Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen jetzt den Versuch machen, nach der At
mosphäre in der Fragestunde in ein völlig anderes Thema hineinzukommen. Kollege Tenhumberg schmunzelt schon. Das wird uns als Enquetemitglieder aber sicher gelingen. Ich erlaube mir auch mit Blick auf die gestrige Beratung, darauf hinzuweisen, dass wir etwa vor 24 Stunden trotz aufgeheizter Debatte vorher auch die Chance hatten, am Ende etwas Gemeinsames hinzubekommen.
Sie spüren schon, dass ich mit diesem Antrag eine Gemeinsamkeit herstellen möchte, was die Enquetemitglieder angeht. Ich gebe dazu den Hinweis: Der Antrag ist natürlich nicht aus dem Bericht abgeschrieben; das ist völlig klar. Den Abschlussbericht habe ich mitgebracht und gehe, Frau Präsidentin, davon aus – die Mitglieder und die Fraktionen haben Überdrucke erhalten –, dass auch die neuen Abgeordneten dieses Hohen Hauses den Bericht bekommen haben. Wenn nicht, könnte man da vielleicht nachhelfen.
Warum sage ich das? Ich werbe förmlich für den Antrag. Uns ist es in der Arbeit von 2008 bis 2010 gelungen, einen gemeinsamen Abschlussbericht zu erstellen – einstimmig. Das war ein Highlight. Ich erlaube mir an dieser Stelle auch, zu sagen: Für diesen Bereich – wir waren ja die Enquete „Prävention“; das war die Kurzfassung – ist der Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen eigentlich die Bibel, wie wir an Stelle weiterkommen. Das gilt für die Beschreibung der Situation, das gilt für die wissenschaftlichen Expertisen, das gilt aber auch für die vielen Handlungsempfehlungen ab Seite 170.
Irgendeine Fraktion musste anfangen; wir sind in einer neuen Legislatur. Wir waren seinerzeit alle beseelt davon: Jawohl, das, was wir an Erkenntnissen in dieser Enquete gewonnen haben, muss methodisch sehr sauber, aber dann auch zielorientiert, ergebnisorientiert in der nächsten Legislatur angepackt werden. Versuchen Sie diesen Antrag so zu begreifen. Er umfasst im Wesentlichen – dazu habe ich ein Riesenmanuskript mitgebracht, damit ich das jetzt auch nicht vergesse – sechs Forderungen.
Das ist zum einen der ganze Bereich der Delinquenz mit einer Angebotserweiterung. Ich will an der Stelle eine Bemerkung auch für die Damen und Herren auf der Zuschauertribüne machen: Da geht es um Kinder, die nicht die Chance hatten, ihre Kindheit zu leben – mit allen Problemen. Das muss man wissen.
Im zweiten Teil gilt es, Einrichtungen zu schaffen, das vorhandene Angebot zu erweitern, und das mit klaren Regeln. Damit das nicht falsch verstanden wird: Es geht nicht darum, irgendwelche Erziehungscamps einzurichten. Das kommt sofort in den falschen Hals, sofort gibt es die entsprechenden Reflexe, und dann ist eine an sich gute Geschichte von vornherein in einer bestimmten Ecke und damit tot. Darum geht es also nicht. Immer sollte der Abschlussbericht der Enquetekommission im Blick bleiben.
Der dritte Bereich ist einer, der auch die Praktiker ärgert. Wenn man versucht, Liegenschaften zu gewinnen, egal wo – in der Regel hat das etwas mit Umnutzung zu tun –, vielfach auch außerhalb des bebauten Bereiches, also im ländlichen Raum, dann entsteht immer die gleiche Reaktion. Einige Kollegen aus dem Raum wissen, wovon wir sprechen. Herr Stotko und Herr Prof. Bovermann – Herr Stotko ist anwesend –, wir haben in der letzten Legislatur mal über ein mögliches Objekt im Ennepe-Ruhr-Kreis gesprochen. Der Mechanismus ist derselbe: Das finde ich gut. – Sie kriegen Beifall von allen Seiten, aber dann kommt der Heilige Sankt Florian: Aber bitte nicht bei uns!
Da wirkt der § 35 Baugesetz. Ob diese Vorschrift von der Obersten Landesbehörde, sprich: Landesregierung, etwa – rechtsuntechnisch gesprochen – umgegangen werden kann, wenn es also Interesse der Landesregierung ist, dass man dort einen Einstieg hinbekommt – ich habe da Zweifel –, dann wäre das hilfreich. Aber es verpflichtet unsere Regierung in Berlin und auch uns selber – die regierungstragenden Fraktionen sind da angesprochen –, einen Mechanismus zu finden, dass man das tatsächlich in einem solchen Interesse hinbekommt und nicht wieder am Satzungsgeber, für den Umnutzung nicht infrage kommt, scheitert.
Am Niederrhein haben wir mit Herrn Laschet als zuständigen Fachminister und Frau Müller-Piepenkötter in der letzten Legislatur eine einzige Einrichtung hinbekommen, aber nur weil die Gemeinde Bedburg-Hau Erfahrung damit hatte. Das ist diese kleine Einrichtung: Ausblick mit acht Plätzen. Unter uns: In fünf Jahren nur eine einzige Einrichtung – das war eher peinlich. Das muss man so bekennen, da herrscht auch ein Stückchen Frust.
Dann der Planungsbereich: Das ist ein Problem, das ist ein Ärgernis. Es geht um U-HaftVermeidung – das ist völlig klar –, es geht auch um den Jugendstrafvollzug in freier Form. Und natürlich muss das, wenn man es seriös macht – das haben wir auch in der Enquete gesagt –, evaluiert, also wissenschaftlich begleitet werden. Das ist eigentlich unser Anliegen.
Ich habe in den Vorgesprächen, die möglich waren, auch signalisiert: Lasst uns versuchen, da etwas gemeinsam zu machen. Wir erheben mit dem Antrag überhaupt nicht den Anspruch, den Stein der Weisen formuliert zu haben, sondern das soll der Einstieg sein, nach dem Enquetebericht die nächsten Schritte zu gehen. Ich bin da ganz optimistisch. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Verehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein
Westfalen begrüßt den Antrag der FDP-Fraktion, denn mit diesem Antrag wird die erfolgreiche Regierungspolitik der vergangenen fünf Jahre fortgeschrieben.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte für neue Ansätze im Jugendstrafrecht geworben und begonnen, sie umzusetzen. Die Debatte lief Ende 2007/Anfang 2008 unter dem unglücklichen Stichwort „Erziehungscamp“. Unglücklich war der Begriff, weil dies Assoziationen zu den sogenannten Bootcamps in den USA weckte, die für Drill und Erniedrigung der Insassen stehen.
Die damalige Opposition hat bewusst und geflissentlich Folgendes übersehen: Drill und Erniedrigung sind bereits in Bezug auf Erwachsene mit dem christlichen Menschenbild der Union nicht vereinbar.
Hinsichtlich des Jugendstrafrechts, bei dem zunächst der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, muss dies aber erst recht gelten.
Aus diesem Gedanken der Erziehung zogen wir aber bereits vor bald drei Jahren den Schluss, dass wir bei einer kleinen, aber leider wachsenden Zahl von Delinquenten, das heißt hochgradig gefährlichen Intensivtätern, mit den herkömmlichen Mitteln des Jugendstrafrechts und den bestehenden Methoden der Erziehung nicht mehr weiterkommen.
Stattdessen plädierten wir für eine neuartige, unkonventionelle und intensive Betreuung der Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Fachbereichen: für intensivpädagogische, sozialtherapeutische Einrichtungen mit einem extrem hohen Betreuungsschlüssel für besonders verhaltensauffällige bzw. delinquente Kinder und Jugendliche, die in kurzer Zeitfolge immer schwerere Straftaten begangen haben.
Mit der plumpen Forderung des Wegsperrens ist uns bei dieser Tätergruppe nicht hinreichend geholfen. Insbesondere Jugendliche, die noch im Selbstfindungsprozess sind, müssen wir packen, damit sie akzeptierte Mitglieder unserer Gesellschaft werden und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Zumeist sind es doch die zerrütteten familiären Verhältnisse, die dazu führen, dass Jugendliche den Halt verlieren und in die Gewaltkriminalität abdriften. Dem wollen wir zwar in erster Linie bereits präventiv entgegenwirken. Im Hinblick auf Jugendliche, bei
denen diese präventiven Bemühungen jedoch zu spät kommen, müssen wir die Bevölkerung schützen. Dies wollen wir genau durch ähnliche Maßnahmen erreichen, wie sie der vorliegende Antrag beschreibt.
Den Jugendlichen sollen Hilfe und Unterstützung durch verschiedene vielschichtige Maßnahmen gegeben werden. Wir möchten eine engmaschige Betreuung der jungen Straftäter erreichen. Das heißt, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfolgt, die zusammen mit der Lage und den sonstigen Ausgestaltungen der Einrichtung dafür sorgt, dass der Jugendliche nicht abhaut, sondern sich der Herausforderung stellt und die Therapie durchzieht.
Dabei kann es auch sein, dass nicht nur die Jugendlichen begleitet werden, sondern auch die Familie des Delinquenten in den Maßnahmen betreut wird. Denn die Erfahrung zeigt, dass häufig durch Besuche der Jugendlichen zu Hause die Erfolge der Therapie in den vorausgegangenen Monaten wieder zunichte gemacht werden. Daher halten wir es für erfolgversprechender, wenn die Familien in die Therapie einbezogen werden.
Außerdem muss gezielt und konsequent interveniert werden. Die Maßnahmen haben sich an der Erkenntnis der Pädagogik zu orientieren. Dies erfordert zwar keine übermäßige Strenge, aber konsequentes Durchgreifen. Dabei sind zwar einerseits Wärme und Zuneigung gefragt, die die Jugendlichen in ihren Familien in der Regel vermisst haben, aber andererseits erst recht ein konsequentes Aufzeigen der Grenzen im sozialen Zusammenleben.
Die Delinquenten sind realitätsnah zu resozialisieren bzw. überhaupt erst einmal zu sozialisieren. Soziale Kompetenz muss trainiert werden, damit sich die Jugendlichen in die Gesellschaft integrieren können. Dies ist natürlich eigentlich etwas, was die Familie leisten muss. Das geht den Staat grundsätzlich auch nichts an. Aber wenn die Familie vollständig versagt, muss der Staat im Interesse der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger und auch in seinem eigenen Interesse einschreiten und für eine Sozialisation sorgen, die ein auskömmliches Zusammenleben der Gesellschaft ermöglicht.
Ziel der Maßnahme sollte es sein, die Kinder und Jugendlichen wieder so in die Freiheit zu entlassen, dass sie den Übergang ins Berufsleben bzw. die Ausbildung, aber auch den Übergang in die Gesellschaft schaffen.
Im Gegensatz zu unserer gefestigten Position brauchte Minister Jäger etwas länger. Er hat seinen Weg anscheinend noch immer nicht gefunden und will wieder zurück ins Jahr 2008.
„Kinder-Internierungslager für jugendliche Täter, die schon 30 oder 40 Straftaten begangen haben, kommen zu spät.“
Wir stimmen Ihnen zu, Herr Minister, dass man früher ansetzen muss. Aber das kann nicht heißen, dass man die jugendlichen Intensivtäter, die es nun einmal gibt, aufgibt.
Am 17. Januar 2008 haben Sie nachgelegt und in einer Pressemitteilung gesagt: „null Konzept und null Ahnung“. Damit haben Sie die Pläne der damaligen Landesregierung gemeint.
Ich habe Ihre Pressemitteilung „Britta Altenkamp und Ralf Jäger: Informationschaos um Erziehungscamps nur heiße Luft“ dabei. Ich gebe sie Ihnen gerne; das Zitat steht dort genau so drin.
Zwei Jahre später sind Sie der zuständige Minister, Herr Jäger. In der „Rheinischen Post“ lesen wir am 18. Oktober 2010:
Ein Konzept haben Sie bisher leider nicht vorgestellt, sondern einzig das Motto des Ministeriums: „Besser frühe als zu späte Hilfe“. Das hat ein Ministeriumssprecher formuliert. Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber wir wüssten schon gerne, was Sie darunter verstehen.
Um Ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, sollten Sie Ihren eigenen Forderungen aus der Oppositionszeit nachkommen. Ich denke, Sie werden gleich genug Gelegenheit haben, um erste Ideen und Planungen zu skizzieren. Wir hoffen jedenfalls, dass Sie sich der Presse gegenüber nicht ohne Ideen und Planungen geäußert haben.
Den Beratungen wird sich der federführende Innenausschuss widmen. Denn wir dürfen bei der Angelegenheit nicht vergessen, dass es sich um eine Querschnittsthematik handelt, die in vielen Ausschüssen und auf vielen Fachgebieten intensiv diskutiert und behandelt wird. Dieses Know-how müssen wir uns in den Beratungen zu eigen machen.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Wir müssen in dieser Problematik zweigleisig fahren, also auf der einen Seite präventive Maßnahmen ergreifen, damit die Jugendlichen gar nicht erst so weit abrutschen, und auf der anderen Seite für alle, bei denen fast alles zu spät ist, Erziehungseinrichtungen, wie hier von der FDP beschrieben, einrichten, die mit intensiver ganzheitlicher Betreuung die Jugendlichen zu einem gesellschaftlich akzeptierten Leben bringen. – Vielen Dank.