Protokoll der Sitzung vom 02.12.2010

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Was sagt denn das Bundesverfassungsgericht dazu?)

Wir müssen immer wieder deutlich machen, dass die Akzeptanz von Gewaltlösungen in jeder Hinsicht ein Spiel mit dem Feuer ist. Und es liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Demokratinnen und Demokraten in unserem Land, auch die künftigen Transporte sicher durchzuführen und gleichzeitig friedlichen Protest zu gewährleisten. Das wird jedoch nur dann gelingen, wenn wir es nicht zulassen, dass militante Störer den Protest radikalisieren. Deshalb gilt es, sich klar hiervon abzugrenzen. Wenn nötig, muss gegen den Missbrauch der Demonstrationsfreiheit konsequent eingeschritten werden.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Ich glaub, ich spinne!)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Polizei hat einen schweren Auftrag zu erfüllen; sie stellt das immer wieder eindrucksvoll unter Beweis. Dafür verdient sie Dank und Anerkennung. Unsere Polizisten schützen die Versammlungsfreiheit. Nicht sie, sondern gewalttätige Demonstranten sind es, die unsere Freiheit und den Rechtsstaat zur Disposition stellen.

Die eingebrachte Entschließung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verfehlt komplett das Thema. Im Mittelpunkt unseres Antrags stehen die Einsatzbereitschaft und die Aufgaben der Polizei – und eben auch, dass Straftaten kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sind.

Sie verkennen – und dabei bin ich vor allen Dingen von Ihnen erheblich enttäuscht, Herr Kollege Priggen –

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Oh!)

die rechtliche Ausgangslage. Ich möchte sie in der gebotenen Kürze beschreiben. Diese besteht unter anderem in den völkerrechtlich verbindlichen Notenwechseln zwischen der deutschen und der französischen Regierung aus den Jahren 1979, 1989 und – der Bundesumweltminister hieß damals Gabriel – 2008. Wir können die Lasten der Vergangenheit nicht anderen aufbürden; für die sichere Lagerung des Atommülls sind wir verantwortlich.

(Zuruf von Reiner Priggen [GRÜNE])

Ungeachtet der moralischen Verantwortung gibt es natürlich auch die klare rechtliche Verpflichtung, die in Frankreich verglasten, radioaktiven Abfälle zurückzuführen. Das ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als die rechtliche Ausgangslage, der sich die Verantwortlichen stellen müssen – und zwar unabhängig von den aktuellen Entscheidungen über die Zukunft unserer Energiepolitik.

(Zuruf von Reiner Priggen [GRÜNE])

Auch Sie distanzieren sich in Ihrem Antrag mit keinem Wort von dem Aufruf zu Straftaten. Das ist enttäuschend.

Der Änderungsantrag der Linken, der heute vorgelegt wird, ist an Frechheit und Dreistigkeit nicht zu überbieten!

(Beifall von der CDU – Zurufe von der LINKEN)

Vor einigen Wochen haben Sie noch zu Straftaten aufgerufen, und heute verurteilen Sie Gewalt gegen Polizeibeamte.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Die Frakti- on der Linken hat nie zu Straftaten aufgeru- fen! Sie sagen hier die Unwahrheit!)

Das ist heuchlerisch und dreist und frech.

Ich bitte den Innenminister, dazu klar Position zu beziehen. Wir bitten um Unterstützung für den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Kruse. – Für die antragstellende Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Engel.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sagen Sie etwas zur Realität der Castortransporte!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Kruse ausdrücklich für diese Rede, weil er auch einmal den Blick über das Tagesgeschäft hinaus gewagt hat. Darauf möchte ich in meinem Beitrag an anderer Stelle eingehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder einmal Herbst im Wendland, wieder einmal Castortransporte nach Gorleben. Dass die zu Demonstrationen, Blockaden und auch Gewalt gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten führen werden, war ja leider abzusehen. Die Linie verschiedener Bürgerinitiativen „Keine Gewalt, und die Polizei ist nicht unser Gegner, sondern die Politik“ ist in diesem Zusammenhang nicht nur zu begrüßen, sondern auch weitgehend befolgt worden. Weitgehend bedeutet aber: bei Weitem nicht genug. Denn in diesem Herbst wurde das friedliche Verhalten vieler durch

massive Angriffe weniger auf die Einsatzkräfte in einem bislang nicht dagewesenen Ausmaß gestört. 131 zum Teil schwerverletzte Polizisten und Polizistinnen sprechen eine deutliche Sprache. Brutale Schläge, Werfen von Steinen und Flaschen auf Polizisten, Brandsätze gegen Einsatzfahrzeuge

schleudern und das sogenannte Schottern der Gleise waren an der Tagesordnung.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Wo haben Sie das eigentlich her?)

Wer darüber den Mantel des zivilen Ungehorsams breitet, verschiebt den Grundkonsens unserer Gesellschaft. Jedem Menschen ist klar, dass Angriffe auf Polizisten schlicht Körperverletzungsdelikte, ja unter Umständen sogar Tötungsdelikte, sind. Jedem ist also klar, dass die Unterhöhlung von Bahngleisen durch das Abgraben des Gleisschotters strafbar ist. Dazu muss man nicht erst wie ein Jurist die Paragrafen herunterbeten können. Das Aufrufen zum Schottern der Gleise ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch strafbar. Ich sagte das bereits.

Noch mal: Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Es hat Verfassungsrang. Art. 8 Grundgesetz sagt, das Recht ist friedlich und ohne Waffen wahrzunehmen. Ich habe geglaubt, die Zeiten derartiger Gewaltausmaße im Rahmen des Ausdrucks von Protest Einzelner und einzelnen Gesellschaftsgruppen seien vorbei. Doch bei den diesjährigen Castorschlachten – so könnte man sagen – fühlte ich mich an die 70er-Jahre erinnert – an eine Gruppe junger Männer, zum Beispiel um Joschka Fischer, CohnBendit und andere, etwa auch Hans-Joachim Klein, dem militanten Zirkel der Sponti-Szene.

Diese Gruppe griff bei Demos in Frankfurt mit Knüppeln bewaffnet Polizisten gezielt an. Putztruppe nannte sie sich. Für die, die damals nicht dabei waren, Putztruppe hieß ausgeschrieben: Parlamentarische Union für Terror und Zerstörung. Das Steinewerfen für ihren Straßenkampf übten sie regelrecht in Vorstadtwäldern. Später scheuten sie sich nicht vor dem Einsatz von Molotowcocktails.

Vor dem Hintergrund der Gewalt in Gorleben taucht die Frage auf: Ist die Zeit jetzt wieder reif für politisch-ideologisch verblendete Gewalt in unserem Land? – Ich hoffe nicht. Verblendung sehe ich aber auch schon in den Begrifflichkeiten. Ich knüpfe an das an, was ich schon einmal gesagt habe. Die Castorgegner und die Politiker, die sich dazu zählen, verwenden oft den Begriff Widerstand: Widerstand gegen den Castor und die Atompolitik – so wird herumschwadroniert –, Widerstand durch das Hinsetzen auf Gleise und Straßen, Widerstand zum Teil sogar weniger aus politisch motiviertem Protest heraus, sondern als erlebnisorientierte Freizeitgestaltung, was es leider auch gibt, oder als Krawalltourismus nach dem Motto: Da ist was los, da mischen wir mit.

Nicht nur in Deutschland und Frankreich – ich habe hier vor einigen Wochen im Plenum bereits darauf hingewiesen – hat der Begriff des Widerstands im Zusammenhang mit Politik eine besondere Bedeutung. Er bezeichnet das mutige, die eigene Sicherheit und oftmals das eigene Leben gefährdende Handeln von Menschen im Kampf gegen Unrechtsregime wie dem Dritten Reich.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Wer im Umfeld der Proteste gegen die Castortransporte von Widerstand spricht, beschädigt das Ansehen wirklicher Widerstandskämpfer.

Aufschlussreich ist auch, sich in diesem Zusammenhang die ideengeschichtlichen Grundlagen des Widerstandsrechts jedes Deutschen gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, nach Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz näher zu betrachten. So steht im Bonner Grundgesetzkommentar: Die Lehre vom Widerstandsrecht bezieht sich ursprünglich auf politische Ordnungen, in denen eine rechtliche Institutionalisierung von Kräften, die Machtmissbrauch der Hoheitsgewalt entgegentreten könnte, fehlte.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Der Atom- krieg ist auch eine! – Zuruf von den GRÜNEN: Die Atombombe schwebt über der Bundesregierung!)

Ein Widerstandsrecht wird in der Geschichte stets nur als Recht auf Wiederherstellung der guten Ordnung verstanden. Wer dementsprechend die Aktion der Castorgegner am Rande der Transporte als Widerstand bezeichnet, verschiebt die Maßstäbe. Noch mal: Übel stößt nicht das verfassungsmäßig verbriefte Recht der friedlichen Demonstranten auf – keineswegs. Es geht vielmehr um die Überhöhung von Protestaktionen, die zum Teil die Verwirklichung schwerer Straftaten bedeuten, durch den hehren Begriff des politischen Widerstands.

Ich rate auch in der Wortwahl zum Abrüsten. Polizei setzt keine Panzerwagen und Divisionen ein, Herr Markert. Das sind militärische Begriffe. Diese Begriffe im Zusammenhang mit der Ausübung des verfassungsrechtlich verbrieften Demonstrationsrechts zu verwenden, könnte auch als verbales Zündeln fehlinterpretiert werden.

Zum Begriff „Gewaltmonopol des Staates“ wird mein Kollege Kai Abruszat sprechen.

Ich werbe für unseren Antrag, für eine breite Zustimmung. Ich gehe auch davon aus, dass der Innenminister das, was er in seinem Erlass angekündigt hat, die 1:1-Vergütung für unsere Polizei, möglichst schnell umsetzt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Engel. – Zum Entschließungsantrag Drucksache

15/761 spricht Herr Dahm für die antragstellende Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Herr Engel, das war ein netter Geschichtsvortrag, auch ein kleiner Staatsrechtsvortrag.

(Zuruf von der SPD: Aber auch nicht mehr!)

Erlauben Sie mir den Hinweis: Zum Teil war er falsch. Aber darüber sollten wir uns vielleicht im Anschluss unterhalten.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Eine kurze Bemerkung vorweg: Wer von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit friedlichen Mitteln Gebrauch macht, ist weder ein Chaot noch gar ein potenzieller Krimineller. Zehntausende Menschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland demonstrieren gegen den unsäglichen Atomdeal der Bundesregierung oder machen ihren Unmut gegen ein aus ihrer Warte aus dem Ruder gelaufenes Großbahnhofsprojekt mobil, und das ist auch gut so.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Wer hingegen anlässlich von Demonstrationen zu Straftaten aufruft oder gar welche begeht, befindet sich nicht mehr auf dem Boden der verfassungsrechtlich garantieren Versammlungsfreiheit. Solch ein Verhalten ist ausdrücklich zu verurteilen. Das hat die von uns getragene Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 234 des Kollegen Rickfelder noch einmal verdeutlicht. Da gibt es auch nichts zu relativieren.

Meine Damen und Herren, zurück zum eingebrachten Antrag der CDU/FDP

Landtagsfraktionen: Als ich vergangene Woche die Überschrift Ihres Antrags gelesen habe, habe ich mich gefreut. Da bin ich bei Ihnen. Dieser Überschrift hätte ich uneingeschränkt zustimmen und mich anschließen können. In Ihrem Text aber nehmen Sie – nach meiner Auffassung – eine unzulässige Verknüpfung zwischen dem Dank an die Einsatzkräfte und offenbar der Abrechnung mit politischen Gruppierungen, zum Teil sogar einzelnen Parlamentariern vor. Das ist am Thema vorbei, Herr Kruse, so wie Sie es eben dargestellt haben.