Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Woche drei Mal Gelegenheit gehabt, schulpolitisch zu diskutieren.
Jedes Mal ist dabei das deutlich geworden, was heute interessanterweise auch in der „Aachener Zeitung“ zu lesen ist – ich zitiere –: „Dass weder CDU noch FDP derzeit dazu in der Lage sind, in der Schulpolitik nachzusetzen und permanenten Druck auszuüben, liegt wohl auch daran, dass vor allem die CDU tief im Inneren nicht davon überzeugt scheint, ein besseres Konzept als Löhrmann präsentieren zu können.“ – Ich glaube, das beschreibt die Debattenlage und die gesamte schulpolitische Lage in Nordrhein-Westfalen sehr gut.
Dass die FDP auch nicht in der Lage dazu ist und überhaupt kein Konzept hat, zeigen die Eruptionen, die uns Herr Witzel immer präsentiert –
ich habe ja schon richtig Angst, wenn ich das sehe, und möchte dann am liebsten mit dem Wasserglas oder dem Blutdruckmessgerät kommen.
Ich empfinde es wirklich als Verhöhnung der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Schulen, wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Witzel, und noch nicht einmal zwischen Zwang und Option unterscheiden können. Der Kollege hat es gerade gesagt: Sie haben die Zwangsschulzeitverkürzung zu verantworten,
Sie haben das Aussetzen des Elternwillens beim Übergang in die weiterführende Schule zu verantworten, und Sie haben Kinder zwangszugewiesen zu Schulformen, zur Hauptschule und zu anderen. Das ist Ihre Politik der letzten Jahre gewesen. Damit ist allerdings Schluss.
Ich will auch gern noch ein Beispiel nennen, warum es sinnvoll ist, Schuleinzugsbereiche den Kommunen an die Hand zu geben. Ich schaue dabei nach Bielefeld: 40.000 Eltern haben dort unterschrieben, um gegen die Schließung von kleinen Grundschulen mobil zu machen. Da ist es in der Tat sinnvoll, wenn man solche kleinen Einheiten erhalten will, auch über eine längere Zeit zu garantieren, dass die erforderliche Schülerinnenzahl da ist. Dann muss sich eine Kommune mit den Eltern zusammensetzen und genau über solche Instrumente beraten.
Wir geben den Kommunen diese Instrumente an die Hand. Es ist eine gute Lösung, weil kein Zwang verursacht wird, auf der anderen Seite aber endlich die Optionen gegeben werden. Das ist der grundsätzliche Paradigmenwechsel hier in NordrheinWestfalen. Herr Witzel, da können Sie sich aufre
Zunächst zu Ihnen, Frau Böth: Wir sollten demnächst wirklich mal ein Lesestündchen veranstalten. Ich zeige Ihnen dann auch mal, was es bedeutet, zwischen den Zeilen zu lesen,
wie bestimmte Formulierungen zu verstehen sind und was sie bedeuten. Ich glaube, da können wir uns einmal über Textexegese und anderes unterhalten.
Zu Frau Löhrmann und Frau Beer, damit wir an einer Stelle Klarheit bekommen: Niemand hat gesagt – und es steht auch nicht im Antrag –, dass Sie hier die Kommunen zwingen würden, ganz bestimmte Entscheidungen zu treffen. Trotzdem ist es richtig, von einem zwangsweisen System zu sprechen, weil Sie nämlich vor Ort den politischen Mehrheiten die Instrumente an die Hand geben, diesen Zwang betroffenen Menschen gegenüber anzuwenden.
Deshalb ist es richtig, an dieser Stelle von „Zwang“ zu reden – nicht, weil Sie, Frau Löhrmann, konkret für eine Schule irgendeinen Schulbezirk festlegen, sondern weil Sie den rot-grünen oder rot-rot-grünen Mehrheiten vor Ort die Instrumente geben, das Elternrecht derjenigen, die bisher frei entscheiden konnten, an dieser Stelle einzuschränken, was bislang eben nicht möglich war. Wenn es auch nur eine einzige Kommune gibt, die von Ihrem Instrumentenkasten Gebrauch macht, führt das im Ergebnis zu weniger Wahlfreiheit und dazu, dass die armen, betroffenen Eltern, die dann zu der Minderheitenkonstellation am Ort gehören, die entsprechenden Wahlrechte für ihr Kind nicht mehr haben.
Noch eine letzte Anmerkung, weil ja auch bei Ihnen das Stichwort „soziale Segregation“ eine wichtige Rolle gespielt hat. Das können Sie sich ganz einfach logisch herleiten: Wenn es einen Schulbezirk gibt, der wie eine Mauer wirkt, dann ziehen Sie einen Zaun um einen sozialen Brennpunkt. Niemand, der dort wohnt, kommt dann dort wieder heraus; er wohnt dort und darf sich von vornherein nicht dafür interessieren, irgendeinen anderen Schulstandort zu besuchen. Umgekehrt ist dieser Schulbezirk ein
Schutzwall um das Villenviertel, weil er nämlich verhindert, dass irgendjemand, der nicht dort wohnt, dort hineinkommen kann – selbst, wenn an dieser Schule Plätze frei sind oder sie ganz bestimmte Angebote hat.
Deshalb ist die Festkopplung von sozialem Wohnort und der dort liegenden Schule gerade dann gegeben, wenn Sie die Mauern errichten. Wir aber wollen Mauern einreißen, weil wir mehr Freiheit für mehr Menschen wollen – und nicht mehr staatlichen Zwang für bevormundete Eltern.
Obwohl ich heute nicht Geburtstag habe, Herr Witzel, war ich jetzt sehr großzügig mit der Zeit. – Ich habe keine weitere Wortmeldung mehr.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/543 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt dem jemand zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Herrn Kollegen Herter das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 29. Oktober hat der Landtag beschlossen, bezüglich einer notwendigen Flexibilisierung des Gemeindehaushaltsrechts – ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten – „über die dazu unabweisbar notwendigen Änderungen der Gemeindeordnung … schnell und konsequent zu entscheiden“. Der Beschluss trägt nicht nur den Absender von SPD, Grünen und CDU, sondern in diesem Punkt hat auch die FDP mitgestimmt.
Grundlage war ein gemeinsamer Maßnahmenplan zur Stärkung der Kommunalfinanzen und damit auch, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor Ort wieder mehr Spielraum dazu zu ermög
lichen. Bestandteile dieses Plans waren: vorab vonseiten der rot-grünen Regierungskoalition im GFG 2010 300 Millionen € zusätzlich im Rahmen der Soforthilfe und dann – gemeinschaftlich im Entschließungsantrag so auf den Weg gebracht – die Konsolidierungshilfe für das Jahr 2011 in der Größenordnung von 300 bis 400 Millionen €, außerdem die gemeinsame Forderung an den Bund, sich bei den Soziallasten stärker zu engagieren, sowie auch einen Konsolidierungsbeitrag von der kommunalen Familie zu erwarten – also auch von denjenigen, die in besonderer Weise von einer Haushaltsschieflage betroffen sind.
Um den letzten Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es heute. Es geht um die Frage, wie Kommunen in die Lage versetzt werden können, zwei Punkte zu erfüllen, nämlich erstens ihre Haushalte nachhaltig zu konsolidieren und zweitens von ihren Konsolidierungsbemühungen, die sie dann entfalten, überhaupt etwas zu haben.
Hierzu schlagen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Ihnen vor, die verbindliche Konsolidierungszeit in § 76 Gemeindeordnung zu streichen, also den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zukünftig nicht mehr als verbindlichen Konsolidierungszeitraum vorzusehen, ohne dabei im Übrigen darauf zu verzichten, dass das Konsolidierungsziel nach § 75 Gemeindeordnung selbstverständlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erreichen ist.
Beides, zum einen das nachhaltige Konsolidierungserfordernis und zum anderen der Anreiz, diese Konsolidierungsprozesse bei schwierigen Prozessen und Entscheidungen, die wir alle vor Ort kennen, überhaupt noch zu führen, ist nach der alten Rechtslage – das ist mir wichtig – nicht gegeben.
Wir haben 137 Kommunen, die im Nothaushaltsrecht sind. Das ist etwa ein Drittel der Kommunen im Lande. Dabei wird die Ausnahme leicht zur Regel. Wir haben – so viel zur Effizienz der momentanen Regelung – trotzdem in den letzten fünf Jahren eine Verdopplung des Kommunaldispos auf 20 Milliarden € gehabt. Diese Verdopplung konnte nicht verhindert werden. Da ist durchaus zu fragen, ob es sich denn um ein taugliches Instrument gehandelt hat, bisher einen solchen verbindlichen Konsolidierungszeitraum festgeschrieben zu haben.
Kaum eine dieser Nothaushaltskommunen ist in der Lage, binnen der vorgesehenen drei bis vier Jahre ihren Haushalt auszugleichen. Es geht da übrigens nicht ums Wollen, sondern ums Können. Objektive Unmöglichkeit liegt nicht erst dann vor – auch das ist in einigen Kommunen der Fall –, wenn die Pflichtaufwendungen mögliche Erträge bei Weitem überschreiten.
Möglichkeit, zum einen Finanzhilfen zu gewährleisten und zum anderen auch mittel- und langfristige Konsolidierungskonzepte für die Kommunalaufsicht grundsätzlich genehmigungsfähig zu machen.
Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sich der Bund selber nicht zwei, drei oder vier Jahre – wir könnten auch über fünf Jahre reden – genehmigt, um ein solches Ziel zu erreichen, sondern sich 2020 als Ziel für seine Schuldenbremse auf die Tagesordnung geschrieben hat. Auch das sollte man an dieser Stelle berücksichtigen.
Ich möchte Ihnen kurz zwei Beispiele nennen, bei denen das Instrumentarium, das wir im Moment haben, nicht nur nicht tauglich ist, sondern bei denen es sich sogar ins Gegenteil verkehrt: dass es also nicht nur untauglich, sondern sogar kontraproduktiv ist.
Das ist erstens die Frage der Energieeffizienz. In Nothaushaltskommunen werden gerade die Investitionen herunterreguliert. Da jedoch die Kostentreiber der Energieverbrauch und die steigenden Energiekosten sind, kann steigenden Kosten so nicht begegnet werden.