Das ist erstens die Frage der Energieeffizienz. In Nothaushaltskommunen werden gerade die Investitionen herunterreguliert. Da jedoch die Kostentreiber der Energieverbrauch und die steigenden Energiekosten sind, kann steigenden Kosten so nicht begegnet werden.
Zweitens. Was die Jugendhilfe angeht, werden in Nothaushaltskommunen gerade die freiwilligen Leistungen herunterreguliert, obwohl wir wissen, dass die Kostentreiber die Pflichtleistungen sind, insbesondere die wirtschaftliche Erziehungshilfe.
Ja, es geht uns auch darum, dass die Kommunen in Zukunft nicht mehr kommunalaufsichtsrechtlich, pflichtgemäß, einem festen Leitfaden unterworfen, dazu gezwungen werden, Ausbildungsplätze zu streichen, Beförderungen bei der Feuerwehr nicht mehr zulassen zu dürfen, die Kofinanzierung von Förderprogrammen aufzugeben und Investitionsleistungen zum Beispiel in Kitas zurückzustellen.
Das Wichtigste ist aber, dass wir es gemeinsam hinkriegen, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort wieder in die Lage zu versetzen, über ihre eigenen Haushalte auch eigenständig zu entscheiden.
Herr Löttgen und Herr Laumann haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass man eine klaffende Wunde nicht einfach nur betäuben dürfe, sondern dass an dieser Stelle genäht werden müsse. Ich stelle dazu fest: Erstens. Wir bleiben uns einig, dass es sich um eine klaffende Wunde handelt, Herr Löttgen. Zweitens. Abgesehen davon, dass eine örtliche Betäubung vor dem Nähen gelegentlich hilft, dass der Patient nicht vor Schmerzen zusammenbricht, würde ich Ihr Beispiel gerne noch an einer anderen Stelle infrage stellen, nämlich dort, wo es darum geht, dass wir eine gemeinsame Analyse hatten. Die gemeinsame Analyse lautete: Das Problem sind die explodierenden Pflichtleistungen im
In Ihrem Bild handelt sich um die Wunde am rechten Bein. Die Gegensteuerung, die Sie jetzt vorschlagen, ist aber eine, die sich auf Investitionen bezieht, auf Personalbudgets, auf Sozialleistungen der Kommunen, auf Kulturangebote, auf Sportförderung, auf Ausbildungskapazitäten. All das ist nachweislich kein Gegenstand dieses rechten Beins.
Es mag sein, dass es sich um das linke Bein handelt, auf dem die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit stehen. Die Folge ist: Würde man diesem Vorschlag folgen, würde man, weil vom Bund eine klaffende Wunde rechts nicht operiert wird, das linke Bein amputieren – was die freiwilligen Leistungen angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann jeden in der kommunalen Familie verstehen, der zu solch einem Arzt nicht mehr hingeht.
Deshalb ist es folgerichtig, dass neben dem Städtetag und dem Städte- und Gemeindebund auch die Kommunalpolitische Vereinigung Ruhr, Ihre kommunalpolitische Vereinigung, diverse Hauptverwaltungsbeamte und Fraktionsvorsitzende der CDU im Land diesen Weg, der hier vorgezeichnet wird, unterstützen.
Ich biete Ihnen ganz ausdrücklich an, im weiteren Verfahren der Beratung zu § 76 Gemeindeordnung miteinander Möglichkeiten auf der Grundlage der Streichung des verbindlichen Konsolidierungszeitraums auszuloten, die Kommunalaufsicht und Kommunen in die Lage versetzen, wirksame Konsolidierungskonzepte miteinander zu vereinbaren und somit auch die kommunale Selbstverwaltung an dieser Stelle wieder ein Stückchen zu stärken. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herter. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen heute einbringen, hat das Ziel, den Kommunen wieder die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich über ihre Haushalte zu entscheiden.
Bei dem Projekt, das wir heute anstoßen, ist das wichtigste Ziel, diesen Baustein in ein Gesamtkonzept einzubetten, das da heißt, den nach den Aussagen von Herrn Junkernheinrich bestehenden Konsolidierungsbedarf für die Kommunen von jährlich mindestens 2 Milliarden € nicht nur in den Griff
Ich sage Ihnen an dieser Stelle deutlich, dass wir auf diesem Feld eine völlig andere Sichtweise als die alte Landesregierung haben. Unsere Sichtweise ist: Die Kommunen sind Teil der Familie, zu der auch das Land gehört. Insofern haben wir ein hohes Interesse daran, dass die Kommunen sich konsolidieren können: weil wir glauben, dass die Schulden der Kommunen auch die Schulden des Landes sind. Und wenn das so ist, werden wir – anders, als Finanzminister Linssen das gehandhabt hat – nicht den Landeshaushalt zulasten der Kommunalhaushalte konsolidieren.
Gleichzeitig werden wir aber auch nicht zulassen – das ist die andere Seite der Medaille –, dass gesagt wird – das werden Sie ja gleich zu suggerieren versuchen –, für die Kommunen seien jetzt alle Schleusen der Verschuldung geöffnet, und sie könnten sich an dieser Stelle zulasten des Landes konsolidieren. Diese Rechnung wird nicht aufgehen. Eine solche Behauptung werden wir auch weder CDU noch FDP durchgehen lassen, wenn sie denn in den Raum gestellt werden sollte – was ich nicht ausschließe, da ich in der Presse schon so etwas lesen musste.
In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU diesen Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.
Das tut übrigens nicht nur der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU. Auch die CDU Ruhr als Parteigliederung stellt sich ausdrücklich hinter diese Maßnahmen der Landesregierung.
Ich will Ihnen die 2 Milliarden € auch einmal aufschlüsseln. Ihnen ist ja bekannt, Herr Löttgen – Sie waren ja auch auf der Veranstaltung in Siegburg –, welches Zahlengerüst Herr Junkernheinrich vorschlägt. Da geht es unter anderem darum – darüber werden wir sicherlich im Detail noch reden müssen –, dass die betroffenen Kommunen, die Zinshilfen von uns bekommen wollen – nach dem von CDU, SPD und Grünen gemeinsam in den Landtag eingebrachten Antrag, der auch verabschiedet wurde, sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass wir dieses zahlen müssen –, verpflichtet werden sollen, zunächst 200 Millionen € und dann aufwachsend bis zu 1 Milliarde € jährlich zu konsolidieren.
Jetzt so zu tun, als würden an dieser Stelle die Schleusen für eine weitere Verschuldung geöffnet, ist geradezu albern.
Fakt ist: Wir wollen, dass die Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind, sich wieder an Förderprogrammen beteiligen können und dass Fördergelder, die Städte wie Solingen und Remscheid nicht entgegennehmen können, weil sie sie nicht kofinanzieren können, dann nicht nach Düsseldorf fallen. Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich, dass das mit uns nicht zu machen ist.
Ferner wollen wir, dass Erlöse aus Vermögensveräußerungen künftig wieder sinnvoll für Maßnahmen eingesetzt werden können, wie Herr Herter das bereits gesagt hat. Der Quatsch, der in dem Leitfaden steht und der zu kontraproduktivem Verhalten in den Kommunen führt, muss endlich ein Ende haben.
Ich sage Ihnen auch ganz konkret, wie sich das ausgestaltet. In ihrer Not sind die Kommunen doch so weit, dass sie sagen: Ich mache lieber nichts. Dann guckt nämlich keiner hin. Jede neue Maßnahme, die ich mache, würde die Kommunalaufsicht beanstanden. Daher lasse ich lieber
Schwimmbäder verfallen, bevor ich mich entschließe, in einem Konzept dafür zu sorgen, dass vielleicht zwei Schwimmbäder geschlossen werden, dafür aber drei in Ordnung gebracht werden. – Bisher wurde so etwas von der Kommunalaufsicht mit dem Hinweis einkassiert, dass das eine neue freiwillige Ausgabe wäre und insofern nicht zulässig sei. Genau dieses Verfahren wollen wir mit der jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderung verändern.
Ich sage Ihnen noch eines. Sie preisen sich doch immer als große Kommunalpartei. Wenn das so ist, dann sollten Sie Kontakt zu Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern haben. Diese müssen ein Ziel haben, warum sie den Kostenaufwand in den Kommunen senken wollen. Das Ziel muss sein, a) die Verschuldung zu senken, b) in ihrer Kommune aber auch noch eine Wählbarkeit zu haben.
Diese Verantwortung zusammenzubekommen und das Ganze zu einem sinnvollen Ziel zu führen funktioniert nur dann, wenn die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wissen, dass sie auch tatsächlich konkret etwas davon haben, wenn der Aufwand gesenkt wird. Das muss in der Kommune vermittelbar sein. Gleichzeitig müssen sie wissen, dass es ein Land gibt, das sagt: Wir honorieren das, was ihr da macht. Wir schauen nicht weg, sondern honorieren es in Teilbereichen sehr konkret, wenn ihr euren Aufwand senkt. Um das stabilisieren zu können, dürft ihr in diesem Bereich auch Investitionen vornehmen.
Alles das hat der abgewählte Innenminister Wolf mit einer Brachialgewalt verhindert, die geradezu abenteuerlich war. Weil meine Redezeit dafür nicht ausreicht, empfehle ich Ihnen, einmal die Antworten auf
Dann sehen Sie, wie der Innenminister argumentiert hat, welche Schuld die Kommunen haben und welche Verantwortung tatsächlich andere tragen.
Sie müssen sich auch mal entscheiden. Entweder stehen Sie an der Seite der Kommunen und sind dafür, dass die Soziallasten des Bundes gesenkt werden und dass dieses Land den Kommunen Geld überweist, damit sie ihre Haushalte decken können und gleichzeitig haushaltsrechtlich die notwendigen Spielräume haben, um das Ganze zu Ende zu führen, nämlich zu einem konkreten Konsolidierungspfad. Entweder machen Sie das im Paket. Oder Sie sind nicht glaubwürdig, weil Sie aus parteipolitischem Kalkül Dreck auf eine Koalition schmeißen wollen, die sich genau dies zum Ziel gesetzt hat. Sie können sich nicht nur die Rosinen herauspicken und auf der einen Seite Wohltaten verteilen, während Sie auf der anderen Seite die haushaltsrechtlichen Konsequenzen nicht vollziehen.
Ich freue mich auf ein spannendes Beratungsverfahren; denn ich gehe davon aus, dass wir insbesondere in den Anhörungen, die dazu notwendig sein werden, sehr konkret ausgestalten können, wie das künftige Aufsichtsrecht aussehen wird. Insofern freue ich mich auf die Debatte.
Herr Kollege Löttgen, eigentlich gehe ich davon aus, dass Sie jetzt diesen Gesetzentwurf begrüßen; denn er passt 1:1 zu den anderen Maßnahmen in dem gemeinsamen Antrag, die auch Sie am 29. Oktober 2010 begrüßt haben.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Löttgen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Löttgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Herter, zunächst darf ich bemerken, dass die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen wirklich froh sein können, dass Sie kein Mediziner geworden sind – bei dem, was Sie hier vorgetragen haben!
Worum geht es hier, meine Damen und Herren? In §§ 75 ff. Gemeindeordnung werden die Haushaltsziele und Haushaltsgrundsätze für Kommunen bestimmt, vor allem die Pflicht zum Haushaltsausgleich. Für die in Schieflage geratenen Kommunalhaushalte hat der Gesetzgeber den Kommunen das sogenannte Haushaltssicherungskonzept als ein Instrument angeboten, um der gesetzlichen Pflicht, wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, nachkommen zu können.
Auch wenn dies einer Genehmigung durch die kommunale Finanzaufsicht bedarf, bleibt es die eigene Aufgabe und Pflicht der Kommune in der Haushaltsicherung, ein genehmigungsfähiges
Gelingt dies nicht, steht den Kommunen die kommunale Finanzhoheit und damit auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur noch in den durch § 82 GO gezogenen engen Grenzen einer vorläufigen Haushaltsführung zu. Praktisch bedeutet das im Ergebnis nichts anderes, als dass sie nur noch solche Aufgaben wahrnehmen bzw. Aufwendungen entstehen lassen dürfen, zu deren Erfüllung bzw. Leistung sie rechtlich verpflichtet sind, und auch nur noch solche Ausgaben und Auszahlungen leisten dürfen, zu deren Leistung eine Rechtspflicht besteht. Dann sind wir im sogenannten Nothaushalt.