten geführt wird. Ohne Hilfen, oder besser gesagt: ohne die Verpflichtung des Bundes ist der Turn-Around am unteren Limit nicht möglich. Der Bund muss ins Boot, sonst saufen wir trotz aller eigenen Anstrengungen ab. Doch der Bund gießt derzeit eher noch mehr Wasser in dieses Boot hinein. Das ist unser Problem. Was das Land den Kommunen zurückgibt, nimmt der Bund ihnen zum Teil wieder weg. Das ist unverantwortlich und beschädigt auch die kulturelle Landschaft.
Für uns ist es aufgrund dieser Situation nötig, einen Schutzschirm über unsere Kultur zu spannen. Notwendige Kulturleistungen dürfen nicht als Einsparpotenzial betitelt und genutzt werden. Dieser Schutzschirm kann verschiedentlich ausgestaltet werden. Auch darüber haben wir bereits mehrfach gesprochen. Die Kulturförderung könnte zum Beispiel eine Pflichtaufgabe werden und damit dem Rotstift entzogen werden, es könnte eine Untergrenze für die Kulturförderung eingezogen werden, oder es könnte ein zusätzlich dotierter Ansatz mit einer Zweckbindung für Kultur im Gemeindefinanzierungsgesetz vorgesehen werden.
Bei den Vorschlägen sind immer die verschiedensten Interessen der unterschiedlichen Akteure zu berücksichtigen. Daher ist kein Schnellschuss gewünscht, sondern eine kluge Entscheidung nach Prüfung und Gesprächen unter anderem mit den kommunalen Spitzenverbänden, die das ein oder andere nicht immer ganz so sehen, wie wir es vielleicht wollen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen sieht mit dem Auftrag, die Möglichkeit eines Kulturfördergesetzes zu klären, genau dieses vor. Im Kern geht es um eine Antwort auf die Frage nach der Pflichtigkeit, den Standards und der finanziellen Ausstattung der
Kultureinrichtungen und Kulturangebote. Alles andere wäre kulturpolitische Wohltätigkeitslektüre.
Der Antrag die Partei Die Linke sieht im Grunde nichts anderes vor als das, was bereits im Koalitionsvertrag durch die Koalitionäre als Aufgabe vereinbart wurde. Sofortiger Handlungsbedarf entsteht aber in der Tat im Hinblick auf verschiedenste Kulturangebote. Daher ist es wichtig und richtig, dass unsere Kulturministerin nicht erst auf ein Gesetz gewartet hat, sondern beispielsweise den Oberbürgermeistern aus den theatertragenden Kommunen, die sich im Nothaushalt befinden, Gespräche angeboten und terminiert hat und bereits sehr kurz nach ihrer Amtsübernahme erklärt hat, dass ihr Anliegen wahrlich nicht darin besteht, zuzusehen, wie Theater geschlossen werden, sondern dass sie den Einrichtungen nach konkreter Einzelfallprüfung unter die Arme greifen möchte. Dies konkretisiert sich im Einstieg in den sogenannten Theaterpakt.
In Ihrem Antrag, Frau Böth, haben Sie auch einen Namen genannt, der uns vor Ort lieb, wert und teuer ist. Glauben Sie denn wirklich, das Land würde auf das wunderbare Oeuvre und die lebendige Hinterlassenschaft Pina Bauschs verzichten? Glauben Sie im Ernst, dass dieses Weltkulturerbe – für mich ist es auch ein Kulturwelterbe – im Land NordrheinWestfalen nicht dauerhaft seinen Ort finden und wertgeschätzt werden wird?
Das Handeln der Kulturministerin wird aber auch sehr deutlich bei der Aufarbeitung problematischer Folgefinanzierungen. Auch diesbezüglich handelt sie bereits, um die entsprechenden Finanzierungslücken auszugleichen und die Kultur in diesen Bereichen so zu unterstützen, wie sie es verdient.
Die Landesregierung steht zu der Kultur im Land und zu dem Prinzip der kulturellen Bildung. Sie hilft den Kommunen und Gemeinden wieder auf die Füße und fördert darüber hinaus gezielt Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen.
Der Antrag der Partei Die Linke ist aufgrund bereits stattfindenden aktiven Handelns bzw. aufgrund der Beschlusslage der Koalitionäre von SPD und Grünen im Grunde genommen überflüssig, wird aber gerne nach Überweisung an den Kulturausschuss als Diskussionsgrundlage mit genutzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Sie springen mit Ihrem Antrag auf einen Zug auf, der bereits fährt. Das finde ich sehr gut. Herzlich willkommen an Bord! Unser gemeinsames Ziel ist es – ich glaube, da spreche ich für alle in diesem Haus –, die Kultur unseres Landes zu schützen, zu bewahren und weiter zu entwickeln. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Vorratsdatenspeicherung als Thema: ein schwieriges Thema, ein emotionales Thema, ein Thema, welches
uns alle berührt. Die wahre Schwierigkeit des Gesetzes besteht darin, dass es zwei Grundrechte, zwei Grundbedürfnisse des Menschen gegeneinander in Stellung bringt.
Zum einen sind das der Wunsch und das Bedürfnis nach Schutz. Die Menschen haben sich in ihrer Entwicklung zu Gemeinschaften zusammengefunden und mit der Zeit darauf verzichtet, sich mit Zwangs- und Machtmitteln zu verteidigen. Sie haben das Gewaltmonopol an den Staat abgetreten, verbunden mit der klaren Aufgabenzuweisung, dafür Sorge zu tragen, dass der Einzelne und das Kollektiv effektiv geschützt und verteidigt werden. Der Staat hat demzufolge die Aufgabe und die Pflicht, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Dieser Sorge kann und darf er sich nicht entledigen.
Demgegenüber hat sich gezeigt, dass der Staat nicht zwangsläufig immer den Interessen seiner Bürger verpflichtet ist. Die historische Erkenntnis lautet, dass der Staat nicht per se gut ist, sondern eher das Gegenteil, und dass der Bürger daher Abwehrrechte gegen diesen Staat dringlichst braucht. Die Grundrechte sind daher auch klassische Abwehrrechte gegenüber dem Staat, und stets muss man ihm gegenüber misstrauisch sein. Die Grundrechte kanalisieren und begrenzen die Macht des Staates. Das Recht des Einzelnen – vor allem sein Recht an sich selbst, sein Recht an seiner freien Entwicklung, sein Recht an seiner freien Betätigung – ist ein sehr hohes Gut. Dieses Recht zu beschränken, bedarf einer sehr guten Erklärung.
Beide Anträge, der der CDU und der der FDP, haben daher, da sie das eine oder das andere Recht in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellen, jeweils für sich eine eigene und gut begründete Logik. Beide beanspruchen für sich, Gutes zu wollen und dabei ebenfalls Schlimmes zu verhindern. Die unterschiedlichen Ansatzpunkte dieses Gedankens gehen – machen wir uns nichts vor! – teilweise quer durch dieses Plenum, teilweise gedanklich quer auch durch die einzelnen Personen, wenn man sich mit der Thematik beschäftigt und es sich nicht einfach macht.
Problematisch wird es bei der Zuordnung dessen, was gut und richtig ist, dessen, was falsch ist, und bei der Überlegung, welchen Gedanken die höhere Priorität beizumessen ist: Schutz, Bürgerrecht, möglicherweise Verhinderung von Anschlägen, möglicherweise Machtmissbrauch des Staates mit einer Masse an personenbezogenen Daten, möglicherweise Aufklärung von schweren Straftaten, möglicherweise Beschränkung der persönlichen Freiheit.
Jedes Opfer, egal auf welcher Seite, ist ein Opfer zu viel. Das ist das wahre Dilemma. Denn wir fürchten uns vor den Konsequenzen des Gesetzes – einer sehr weitreichenden Überwachungsmöglichkeit – bzw. vor der Nichteinführung des Gesetzes – einer schlechteren Bekämpfungsmöglichkeit von Terror
gefahr und besonders schweren Straftaten. Angst ist der Ausgangspunkt der Überlegungen; aber Angst ist häufig kein guter Ratgeber. Politische Scharfmacher zur jetzigen Situation braucht es daher erst recht nicht.
Einem Staat eine derartige Machtfülle in die Hände zu geben, ist von größter Problematik und gefährlich. Auch unser Land hat aufgrund seiner jüngsten Vergangenheit ein tiefes Misstrauen nötig. Denn ab einem gewissen Punkt der Machtvollkommenheit kippt staatliches Handeln in Willkür. Zu viel Macht verführt, korrumpiert und zeigt schnell ihre fürchterliche Fratze. Der unvoreingenommene Glaube an die guten Führer und an die gerechten Staaten sollte uns ausgetrieben sein. Auch das goldene Zeitalter von König Arthur ist lediglich eine Legende.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bezüglich der Vorratsdatenspeicherung ein Urteil folgenden Inhalts gefällt:
Eine anlasslose Speicherung ist nicht von vornherein verfassungswidrig. Es fehle jedoch an der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Eine dem Grundrechtseingriff angemessene gesetzliche Ausgestaltung könne diesem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen, und die Speicherung könne unter bestimmten Maßgaben mit Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar sein. – Anschließend listet das Gericht verschiedene Auflagen auf.
Es stellt des Weiteren fest: Die Verantwortlichkeit für die gebotene Gewährleistung der Datensicherheit sowie eine der Verhältnismäßigkeit genügende Begrenzung der Datenverwendung obliegt dem Bundesgesetzgeber. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: Wir sind in Düsseldorf und nicht in Berlin. Wir erwarten daher eine Gesetzgebung des Bundes, welche sich innerhalb der Grenzen der Verfassung bewegt.
Ich stelle erneut fest: Wir sind in Düsseldorf und nicht in Berlin. Mich verwundert daher, dass Sie dieses Gesetzgebungsverfahren auf die Ebene der Landespolitik ziehen. Ihr Bundesinnenminister und Ihre Bundesjustizministerin können sich doch gerade nicht einigen. Der Auftrag, die Gesetzeslage zu schaffen, liegt doch bei der Bundesjustizministerin, die es aber nicht macht, weil sie es nicht tun will. Ihre eigene Bundesregierung aus CDU und FDP ist in dieser Frage tief zerstritten und bringt daher nichts auf den Weg.
Liebe Kollegen der CDU, Sie mahnen hier die Notwendigkeit des Schutzes der Bürger an, malen die Gefahr eines nicht unverzüglichen Handelns in leuchtenden Angstfarben aus, und Ihre eigene Bundesregierung tut nichts! – Das ist die Situation. Sie können sich in Berlin nicht einigen. Daher passiert dort derzeit auch nichts. Sie schaffen sich selbst
das Vakuum, welches Sie anschließend als gefährlich geißeln wollen.
In dieser Situation also kommen Sie nach Düsseldorf und erwarten von der Landesregierung, sich in diesen Streit vermittelnd einzuschalten. Ich bin etwas verblüfft über dieses Ansinnen, welches Sie an uns richten: Das, was Ihre Koalition in Berlin nicht schafft, und die dort geschlagenen Wunden sollen durch die von Ihnen ständig angegriffene Landesregierung in Düsseldorf geheilt werden. Da kann ich nur sagen: Alle Achtung!
Sie kommen in dieses Landesparlament mit Ihren Anträgen für das Bundesparlament – übrigens in kurzer Zeit schon das zweite Mal. Und in schöner Abbildung der zerrissenen und zerstrittenen Bundesebene stellen Sie auch in diesem Haus zwei sich im Kern widersprechende Anträge und erwarten nun von uns, dass wir „Mutti“ spielen, die die Streitenden trennt, sie fürsorglich an die Hand nimmt und ihnen den Weg in eine gute Zukunft weist.
Nein. – Sie haben doch bereits eine „Mutti“ in Berlin.
Sie haben doch auch, liebe Kollegen der CDU in NRW, einen Vorsitzenden gewählt, einen, der am Kabinettstisch in Berlin sitzt und eben nicht in diesem Landtag. Reden Sie mit dem, sagen Sie ihm, was Sie möchten und wie er es für Sie bewerkstelligen könnte. Der ist doch an der Regierung in Berlin beteiligt. Der müsste sich doch um die Zwistigkeiten der Berliner Koalition auch kümmern.
Bitte werden Sie sich doch erst einmal in Berlin darüber klar, was Sie wollen und wie Sie es wollen, und schleppen Sie dieses unglaubliche Gehampel nicht auch noch in dieses Haus.
Verschleiern Sie hier nicht die Untätigkeit der Bundesregierung. Der Bund soll endlich ein verfassungskonformes Gesetz erlassen und dies als Handreichung an die Länder geben.
Untergraben Sie nicht länger den Glauben an die Schutzfähigkeit des Staates, indem Sie nichts tun, aber gleichzeitig Ängste in der Bevölkerung schüren. Der Streit zwischen dem Innenminister und der Justizministerin auf Bundesebene – in der Tat gibt es dazu eine von der Innenministerkonferenz einvernehmlich verabschiedete Mahnung – schafft die derzeitige Handlungslücke gerade nicht ab.
Wir lehnen daher beide Anträge ab. Sie sind für uns in diesem Parlament rein populistisch und täuschen
eine fatale Aktivität vor, obwohl nur Stillstand wahrzunehmen ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Biesenbach, stimmen Sie mit mir darin überein – auch mit dem Bundesverfassungsgericht –, dass die aufgerufene Gesetzgebungsebene im Bereich des Bundes liegt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bibliotheksgesetz ist wichtig und es ist richtig, ein Bibliotheksgesetz zu erlassen.
Bibliotheken sind mit ca. 26.000.000 jährlichen Besuchen und ca. 72.000.000 Ausleihen die am meisten genutzten Kultureinrichtungen unseres Landes. Bibliotheken sind der Ort schlechthin, an dem Bildung, Erinnern und Bewahren, Forschen und Entdecken, aber beispielsweise auch Begegnungen mit und Begeisterung für Geschichten und Sprachen zu finden sind. Daher ist es Ziel und Notwendigkeit, den Erhalt und die Fortentwicklung
eines leistungsstarken Bibliothekensystems zu gewährleisten.
Die SPD – Sie hatten es angesprochen – hat das bereits in einem Antrag im Jahre 2008 dargestellt. Damals wurde durch die Landesregierung eine Bestandserhebung in Auftrag gegeben, deren Resultate im August 2009 vorlagen. Ein Bibliotheksgesetz wurde durch die alte Landesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht eingebracht. In den Haushalt wurden ca. 3 Millionen € für das Bibliothekswesen eingestellt. Nun liegt von Ihrer Seite ein Bibliotheksgesetz vor, welches als Forderung aus der Opposition heraus die Vervierfachung dieses Betrages, nämlich insgesamt 12 Millionen € vorsieht, die verbindlich als Minimalforderung in dieses Gesetz geschrieben werden sollen.
Gleichzeitig zeigt sich im Gesetzentwurf keine Aussage zur Pflichtigkeit. Die Frage, ob und wie eine Kommune eine öffentliche Bibliothek vorzuhalten hat, wird nicht thematisiert. Um die Vielfalt und Flächendeckung der Bibliothekenlandschaft tatsächlich zu sichern, ist dies allerdings ein bedeutender Punkt. Die Forderung der EnqueteKommission haben Sie mit dem Satz 1 richtig dargestellt. Der Satz 2 sagt allerdings, dass die öffentlichen Bibliotheken keine freiwillige Aufgabe seien, sondern eine Pflichtaufgabe werden sollen.
Gleichzeitig ist dies eben bedeutend, und damit ist zu klären, inwieweit sich die Finanzierung der Kultur – und damit auch der Bibliotheken – von den Hauptträgern, den Kommunen, auf das Land verlagert, ob also die Fördermittel additiv zu den bisherigen kommunalen Mitteln fließen, oder ob durch eine erhöhte Landesförderung Haushaltssicherungskonzepte in den Kommunen bedient werden.
Wenn das so ist, dann lassen Sie uns gemeinsam feststellen, dass den Kommunen noch weiterreichend geholfen werden muss. Lassen Sie uns diesen Betrag gemeinsam beschließen, ohne eine Diskussion über die Höhe der Neuverschuldung loszutreten, die Sie morgen wieder einmal unter dem geschmackvollen Titel „Schuldenorgie stoppen“ führen möchten. Durch die desaströse Finanzsituation in den Kommunen ist gerade die Kultur unter erhebliche Sparzwänge geraten, da sie, angesehen als freiwillige Leistung, ein scheinbares Potenzial zur Kürzung aufweist. Hier setzen die Kämmerer in den Kommunen die Rotstifte an und so auch bei den Bibliotheken.
Auf diese Weise wurde die Kultur vor Ort in die Opferrolle gebracht. Daher ist es wichtig, die Hilfen für die Kommunen so schnell wie möglich weiterhin zu gewähren. Denn dieser Druck lastet nicht nur auf den Bibliotheken, sondern auf allen Sparten: auf den Archiven, den Museen, den Orchestern, den Musikschulen, den Schauspielhäusern, den Opern und auf allen anderen ebenso. Alle sind durch die
finanzielle Schieflage vor Ort bedroht. Auch hier stellt sich sehr deutlich die Frage: Welche Aufgabe hat das Land und welche die Stadt, und wer bezahlt es letzten Endes. Diese Antwort sollte für alle Sparten gefunden werden.
Ja.
Da gebe ich Ihnen völlig recht. Wir haben auch das Problem, keine komplette Flächenabdeckung zu haben. Auch dies muss geschehen. Wenn wir aber den Kommunen Mittel zur Verfügung stellen, was richtig und wichtig ist, ohne ihnen gleichzeitig zumindest als Aufgabe mitzugeben, was sie damit zu machen haben, zum Beispiel Flächen abzudecken, Sachen zu erhalten, besteht die Gefahr, dass Gelder in die Kommunen und die Landkreise gehen und den Bibliotheken vor Ort nicht entsprechend geholfen wird. Diese Gefahr gilt es zu verhindern.
Der Städtetag hat in diesem Zusammenhang am 20. September 2010 dargestellt, dass er keine einzelnen Spartengesetze wolle, weil dadurch die Prioritätensetzung in den Kommunen erschwert werden würde. Es erscheint daher folgerichtig, dass keine einzelne Sparte aus der Kulturlandschaft separiert und zeitlich getrennt herausgelöst und in Einzelgesetzlichkeit geregelt wird, sondern eine Diskussion über ein grundsätzliches Gesetz für kulturelle Bildung stattfindet, verknüpft mit der Frage der Pflichtigkeit der kulturellen Leistung. Ansonsten besteht aufgrund des realen Drucks in den verarmten Kommunen die Problematik, dass Sparten untereinander um die wenigen Finanzmittel konkurrieren und dann aufgrund zeitlicher Abfolgen nach dem Motto „Wer zuerst kommt, …“ auf der Strecke bleiben.
Im Übrigen können die Fördermittel für die Bibliotheken – ich gehe davon aus, dass wir uns einigen können – ohne Spezialgesetzesgrundlage in den Haushalt eingestellt werden. Wir wollen daher genau prüfen, inwieweit ein Einzelgesetz Sinn macht
oder lieber gleich eine Regelung für alle Sparten, indem sich auch das Bibliotheksgesetz abbildet und darin aufgeht. Es gilt, dies in einem Beteiligungsverfahren zu klären.
Frau Brunert-Jetter, Sie haben von den Einladungen gesprochen. Ich sage es ganz ehrlich: Vielen Dank für die Einbringung dieses Gesetzes. Es zeigt die deutliche Handschrift als Opposition der Einladung und bereichert mit Sicherheit unsere Diskussionen. – Vielen Dank.
Herr Biesenbach, wenn Sie beschreiben, dass Sie sich schützend vor die Polizei stellen wollen, dann bin ich und sind viele bei Ihnen. Auch die Analyse von Herrn Kruse war sehr klug. Ich frage mich nur – die Bundesregierung steht Ihnen doch nicht oppositionell gegenüber, und es ist doch ein Bundesgesetz –: Wie wirken Sie denn auf der Bundesebene auf Ihre eigene Partei ein, damit diese – Sie hatten ja auch mal eine Bundesratsmehrheit – das mit ihrem Koalitionspartner umsetzt?