Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus in der Behindertenpolitik so engagiert ist, die Verpflichtungsermächtigung Wirklichkeit werden zu lassen.
Ich sage jetzt noch einmal etwas zum weiteren Verfahren. Wir haben noch fünf Redner auf der Redeliste.
Fragesteller, Entschuldigung, auf der Fragestellerliste. Es sind auch alles nur Männer. – Diese Fragen werden wir jetzt noch abarbeiten. Wir sind uns im Präsidium einig, dass es die sind, die bis zu unserer
Vereinbarung gedrückt hatten. Die arbeiten wir ab, um dann mit Blick auf den nächsten Tagesordnungspunkt die Fragestunde, die eigentlich schon seit 14:30 Uhr beendet ist, zu beenden.
Danke schön, Frau Präsidentin. Aus eigener Erfahrung aus der letzten Wahlperiode weiß ich, dass die Fragestunde immer bis zum Ende des jeweiligen Themenblocks durchgeführt worden ist.
Aus eigenem Miterleben vieler schöner Fragestunden weiß ich auch: Wir haben respektiert, dass das vor allem ein Instrument der Opposition ist. Wir haben heute im ersten Teil erlebt, dass etwa ein Drittel der Fragen von den Regierungsfraktionen als Stützfragen kamen. Das war damals nicht üblich. Das ist auch eine stilistische Frage und eine Frage des Umgangs.
Herr Minister, Sie haben zunächst die beiden ehrenamtlichen Vorgängerinnen, Frau Schmidt-Zadel und Frau Gemkow, sehr gelobt und haben gesagt, dass sie ihr Amt hervorragend erfüllt haben – daran besteht kein Zweifel im Haus.
Jetzt haben Sie uns erklärt, dass es so viele neue Aufgaben gebe, die eine hauptamtliche gute Dotierung erforderten. Können Sie uns sagen – die UNKonvention und alles andere war ja schon da –, welche nationalen und internationalen oder auch Landesgesetze neue Aufgaben zwischen August und September gebracht haben, die Sie zu dieser Entscheidung geführt haben?
Wenn man sich intensiver mit der Behindertenpolitik auseinandersetzt, kommt man zu der Einschätzung, dass dieser Politikbereich schon aufgrund der demografischen Entwicklung, der Zunahme bestimmter Krankheiten, psychischer Erkrankungen usw. erheblich an Bedeutung gewinnt und quantitativ zunimmt. Das hat dazu geführt, dass ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin gerne bereit, eine Auflistung über die Punkte nachzureichen, die in der Vergangenheit schwerpunktmäßig nicht so wichtig waren. Dann können wir viel
Hätten Sie aufgepasst! Das war eben eine andere Fragerunde, egal! – Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass die Mittel für den hauptamtlichen Behindertenbeauftragten entsprechend durch den Haushalt getragen werden, dass dafür Personal an anderer Stelle abgezogen wird, um das Amt zu finanzieren.
Ich frage Sie, ob aufgrund dieses Werkvertrages, der bisher nicht Bestandteil des laufenden Haushalts war, konkret Projekte der Behindertenarbeit nicht durchgeführt werden können, um eben diese Stelle zu finanzieren.
Mit einem Wort: nein. Ich habe eben darauf hingewiesen: Im Moment erfolgt die Finanzierung aus den Mitteln, die im Haushalt für die Behindertenbeauftragtenarbeit bereitgestellt worden sind. Es gibt kein Projekt, das nicht durchgeführt wird, weil der Behindertenbeauftragte des Landes jetzt hauptamtlich ist.
(Günter Garbrecht [SPD]: Sie haben keine Ahnung, darum stellen sie hier so blöde Fra- gen! – Gegenrufe von der FDP)
Herr Minister Schneider, teilen Sie meine politische Einschätzung aufgrund der hiesigen Diskussion …
Ich komme noch einmal auf meine Frage zurück: Teilen Sie meine politische Einschätzung, dass die Beteiligten der letzten fünf Jahre in dieser Diskussion ausblenden, dass die vorhergehende Landesregierung in den letzten fünf Jahren alle politischen Beamten ohne Ausschreibung eingesetzt hat? Glauben Sie auch, dass dem Amt durch diese Diskussion, wenn Sie sich jetzt analog verhalten, dass dieses der Aufwertung des Integrationsbeauftragten durch eine Hauptamtlichkeit – ein Signal, das ins Land gesandt wird –, großer Schaden zugefügt wird?
Herr Minister, Sie haben die Einkünfte für die Tätigkeit des Integrationsbeauftragten mit den Einkünften des Behindertenbeauftragten verglichen. Ihnen ist bekannt, dass nunmehr für den Integrationsbeauftragten eine Staatssekretärin bestellt ist. Ich nehme an, die Unterschiede der Bezüge sind Ihnen auch bekannt, nämlich zwischen dem, was der Integrationsbeauftragte bekommt und was ein Staatssekretär bekommt. Das ist eine Frage.
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Staatssekretärin für Integrationsfragen nicht als Ersatz für den Beauftragten für Integration eingestellt worden ist. Ich muss nochmals deutlich machen, dass es keine zusätzlichen Stellen für Staatssekretäre in dieser Regierung im Vergleich mit der abgewählten gibt.
Ich danke Herrn Minister Schneider für die Beantwortung der vielen Fragen zu der Dringlichen Anfrage 13.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Daher frage ich den Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Sternberg von der Fraktion der CDU, ob er in Bezug auf die
Ich frage den Abgeordneten Herrn Schemmer von der Fraktion der CDU, ob er mit der schriftlichen Beantwortung seiner Mündlichen Anfrage 3 einverstanden ist.