Protokoll der Sitzung vom 29.10.2010

Danke schön, Frau Ministerpräsidentin.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Abgeordneten Armin Jahl von der Fraktion der SPD sehr herzlich zu seinem 63. Geburtstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen nun zur Aussprache über die Unterrichtung. – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Kommunen sind nicht nur die Schulen der Demokratie, sondern sie sind auch gelebte Demokratie. Die Kommunen sind auch nicht nur die Ausführungsorgane staatlicher Gesetze, sondern sie sind vor allen Dingen Entwicklungs- und Unterstützungssysteme für unsere Bürgergesellschaft. Wir brauchen das bürgerschaftliche Engagement, um alle wichtigen Herausforderungen von der Integration bis hin zum Gesundheitswesen insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu meistern. Deswegen hat es schon immer zur Landespolitik gehört, ein besonderes Auge auf die Entwicklung der Kommunen zu richten.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen – das ist zumindest meine Erfahrung in den letzten sechs Jahren, seitdem ich hier bin – ist ein sehr stark kommunalgeprägtes Parlament. Viele Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages tragen auch in den Regionen Verantwortung in der Kommunalpolitik, und viele von uns haben über Jahrzehnte Verantwortung in der Kommunalpolitik getragen.

Ich persönlich meine, dass die Kommunalpolitik in Wahrheit die hohe Schule der Politik ist und es gut wäre, wenn jeder Landes- oder Bundespolitiker wenigstens ein paar Jahre Kommunalpolitik gemacht hätte.

(Beifall von der CDU und von der SPD)

Genauso wäre es gut, wenn sich jeder Politiker, bevor er ein Mandat annimmt, ein paar Jahre durch eigene Arbeit selbst ernährt hätte.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen haben wir immer sehr auf die Gemeinden geachtet. Es ist nicht so, dass in den letzten Jahren nichts für die Gemeinden getan worden wäre. Im Jahr 2009 hatten wir über das GFG mit 8 Milliarden € die höchsten Zuweisungen an die Gemeinden in der Geschichte unseres Landes. Die Schulpauschalen sind das letzte Mal 2010 um 600 Millionen € erhöht worden. Die Städtebaumittel sind 2010 um 300 Millionen € erhöht worden.

Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen entschieden, 84 % aller Mittel des Konjunkturpaketes – das sind immerhin 2,38 Milliarden € gewesen – an die Kommunen zu geben. Kein anderes Bundesland hat die Konjunkturmittel so kommunalfreundlich zur Verfügung gestellt.

(Beifall von der CDU – Rüdiger Sagel [LINKE]: Einmal was Vernünftiges!)

Dennoch ist die Situation so, wie sie die Ministerpräsidentin beschrieben hat: Unseren Kommunen geht es alles in allem schlecht. Wenn 90 % der Kommunen in diesem Jahr ihren Haushalt strukturell nicht mehr ausgleichen können, weiß jeder,

dass wir ein grundsätzliches Problem haben. Jeder weiß auch, dass diese Probleme mit der Finanzierung von staatlichen Aufgaben zusammenhängen, die die Menschen, die in ihren Städten die kommunale Verantwortung tragen, kaum oder nur wenig beeinflussen können. Ich möchte die wichtigsten Punkte nennen:

Für die Kosten für Unterkunft und Heizung im Zusammenhang mit dem SGB II werden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 2010 wahrscheinlich 3,5 Milliarden € aufwenden. Das sind 500 Millionen € mehr als im Jahre 2005.

Die Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe lagen im Jahr 2008 in Nordrhein-Westfalen bei 5,6 Milliarden € – eine Steigerung in den letzten zehn Jahren von 37 %. Auch darauf haben Kommunalpolitiker so gut wie keinen Einfluss. In meinem Heimatkreis zum Beispiel haben sich die Herausnahmen von Kindern aus Familien in den letzten fünf Jahren um 50 % erhöht. Wer die deutsche Gesetzgebung kennt, weiß, was alles passieren muss, bevor ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird. Die Kosten sind dann nun einmal so, wie sie sind. Ich habe keine Fantasie, wie man dabei sparen kann.

Wir haben die Grundsicherung im Alter bekommen. Mittlerweile geben die nordrhein-westfälischen

Kommunen etwa 1 Milliarde € für diese Leistung aus. Jeder weiß, dass dieses Problem aufgrund der gebrochenen Erwerbsbiografien und auch der Absenkung des Rentenniveaus in Zukunft eher größer als kleiner wird.

Wir haben die Kosten der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dort ist im Übrigen – aus meiner Sicht – etwas sehr Schönes passiert: In Deutschland gibt es fast eine ganze Generation von behinderten Menschen, die Teilhabe an unserer Gesellschaft erleben.

(Beifall von den GRÜNEN)

1945 hatte unser Land keine Behinderten, weil die Nazis sie umgebracht haben. Viele Behinderte hatten früher keine hohe Lebenserwartung, weil die medizinische Versorgung schlecht war. Kein

Mensch bestimmt selbst, in welchem Gesundheitszustand seine Kinder auf die Erde kommen. Jedes Kind, das geboren wird, ist uns willkommen. Dafür haben wir die Ausgaben – da sind wir uns sicher alle einig – zu tragen. Aber es gab eine gewaltige Entwicklung: 3,1 Milliarden € bringen unsere Gemeinden für diesen Bereich auf.

Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft, und es gibt immer mehr hochbetagte Menschen. Wenn es mehr hochbetagte Menschen in einer Gesellschaft gibt, gibt es auch mehr pflegebedürftige Menschen. Wenn heute ein Pflegeplatz in der Stufe 3 4.000 € kostet, die durchschnittliche Rente 1.200 € beträgt, die Leistungen der Pflege

versicherung und das Pflegewohngeld hinzukommen, dann fehlen für einen solchen Menschen rund

1.000 € im Monat, um den Pflegeplatz zu bezahlen. Hat er 10.000 € gespart, kann er ihn zehn Monate lang selber bezahlen, hat er 5.000 € gespart, sind es fünf Monate. Irgendwann aber ist die Gemeinde in die Finanzierung eingebunden. Dabei haben Sie kaum eine kommunalpolitische Gestaltungsmöglichkeit, weil Sie nicht wissen, wie oft so etwas in Ihrer Gemeinde vorkommt.

Wir werden die Kommunalfinanzen nur dann wieder in den Griff kriegen, wenn die Dynamik, die Steigerungsraten und die Finanzierung der Sozialkosten zwischen den staatlichen Ebenen anders verteilt werden als heute.

(Beifall von der CDU und von der SPD)

Der Prozess, dass diese Kosten ausschließlich bei den Gemeinden liegen, ist vor ganz langer Zeit, nämlich 1982 – Helmut Schmidt war noch Bundeskanzler –, eingeläutet worden. Er ist dann im Grunde von allen Regierungen fortgesetzt worden, von manchen Regierungen sogar noch, wenn Sie an das SGB II und die Grundsicherung denken, mit zusätzlichen Leistungen versehen worden, weil die Gegenfinanzierung des Bundes nicht ausreichte, um die Aufgabe zu finanzieren, vor allen Dingen nicht in ihrer Dynamik.

Deswegen ist für die Union im Landtag von Nordrhein-Westfalen eins ganz klar: Hilfen für die Gemeinden, so richtig sie sind, haben nur dann einen Sinn, wenn das grundsätzliche Problem mitgelöst wird. Wer mal ein plattes Fahrrad gehabt hat, weiß, dass man erst den Schlauch flickt, bevor man Luft hineinpumpt, sonst ist das vergebene Mühe.

Deswegen haben wir einige Probleme mit Ihren Vorschlägen zum Nachtragshaushalt. Wir müssen erst das Problem betreffend die Sozialleistungen lösen, die Löcher in den Eimern der Sozialleistungen stopfen, den Schlauch flicken, bevor wir neue Luft hineingeben. Ansonsten sind unsere Überlegungen nicht nachhaltig.

(Beifall von der CDU)

Deswegen sind wir der Meinung, dass sich der Bund zumindest zur Hälfte dynamisch ausgestaltet an den von mir genannten Sozialkosten beteiligen muss.

Deswegen ist es richtig, dass in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelben Regierung in Berlin damals vor allem von nordrhein-westfälischer Seite die Gemeindefinanzkommission durchgesetzt worden ist, die es ohne uns nicht gegeben hätte. Dort sitzen zum ersten Mal seit 1949 Bund und Kommunen auf gleicher Augenhöhe zusammen und reden über diese Frage. Wir müssen sehen, dass wir gute Ergebnisse hinbekommen.

(Beifall von der CDU)

Das war im Übrigen einer der Gründe, warum meine Fraktion Wert darauf gelegt hat, in dieser Frage

als Parlament in einem großen Konsens an die Adresse in Berlin zu appellieren, dass es hier Veränderungen geben muss. Ansonsten schaffen wir es nicht, es in der kommunalen Familie zu regeln.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der LINKEN)

Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, der nicht direkt mit Geld zu tun hat. Aber ich würde uns sehr ermuntern wollen, auch im Landtag sehr viel kritischer hinzuschauen, was Gesetze, was Verordnungen, was die Verrechtlichung von kommunalen Aufgaben angeht.

Ich war 25 Jahre lang in einem Stadtrat. Ich stelle fest, dass die Vorgaben von oben – von unterschiedlichen politischen Ebenen ausgehend –, was wir in den Städten wie zu machen haben, dass die Verrechtlichung und die Bürokratisierung in unseren Gemeinden immer mehr geworden sind. Dabei spielt die europäische Ebene eine Rolle, etwa bei der Vergabe, dabei spielen wir manchmal eine Rolle, dabei spielt der Bund manchmal eine Rolle. Das engt kommunale Selbstverwaltung und Spielräume ein. Bürokratisierung und Bürokratie sind am Ende noch dazu teuer.

Ich finde, wir sollten nicht nur über Geld, sondern auch darüber reden, dass wir eine Verrechtlichung in allen kommunalen Bereichen nicht wollen, und wir sollten das, was bisher auf diesem Gebiet alles geschehen ist, kritisch überprüfen.

(Beifall von der CDU)

Denn ich bleibe dabei: Auch die Kommunalen wissen, was sie wollen. Wir müssen ihnen nicht alles sagen, was man wollen muss.

Ich will Ihnen ein Beispiel aus meiner Ministerzeit nennen. Ich hatte die große Ehre, dass eine gewisse Zeit lang der Fonds „Jedem Kind eine Mahlzeit“ in meinem Hause verwaltet wurde. Nachdem dieser Fonds einige Wochen alt war, kam ein Mitarbeiter meines Hauses zu mir und sagte: Herr Laumann, wir müssen jetzt dort, wo wir fördern, Richtlinien über gesundes Essen erlassen. – Darauf habe ich nur erwidert: Glauben Sie etwa, dass die Leute in den kommunalen Schulausschüssen ihre Kinder vergiften wollen? Ich glaube nicht, dass wir das als Land vorgeben müssen.

An solchen Beispielen wird deutlich: Wenn man die kommunale Selbstverwaltung lobt, muss man sich auf Landes- und Bundesebene auch im Griff haben und nicht meinen, alles von hier aus bestimmen zu müssen. Es sitzen auch kluge Leute in den Rathäusern und den Ausschüssen der Kommunalparlamente.

(Beifall von der CDU)

Wir sind im Übrigen der Auffassung, dass wir neben der Beteiligung des Bundes noch etwas brauchen. Einige Städte können ihre Zinslasten mittlerweile nicht mehr alleine tragen; sie haben, auch wenn sie

Sparprogramme auflegen, allein schon wegen der Zinslasten kaum noch eine Chance, ihre Probleme zu lösen.

Deswegen wäre es unserer Ansicht nach richtig, verabschiedete das Land in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gesetz zur kommunalen Zinshilfe, sprich: Es wäre richtig, versuchte das Land nicht, über das GFG für Abhilfe zu sorgen, sondern über ein Sondergesetz. Wir stellen uns vor, die Hälfte der Zinsen der Kassenkredite über ein solches kommunales Zinsprogramm abzufedern und so diesen Gemeinden eine Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um aus der Problematik wieder herauszukommen.

Ich glaube im Übrigen, dass die Hilfe für die einzelnen Kommunen auch mit einem verbindlichen, zwischen Kommune und Kommunalaufsicht zu vereinbarenden Entschuldungskonzept verbunden werden muss. Denn ich glaube schon, dass die Kommunalaufsicht eine wichtige Rolle spielt. Ich glaube nicht, dass wir gut beraten sind, die Kommunalaufsicht durch politisches Drängen zum Wegschauen zu animieren. Die Probleme holen uns nämlich alle irgendwann wieder ein.

Für mich steht auf jeden Fall fest: Ein kommunales Zinsprogramm mit klaren Auflagen und Vereinbarungen muss individuell mit der Gemeinde vereinbart werden, um einen Weg zur Lösung der Problematik aufzuzeigen. Dazu gehört natürlich auch ein Eigenanteil. Jeder weiß, dass die Gemeinden das auch wollen, obwohl das genauso schwierig umzusetzen ist, wie das bei der Sparpolitik auf unserer Ebene der Fall ist.