Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne noch einen letzten Versuch unternehmen, die offensichtlich als solche wahrgenommenen Unterschiede zu dem, was ansonsten noch auf dem Tisch liegt, auszuräumen.

Frau Pieper-von Heiden, ich glaube, dass wir das gleiche denken. Uns treibt doch die Frage um, warum Eltern Unterricht für ihre Kinder in Förderschulen wollen. Die Eltern sind der Auffassung, dass ihre Kinder dort gut versorgt, gut betreut und noch besser gefördert werden. Weil sie dieser festen Meinung sind, melden sie ihre Kinder dort an. Das bezweifelt doch überhaupt keine Fraktion in diesem Haus.

Es wird in dem gemeinsamen Antrag aller anderen Fraktionen doch deutlich, dass das noch für eine ganze Weile aufrechterhalten wird, weil die Bedingungen im gemeinsamen Unterricht bisher leider nicht inklusiv sind. Deshalb werden wir eine ganze Weile parallele Strukturen haben. Aber gleichzeitig kann man doch auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen etwas anderes sind als der Umstand, dass Eltern über ihre Kinder oder über Jugendliche bestimmen. Das ist die wesentliche Aussage dieser UN-Charta.

Wir sehen zurzeit etwa bei den Einrichtungen der Lebenshilfe, dass immer mehr Plätze im Berufsleben außerhalb von Behinderteneinrichtungen gesucht werden, die nicht abgesondert sind, sondern dazu gehören. Das ist doch genau die gleiche Tendenz. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie auch diese Tendenz unterstützen und dass das alles wertgeschätzt wird.

Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch Eltern, die gerade keine Beschulung ihrer Kinder in der Förderschule, sondern einen Platz im gemeinsamen Unterricht wollen. Ich habe die ganze Zeit darüber nachgedacht, warum Sie den Antrag, den wir gestellt haben, vielleicht missverstanden haben. Ich gebe gerne zu, dass das vielleicht auch an unserer Formulierung liegen mag.

Vielleicht würde es Ihnen helfen, wenn ich den Antrag noch einmal interpretiere; er soll ja sowieso in den Ausschuss überwiesen werden. Denken Sie sich hinter dem Wort „garantieren“ einfach ein Komma und fügen Sie „die das wünschen“ hinzu.

Das steckt aber eigentlich schon in der Formulierung „Gemeinsamen Unterricht“, denn dafür meldet man sich an; da wird man nicht automatisch zugewiesen. Das betrifft also nur diejenigen, die das wünschen.

Die Landesregierung ist auf dem Weg dorthin. Mit den 188 Stellen für den Mehrbedarf, die wir im Schulausschuss schon diskutiert haben, sind wir auf dem Weg, dass alle Eltern und Jugendlichen, die gemeinsamen Unterricht wünschen, diesen auch bekommen. Wir wissen allerdings zurzeit nicht, ob das reicht.

Ich finde es wichtig, dass die Eltern sich darauf verlassen können und am Ende der Grundschulzeit nicht das Zittern anfängt, ob sie in der Sekundarstufe I einen Platz im gemeinsamen Unterricht finden. Ich glaube, auch in diesem Ziel sind wir uns alle einig. Ich würde gerne noch einmal versuchen, Sie zu bewegen, dem Antrag doch zuzustimmen, denn Ihre Intention, die Parallelwelten von Förderschule und Beschulung im Regelunterricht noch über viele Jahre zu erhalten, findet sich in dem Antrag doch wieder. – Danke.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Löhrmann zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit der Unterschied deutlich wird, will ich noch einmal ausführen, warum das gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht ist. Ich will ein anderes Beispiel nehmen: Wenn wir einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte schaffen, dann reicht es nicht, ihn gesetzlich zu verankern, sondern man braucht auch die entsprechenden Kindertagesstätten, damit die Kinder sie besuchen können.

(Beifall von der LINKEN)

Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Weil wir den Nachtragshaushalt mit den zusätzlichen 188 Stellen für den gemeinsamen Unterricht noch nicht haben, wäre es aber fahrlässig, zu suggerieren, es gäbe eine Garantie für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs. Diese Garantie haben wir nicht.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Ingrid Pie- per-von Heiden [FDP]: Ja!)

Herr Witzel und Frau Pieper-von Heiden, das ist aber ein Unterschied dazu, so zu tun, als sollte es dieses unmissverständliche Recht nicht zeitnah geben. Die Mehrheit des Hauses – die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und Grünen – beschreiben die jetzt gegebene Wirklichkeit in der

Zielperspektive, dieses Recht zu schaffen, es nicht einzuschränken, aber auch nicht so zu tun, als hätten wir es schon. Das ist die Ausgangslage, und deswegen ist der heutige Auftrag für die Regierung so wichtig. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und damit kommen wir zur Abstimmung. Wir haben jetzt vier Abstimmungen vor uns.

Die erste Abstimmung betrifft den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/763. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und Linke. Wer enthält sich? – Es enthält sich die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/26. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache

15/680, den Antrag in der geänderten Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt diesem Antrag so zu? – Linke, SPD, Grüne, CDU. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist dieser Antrag mit breiter Mehrheit angenommen.

Der Antrag Drucksache 15/26 ist damit nach § 79 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung als Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kenntlich zu machen. Er ist einstimmig so beschlossen worden bei Enthaltung der FDP.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir kommen drittens zur Entscheidung über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/718. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir beschließen viertens über den Antrag Drucksache 15/660 der Fraktion Die Linke. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

3 Terrorismus abwehren, Bürgerrechte wahren

NRW muss klar Position für Sicherheit in Freiheit beziehen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/669

In Verbindung mit:

Terrorwarnung in Deutschland: Vorratsdatenspeicherung ist unverzichtbar im Kampf gegen Terroristen und andere Schwerstkriminelle

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/678

(Unruhe)

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die antragstellende Fraktion der FDP Herrn Kollegen Dr. Orth das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

Während Herr Kollege Dr. Orth ans Pult schreitet, bitte ich die Kollegen, leise zu sein. Darf ich darum ausdrücklich bitten? Es ist hier im Saal sehr laut, weil Sie sich alle in Gespräche vertiefen. Wer sprechen will, spricht bitte draußen mit den Kollegen weiter. Hier im Saal hat jetzt der Redner das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten erhöhter Terrorgefahr ist es sicher der richtige Zeitpunkt, eigene Grundüberzeugungen zu bekräftigen und angemessen mit rechtsstaatlichen Mitteln ohne Populismus und Panikmache zu reagieren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Sturm zeigt sich klar, wer Kurs halten kann. Wir wollen Sicherheit in Freiheit und als Liberale Kurs halten. Was bedeutet das? Wir sagen Ja zu Wachsamkeit und Aufmerksamkeit. Wir sagen aber ganz klar Nein zu Denunziantentum und zur Erzeugung eines Klimas der Angst insbesondere gegenüber Fremden oder fremden Religionen.

Wir sagen Ja zu mehr Polizeipräsenz an gefährdeten Orten zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls. Wir sagen aber ganz klar Nein zu einem Einsatz der Bundeswehr im Innern.

(Beifall von der FDP und von der SPD)

Wir sagen Ja zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten, aber wir sagen Nein zu einem Sicherheitswahn und Populismus, der immer neue Gesetze nach oben spült und die Grundrechte einschränkt.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, absolute Sicherheit kann und wird es realistisch betrachtet nie geben: weder in einer Diktatur, noch in einem Rechtsstaat wie dem unseren. Es wird deswegen niemals helfen, alles auszuforschen und alle zu überwachen. Nicht jeder Einwohner Deutschlands ist ab Geburt ein potenzieller lebender Selbstmordattentäter, meine Damen und Herren.

(Allgemeiner Beifall)

Wir haben seit 2000 diverse Gesetze verschärft, insbesondere unter rot-grüner Ägide. Heute sagt Frau Roth in Berlin ganz klar, sie sei gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das freut uns, und wir unterstützen sie auch in diesem Bestreben.

Aber von 1999 bis 2006 haben die Grünen im Bund 20 freiheitsbeschränkenden Gesetzen zugestimmt. In Berlin sagt man heute noch, man ist gegen Vorratsdatenspeicherung. Aber hier in NordrheinWestfalen schweigen sich die Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion zu diesem Thema aus.

(Beifall von der FDP)

Ich sage ganz klar – man sieht es auch an der fehlenden Präsenz Ihrer Abgeordneten in der Debatte –: Offenbar sind die Freiheitsrechte bei den Grünen in Nordrhein-Westfalen nicht gerade in guten Händen.

Der Innenminister stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu. Die Vorsitzende des Innenausschusses und frühere innenpolitische Sprecherin Monika Düker hat noch vor einem halben Jahr zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesagt, der Frontalangriff auf Bürgerrechte bei der Vorratsdatenspeicherung sei durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Es sei eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen der damaligen Großen Koalition gewesen. Sie sagte auch ganz klar:

„Die Innenminister von Bund und Ländern sind jetzt gut beraten, ihre Datensammelwut einzustellen und endlich zum Grundsatz der Datensparsamkeit zurückzukehren“.