Frau Pieper-von Heiden, zu dem, was Sie gesagt haben, kann ich nur fragen: Für wie dumm halten Sie eigentlich die Kommunen? Sie haben vorhin unterstellt, dass die Kommunen sozusagen sehenden Auges in irgendeine Katstrophe laufen, die sie auch noch selbst entscheiden. Ist das ehrlich Ihre Auffassung von denen, die in Kommunalparlamenten sitzen, die sich einen Kopf machen über die örtliche Schulentwicklung, die sich mit anderen besprechen usw.?
Ein autoritäres Politikverständnis bedeutet: Ich mache auf meinem Parteitag einen Plan, und den lege ich dann einfach so um. Da können sich im Prozess mit den Betroffenen Fragen ergeben, dann können sich Diskussionen ergeben – das ist alles egal, das mache ich dann so.
Neulich haben Sie schon gesagt, ich wäre mal im ZK der SED gewesen. Da war ich auch nicht. Aber ich weiß auch gar nicht, woher Sie Ihre Informationen haben.
Es stand jedenfalls in der „Bild“-Zeitung auf Ihren Hinweis hin. Ich wollte es nur sagen. Es war nicht so. Aber das hat wahrscheinlich außer Ihnen auch niemand hier angenommen.
Frau Pieper-von Heiden, ich möchte Sie – um noch mal ernsthaft zu werden – ehrlich bitten, unsere Zeit hier nicht weiter zu verschwenden und insbesondere auch irgendwann mal einzusehen, wann man verloren hat, weil man für seine eigene Schulpolitik keine Mehrheit mehr hat.
Sie können doch jederzeit für Ihre Position um Mehrheiten im Land werben. Das ist doch gar nicht der Punkt. Gehen Sie doch raus ins Land und überzeugen Sie die Bürgerinnen und Bürger davon, dass das, was Sie jetzt wollen, richtig ist. Aber offensichtlich haben die Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Landtagswahl doch gemeint, dass es
Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Löhrmann das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Natürlich begrüßt es die Landesregierung, dass wir heute über das Thema „Gemeinschaftsschule“ debattieren. Gern erläutere ich Ihnen einige aktuelle Entwicklungen.
Die Behauptung der FDP, die Gemeinschaftsschule würde ohne Beteiligung des nordrhein-westfälischen Landtags und ohne Rechtsgrundlage eingeführt, ist falsch. Sie wird auch durch vielfältige Wiederholung nicht richtig.
Eine Abfrage meines Hauses hat es auf die stolze Zahl von 25 gebracht. Ich will Ihnen gerne einige prominente Beispiele nennen.
Das Thema „Praktische Philosophie“ hat es auf stolze 246 Schulen gebracht mit einer Laufzeit von 1997 bis 2001. Das Thema „Islamkunde in deutscher Sprache“ bringt es auf 133 Schulen, läuft seit 1999 und ist unbegrenzt.
Da Sie meinen, nur wir hätten das so gemacht, nenne ich Ihnen, Frau Pieper-von Heiden, gerne zwei aktuelle Beispiele der Vorgängerregierung. Der Versuch „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ findet in 50 Pilotregionen mit 78 Zentren statt und bringt es auf 600 Netzwerkschulen.
Natürlich ist das ein Schulversuch; denn das findet auf der Grundlage von § 25 des Landesschulgesetzes statt!
Auch das Thema „Wirtschaft an Realschulen“, ein Lieblingsthema der FDP, hat 70 Schulen und läuft auf der Grundlage des § 25 des Schulgesetzes dieses Landes, meine Damen und Herren.
(Ralf Witzel [FDP]: Wenn betroffene Schulen das wollen! – Zuruf von Gunhild Böth [LIN- KE] – Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])
Auch der Schulversuch „Länger gemeinsam lernen“ wird auf der Grundlage von § 25 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Gesetzgeber dieses Gesetzes ist selbstverständlich der Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Herr Laumann, ich stelle der CDU – den anderen Fraktionen natürlich auch – gerne diese Liste komplett zur Verfügung. Dann können Sie juristische Kosten sparen und vielleicht mit Ihrer Fraktion lieber mal eine Reise nach Finnland, nach SchleswigHolstein oder woandershin unternehmen,
um sich einmal solche Gemeinschaftsschulen, die auch von Ihren Landtagskollegen eingeführt worden sind, anzuschauen. Dann verlieren Sie vielleicht die Angst vor dieser Schule. Die Ascheberger tun mir schon fast leid, weil die offensichtlich so viel Angst auslösen.
Frau Pieper-von Heiden, Herr Papke, Herr Witzel, Sie und viele weitere Kollegen, die heute hier sitzen, haben dieses Gesetz mit dem § 25 in der vergangenen Legislaturperiode mit verabschiedet. Ich frage Sie allen Ernstes, warum Sie hier dermaßen mit zweierlei Maß messen, wenn es um Schulversuche geht, und warum Sie eigentlich Angst vor dieser Schule haben.
(Ralf Witzel [FDP]: Sie machen eine Sys- temrevolution am Gesetzgeber rechtsmiss- bräuchlich vorbei!)
Hören Sie auf, die Eltern, die Schulen und die Schulträger in die Nähe von Verfassungsbrechern zu stellen! Das tun Sie nämlich mit der Art und Weise, wie Sie mit diesem Thema umgehen!
Sie wollen die Eltern verunsichern, weil Sie diese Schule der Zukunft partout verhindern wollen. Das ist die Wahrheit, und darum veranstalten Sie dieses Affentheater.
Obwohl Sie dieses Theater veranstalten, wird es Ihnen aber nicht gelingen, diese innovative und notwendige Schulentwicklung zu blockieren. Der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ – Frau Paul hat es angesprochen – reagiert nämlich auf die demografische Entwicklung und das veränderte Elternwahlverhalten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist abzusehen, dass die bisherigen schulgesetzlichen Rahmenbedingungen zwangsläufig zur Schließung einer wachsenden Anzahl von Schulen führen werden. Deshalb bieten wir interessierten Schulträgern an, zu erproben, wie sie nach ihrer besonderen Bedarfslage auf zurückgehende Schülerzahlen reagieren und ein wohnortnahes Schulangebot aller Bildungsgänge der Sekundarstufe I sicherstellen können. Ich betone – das stellt auch niemand in Zweifel –: Bei dem Schulversuch handelt es sich um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung.
Dieses Angebot wird von den kommunalen Schulträgern einhellig begrüßt. Die Vertreter der Verbände haben diese Position in der Anhörung des Schulausschusses zur Gemeinschaftsschule in der vergangenen Woche noch einmal ausdrücklich bekräftigt.
Dabei habe ich die Hürden für die Beteiligung am Schulversuch bewusst hoch gesetzt, insbesondere mit Blick auf die befürchteten Verdrängungswettbewerbe um Schülerinnen und Schüler benachbarter Kommunen. Anträge werden nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass diese Schule in erster Linie von Kindern aus den beteiligten Kommunen besucht wird.
Auch die Zügigkeit der Schule wird auf die Schülerzahl begrenzt, die sich aus den derzeitigen und für die kommenden Schuljahre prognostizierten Abgängern der Grundschulen der beteiligten Kommunen ergibt.
Eine Bestandsgefährdung von Schulen benachbarter Schulträger durch die Errichtung einer Gemeinschaftsschule wird durch eine entsprechende Überprüfung im Genehmigungsverfahren ausgeschlossen.
Insbesondere für kleine Gemeinden, die die Vierzügigkeit aus eigenem Bestand nicht dauerhaft sichern können, besteht die Möglichkeit, mit benachbarten Schulträgern unter Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zusammenzuarbeiten und unter bestimmten Voraussetzungen Teilstandorte zu bilden.
Aber jetzt zu verbieten, meine Damen und Herren – und darauf läuft der Antrag der FDP hinaus –, dass kleinere Schulträger überhaupt ein weiterführendes Schulangebot sichern, das wäre grob fahrlässig.
Schule ist ein Standortfaktor für Eltern, Familien und Unternehmen. Eine Schule ohne Dorf ist kein Dorf.