Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Die Krankenhäuser selbst tragen die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, also auch bezüglich der Arbeitszeitgestaltung. Die Landesregierung berät die Krankenhäuser, wie sie die Rechtsvorschriften umsetzen können. Das ist wichtiger als manche Ahndung von Verstößen, und es ist auch erfolgreicher. Beratung ist gerade in diesem Feld – Herr Preuß hat darauf hingewiesen – erfolgreich. Das Problem ist allerdings: Den Krankenhäusern fehlen die finanziellen Mittel, aber auch

Ärzte, um den einschlägigen Rechtsvorschriften nachzukommen.

Die von Herrn Dr. Romberg zitierte Aktion ist übrigens nicht die erste, die von der Arbeitsschutzverwaltung in Krankenhäusern durchgeführt worden ist. So sind zum Beispiel im Bezirk Düsseldorf 2006 und 2007 alle Krankenhäuser überprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schwere der Verstöße, verglichen mit denen im Vorjahr, eher abnimmt. Panikmache, meine Damen und Herren, ist also nicht angezeigt. Und ich sehe schon die Schlagzeile: Arbeitsminister Schneider verantwortlich für falsch amputiertes Bein!

(Heiterkeit von der SPD und von der LINKEN)

Dazu kann ich nur sagen: Sie wollen doch nicht unbedingt nur auf die Boulevardseiten oder die „Bunte Seite“, sondern auch einmal auf die seriösen Seiten einer Zeitung. Ich hatte eben den Eindruck: Ein Hauch von Möllemann geht durch den Saal.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Verstöße gegen die regelmäßige Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden liegen meist im Bereich von maximal elf Stunden.

Weitere festgestellte Überschreitungen bei einer Schichtlänge von 24 Stunden resultieren fast ausschließlich aus Vorgaben in verschiedenen Tarifverträgen, die vorsehen, dass Pausen nicht in die 24Stunden-Schichten einzurechnen sind. Dies ist nicht im Einklang mit dem EU-Recht und muss deshalb moniert werden. Diese Art der Überschreitungen ist aber wegen der Diskrepanz zwischen Tarifvertrag und EU-Recht meistens auf Unkenntnis und nicht auf Absicht zurückzuführen und wird nach entsprechendem Hinweis von den meisten Häusern auch zeitnah abgestellt.

Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Vorschriften erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Patientinnen und Patienten medizinisch nicht optimal versorgt und behandelt werden; da gebe ich Ihnen völlig recht. Dies ist eine abstrakte, keine konkrete Beeinträchtigung der Versorgungsqualität. Aber sie könnte im schlimmsten Fall auch zu einer konkreten Gefährdung der Patientinnen und Patienten führen. Deshalb werden wir im gemeinsamen Interesse von Patienten und Beschäftigten im Krankenhaus – damit meine ich nicht nur die Ärzte, sondern alle Beschäftigten – weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern richten.

Nun noch ein Wort zur Arbeitsschutzverwaltung – auch dazu ist eben schon etwas gesagt worden –: Seit der Verwaltungsstrukturreform unter Federführung des FDP-geführten Innenministeriums im Jahr 2007 wurden ca. 20 % der Fachleute in der Arbeits

schutzverwaltung abgebaut. Sie wurden dem elenden Wahlspruch „Privat vor Staat“ geopfert.

(Manfred Palmen [CDU]: Unsinn!)

Auch mein Kollege, der jetzige Fraktionsvorsitzende der CDU, Karl-Josef Laumann, hat schon auf die unzumutbaren personellen Verhältnisse im Arbeitsschutz hingewiesen. Ich bin ihm dankbar dafür.

Aufgrund dieser Personalsituation sind Überwachungsprogramme aus eigener Initiative nicht mehr so einfach wie früher durchführbar. Trotz dieser Personalsituation hat das damalige MAGS wegen der besonderen Problemlage die Überwachungsaktion zu den Arbeitszeiten in Krankenhäusern veranlasst.

Ich begrüße es, dass auch Sie, Herr Dr. Romberg, die Überwachung der auch mir wichtigen Arbeitszeitregelungen in allen Betrieben, nicht nur in Krankenhäusern, stärken wollen. Es wäre deshalb sehr wünschenswert, wenn die FDP an geeigneter Stelle dafür eintreten würde, die Personalsituation im Arbeitsschutz zu verbessern. Wenn Sie dies nicht tun, wären Ihre heutigen Interventionen weitgehend gegenstandslos und vor allem unglaubwürdig. Wer A sagt, muss auch B sagen. Dies bezieht sich auch auf den Arbeitsschutz und die Arbeitszeitregelungen im Krankenhaus. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der FDP-Fraktion für die heutige Aktuelle Stunde gesehen habe, drängte sich mir – und das tut sie immer noch –die Frage auf: Worum geht es der FDP hier eigentlich? Geht es ihr wirklich um Patientensicherheit? Geht es ihr darum, den Arbeitsschutz für Ärzte in Krankenhäusern zu sichern? Was ist die eigentliche Motivation? Geht es ihr nicht vielmehr darum, den Arbeitsminister „anzupinkeln“? Das haben Sie ja offenbart, als Sie gesagt haben: Der Minister ahndet nicht genug! – Ihnen sind die Fallzahlen da, wo er interveniert hat, viel zu gering.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Sieben Mal be- straft bei den Verstößen: Ist das viel?)

Ich komme gleich darauf. – Sie beurteilen etwas, ohne die Qualität der Beanstandungen zu untersuchen. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre um den Arbeitsschutz in Krankenhäusern, dann hätten Sie hier keine Aktuelle Stunde beantragt, sondern Sie hätten einen Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration gestellt. Sie hätten gesagt: Herr Minister, berichten Sie bitte in der nächsten Sitzung, damit wir über die Qualität

der Verstöße diskutieren um sie entsprechend bewerten können!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Denn Verstoß ist nicht gleich Verstoß. Da gibt es ganz unterschiedliche Grade. Der Minister hat gerade angedeutet, dass es sich lohnt, über diese Verschiedenartigkeit zu diskutieren.

Dann wäre Ihr Antrag ernst zu nehmen. Aber offensichtlich geht es Ihnen gar nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung, sondern Sie wollen hier eine Show veranstalten. Und das ist der Angelegenheit wirklich nicht angemessen.

Denn wenn bei 37 von 40 Krankenhäusern Verstöße festgestellt werden, dann sind das in der Tat 90 %. Wenn wir das hochrechnen auf unsere 400 Krankenhäuser, dann wäre das, wenn sich das so bewahrheiten würde, verheerend. Dann müssen wir uns in der Tat darum kümmern. Wir müssen die Frage beantworten, die Herr Preuß völlig zu Recht hier gestellt hat: Worum ist das denn so? Wo sind die Ursachen zu suchen? – Und dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt.

(Zuruf von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Wenn Sie heute in die Zeitung gucken, dann finden Sie Schlagzeilen wie „Röslers Spargesetze provozieren Sturm der Entrüstung“. In der Situation, die wir gerade gemeinsam in den Krankenhäusern feststellen, geht der Bundesgesundheitsminister her, von Ihnen unterstützt, von der CDU aber auch, und kürzt den Anteil für Krankenhäuser um 450 Millionen €. In dieser Höhe verlangt er ein Einsparpotenzial. Das ist doch unerhört.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das Schlimme bei dem, was Sie gerade in Berlin veranstalten, ist: Das ist noch nicht einmal alles, was auf die Krankenhäuser zukommt. Sie zerschlagen ja gerade unser solidarisches Gesundheitssystem.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Hören Sie auf!)

Aber natürlich! Denn Sie lassen die GKV bluten, indem Sie das, was an Rabatten in der Medizin herauskommt, gleich den Privaten hinterher

schmeißen. Die Privaten können nämlich nur deshalb solche Tarife und solche Leistungen anbieten, weil Sie die Option haben, immer wieder neue junge, gesunde Mitglieder aufnehmen zu können.

(Zuruf von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Wenn diese Gruppe kleiner wird, dann müssen sie dafür sorgen, dass nach einem Jahr bereits gewechselt werden kann, damit entsprechend Nachwuchs kommt. Der fehlt dann den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wenn Sie der gesetzlichen Krankenversicherung dann auch noch die Möglichkeit nehmen, Zusatzversicherungen abzuschließen, und dies auch wie

der ausschließlich den Privaten überlassen, schwächen Sie sie weiter.

Meinen Sie denn, wenn Sie dann noch das Prinzip „Vorkasse“ bei den gesetzlichen Krankenkassen einführen, sodass die Gruppe der Versicherten gespalten wird in diejenigen, die sich Vorkasse leisten können, und diejenigen, die sich das nicht leisten können, dass diese Drei-Klassen-Medizin keine Auswirkungen auf die Krankenhäuser hätte?

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das wäre die eigentlich wichtige Diskussion, die wir hier miteinander führen müssen: Wie ist die Finanzierungsbasis unseres Gesundheitswesens? Wir müssen diese Diskussion unter Beteiligung der Arbeitgeber ehrlich führen. Wir dürfen sie nicht ausschließen. Das haben Sie ja auch noch draufgepackt: Sie wollen die Arbeitgeber in Zukunft bei allen Kostensteigerungen ausschließen. Und dass Kostensteigerungen kommen, ist normal, wenn wir Innovationen wollen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Wer hat denn damit angefangen?)

Das haben wir nicht angefangen.

(Zurufe von der FDP)

Nun regen Sie sich doch nicht so auf! Herr Romberg, können Sie nicht differenzieren? – Das sollten Sie aber. Sie haben einen akademischen Abschluss, müssen doch da ein bisschen gelernt haben. Differenzieren sollten Sie können! Es ist doch ein Unterschied, ob ich eine bestimmte Quote einmal für Arbeitgeber aussetze oder ob ich für die ganze Zukunft, für jede Erhöhung, für jede Kostensteigerung sage: Damit haben Arbeitgeber nichts mehr zu tun. – Damit verlieren die Arbeitgeber doch völlig das Interesse daran, dafür zu sorgen, dass die gesundheitliche Versorgung auch in ihren Betrieben gut läuft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben.

Das ist, glaube ich, die eigentliche Diskussion, die wir hier führen müssen. Ich freue mich darauf, Herr Romberg, wenn wir die im Ausschuss tatsächlich einmal richtig führen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Hafke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um zwei wichtige Bereiche: einmal um den Bereich „Arbeitnehmerschutz“ und zum anderen um das Thema „Patientenrechte“.

Ich finde es nicht nur bemerkenswert, sondern eigentlich unzumutbar, dass die Gesundheitsministerin hier 30 Minuten zu spät kommt und dann dieser Debatte nicht folgt, sondern im Parlament hin und her läuft. Das gehört sich nicht, das ist unredlich und dieser Debatte auch nicht würdig.

(Beifall von der FDP und von der CDU – Hei- ke Gebhard [SPD]: Ganz billig!)

Meine Damen und Herren, wie ich gerade sagte, geht es heute um ein wichtiges Thema. Ich glaube, in dieser Debatte ist klar geworden, dass die Kontrollen, die wir bislang haben, nicht ausreichen. Patientenrechte sind wichtig, sie müssen eingehalten werden. Wir erwarten sicher alle, dass wir, wenn wir Patient sind, in den Krankenhäusern anständig behandelt werden und keine übermüdeten und überlasteten Ärzte vorfinden.

Der Arbeitnehmerschutz, der jetzt eigentlich im Fokus stehen sollte, wird in Deutschland relativ hoch aufgehängt, in vielen anderen Bereichen sogar sehr hoch aufgehängt. Ich wundere mich, dass das im Gesundheitswesen tatsächlich nicht der Fall ist. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel, wo es absolut selbstverständlich ist, dass wir einen umfangreichen Arbeitnehmerschutz haben: Der Lkw-Fahrer muss nämlich minutengenau nachweisen, wie lange er auf der Straße unterwegs ist. Ein Arzt muss das nicht und wird entsprechend nicht dafür bestraft. In diesem einen Bereich sind Kontrollen selbstverständlich. Das muss meines Erachtens auch im Gesundheitswesen der Fall sein.