Herr Kollege Markert, Sie machen es sich leider zu leicht. Denn Sie sagen, für die Genehmigung sei Nordrhein-Westfalen gar nicht zuständig gewesen. Aber genauso wenig war Sachsen für die Genehmigung zuständig, Herr Kollege. Denn der Fehler, dass überhaupt Sachen von Rossendorf nach Ahaus transportiert wurden, lag an Ihrer rot-grünen Bundesregierung.
Es war Bundesumweltminister „Tritt-ihn“, der diese Genehmigung fälschlicherweise erteilt hat. Das müssen Sie ehrlicherweise heute ganz deutlich sagen.
(Beifall von der FDP und von der CDU – Ralf Witzel [FDP]: So ist das! – Zuruf von Britta Al- tenkamp [SPD])
Meine Damen und Herren, Sie haben damals die Kosten produziert. Sie produzieren auch heute die Kosten, wenn die Transporte wieder stattfinden müssen. Insofern finde ich es absolut heuchlerisch, wenn sich diejenigen, die auf die Straßen gehen, für Radau
und dafür sorgen, dass die Transporte nicht durchgeführt werden können, und die die Sicherheit gefährden, auf der anderen Seite hinstellen und die zu hohen Kosten anprangern. Dies ist unlauter und scheinheilig, meine Damen und Herren. – Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Kollege Brockes, der ehemalige Bundesminister heißt Trittin. Wir haben in diesem Parlament eine Vereinbarung, nach der wir die Verballhornung von Namen vor allen Dingen in verunglimpfender Form nicht miteinander austauschen. Ich belasse es bei dieser Erwähnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf zurückkommen, dass dieses Thema bereits eine lange Geschichte hat. Wie Sie vielleicht wissen, wurden 2005 die bestrahlten Brennelemente aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf in das Transportbehälterlager Ahaus transportiert und dort eingelagert. Die ursprünglich aus Russland stammenden Brennelemente des stillgelegten Forschungsreaktors in Rossendorf sollen auf der Grundlage eines zwischen den USA, Russland und der Internationalen Atomenergiebehörde vertraglich vereinbarten Programms, das sich – nur zur Vollständigkeit – Russian Research Reactor Return Program nennt, nach Russland zurückgeführt werden.
Nunmehr ist geplant, insgesamt 18 Transport- und Lagerbehälter der Bauart Castor MT 32 mit den bestrahlten Brennelementen nach Russland in die Wiederaufbereitungsanlage Majak zu transportierten. Die Verantwortung für die Rückführung obliegt dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Wirtschaft unter Beteiligung des Bundesumweltministers. Die GNS, die Gesellschaft für Nuklearservice mbH, als Betreiberin des Transportbehälterlagers Ahaus wird die Maßnahmen zur Auslagerung und Rückführung des Rossendorfer Kernbrennstoffs aus dem Lager Ahaus einleiten und die Transportvorbereitungen treffen.
Meine Damen und Herren, die atomrechtliche Aufsicht über die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Transportbehälterlager Ahaus obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr dieses Landes. Das stimmt. Demgegenüber
obliegt die atomrechtliche Genehmigung – sowohl für das Lager selbst als auch für die Transporte – dem Bundesamt für Strahlenschutz als Bundesbehörde. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass am 23. September 2010 die Beförderung von bestrahlten Forschungsreaktorbrennelementen aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland genehmigt wurde. Die Genehmigung erlaubt nun den Transport von insgesamt 951 Brennelementen in maximal 18 Behältern nach Russland.
Die konkreten Transporttermine müssen vom Genehmigungsinhaber mit den Innenministern der Länder abgestimmt werden. Sie werden aber von den Innenministern nicht noch einmal genehmigt. Bei der Genehmigung handelt es sich also um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen jeweils erfüllt werden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will Atomtransporte soweit es geht vermeiden. Das kann jedoch nur auf rechtlicher Grundlage geschehen. Handlungsmöglichkeiten des Landes als Vollzugsbehörde bestehen wegen der Genehmigungszuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz eben nicht. Das heißt: Wir können hier eigentlich machen und verlangen, was wir wollen, wir sind einfach schlichtweg nicht zuständig. Insoweit ist das von uns nicht zu beeinflussen.
Als 2005 Transporte nach Ahaus kamen, haben wir schon einmal bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgefochten, inwieweit die Transporte verhindert werden können. Wir sind aber unterlegen. Entsprechend sind damals die Brennelemente nach Ahaus gekommen, weil unser juristischer Einspruch letztendlich nicht erfolgreich war. Deswegen ist natürlich davon auszugehen, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch die jetzigen Transporte mit rechtlichen Mitteln nicht verhindern kann. Das Ganze haben wir eben schon einmal durchgespielt.
Demgegenüber ist klar, dass das Land NordrheinWestfalen vor allem durch den polizeilichen Schutz der Transporte erheblich belastet. 2005 ging es um 30 Millionen €. Etwas Ähnliches steht uns wieder ins Haus. Natürlich würde die Landesregierung alles versuchen, um diesen Kosten zu entgehen und diese Transporte zu vermeiden. Leider sind wir nicht Herr des Verfahrens. Die Belastungen sind vor allem auch dann nicht zu rechtfertigen und der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, wenn es innerhalb weniger Jahre zu einem zweimaligen Transport kommt, und zwar zunächst von Rossendorf nach Ahaus im Jahre 2005 und jetzt wieder von Ahaus nach Russland. Kein Mensch versteht, warum wir diesen Transportzirkus in unserem Land immer wieder ablaufen lassen.
Wir können es aber – wie gesagt – nicht verhindern. Dieser Atomtourismus ist umso widersinniger, wenn man berücksichtigt, dass die Brennelemente aus Russland kommen und sowieso irgendwann nach Russland zurück gemusst hätten. Man hätte sich also diesen Zwischentransport nach Ahaus von Anfang an sparen können. Nur – wie gesagt – wir konnten uns im Hause 2005 nicht durchsetzen.
Sämtliche Transporte, die jetzt stattfinden – von Russland nach Ostdeutschland, von Ostdeutschland ins Zwischenlager, vom Zwischenlager wieder nach Russland –, sind so überflüssig wie ein Kropf. Nichtsdestotrotz werden sie wohl stattfinden, weil uns die Hände gebunden sind.
Sie werden wahrscheinlich über Norddeutschland per Schiff über einen Hafen nach Russland gebracht werden. Sie können es mir abnehmen: Dieses unsinnige Vergeuden von Ressourcen ärgert niemanden mehr als mich und die gesamte Landesregierung, damit natürlich auch den Innenminister, denn er ist letztendlich durch den Einsatz der Polizeikräfte vielleicht sogar am meisten belastet.
Eins sollte uns dieser Fall klar machen: Wir müssen alle politischen Mittel einsetzen, um in Zukunft solche Atomtransporte zu vermeiden. Dafür müssen die entsprechenden Initiativen beginnen. Das wird nicht leicht sein. Aber wir müssen es versuchen.
Meine Damen und Herren, zum Eilantrag der Fraktion Die Linke möchte ich Folgendes feststellen: Die Landesregierung – das ist schon gesagt worden und richtig – ist für die Genehmigung der Transporte von Kernbrennstoffen von und nach Ahaus nicht zuständig.
Die Genehmigung ist Bundessache. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Insoweit ist die Aufforderung, keine Atomtransporte zu genehmigen, völlig falsch adressiert, Herr Sagel. Dies müsste an die Bundesregierung gerichtet werden. Wir richten sie ja auch an die Bundesregierung. Der Appell an uns geht am Thema vorbei.
Dass das Transportbehälterlager Ahaus nicht als Endlager konzipiert ist, wissen alle. Es ist ein Zwischenlager mit befristeter Genehmigung. Ein Endlager Ahaus, denke ich, wird es nicht geben. Dafür wird sich auch diese Landesregierung einsetzen. Insoweit geht auch dieser Ansatz an der Sache vorbei. Das heißt: Ihr Antrag ist lediglich gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Ende der Beratung zum Tagesordnungspunkt 7 sind.
Wir kommen zur Abstimmung über den Eilantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/240. Dieser ist direkt abzustimmen. Wer dem Inhalt dieses Eilantrags zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die anwesenden Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die anwesenden Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Enthaltungen?
Die waren mit der Absenkung der Hand schneller als ich mit dem Sprechen. Aber wir können die Abstimmung gerne wiederholen, wenn das ausdrücklich gewünscht wird, weil meine Sichtweise angezweifelt wird. – Das ist aber nicht der Fall.
Ich stelle fest, dass der Eilantrag mit den Stimmen der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der übrigen Abgeordneten der anderen Fraktionen keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der vergangenen Plenarwoche konnten wir uns über die aktuelle Finanzlage der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden austauschen. Dabei haben wir festgestellt, dass die ausklingende Wirtschaftskrise in vielen Kommunalhaushalten Bremsspuren hinterlassen hat. Ursächlich hierfür waren die massiven Einbrüche der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer. Analog hierzu stiegen die Sozialausgaben drastisch an. Zwar wird ein Großteil der kommunalen Familie die erlittenen Verluste mittelfristig kompensieren können, es verbleiben jedoch einige Städte und Gemeinden, denen es nicht aus eigener Kraft möglich ist, auf absehbare Zeit aus dem Nothaushaltsrecht herauszukommen.
(Britta Altenkamp [SPD]: Er wollte, dass Sie ein bisschen die Stimme heben! Ich höre Ih- nen so gerne zu!)
Mit Ihrem Stärkungspakt Stadtfinanzen will die rotgrüne Minderheitsregierung genau diesen Kommunen mit Zinshilfen zur Seite springen. Das klingt gut, löst aber die Ursache des Problems nicht. Die FDPLandtagsfraktion sorgt sich daher, dass diese Gelder wirkungslos in den kommunalen Haushalten versickern, wie es schon in der Vergangenheit der Fall war, beispielsweise im Rahmen des sogenannten Ausgleichsstocks.
Wir sind der Meinung, dass finanzielle Zuwendungen des Landes nur dann Sinn ergeben, wenn sie an konkrete Maßnahmen zum Schuldenabbau gebunden sind. Denn neben externen Faktoren wie den Sozialkosten und der Gewerbesteuer gibt es in vielen Städten und Gemeinden auch hausgemachte Probleme. Damit meine ich keineswegs überzogene Ausgaben in den Bereichen Kultur, Sport und Bildung. Bei diesen freiwilligen Ausgaben ist das Angebot der meisten Kommunen wirklich auf Kante genäht. Wahllose Kürzungsorgien ergeben hier keinen Sinn.
Die Einsparpotenziale liegen vielmehr in grundsätzlichen strukturellen Veränderungen bezüglich der Art und Weise der örtlichen Leistungserbringung. Durch erhebliche informations- und kommunikationstechnische Fortschritte ergeben sich heute ganz andere Möglichkeiten der Arbeitsorganisation, als dies noch vor 20 Jahren der Fall war.
Die Verwaltungen haben mit dieser Entwicklung nur zum Teil Schritt gehalten. Die Modernisierungs- und damit auch die Einsparpotenziale sind erheblich, zum Beispiel in der Reorganisation von Frontoffice- und Backofficebereichen. Darüber hinaus sind auch die vielfältigen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Dahinter kann man drei Ausrufezeichen setzen.
Die meisten finanzschwachen Kommunen haben jedoch das Problem, dass derartige Umstrukturierungen zunächst einmal Geld kosten, das ja nicht vorhanden ist. Darüber hinaus wirken sich die positiven und nachhaltigen Effekte solcher Maßnahmen erst mittelfristig aus. Im Ergebnis werden daher Sparinvestitionen viel zu selten getätigt.
Wenn überhaupt, sollten Landeshilfen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion genau an dieser Stelle ansetzen: als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies setzt allerdings voraus, dass sich hilfesuchende Kommunen dazu verpflichten, ein fraktions- und wahlperiodenüber
greifendes Entschuldungsprogramm zu erarbeiten, das sie in Kooperation mit dem Land sukzessive umsetzen.