Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/468 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/539

Ich eröffne die Beratung und begrüße am Pult bereits Frau Dr. Butterwegge. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Seit knapp sechs Jahren ist Hartz IV in Kraft. Damit leben seitdem noch mehr Menschen in Deutschland in Armut als zuvor. Die Situation der früheren Sozialhilfebetroffenen hat sich damit aber keineswegs verbessert. Hartz IV zwingt Menschen durch die Maxime „Jede Arbeit ist zumutbar“ in den Niedriglohnsektor. Hartz IV bedeutet den Rückzug des Staates aus seiner sozialen Verantwortung.

Überdies ist Hartz IV ein Gesetz mit zahlreichen handwerklichen Mängeln. Seine endlosen Änderungen führten in den vergangenen Jahren zu großer Rechtsunsicherheit bei den Leistungsabhängigen wie den Mitarbeitern der Behörden, die das Gesetz umsetzen müssen.

Nun will die Bundesregierung weitere vielfältige sehr weitreichende Änderungen dieses Gesetzes im Hauruckverfahren durchsetzen. Auch dieses Mal bedeuten die Änderungen fast ausnahmslos Verschlechterungen der materiellen Absicherung und noch mehr Rechtsunsicherheit für erwerbslose Menschen. Dagegen protestieren wir.

(Beifall von der LINKEN)

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie ihren Einfluss in die Waagschale wirft, um den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB II im Bundesrat zu verhindern.

Meine Damen und Herren, unser vorliegender Antrag richtet sich insbesondere gegen die geplante Verschlimmerung des § 22. Dieser regelt die Gewährung von Leistungen zur Sicherung der sogenannten Unterkunft der Leistungsberechtigten.

Schon bisher gehört dieser Paragraf in die Tonne

gekloppt, da er viele Menschen ganz besonders belastet. Denn ganz im Gegensatz zur Behauptung des damaligen Kanzlers Schröder aus dem Jahr 2004, kaum ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher werde umziehen müssen, wurden und werden ALG-IIBetroffene und ihre Familien millionenfach aufgefordert, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken.

Warum? – Weil ihre Wohn- und Heizkosten nach den jeweiligen örtlichen Bestimmungen als nicht angemessen galten. Unzählige Menschen mussten deswegen nach dem Verlust ihrer Arbeit, ihres Einkommens und ihrer beruflichen Sozialkontakte auch noch den Verlust ihrer Wohnung und ihrer Wohnumgebung verkraften. Andere konnten und können der Aufforderung zum Umzug nicht folgen, weil sie keine Wohnung finden, die so billig ist, dass sie von der Behörde als angemessen anerkannt wird. Oder sie wollten und wollen aus Rücksicht auf ihre Kinder und ihre verbliebenen sozialen Bindungen nicht umziehen. All diese Menschen zahlen Teile der Kosten ihrer Unterkunft aus Ersparnissen, aus Erwerbseinkünften, aus der sogenannten Aufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobs oder gar aus der Regelleistung.

Meine Damen und Herren, nun will die Bundesregierung mit ihrem am 20. Oktober verabschiedeten Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit einräumen, per Landesgesetz Kreise und kreisfreie Städte zum Erlass von Satzungen zu ermächtigen oder zu verpflichten. Diese Satzungen sollen die angemessenen Wohnkosten in den jeweiligen Kreisen oder Städten festlegen. Dabei sollen die Landesgesetzgeber die Kreise oder Städte auch ermächtigen können, die Bedarfe für Unterkunft als monatliche Pauschale zu erstatten.

Wozu führt das? – Die geplante Neufassung droht die Probleme weiter zulasten der Betroffenen zu verschärfen. Die Frage, welche Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, wird nicht mehr anhand qualitativer Wohnkriterien beantwortet, wie es sinnvoll wäre. Die vermeintliche Lösung: Man schiebt die Verantwortung den Kommunen zu. Das hat mannigfaltige Folgen.

Erstens ist es absehbar, dass viele Kommunen wegen ihrer angespannten Finanzlage der Versuchung erliegen, die Möglichkeit zur Pauschalierung als Vehikel zur Einsparung von Kosten zu nutzen.

Zweitens. Die angestrebte Satzungsregelung und Pauschalierung wird aller Voraussicht nach dazu führen, dass die Not der Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, künftig noch größer wird. Die Besonderheiten des Einzelfalls werden künftig noch weniger als bislang berücksichtigt. Für noch mehr Hartz IV-Beziehende würden die Kosten der Unterkunft nicht mehr in tatsächlicher Höhe übernommen.

Drittens. Zudem droht ALG-II-Beziehenden in bestimmten Regionen der Zwang, auf dort vorhande

nen sehr billigen Wohnraum auszuweichen. Solcher Wohnraum ist nach den Zielen der Wohn- und Städtebauförderung nicht erhaltenswürdig, sondern bedarf entweder der Grundsanierung oder ist durch Neubau zu ersetzen.

Viertens führt der Verweis von Leistungsbeziehenden auf besonders billigen Wohnraum zu einer Verschärfung der räumlichen Segregation, zu einer weiteren räumlichen Spaltung der Armuts- und der Reichtumsbevölkerung. Eine solche Segregation schadet dem sozialen Zusammenhalt des Gemeinwesens. Dagegen protestieren wir.

Meine Damen und Herren, wir nehmen die Finanznöte der Kommunen sehr ernst. Deswegen kritisieren wir, dass es mit der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II entgegen den Ankündigungen nicht zu den Entlastungen für die Kommunen kam. Für die Kommunen sind diese Kosten der Unterkunft aber nur zulasten der Leistungsberechtigten bzw. ihrer Wohnstandards zu beeinflussen.

Der Landtag von NRW hat auf seiner letzten Sondersitzung daher begrüßenswerterweise eine höhere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten beschlossen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung steht diesem Beschluss des Landtags allerdings entgegen. Denn statt einer erhöhten Beteiligung an den Kosten für Sozialleistungen strebt die Bundesregierung an, die Verantwortung dafür auf das Land und die Kommunen abzuschieben.

Unser Antrag fordert, dass der vom Bund zu übernehmende Anteil an den Wohnkosten auf 50 % erhöht werden soll, wofür tendenziell auch die kommunale Familie eintritt.

Darüber hinaus plädiert unser Antrag dafür, die vorgesehenen Änderungen des § 22 SGB II aus dem Gesetzentwurf zu streichen und mit einer künftigen Gesetzesänderung, die sorgfältiger vorzubereiten ist, die Wohnbedürfnisse von erwerbslosen Menschen stärker zu berücksichtigen.

Der zweite Punkt bedeutet für uns: Die Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalls darf nicht Leerformel bleiben, sondern muss tatsächlich erfolgen.

Wir beantragen aus den genannten Gründen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat für die Herausnahme des § 22 a bis c aus dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren einzusetzen und zweitens jedes Gesetz abzulehnen, das eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft zum Ziel hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Post.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben in Ihrem Antrag – jetzt spreche ich zunächst einmal Frau Dr. Butterwege und die Linken an, weil sie den Ursprungsantrag gestellt haben – zunächst einmal über alles gesprochen, nur nicht über das, was eigentlich nachher Gegenstand des Antrags sein soll. Sie haben jetzt aber in der Rede deutlich gemacht, worum es Ihnen geht.

Lassen Sie mich kurz in die einzelnen Punkte einsteigen. – Meine Damen und Herren von der SPD, ich würde mich schon dagegen wehren, wenn in dem Antrag der Linken wortwörtlich steht, das SGB II hätte zum Ziel, „Ausgrenzung per Gesetz“ stattfinden zu lassen. Dieser Punkt im SGB II steht nicht zur Änderung an und hat auch nie zur Änderung angestanden. Es ging darum, die Leute, die einzeln zum Amt laufen mussten, im BSHG nicht mehr so vorzuführen, sondern das Ganze ordentlich zu regeln. Das war die damalige Philosophie.

Lassen Sie mich dazu ein Zitat bringen:

„Ich frage nun, ob der Sozialstaat nicht besser so konstruiert sein sollte, dass nur Bedürftige Nutznießer des Sozialstaats sind.“

Das war damals die Aussage Ihres verehrten Mitglieds Lafontaine zu dieser Sache. Ich würde damit sehr vorsichtig umgehen, wenn ich das ganze SGB II so in Bausch und Bogen verdammen würde.

Ich komme nun zu den einzelnen Punkten. – Niemand hat versucht und niemand wird künftig versuchen, die Kommunalfinanzen dadurch zu entlasten, dass für Berechtigte nötige und der persönlichen Lage angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung nicht mehr übernommen werden. Für eine solche Annahme gibt es weder im geltenden Gesetz noch in dem alten Gesetz einen Grund. Es muss natürlich vom Staat her geprüft werden, ob Bedürftigkeit vorliegt. Das ist Aufgabe und Pflicht eines Staates.

Sie behaupten weiter, dass der Regelsatz grundweg zu niedrig sei.

(Zuruf von der LINKEN: Ist doch so!)

Er ist gerade neu berechnet worden. Er ist nach den Verfahren berechnet worden, die Ihnen bekannt sind. Und es hat nie ein offeneres und bekannteres Verfahren gegeben als das jetzige.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Was?)

Hätte es dieses offene Verfahren zur Berechnung der Regelsätze 2004 schon gegeben, dann hätte das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gar nicht monieren müssen und dürfen. Das SGB II ist geschaffen zur systematischen Regelung des Rechtes auf Grundsicherung. Und das ist damit auch erreicht worden. Man kann über Einzelheiten, Satzhöhen und alles Mögliche immer wieder streiten, ganz klar – auch bei mir sind die Wunschvorstellun

gen da riesengroß –, aber es muss immer noch nachweisbar und verlässlich messbar sein.

Wenn es dann in Ihrem Antrag um den eigentlichen Anlass der Kosten der Unterkunft und Heizung geht, rühren Sie wirklich alles zusammen und beweisen, dass Sie den neuen Gesetzentwurf nur unvollständig zur Kenntnis genommen haben. Sie verdrehen Ursache und Wirkung in kaum für möglich zu haltender Weise. So klagen Sie an, dass dieses Gesetz besondere Gruppen häufig träfe. Ja, natürlich: Das Gesetz ist für besondere Gruppen, die in Notlagen sind, gemacht worden, um da nachhaltig und vernünftig zu helfen. Also trifft es natürlich und hoffentlich diese Gruppen, sonst wäre es am Thema vorbei entstanden.

Sie suggerieren weiter, dass es Absicht des Gesetzes sei, Menschen in Niedriglohnsektoren zu drängen. Das ist nicht der Fall. Das lehrt die Erfahrung aus dem Gesetz. Und sogar bei dem geltenden ist das nicht der Fall. Wohl aber erwartet es, dass jeder für seinen Unterhalt durch Arbeit – wenn möglich und zumutbar – mitverantwortlich ist. Das war übrigens in den früheren sozialistischen Staaten oft anders. Da wurde man eingesetzt, wo es planwirtschaftlich nötig war. Die Freiheit hier ist zum Glück ungleich größer. Die möchte ich auch gerne behalten.

Nun zu den Kosten der Unterkunft: Sie klagen an, dass die in dem Gesetz beschriebene Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen zu Rechtsstreitigkeiten führen würde. Das ist im Einzelfall so.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Im Einzel- fall!)

Ja, das wird künftig viel weniger der Fall sein. Wir hatten ein bisher ziemlich mit heißer Nadel gestricktes Gesetz. Das ist so. Aber wir haben eben einen Rechtsstaat, und da kann man sich Hilfe holen. Ein Gesetz allerdings, das jede Bedingung aufnimmt, jede Einzelheit schon im Gesetz zu regeln versucht, würde einerseits nicht funktionieren und andererseits dem einzelnen Menschen nicht gerecht werden können. Das werden Sie nie schaffen.

Sie sagen in Ihren Forderungen, Sie fänden es unlogisch, die Tatsächlichkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Ich meine schon, dass das ordentlich zu überprüfen ist, weil die Kosten der Unterkunft und Heizung durch die Gemeinschaft der Bürger für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen gezahlt werden. Und dann sind wir in der Pflicht, solche Dinge sauber zu prüfen.

Sie prangern aber den Spielraum an, den die Kommunen eigentlich brauchen, um den Einzelfall wirklich lösen zu können. Wenn Sie diesen Spielraum anprangern und die notwendige Interpretation des Gesetzes vor Ort monieren, dann sagen Sie den

Sachbearbeitern in den Argen draußen, dass sie unfähig und unwillig sind, den Leuten zu helfen.

(Dr. Carolin Butterwegge [LINKE]: Das ha- ben Sie gesagt!)

Das ist ein unerträglicher Vorwurf, den Sie da erheben, wenn Sie die fiskalischen Interessen der Städte und Gemeinden den Leuten, die diese Entscheidungen in den Argen treffen, so in die Schuhe schieben wollen. Das ist eine Frechheit.

Das Gesetz nennt expressis verbis alle Messinstrumente – Tatsächlichkeit, Angemessenheit, Besonderheit des Einzelfalls – und gibt eine lange Karenzzeit, um aufgetretene Fehler und Probleme zu ändern. Nichts von all Ihren Unterstellungen ist richtig. Zudem sind die Entscheidungen in den Argen bzw. Jobcentern jederzeit gerichtlich überprüfbar. Dabei bleibt es auch.

Einen schwierigen Punkt will ich gerne nennen. Wenn Menschen wegen ihres Einkommens aus ihrer Wohnung – weil sie sie nicht mehr bezahlen können –, aus ihrem Umfeld ausziehen müssen, ist das ein Problem für sich. Das reißt heraus und ist problematisch. Das geht aber auch Nicht-Hartz-IVEmpfängern so. Oft entsteht die Notwendigkeit umzuziehen, weil sie in eine bestimmte Notlage geraten sind, die nicht gerade mit dem SGB II zu tun hat.