Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Deshalb ist es unredlich und vergiftet die Atmosphäre, wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrationskurse, die zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft, einer Krankheit oder einer Arbeitsaufnahme den Kurs nicht fortsetzen,

(Zuruf von der FDP: Schwangerschaft ist keine Krankheit!)

pauschal zu Integrationsverweigerern gemacht werden. Über diesen Weg stigmatisiert man die Menschen. Das ist das Gegenteil von Liberalismus.

(Beifall von Arif Ünal [GRÜNE])

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle, die an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, auch teilnehmen können. Der Landesregierung ist sehr daran gelegen, dass die Integrationskurse zum Erfolg führen: sowohl bei den zur Teilnahme Verpflichteten als auch und insbesondere bei denjenigen, die sich freiwillig zu einem Kurs anmelden.

Deshalb flankieren wir die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Kurse mit verschiedenen Aktivitä

ten. Auch den Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP ist das Landesprogramm KOMM-IN bekannt, mit dem bereits unter Herrn Laschet viele gute Projekte in den Kommunen gefördert worden sind.

Ich nenne nur ein Beispiel aus Paderborn. Ehrenamtliche Sprachpatinnen unterstützen dort Zugewanderte dabei, die in den Integrationskursen erworbenen deutschen Sprachkenntnisse zu festigen und zu vertiefen. Die Liste der Beispiele ließe sich erweitern. Wahrscheinlich werden auch viele der Abgeordneten hier im Saal spannende Projekte aus den eigenen Wahlkreisen kennen.

Und genau darum geht es: Konkrete Arbeit vor Ort hilft den Menschen weit besser und mehr als die vielen pauschalen Wortmeldungen der letzten Wochen. Wir haben hervorragende Beispiele für gelungene Integrationsmaßnahmen in diesem Lande. Lassen Sie uns diese Beispiele gemeinsam publizieren, um eine positive Stimmung in der Integrationspolitik herbeizuführen, um endlich aus den Niederungen der öffentlichen Debatte der letzten Wochen und Monate herauszukommen!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Um die Positionen der Landesregierung noch einmal klarzustellen, habe ich bereits ein Gespräch mit dem jetzt leider scheidenden Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Schmid, in Nürnberg geführt. Der Präsident hat mir versichert, es werde im Hinblick auf die Organisation der Integrationskurse mit Hochdruck nach Lösungen gesucht, um die derzeitig schwierige Finanzlage möglichst kurzfristig zu entspannen. Allerdings ist eins klar: In der Pflicht steht die Bundesregierung. Sie muss sicherstellen, dass das Bundesamt als die zuständige Behörde mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um ausreichend Plätze in den Integrationskursen anbieten zu können.

Ich werde dieses Thema natürlich auch mit den zuständigen Ministern der anderen Bundesländer in den kommenden Wochen und Monaten erörtern, um deutlich zu machen: Die Bundesländer lassen sich auch in diesem Zusammenhang vom Bund nicht über den politischen Tisch ziehen.

Ich darf daran erinnern, dass das Land NordrheinWestfalen insgesamt gut 26 Millionen € für Integrationsmaßnahmen ausgibt. Man kann natürlich darüber reden, ob diese Summe ausreicht. Dann darf man aber der Landesregierung nicht vorwerfen, in der Finanzpolitik griechische Verhältnisse herbeiführen zu wollen. Beides passt nicht zusammen. Auch das ist eine Frage der politischen Redlichkeit. Ihre Integrationsbeauftragte Liselotte Funcke – viele von Ihnen werden sie gar nicht mehr kennen – hätte da anders reagiert.

(Gunhild Böth [LINKE]: In der Tat!)

Ich habe es eingangs gesagt und sage es nochmals: Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht der Ausputzer für die Integrationsverweigerung des Bundes,

(Beifall von der LINKEN)

indem es Leistungen finanziert, für die der Bund eigentlich zuständig ist. Wir werden den Bund nicht aus seiner finanziellen integrationspolitischen Verantwortung entlassen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Wiedon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Schneider, lassen Sie mich zu Beginn zu Ihren Ausführungen kurz sagen: Kein Integrationsgipfel kann so enttäuschend sein wie Ihre Reden hier im Parlament!

(Beifall von der CDU)

„Deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.“ – So leiten Sie, meine Damen und Herren, Kollegen von SPD und Grünen, Ihren Antrag „Keine Verschlechterungen bei Integrationskursen“ ein und benennen diese Aussage als einen übergreifenden Konsens in der Politik. An dieser Stelle kann ich Ihnen – man glaubt es kaum – zustimmen, und das aus voller Überzeugung. Gott sei Dank sind nämlich die Zeiten vorbei, als man für eine solche Haltung von der politischen Linken der Deutschtümelei bezichtigt wurde. Sprache ist nicht nur das Rückgrat der Gesellschaft, sondern auch der Türöffner zu ihr.

(Beifall von der CDU)

Ohne gute Deutschkenntnisse sind die Menschen, die aus der Türkei oder Äthiopien, aus Indonesien oder Argentinien, aus Russland oder China zu uns kommen, nicht nur vom gesellschaftlichen Leben in unserem Land, sondern auch von großen Teilen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen. Deshalb ist die Sprachvermittlung eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.

Mit den im Jahre 2005 eingeführten Integrationskursen hat der Bund ein effektives Instrument entwickelt, Zuwanderer auf ihrem Weg in die deutsche Gesellschaft zu unterstützen. Damit eröffnet er Grundvoraussetzungen für Chancengleichheit und Teilhabe. Die Kurse zur Vermittlung von Sprach- und Orientierungswissen sind die wichtigsten integrationspolitischen Fördermaßnahmen des Bundes. Die anhaltend große Nachfrage und die hohen Teilnehmerzahlen sind eine Erfolgsgeschichte. Die Integrationskurse bieten eine passgenaue, auf die

Zielgruppe zugeschnittene Sprachförderung auf qualitativ hohem Niveau.

(Gunhild Böth [LINKE]: Oh, oh, oh!)

Die Kurse unterliegen der ständigen Verbesserung, werden fortlaufend evaluiert. Ihr Erfolg wird durch begleitende Daten nachgehalten. Neben Grundkursen mit 600 Stunden Sprachkurs und 45 Stunden Orientierungskurs werden Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse, Jugendintegrationskurse, Alphabetisierungskurse und Förderkurse für Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf und 900 bzw. 1.200 Stunden Sprachunterricht angeboten. Für schnell Lernende gibt es einen Intensivkurs mit 430 Stunden. So kann jeder den für sich passenden Kurs besuchen. Mittlerweile besucht jeder dritte neue Teilnehmer einen dieser speziellen Integrationskurse.

Nun kommen Sie als Regierungsfraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen und stellen Ihren Antrag „Keine Verschlechterungen bei Integrationskursen“ mit diversen Forderungen. Es scheint mir, dass Sie zwei entscheidende Dinge noch nicht ganz realisiert haben: Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird keine Bundes-, sondern Landespolitik gemacht, und Sie sind die Regierung dieses Bundeslandes. Wenn man die Regierung stellt, hat man den Gestaltungsspielraum, selbst etwas zu tun, um die Situation zu verbessern. Es ist nicht ausreichend, ständig den Bund zu kritisieren und Schuld in andere Richtungen abzuwälzen.

(Beifall von der CDU)

Darüber hinaus muss ich dann doch schlucken, wenn aus Ihren Reihen der Ruf nach besserer finanzieller Ausstattung durch die Bundesebene laut wird. Vor dem Hintergrund der drastischen Erhöhung der Verschuldung in diesem Land, die Sie betreiben, erscheint die Forderung extrem abgenutzt. Falls Ihnen als Antragsteller die Verbesserung der Integrationskurse tatsächlich ein so wichtiges Anliegen wäre, müsste es für Sie doch ein Leichtes sein, dafür finanzielle Mittel bereit zu stellen, anstatt Energien darauf zu verwenden, in diesem Haus solche populistischen Anträge zu stellen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Populistisch?)

Was mich wirklich ärgert, ist die Tatsache, dass Ihr Antrag konsequent alle Verbesserungen wie die Aufstockung der Finanzmittel 2010, die von der schwarz-gelben Bundesregierung initiiert wurde, völlig ignoriert. Auch als Oppositionspartei, die Sie auf Bundesebene stellen, darf man ruhig einmal Anstrengungen anerkennen und loben, auch wenn diese nicht allumfassend ausreichen. Das ist aber eine Frage des Stils.

Lassen Sie mich kurz auf die Forderungen, die Sie in Ihren Antrag beschrieben haben, im Einzelnen eingehen.

Zum Stichwort „angemessene Entlohnung der Lehrenden“: Die Art der Anstellung, und damit die Entlohnung, fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung, sondern ist den Trägern vorbehalten, also den Anbietern der Kurse. Um bundesweit eine hohe Qualität sicherzustellen, dürfen nur zugelassene Träger Integrationskurse anbieten und durchführen. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherungen sind die Kriterien; qualifizierte und gut ausgebildete Lehrkräfte tragen wesentlich zum Erfolg der Kurse bei. Generell verlangt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von den Lehrkräften ein abgeschlossenes Studium im Fach Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache. Dass derart qualifizierte Lehrkräfte angemessen entlohnt werden müssen, versteht sich von selbst.

Gegen Dumpinglöhne kann jederzeit mit Blick auf das Sozialstaatsgebot vorgegangen werden. Ein staatlicher Eingriff, beispielsweise ein Mindesthonorar, wäre jedoch ein Eingriff in die Privatautonomie, die durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist. Letztlich ist entscheidend, eine vernünftige Balance zu finden zwischen der angemessenen Entlohnung der Lehrkräfte und dem Ziel, möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme an den Integrationskurse zu ermöglichen.

Zu dem Punkt, die Einschränkung der Mittel für Kurse zurückzunehmen: Seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 haben über 630.000 Personen einen Kurs begonnen und es wurden über 830.000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt.

Mehr als die Hälfte dieser Personen hat einen Kurs mittlerweile beendet. Der Bund investiert im Jahr 2010 so viel wie noch nie in diese Kurse. Trotz Haushaltsknappheit wurden die Mittel für das Jahr 2010 noch einmal um 44 Millionen € erhöht und damit auf rund 218 Millionen € aufgestockt.

Das hat zur Folge, dass der Bedarf mit

218 Millionen € aufgrund der hohen Teilnehmerzahl noch nicht ausreicht. So hat der Bundesminister des Inneren aber entschieden, für den Integrationskurstitel trotz der Einsparvorgaben noch einmal 15 Millionen € bereitzustellen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen somit 233 Millionen € zur Verfügung. Das ist weit mehr als in jedem anderen Jahr seit Einführung dieser Kurse. In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage und der Sparmaßnahmen ist ein solcher mehrstelliger Millionenbetrag ein herausragender Vorgang.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Mit diesen Mitteln wird das für die Koordinierung und Durchführung zuständige BAMF auskommen. Seit 2010 zeichnet sich eine rückgängige Nachfrage ab, die mittelfristig eine Konsolidierung der Ausgaben zur Folge haben wird. Zulassungsbeschränkungen im Jahr 2010 durch das Bundesamt werden nur für einen absehbaren Zeitraum notwendig sein.

Eine Einschränkung liegt beispielsweise darin, dass nur diejenigen Personen einen Kurs besuchen dürfen, die einen Teilnahmeanspruch haben. Es kommt somit auf den Bedarf des Teilnehmers und dessen Lernvoraussetzungen an. Nach dem Aufenthaltsgesetz haben Personen Anspruch, wenn ihnen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt – zu Erwerbszwecken, …

Herr Abgeordneter. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

… zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen und bei einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung. Keinen Anspruch hingegen haben Personen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen, die erkennbar einen geringeren Integrationsbedarf haben oder bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Natürlich ist es bedauerlich, dass nicht allen Personen, die einen Integrationskurs besuchen wollen, der Kurs angeboten werden kann. Aber letztendlich kann jede Person, auch wenn sie ein bisschen warten muss, einen Kurs besuchen und durchführen.

Aufgrund der mir verbleibenden Redezeit möchte ich zu dem nächsten Punkt kommen. Zum Bereich Fahrtkosten ist vom Kollegen Solf bereits alles gesagt worden. Ich möchte nur noch einmal betonen, dass Menschen mit Gehbehinderung selbstverständlich einen Antrag stellen können, der im Regelfall auch gewährt wird, sodass Menschen mit Gehbehinderungen nicht diese drei Kilometer laufen müssen. Für gesunde Menschen sind drei Kilometer, meine ich, angemessen.

Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Letztlich fordern Sie die Bundesregierung dazu auf, größere Anstrengungen im Rahmen der Sprach- und Staatsbürgerkurse zu unternehmen. An diesem Punkt wird wieder ersichtlich, dass Sie es bis jetzt nicht verstanden haben, sich als Landesregierung zu begreifen. Sie beeinflussen die Geschicke unseres Landes, und wenn das, was die Bundesregierung im Hinblick auf die Integrationskurse leistet, in Ihren Augen nicht ausreichend ist, dann ist es an Ihnen, etwas zu verändern. Sie verlangen ein „niedrigschwelliges, bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Integrationskursen“. Sie haben die Möglichkeit. Schaffen Sie es doch! Wenn nicht Sie als Regierungsfraktion, wer denn dann? – Diejenigen, die vor Ort sind, haben doch wesentlich bessere Möglichkeiten …

Herr Abgeordneter Wiedon, gestatten Sie eine Zwischenfrage?