Einen schwierigen Punkt will ich gerne nennen. Wenn Menschen wegen ihres Einkommens aus ihrer Wohnung – weil sie sie nicht mehr bezahlen können –, aus ihrem Umfeld ausziehen müssen, ist das ein Problem für sich. Das reißt heraus und ist problematisch. Das geht aber auch Nicht-Hartz-IVEmpfängern so. Oft entsteht die Notwendigkeit umzuziehen, weil sie in eine bestimmte Notlage geraten sind, die nicht gerade mit dem SGB II zu tun hat.
Übrigens haben wir dafür gekämpft, dass der Selbstbehalt gerade für die Alterssicherung erhöht wurde. Dabei habe ich Sie damals stark vermisst.
Zutreffend ist aber, dass die Kommunen – anders, als ihnen 2004 von Herrn Schröder versprochen – nicht genug entlastet wurden. Das ist auch richtig gesagt worden. Nicht all das, was man nach dem Übergang vom BSHG erwartet hatte, trat ein. Wir sind im Beschluss des Landtags mit der Meinung gewesen, dass sich der Bund an den Kosten wesentlich mehr beteiligen müsse. Wer aber jetzt – das ist das Verräterische – fordert, dass in die Diskussion SGB II schon die noch laufenden Verhandlungen einbezogen werden müssen, und ganz genau weiß, dass das SGB II zum 1. Januar in Kraft treten muss, handelt so, weil er kein vernünftiges SGB II haben will. Das ist nicht in Ordnung. Die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen laufen.
Zu den Einzelheiten Ihres Antrags habe ich eben gesprochen. Wenn dann aufgrund von Landesgesetzen den Kommunen ein Satzungsrecht in dem Bereich eröffnet werden soll, ist das im Einzelfall vielleicht sinnvoll.
Übrigens: Wenn Sie genau gelesen haben, ist jede Satzung vom Land zu überprüfen. Hinzu kommt: Ob wir das überhaupt im Anwendungsgesetz zum SGB II nachher realisieren und wollen, steht noch dahin und ist infrage zu stellen. Das werden wir dann diskutieren, wenn wir in dieser Sache über ein neues Anwendungsgesetz reden. Es wird darauf ankom
men, welche Modalitäten und Bedingungen für Satzungen wir vorgeben. Das Land ist ganz klar in der Aufsicht, und darin sehe ich schon die Möglichkeit, vor Ort angemessen zu handeln.
Die Sachbearbeiter vor Ort kennen den Einzelfall wirklich besser. Ich glaube nicht, dass die Leute in den Argen, die ich kennengelernt habe – das sind nicht wenige –, versuchen werden, das auszunutzen, um den Menschen moralisch und rechtlich nicht zu helfen.
Eigentlich hätten der Kommentar und die Antwort auf Ihre Anfrage beim Ministerium als Information zu diesen Dingen ausreichen müssen. Aber Sie haben sie offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Lassen Sie mich Ihre Schlagworte und Worthülsen, mit denen Sie den Gesetzentwurf apostrophiert haben, die dadurch aber nicht substanzvoller werden, zusammenfassen:
Die Probleme liegen nicht, wie Sie es sagen, in einer immer feineren und notwendigerweise kleinteiligeren Gesetzgebung. Sie liegen vielmehr in Ihrem anderen Verständnis von subsidiärer Hilfe zur Selbsthilfe. Sie können sicher sein, dass jede Kommune darauf achtet, dass Segregation bei den Wohnquartieren nicht stattfindet. Da gibt es in den Kommunen reichlich Leute, die genau das in Ausschüssen, in Arbeitskreisen, in der Verwaltung im Auge haben.
Ihre Feststellungen sind bis auf eine Ausnahme Ihrer Dramaturgie geschuldet, aber nicht richtig. Ihre dann zum Schluss zarte Aufforderung an die Landesregierung ist entweder aufgrund falscher Auslegungen oder Nichtzurkenntnisnahme entstanden, also abzulehnen.
Den Beschluss, dass sich der Bund stärker an den Aufgaben der Kommunen beteiligen soll, haben wir längst gefasst und müssen ihn nicht wiederholen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zum Entschließungsantrag der SPD sei gesagt: Ihre Forderungen in allen Ehren, versuchen Sie den Vermittlungsausschuss zu benutzen! Das wäre der richtige Platz. Das müssen wir nicht hier diskutieren. Deshalb ist auch dieser Antrag abzulehnen. – Danke schön.
(Beifall von der CDU – Heike Gebhard [SPD]: Da können wir doch gemeinsam in- tervenieren! Das können Sie doch nicht ab- lehnen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit der schlechten Nachricht anfangen. Heute war der Abschluss des Vermittlungsausschussverfahrens, das Herr Kolle
ge Post zuletzt angesprochen hat. Es hat zehn Monate gedauert. Was meinen Sie, mit welchem Ergebnis wir heute dastehen? Der Bund lehnt jede weitere Beteiligung an der Erhöhung der Kosten der Unterkunft ab. Es bleibt bei der Absenkung. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinanderzusetzen haben.
Ich soll lauter reden? – Ich soll leiser reden. Okay. Es sind so wenige im Raum. Ich fange nicht noch mal von vorne an.
Ihre Bereitschaft, die Resolution am 29. mitzutragen, muss natürlich auch Konsequenzen haben. Da bin ich noch mal bei dem Beispiel von gestern. Auch Sie haben eine Verantwortung für dieses Land, die nicht aufhört, wenn Sie diesen Plenarsaal verlassen, sondern Sie haben auch die Aufgabe und die Pflicht, bei Ihren Parteikollegen, bei Ihren Bundestagsabgeordneten, die aus Nordrhein-Westfalen kommen, in Ihrer Partei auf der Bundesebene dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse, die wir im nordrhein-westfälischen Landtag gemeinsam fassen, in Berlin nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch in die Realität umgesetzt werden. Das ist Ihre Aufgabe.
Das jetzige Vermittlungsverfahren haben Sie auch hinreichend verzögert, um hinter den Wahltermin zu kommen. Zehn Monate ist schon eine lange Dauer für ein solches Vermittlungsverfahren. Sie haben aufgrund des Wahltermins in Nordrhein-Westfalen im Prinzip sechs Monate lang nicht getagt. Sie kommen nicht so aus der Nummer heraus. Es reicht nicht, sich an dem Antrag der Linken abzuarbeiten. Sie müssen auch eigene Beiträge leisten, Herr Kollege Post. Dazu will ich Sie an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich auffordern.
Beide Anträge beziehen sich auf zwei Sachverhalte, nämlich auf die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zu Artikel 22.
Das Vermittlungsausschussverfahren ist in der jetzigen Phase gescheitert. Es gibt aber ein weiteres Verfahren. Das sage ich Ihnen auch gleich. Die Änderung des Sozialgesetzbuches II im laufenden Verfahren wird nicht zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ihr eigener Parlamentspräsident in Berlin, Herr Lammert, kritisiert schon das Gesetzgebungsverfahren, weil es dem Parlament überhaupt keine Zeit zur Beratung gibt. Die Änderungen in diesem Verfahren folgen mit einer solchen Geschwindigkeit, dass ihnen weder von Parlamentariern noch von den beteiligten Ministerien der Bundesländer nachzukommen ist. Das will ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen. Von daher gebe ich Herrn Lammert in dieser Frage recht. Es beschäftigt uns Jahre, bestimmte Dinge durchzuführen. Wir haben sechs
In diesem Gesetzgebungsverfahren reden wir über andere Möglichkeiten der Bundesländer. Dieses Verfahren ist zustimmungspflichtig. Von daher sind die Kosten der Unterkunft von den regierungstragenden Fraktionen in das zukünftige Vermittlungsverfahren wieder einzubringen. Das ist nämlich zustimmungspflichtig. Das kann nicht mit der Kanzlermehrheit in Berlin zurückgewiesen werden. Von daher werden wir diese Frage lösen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Beitrag in dieser Frage bisher sehr eingeschränkt ist.
Derzeit haben wir über das Gesetzgebungsverfahren hinaus folgenden Tatbestand zu konstatieren: Die Eingliederungsmittel, also die Mittel für Bildungsmaßnahmen, die Mittel, um Menschen überhaupt wieder eine Perspektive zu geben, werden radikal um über 300 Millionen Euro in NordrheinWestfalen gekürzt. – Mit Ihren Beschlüssen in Berlin schaffen Sie weniger Perspektiven für die Menschen. Das muss einmal ganz deutlich gesagt werden. Diese Verantwortung tragen Sie. Wir haben das mehrfach diskutiert. Von daher muss ich das an dieser Stelle nicht noch einmal ausführen.
Die Belastung der Kommunen hängt damit zusammen, dass wir die Kosten für diejenigen, die aufstockende Leistungen erhalten, überwiegend zu tragen haben. Das betrifft all diejenigen, die Erwerbseinkommen haben und Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Von daher enthält der Entschließungsantrag von Rot-Grün den Vorschlag, im Vermittlungsverfahren zu überlegen, ob eine höhere quotale Beteiligung erfolgt oder der Bund die Kosten für diesen Personenkreis zu 100 % zu übernehmen hat. Dann hört man damit auf, diese Menschen nicht mehr als arbeitslos zu zählen, obwohl sie noch hilfe- und unterstützungsbedürftig sind. Dann wird es vielleicht auch mehr Mittel dafür geben, damit diese Menschen ein existenzsicherndes Einkommen erhalten. Über die Frage des Mindestlohns haben wir oft genug diskutiert.
Lassen Sie mich noch einen Punkt zur Frage der Pauschalierung nennen. Pauschalierung ist kein Weg. Sie gehen ihn im Übrigen auch, um die Zahl der Widerspruchsverfahren und Verfahren vor den Sozialgerichten einzudämmen. Ich erinnere Sie von der Union und der FDP an die Debatten, die wir mit der früheren Justizministerin über die Einschränkung des Rechtsweges geführt haben. Wir gehen ausdrücklich einen anderen Weg. Wir wollen eine Rechtsberatung. Auch deswegen haben wir die Förderung der Arbeitslosenberatungsstellen in diesem Land wieder aufgenommen.
sungsgerichts, nämlich gegen die Prüfung und Gewährung von Leistungen im Einzelfall. Von daher wird es in Nordrhein-Westfalen keine Ermöglichung der Pauschalierung geben.
Im Sozialrecht und im SGB II haben wir eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten mehr klar formulierte Rechtsansprüche. Damit müssen wir aber auch in anderen Sozialgesetzbüchern leben. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe werden aber durch Urteile der zuständigen Sozialgerichte gefüllt. Einige beklagen, dass es eine zu hohe Zahl von Verfahren gibt. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist das üblich. Durch die Sozialgerichte gibt es eine Rechtsetzung, die auch bestimmend für die Leistungsgewährung ist. Wer die Prüfung im Einzelfall will, muss sich im Prinzip auch ein Stück weit auf dieses Verfahren einlassen.
Wir wollen eine Gewährung von Leistungen, die den Menschen zugewandt und rechtskonform ist. Wir haben neue Herausforderungen. Diese neuen Herausforderungen muss man beschreiben. Sie sind im Übrigen auch gestern beschrieben worden. Darauf will ich noch kurz eingehen.
Wir haben es in Nordrhein-Westfalen mit einer Privatisierung großer Mietwohnungsbestände zu tun. Dazu haben Sie einen entscheidenden Beitrag geleistet. Das ist in der Tat so. Das war auch ein Anlass für die Einsetzung der Enquetekommission. Herr Minister Voigtsberger hat gestern vorgetragen, welche Maßnahmen eigentlich erforderlich sind. Ich wiederhole sie noch einmal, weil sie in dieser Debatte vielleicht untergegangen sind und die Verbindung zu diesem Bereich nicht gesehen wurde. Ich nenne die wohnungsaufsichtsrechtlichen Instrumente wie die Pflicht zur Instandhaltung und die Anordnungsbefugnis zur Nachholung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen und so weiter. Als Ultima Ratio kommt die Möglichkeit hinzu, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären.
Es geht darum, diese Instrumente noch einmal zu schärfen und in diesem Zusammenhang in den Blick zu nehmen, weil man diese Problemlagen natürlich nicht mit dem SGB II lösen kann.
Ich will einen weiteren Hinweis geben, weil ich glaube, dass er an dieser Stelle angebracht ist. Es gibt aus anderen Bundesländern Hinweise, dass es bei den bewilligten Leistungen für SGB-IIBezieher auch Fälle von Mietwucher gibt.
In Hamburg ganz konkret. In Nordrhein-Westfalen ist dies bisher noch nicht bekannt geworden. Aber ich bitte die Landesregierung und das zuständige Ministerium, dieser Frage insbesondere bei den Arbeitshilfen noch einmal nachzugehen, weil ich glau
Ich könnte mich natürlich an einigen Formulierungen Ihres Entschließungsantrages abarbeiten; das will ich aber ausdrücklich nicht tun. Eine ganze Reihe von Aussagen tragen wir nicht. Deswegen haben wir auch einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt. Dem bitte ich in diesem Plenum zuzustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Asch das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier über eine sozialpolitische Problemstellung, aber auch über eine kommunalpolitische Problemstellung. Denn es geht zum einen natürlich um das Recht auf menschenwürdige Wohnung und Unterkunft, aber es geht natürlich auch darum, die Kommunen bei den drückenden Sozialausgaben nicht zunehmend im Regen stehen zu lassen.
Wir wissen, dass seit Inkrafttreten des SGB II, praktisch von Beginn an, die Kosten für Wohnen und Heizung ein Zankapfel gewesen sind. Das hat angefangen damit, dass die in Aussicht gestellten Entlastungen für die Kommunen niemals realisiert wurden, sondern dass im Gegenteil die Belastungen für die kommunalen Haushalte gerade mit den Kosten der Unterkunft immer weiter angewachsen sind.
So hat sich NRW – daran sei noch einmal erinnert – in den schwarz-gelben Zeiten mit anderen Bundesländern und auch mit der Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände im Vermittlungsverfahren des Bundesrates dafür eingesetzt, dass es zu einer deutlichen Anhebung der Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten kommt. Letztlich hat der Landtag das hier gemeinsam bei Enthaltung von FDP und Linker in der Sondersitzung zu den kommunalen Haushalten bekräftigt.
Es muss zu einer deutlichen Verbesserung für die Kommunen kommen, weil wir – erstens – seit 2008 die Situation haben, dass der Bund seine eigene Kostenbeteiligung kontinuierlich senkt, und weil sich – zweitens – die Bundesregierung an einem Wert orientiert, der mit der Realität in den Städten und Gemeinden überhaupt nichts zu tun hat. Wir wissen: Der Anteil des Bundes ist von 2005 bis heute von ursprünglich 31,8 % auf 23,6 % zurückgegangen. Gleichzeitig sind die kommunalen Belastungen für Unterkunft und Heizung bundesweit auf 11 Milliarden € angestiegen. Das sind heute 2,3 Milliarden € mehr als noch 2005. Das heißt, wir haben da eine Gegenbewegung: Der Bund zieht sich immer weiter
Es ist im Übrigen absehbar, dass diese Schere noch weiter auseinandergehen wird, weil nämlich mit der Weigerung der Bundesregierung, einen Mindestlohn einzuführen, die Zahl der sogenannten Aufstocker zukünftig noch weiter anwachsen wird und damit die Belastungen der Haushalte in den Kommunen noch weiter zunehmen werden.