Daher brauchen wir dringend einen Ausbau der Infrastruktur. Die Kitas müssen sowohl im Ganztags- als auch im U3-Bereich ausgebaut werden. Davon profitieren alle Kinder. Das Gleiche gilt für die Ganztagsgrundschulen. Die Unabhängigkeit der Eltern muss gefördert werden.
Eines will ich auch noch sagen: Statt das Geld in die Finanzierung des unsinnigen Betreuungsgeldes, das Schwarz-Gelb in Berlin vorsieht, zu stecken, wäre es wesentlich besser in die Infrastruktur in unserem Land investiert. Davon würden alle profitieren; davon hätten Kinder und Eltern etwas.
Wir wissen auch, dass Länder und Kommunen diese Infrastrukturprogramme nicht alleine stemmen können, nicht zuletzt wegen der verfehlten Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung, die den Städten, den Gemeinden und den Ländern immer wieder neue Lasten aufgedrückt hat.
Ich fordere daher die Bundesregierung nachträglich auf, die Hausaufgaben endlich zu erledigen, die ihr vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden sind, und die soziale Schieflage, in die unsere Gesellschaft auf allen Ebenen geraten ist, zu korrigieren, das heißt, dafür zu sorgen, dass die Transparenz, die das Bundesverfassungsgericht eingefordert hat, endlich Realität wird. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scheffler. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die hier ebenfalls Antragstellerin ist, Frau Abgeordnete Asch das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal klarmachen, was der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres beinhaltete. Deswegen zitiere ich: Die Bundesregierung hatte den Auftrag,
„alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“
Schon die ministeriellen Vorarbeiten haben gezeigt, dass das Ganze unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, was schon Zweifel an der Transparenz des gewählten Verfahrens aufkommen ließ.
Ich zitiere Michael Löhr. Er ist der Vorsitzende des Deutschen Vereins für öffentliche und private Für
Mit Veröffentlichung der Rechenmethode und der Referenzgruppe verdichtete sich der Eindruck, dass hier getrickst, weil von hinten gerechnet wurde.
Er beschreibt, dass man sich bei diesem Verfahren den Fachleuten gegenüber abgeschottet hat. So war auch das Ergebnis: Dem politisch gewünschten Ergebnis, das vom Finanzminister diktiert worden war, wurde die Berechnungsmethode angepasst. Hier wurde getrickst und getäuscht.
Eines ist sehr interessant und macht es deutlich: Der errechnete Betrag stand nämlich – welch Zufall – schon seit zwei Jahren fest. Genau diese 364 €, die jetzt den neuen Erwachsenenregelsatz ausmachen sollen, standen – man höre – schon im Existenzminimumbericht des damaligen Bundesfinanzministers Steinbrück.
Meine Damen und Herren, entweder haben wir es hier mit einem statistischen Wunder zu tun – aber solche Wunder, das wissen wir, geschehen selbst in der Weihnachtszeit relativ selten –, oder es handelt sich um Fälschung, um Trickserei und um Willkür.
Diese 364 € haben nicht nur zur Folge, dass es den Menschen am Nötigsten fehlt, um einen Monat lang über die Runden zu kommen, sondern es wurde sogar so gerechnet, dass bestimmte Leistungen einfach aus diesem Regelsatz herausgefallen sind und den Erwerbslosen Teilhabe und Geselligkeit verwehrt werden. All das, was Teilhabe und Geselligkeit bedeutet, wurde nämlich herausgestrichen: Es wurde das Geld für das Bier und Geld für die Frittenbude, zu der die Kinder gehen, herausgestrichen, es wurde auch das Eis für die Kinder herausgestrichen. Das ist eine Politik der Ausgrenzung, eine Politik der sozialen Kälte. Das muss man hier eindeutig so labeln und feststellen.
(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Schade, dass für Sie soziale Gerech- tigkeit nur von Frittenbuden und Bier ab- hängt!)
Die Politik der sozialen Kälte und die Politik der Kürzungen bei den Ärmsten dieser Gesellschaft stehen in einem ganz engen Zusammenhang mit den Maßnahmen der Bundesregierung im Sparpaket. Darin steht: Wegfall des Elterngeldes – ausgerechnet für die Arbeitslosengeld-II-Empfängerin; das verstärkt die Kinderarmut, denn es betrifft die Kinder natürlich genauso, wenn die Eltern jetzt mit 300 € weniger im Monat haushalten müssen –, Wegfall des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld, Wegfall des Kinderwohngeldes, Wegfall der Rentenversicherungsbeiträge im SGB II und massive Kürzungen der Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit – all das sind Maßnahmen mit insgesamt 3,9 Milliarden € an Kürzungen. Demgegenüber stehen knapp 1 Milliarde € an zusätzlichen Leistungen, die über das Bildungspaket finanziert werden sollen. Das
Kommen wir einmal zu dem Punkt, mit dem sich Frau von der Leyen in der Öffentlichkeit immer so super positiv darstellt. Ich muss sagen, mir fällt es wirklich schwer, diese Pressekonferenzen auf dem Fernsehschirm zu verfolgen. Im Brustton der Überzeugung erzählt sie, welche Wohltaten sie mit ihrem Bildungspaket jetzt über die Kinder ausgießt. Kollege Scheffler hat es eben gesagt: 10 € mehr sind es im Monat. 10 € mehr – das ist ein Feigenblatt, das ist Symbolpolitik, das verändert die Situation von Kindern, die in bildungsfernen Haushalten aufwachsen, in der Substanz überhaupt nicht. Das wissen wir.
Der zweite Punkt ist die Art und Weise, wie diese 10 € die Kinder erreichen sollen. Wir haben das im Ausschuss diskutiert. Ich habe mich gefreut, dass Herr Post die Struktur in ähnlicher Weise kritisiert hat wie wir auch, und wie es im Übrigen die Argen, die es demnächst in Vereinbarung mit Bildungsträgern auszahlen sollen, kritisieren. Es war ja ein bedeutsamer Vorgang, dass sozusagen eine untergeordnete Behörde öffentlich die zuständige Ministerin kritisiert, indem sie sagt: Wir haben überhaupt nicht die Kapazitäten, wir haben nicht die Strukturen, um den Auftrag, das Bildungspaket für die Kinder sinnvoll zu stricken, zu erfüllen.
Herr Post, ich fand es interessant, dass Sie das auch kritisch gesehen haben. Vielleicht kommen wir in diesem Punkt auch noch zueinander
und schließen Sie sich als CDU-Fraktion zumindest in dem Punkt unserer Kritik, die jetzt im Bundesrat eingebracht ist, an.
Hier werden Parallelstrukturen geschaffen. Hier muss eine Administration einen Auftrag bewältigen, für die sie überhaupt keine Ressourcen hat. Wir fordern in unserem Antrag – das haben wir so auch im Bundesrat eingebracht –, dass diese Gelder, die dort für die Kinder bereitgestellt werden, zum einen sehr viel deutlicher angehoben und zum anderen von den Kommunen selbst finanziert werden, dass die Kommunen die bei ihnen vorhandene Infrastruktur weiterführen und vor allen Dingen nicht den Nachhilfesektor als individuelle Leistung weiter aufblähen, sondern eine Infrastruktur schaffen, die schulnah den Ganztag der Schule stützt und ausbaut.
Das wäre ein sinnvolles Konzept, mit dem wir wirklich erreichen, dass Kinder aus bildungsfernen Familien einen „Profit“ haben.
Meine Damen und Herren, verschiedene Juristen haben diese Gesetzesvorlage schon bewertet. Sie konnten es in der letzten Woche in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ lesen. Ein früherer Richter am Bundessozialgericht hat dazu ein sehr klares Urteil gefällt, andere haben sich angeschlossen, und sie haben gesagt: Wenn das Gesetz so umgesetzt werden soll, dann wird es wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Das ist jetzt schon klar, weil einfach die Auflagen des Gerichts vollkommen unzureichend erfüllt werden.
Meine Damen und Herren, sozialpolitisch wird noch etwas anderes passieren. Die langfristigen Folgen dieses sozialen Kahlschlags für die Gesellschaft werden um ein Vielfaches höher sein als die erhofften Haushaltseinsparungen der nächsten Jahre.
(Ralf Witzel [FDP]: Das ist immer Ihre pau- schale Rechtfertigung für hemmungslose Neuverschuldung!)
Das sollten sich all diejenigen, die diesem Gesetz zustimmen werden und die dieses Gesetz befürworten, sehr klarmachen: Die langfristigen Folgen werden die gesamte Gesellschaft sehr viel teurer zu stehen kommen. Deswegen haben wir, Rot-Grün, gesagt: Wir lehnen dieses Gesetz im Bundesrat ab und werden im Vermittlungsverfahren unsere Vorschläge, die wir im Antrag formuliert und Ihnen heute vorgelegt haben, einbringen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Asch. – Als nächster Redner hat für die CDU Herr Abgeordneter Post das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon fast nicht zu glauben: Da leben wir fünf Jahre ins Land hinein mit einem Gesetz, das all die Macken schon hatte, die Sie jetzt angreifen. Sie stellen sich wieder einmal im Landtag hin und „verputzen“ die Gesetzgebung des Bundestages, anstatt dort, wo es hingehört, Ihre Meinung zu sagen und an einer Verbesserung zu arbeiten.
Dass es aber nötig ist, Ihre eigene Landesregierung mit dem Antrag aufzufordern, im Bundesrat bestimmte Dinge, die Frau Ministerpräsidentin schon vor langer Zeit angedroht hat, zu tun, ist ein Witz, ist sehr wenig.
Sie kennen alle die Darstellung Ihres Herrn Oppermann, der die Forderungen für den Vermittlungsausschuss aufgebaut hat. Die haben aber gar nichts mit diesen Regelwerten bei der Finanzierung im
Kinderbereich zu tun, sondern danach sollen Sozialarbeiter in die Schulen gehen, 1,7 Millionen Kinder weiter im Wohngeldbezug bleiben und Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden. Das sind alles Dinge, die diese Thematik garnieren. Sie haben da absolut das Thema verfehlt.
Ich will aber nun auf die Thematik selbst eingehen und zu Ihrem Antrag kommen. Die neue Organisation für das SGB II, die das Verfassungsgericht moniert hatte, haben die Fraktionen im Bundestag gemeinsam beschlossen. Die Bedarfsätze sind jetzt strittig. Das mag ja sein; da gibt es ganz bestimmte Erwartungshaltungen, die so nicht erfüllt sind. Die hätten Sie übrigens längst unter früheren Arbeitsministern erfüllen können, wenn Sie gewollt hätten. Aber Sie haben nicht gewollt.
Den Teilen der Politik, die das Urteil der Karlsruher Richter zu Hartz IV als Einladung interpretieren, die Verteilungsmaschine auf noch höhere Touren zu bringen – 420 € bei Grün und 500 € bei Rot-Rot –, sei ohne Schnörkel entgegengehalten, dass solche Erhöhungen Milliarden kosten, den Haushalt weiter zementieren, noch mehr Menschen in Hartz IV rutschen lassen und die bisherige Debatte über Leistungsmissbrauch und Lohnabstandsgebot erheblich anheizen würden. Das war aus dem Buch „Unterm Strich“ von Peer Steinbrück, den Sie alle kennen.
Herr Kollege Post, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Garbrecht wollte Ihnen schon vor einiger Zeit eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie die zulassen?
Ja, klar darf der Kollege Garbrecht eine Zwischenfrage stellen. Das bekomme ich ja nicht angerechnet; das ist gut.
Herr Kollege Post, ich muss an den Anfang Ihrer Ausführungen zurückkommen. Ihnen scheint entgangen zu sein, als Sie die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion für das Vermittlungsausschussverfahren angesprochen haben – das betrifft die Forderung bezüglich der Infrastrukturleistungen –, dass Ihr ehemaliger Minister Karl-Josef Laumann die gleichen Forderungen in der letzten Legislaturperiode schon erhoben hat.