Gelingt dies nicht, steht den Kommunen die kommunale Finanzhoheit und damit auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur noch in den durch § 82 GO gezogenen engen Grenzen einer vorläufigen Haushaltsführung zu. Praktisch bedeutet das im Ergebnis nichts anderes, als dass sie nur noch solche Aufgaben wahrnehmen bzw. Aufwendungen entstehen lassen dürfen, zu deren Erfüllung bzw. Leistung sie rechtlich verpflichtet sind, und auch nur noch solche Ausgaben und Auszahlungen leisten dürfen, zu deren Leistung eine Rechtspflicht besteht. Dann sind wir im sogenannten Nothaushalt.
Mit einem Federstrich beseitigt Rot-Grün nun im vorliegenden Gesetzentwurf die Verpflichtung für die Kommunen, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraumes um den Haushaltsausgleich zu bemühen.
Das erinnert doch sehr an den Satz des deutschen Physikers und Schriftstellers Georg Christoph Lichtenberg, der sagte:
„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird, aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“
Sie wollen der Öffentlichkeit vorgaukeln, meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung könne man die Finanzprobleme der Kommunen mildern oder gar beseitigen.
Der Haushaltsausgleich 2050 wird angestrebt. Toll, meine Damen und Herren: Was man nicht mehr sehen kann, ist auch gar nicht vorhanden.
Sie sind ja jetzt die neue Koalition der Ermöglichung. Die Koalition der Ermöglichung ist mit ihrem Latein augenscheinlich am Ende. Sie trauen Ihren eigenen Konzepten wohl nicht mehr. Das ist nicht die verlässliche und berechenbare Politik, die unsere Kommunen jetzt in einer schwierigen Finanzlage dringend brauchen. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Das ist eine unverantwortliche Art, Politik zu machen.
Nun will ich Ihnen nicht absprechen, meine Damen und Herren von Rot-Grün, dass Sie das, was Sie tun, mit großem Eifer und mit großem Sendungsbewusstsein tun. Aber gerade deshalb darf ich Herrn Lichtenberg noch einmal zitieren:
Meine Damen und Herren, was Sie uns heute als Befreiungsschlag für die Kommunen verkaufen wollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht vernünftig: weder vom Gesetzestext noch von der Wirkung her. Manfred Palmen wird das nachher näher erläutern.
Vernünftig wäre es dagegen gewesen, bei dem zu bleiben, was wir in der Sondersitzung am 29. Oktober beschlossen haben: Erster Schritt. Entlastung der Kommunen von den Soziallasten durch eine höhere Bundesbeteiligung.
Zweiter Schritt. Teilweise Entlastung der Kommunen von den Zinslasten der Kassenkredite durch Beiträge des Landes und der Kommunen. Dritter Schritt. Schaffung eines vernünftigen Ordnungsrahmens im Gemeindehaushaltsrecht, der dauerhafte Handlungsfähigkeit sicherstellt.
Nun können oder wollen Sie in Ihrem Eifer, es möglichst schnell und möglichst allen recht zu machen, nicht erkennen, dass diese Schritte aufeinander aufbauen und bestenfalls parallel zueinander entwickelt werden können. Statt mit der stringenten Verfolgung dieses Weges der Hoffnung der Kommunen auf eine Perspektive Substanz zu verleihen, stehen diese nach fast fünfmonatiger Regierungszeit von Rot-Grün vor dem Scherbenhaufen Ihrer Ankündigungs- und Symbolpolitik.
Vorlage einer Modellrechnung, auf deren Basis erst eine vernünftige Haushaltsplanung für das kommende Jahr möglich wäre: Fehlanzeige!
Benennung des Beteiligungsbeitrages der Empfängerkommunen für die Zinshilfe: Fehlanzeige! Festlegung der Kriterien für den von Rot-Grün geplanten Ausgleich zwischen reichen und armen Kommunen: Fehlanzeige! Verlässliche Grundlagen für die Aufstellung eines kommunalen Haushaltes im kommenden Jahr sind nicht vorhanden. Die Höhe einer möglichen Entlastung des Bundes bei den Soziallasten steht nicht fest.
Das alles hält Sie nicht davon ab, uns heute ein halbgares Gesetz vorzulegen, das vorgeblich Flexibilität verspricht. Flexibilität auf welcher Grundlage denn?
Herr Kollege Löttgen, es wäre freundlich, wenn Sie mir ein Signal geben könnten, ob Sie die Zwischenfragen mittlerweile von Herrn Zimkeit und Herrn Kollegen Herter zulassen wollen.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Zwischenfrage – wenn auch etwas verspätet – zulassen. Sie trifft aber trotzdem noch zu.
Sie haben gerade zwei Bedingungen genannt, die vor einer anderen Gestaltung des Haushaltsrechts erfüllt werden müssen. Der zweite Schritt waren Zinshilfen des Landes. Den wird die rot-grüne Regierung ja auf den Weg bringen. Ich gehe davon aus, dass Sie dem hier zustimmen werden.
Der erste Schritt war, dass es Hilfen vom Bund gibt. Ziehen Sie jetzt in Zweifel, dass es diese Hilfen vom Bund gibt und damit die Voraussetzungen für eine
Herr Kollege Zimkeit, vielen Dank für diese Zwischenfrage. Ich ziehe in Zweifel, dass Sie die richtige Reihenfolge bei den Schritten einhalten. Sie tun den dritten Schritt, bevor der erste oder zweite auch nur am Horizont sichtbar wird. Darum geht es doch hier.
Ich ziehe nicht in Zweifel, dass der Bund gewillt sein wird, einen Beitrag zu den Soziallasten zu leisten. Nur: Wo ist denn die Energie, die erforderlich wäre, um das im Bundesrat nach vorne zu treiben? Sagen Sie uns doch mal, wo die Ergebnisse sind! Bisher liegt nichts auf dem Tisch. Wer hat denn die Verantwortung hier in Nordrhein-Westfalen:
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Löttgen, ganz abgesehen davon, dass die verspätete Einbringung von Haushalt und GFG darauf zurückzuführen ist, dass wir uns noch mit Ihren Altlasten zu befassen haben,