ons- und Integrationsdebatten der letzten Monate waren leider von Rechtspopulismus und rassistischen Untertönen bestimmt.
Im Zuge dessen hat die nordrhein-westfälische Links-Fraktion mehrfach davor gewarnt, die Integrationspolitik zum Wählerfang am rechten Rand zu missbrauchen. Wir haben hier in diesem Parlament innerhalb einer Aktuellen Stunde hinlänglich darüber diskutiert, wie eine sachliche Migrations- und Integrationspolitik auszusehen hat.
Nun liegt uns ein Antrag der CDU-Fraktion vor, den wir kritisch beleuchten wollen. Richtig ist, dass das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in der letzten Legislaturperiode einige Dinge in die Wege geleitet hat, die dazu verhalfen, eine längst überfällige Migrationspolitik voranzutreiben.
Richtig ist auch, Frauen mit Migrationsbiografien verstärkt zu berücksichtigen und sie in ihren Lebenslagen zu unterstützen. Der Weg einer nachhaltigen Migrationspolitik verläuft bekanntlich vor allem über die Stärkung von Familien und Frauen.
Nichtsdestotrotz lässt sich am Forderungskatalog des CDU-Antrags erkennen, worauf er abzielt. Gegen wissenschaftliche Studien zur Bestandsaufnahme der Lebensverhältnisse von Migrantinnen spricht generell wenig. Dies ist in Grundzügen bereits erfolgt und sollte fortgesetzt werden.
In der letzten Legislaturperiode wurden bereits Studien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (2007) sowie zum Gründungsverhalten (2009) veröffentlicht. Auffällig ist aber, dass beide Studien primär die Verwertbarkeit der Migrantinnen für die Wirtschaft betrachten.
Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass Studien zur Analyse der Lebensumstände von Alleinerziehenden und der von Armut betroffenen Frauen fehlen. Dies wird keine Akzeptanz in unserer Fraktion finden, meine Damen und Herren.
Insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders belastet, da sie über die Benachteiligung durch die gängige Arbeits- und Sozialpolitik hinaus weitere Barrieren zu überwinden haben. Sie werden aus rassistischen Gründen entweder gänzlich aus dem Arbeitsmarkt oder in wenig attraktive Tätigkeiten mit geringer Entlohnung gedrängt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Aspekt des Antrags ist die Ausbildungssituation von Migrantinnen. Mittlerweile wissen wir, dass Frauen bessere Abschlüsse erlangen. Doch uns ist ebenso bewusst, dass ihre beruflichen Integrationschancen dem nicht entsprechen. Der Übergang von Schule zur Ausbildung bzw. zur Erwerbstätigkeit gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.
sie erstens auf Unternehmerverbände als Initiatoren beschränkt sind, ohne die Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften einzubeziehen, und sich zweitens mit den bisherigen Programmen wie dem Mentoring zufriedengeben, deren breite und flächendeckende Wirksamkeit ausgeblieben ist.
Wir sind uns einig, dass die Beratungs- und Weiterbildungsangebote an die Bedürfnisse der Migrantinnen angepasst werden müssen. Eine interkulturelle Öffnung der bestehenden Einrichtungen ist daher ein Muss – sei es mithilfe von Fortbildungen oder von Quotierungen.
Außer der interkulturellen Öffnung sind zudem die Selbsthilfepotenziale von Migrantinnen zu fördern. Migrantinnenselbsthilfeorganisationen verdienen
eine angemessene Unterstützung auf Landesebene. Das Vereinswesen sollte gestärkt und gefördert werden; Verbandsstrukturen sollten mit Koordinierungsstellen initiiert und gesichert werden.
Als sich Die Linke im September für die Belange der Frauenhäuser einsetzte, hat sie deutlich gemacht, dass Gewalt an Frauen ein Thema ist, für das wir uns starkmachen. Mit dem kürzlich von der Bundesregierung eingeführten Straftatbestand werden
Zwangsehen geächtet. Das ist gut so. Wir kritisieren aber, dass das Aufenthaltsrecht für Ehepartner verschärft wurde.
Sie müssen nun drei statt wie bisher zwei Jahre ausharren, bevor sie einen eigenständigen Aufenthaltsstatus bekommen. Das bedeutet, dass unter Umständen eine von Gewalt betroffene Frau aus Furcht, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren, nicht aus der Gewaltsituation ausbrechen kann.
Meine verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Dem Antrag liegen insgesamt zustimmungswürdige Ansätze zugrunde, die in ihrer Konsequenz jedoch unzureichend und mangelhaft sind. Die Auflistung bereits initiierter Projekte hilft nicht darüber hinweg, dass eine Weiterentwicklung und Verstärkung der Maßnahmen notwendig ist.
Daher findet der Antrag in dieser Form keine Zustimmung unsererseits, auch wenn wir uns dafür einsetzen werden, dass Teilaspekte im Frauenausschuss aufgegriffen werden, da sie zum Grundkonzept frauenspezifischer Migrationspolitik gehören. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind eine wichtige Zielgruppe in der Integrations- und Frauenpolitik der Landesregierung. Diese
Frauen sind für das Gelingen der Integration von entscheidender Bedeutung. Die Rolle der Frauen im Migrations- und Integrationsprozess wurde lange Zeit stark unterschätzt.
Frauen sind in der Regel bei der Migration maßgeblich beteiligt. Die Arbeitsleistung sowie familiäre und soziale Netzwerke der Frauen tragen entscheidend zur Integration bei. Frauen stärken den Zusammenhalt in den Familien und sind oft entscheidend für das Gelingen der Integration der jungen Generation.
Die Zielrichtung des CDU-Antrags ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Der Antrag fordert eine Verbesserung der Datenlage, eine Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte.
Allerdings besteht für den Antrag aus Sicht der Landesregierung keine unmittelbare Notwendigkeit. Dieser Antrag gibt nämlich im Wesentlichen die Beschlusslage der 19. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister aus dem Jahre 2009 wieder. Die neue Landesregierung ist in den angesprochenen Bereichen bereits in vielfältiger Weise tätig, nämlich sowohl seitens das Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales als auch des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Die Fortführung und Weiterentwicklung erfolgreicher Maßnahmen sowie die Implementierung neuer Ansätze sind vorgesehen.
Zu dem im Antrag erwähnten Berlin-Institut und deren Studie ist darauf hinzuweisen, dass die Datengrundlagen für diese Studie weitgehend überaltert sind und neue Datenkränze vorliegen, die einen weitaus besseren Blick auf das Geschehen in den zur Diskussion stehenden Zusammenhängen erlauben.
Ich kann Sie nur darum bitten, gemeinsam mit der Landesregierung weiterhin für den Schutz der Frauen vor Gewalt generell und der Frauen mit Migrationshintergrund im Besonderen sowie deren Schutz vor Gewalt zu kämpfen. Sie werden die Landesregierung dabei immer in der vordersten Reihe finden. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister Schneider. – Wir sind am Ende der Debatte. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung:
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/471 der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesund, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung
zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.
für die weiterführenden Schulen in NordrheinWestfalen umsetzen – ein am „Mindener Modell“ orientiertes Jahresarbeitszeitmodell flächendeckend einführen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist an der Zeit, endlich für Lehrer eine umfassende, transparente, gerechte und flexible Regelung der Arbeitszeit einzuführen. Wir brauchen eine Jahresarbeitszeitregelung.
Mit dem sogenannten Mindener Modell liegt ein Modell auf dem Tisch, das von den Schulen vor Ort unterstützt wird. Denn es hat an den unterschiedlichen weiterführenden Schulen den Praxistext bestanden.
Bereits 1999 haben Mummert & Partner die oftmals erheblichen Unterschiede im Arbeitsaufkommen der Lehrer bescheinigt. Das ist inzwischen elf Jahre her. Das Bandbreitenmodell ist gescheitert. Das bisherige System der Entlastungen – das wissen wir alle – ist nicht nachhaltig und sorgt vor Ort für große Unzufriedenheit.
Meine Damen und Herren, im Jahre 2007 haben FDP und CDU möglichst vielen Schulen die Chance eröffnet, auf der Basis des Mindener Modells zu arbeiten. Unterschiedliche Schulformen erprobten es erfolgreich oder haben den Prozess intensiv begleitet. Die Erfassung aller Tätigkeiten, der Unterrichtszeit und der Systemzeit, die Zuteilung von Zeitfaktoren mit unterschiedlicher Gewichtung führt zu einer fairen Darstellung der geleisteten Tätigkeiten.
Gerade die Lehrer mit hohem Korrekturaufwand und großem schulischen Engagement können entlastet werden. Das Modell trägt zur Unterrichtssicherung in den Mangelfächern bei und kann vielleicht auch mehr junge Menschen dazu motivieren, genau diese Fächer zu studieren. Es führt offensichtlich nicht dazu, dass sich eine große Zahl von Pädagogen ungerecht behandelt fühlt. Das zeigt die kontinuierlich steigende Zustimmung an den Schu
Warum machen gegenwärtig nicht mehr Schulen mit? – Gerade diese Thematik ist mit großen Ängsten und Befürchtungen belegt. Für den Modellversuch bestanden hohe bürokratische Hürden; das muss man in der Rückschau kritisch sagen. Hier muss nun der oberste Dienstherr den nächsten Schritt gehen, Frau Ministerin.
Ein Lehrerjahresarbeitszeitmodell nützt den Lehrern verbandsübergreifend; das haben wir auf einer eigenen Veranstaltung so zur Kenntnis nehmen dürfen. Leider ist es nun nicht schwer zu erahnen, wie die Regierungsfraktionen und die Schulministerin wohl gleich reagieren. Die Schulministerin wird gleich vermutlich behaupten, dass an den betroffenen Schulen riesige Stundenüberhänge entstünden, dass unzählige neue Lehrerstellen benötigt würden, und vielleicht präsentiert sie uns sogar eine kleine Horrorzahl zur Veranschaulichung.
Ich sage Ihnen aber sehr deutlich – und das belegen die Erfahrungen –: Das ist falsch. Mit diesen Behauptungen arbeiten interessierte Kreise – auch im Schulministerium – schon länger. Das Modell funktioniert an den Schulen; das wissen wir. Und selbstverständlich gehört es dann auch dazu, dass sich die Schulen überlegen, wo sie Schwerpunkte im nebenunterrichtlichen Bereich setzen. Man kann eben nicht jedes Projekt in einem einzelnen Jahr, sondern etwas auch einmal im nächsten Jahr machen. Das bedeutet dann: Man verfolgt nicht unzählige Projekte ein bisschen, sondern weniger Projekte ausführlich. Dabei gilt: Die Erteilung des Unterrichts muss immer im Zentrum stehen.
Der geringe Unterrichtsausfall zum Beispiel in Minden zeigt, dass es geht. Dieser Verantwortung der Schwerpunktsetzung müssen sich dann natürlich alle Schulleitungen stellen. Und das Ministerium darf nicht jede Woche ein Projekt verkünden, das die Schulen umsetzen sollen.