Protokoll der Sitzung vom 03.12.2010

Wir müssen stattdessen weg von der falschen kommunalfeindlichen Politik. Das kann nur heißen: Das Land muss den Kommunen endlich wieder Luft zum Atmen geben. Die aufsichtsbehördliche Strangulierung der Kommunen ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich der falsche Weg.

Deshalb meinen wir: Die aufsichtsbehördliche Einflussnahme auf die kommunale Selbstverwaltung ist nur dann geboten, wenn eine Kommune eigenverantwortlich für eine Haushaltskrise gesorgt hat.

Frau Abgeordnete.

Andernfalls muss ein HSK genehmigungspflichtig sein.

Die Linke fordert konkret: Wenn die Kommunen die strukturelle, von ihnen selbst nicht zu verantwortende Unterfinanzierung des Haushalts belegen können, dann ist das Haushaltssicherungskonzept zu genehmigen, auch wenn der Ausgleich nicht dokumentiert werden kann.

Frau Abgeordnete, bitte entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen möchte ich Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Gerade nicht. Danke schön.

Das würde die Verantwortung des Landes zur Gewährleistung einer handlungsfähigen kommunalen Selbstverwaltung aufzeigen und den Druck auf das Land, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, erhöhen. Wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen, meine Damen und Herren.

Denn ohne diese Nachbesserung Ihres Antrags würde eine ausdrückliche gesetzliche Bindung für die Kommunalaufsicht wegfallen. Das kann mehr versteckte Verschärfung zuungunsten der Kommu

nen bedeuten. Der Wegfall einer Definition des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsmaßstabes hört sich ja zunächst gut an. Problematisch wäre aber eine Ausweitung aufsichtsbehördlicher Befugnisse zum Hineinregieren in die Kommunen.

Ihr Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, lässt das zumindest befürchten. Erlauben Sie mir, aus der Begründung Ihres Antrags Folgendes zu zitieren:

„Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde

kann ihrerseits in die Prüfung und die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einfließen lassen, die ihr das geltende Recht verwehrt.“

Das bedeutet doch: Die Aufsichtsbehörde soll nach Ihren Vorschlägen Zweckmäßigkeitskontrollen von Detailfragen des kommunalen Haushalts vornehmen können. Da habe ich politische Bedenken. Da habe ich aber auch verfassungsrechtliche Bedenken. Denn die Kommunalaufsicht in NRW ist nach der Landesverfassung auf eine strikte Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Das ist auch gut so.

Meine Damen und Herren, die Kommune muss auf ihrer Ebene der Souverän sein und nicht andersherum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, der vorliegende Gesetzentwurf ändert an der realen Finanznotsituation der Kommunen nichts. Gestatten Sie mir ein Bild, werte Kolleginnen und Kollegen: In der vorliegenden Form ist dieser Gesetzentwurf nur eine Krücke, um die Kommunen über den Winter zu bringen. Lassen Sie uns doch bitte gemeinsam dafür sorgen, dass mehr daraus wird, und den Kommunen tatsächlich helfen. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demirel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung sagt klar Ja zur eingebrachten Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Veränderung einer einzigen Regelung. Die Landesregierung erwartet aber hieraus eine vielfältige positive Wirkung.

Herr Löttgen, zu § 76 haben Sie und Herr Laumann im Rahmen einer Pressemitteilung in dieser Woche medizinische Bewertungen abgegeben und von Betäubung und Behandlungsmethoden von Kranken gesprochen. Herr Löttgen, ich will dieses Bild gern aufnehmen.

Kommen wir erst einmal zum ärztlichen Befund. Wir sprechen nicht über eine plötzlich auftretende Krankheit. Ich weise darauf hin, dass bereits fast ein Drittel der Kommunen in der Notaufnahme sind. Wir haben es eher mit einer Pandemie zu tun. Die Zahl der genehmigten Haushaltssicherungskonzepte ist seit Jahren zurückgegangen und von 104 im Jahr 2004 auf 30, die in diesem Jahr noch genehmigt werden konnten, gefallen; nur noch 30. Die Zahl der Kommunen in unserem Land, deren Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig ist, hat dagegen in diesem Jahr mit 137 von 427 einen traurigen neuen Negativrekord erreicht.

Herr Löttgen, jetzt kommen wir mal zum medizinischen Auftrag: Es muss gehandelt werden, wir dürfen nicht warten, bis der Patient tot ist, und die Situation für den Patienten ist äußerst kritisch. Kommunen mit einem nicht rechtsgültigen Haushalt befinden sich nach § 82 der Gemeindeordnung in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Die finanzielle Handlungsmöglichkeit und damit auch die kommunale Selbstverwaltung sind in diesen Kommunen stark eingeschränkt, zum Teil nicht mehr vorhanden.

Um es weiter in der Sprache der CDU-Mediziner zu sagen: § 82 ist ein haushaltsrechtlicher Ausnahmezustand und kein Zustand, der Sinnieren über homöopathische Selbsttherapie zulassen würde.

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie das zulassen.

Ja.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Löttgen.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Sie haben eben davon gesprochen, dass es sich bei der Krankheit der Kommunen schon um eine Pandemie handelt. Würden Sie mir zustimmen, sehr geehrter Herr Minister, wenn ich Ihnen sage, dass diese Pandemie gerade im Hinblick auf die 10 Milliarden € und etwas mehr Kassenkredite, die 2005 schon bestanden, durch eine durch die SPD ausgelöste Infektion zustande gekommen ist?

(Beifall von der CDU – Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]: Sie haben „haushaltliche Bakterien“ eingefügt!)

Ich habe mich gerade gefragt, Herr Löttgen, wie Sie jetzt die Kurve kriegen.

Wenn wir bei diesem Bild der Verschlimmerung einer Krankheit bleiben wollen, ist festzustellen, dass der Patient zwischen 2005 und 2010 multimorbid geworden ist und sich die Kassenkredite in Ihrer Verantwortungszeit, Herr Löttgen, explosionsartig von 2005 auf 2010 von 10 Milliarden € auf jetzt fast 21 Milliarden € verdoppelt haben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Jetzt bleiben wir mal bei den Therapiemethoden, Herr Löttgen. Ich finde es sehr gut, dass wir mit dem jüngsten Landtagsbeschluss zu Kommunalfinanzen parteiübergreifend festgestellt haben, dass die bisherigen – um in Ihrem Bild zu bleiben – Behandlungsmethoden versagt haben. Diese Feststellung – das muss ich Ihnen, Herr Löttgen, leider vorhalten – gab es früher nicht. Ich kann mich noch erinnern, dass wir vor wenigen Monaten – Sie in einer anderen Rolle als wir – darüber gestritten haben, ob diese Krankheit überhaupt besteht. Da gab es gerade vonseiten der FDP, aber auch von Ihrer Fraktion schlichtweg das Leugnen einer kommunalen Finanzmisere.

(Zuruf von der SPD: So ist das!)

Was wir übernommen, was wir da vorgefunden haben, ist in der Tat eine schwierige Krankheit. Denn dem Patienten geht es wirklich nicht gut. Es ist fünf vor zwölf, und dieser Landtag muss eingreifen, auf verschiedenste Art und Weise. Das gebe ich gern zu. Aber ich will mich jetzt auf den § 76 – zu den anderen Maßnahmen werde ich gleich etwas sagen – beschränken.

Herr Löttgen, man muss festhalten: Die bisherige Vierjahresregelung hat – das habe ich soeben dargestellt – keine neuen Schulden verhindert. Stattdessen hat es gefährliche Entwicklungen gegeben. Die Liquiditätskredite sind ein Spiegelbild der kommunalen Haushaltssituation und haben sich nun einmal – das steht fest – in den letzten fünf Jahren verdoppelt.

Die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements, insbesondere durch die Ausgleichsrücklage, erweckte den Anschein, dass die Finanzlage mancher Kommunen besser sei, als es tatsächlich der Fall ist. Es ist also sozusagen – da bleibe ich in Ihrem Bild, Herr Löttgen – ein PlaceboEffekt entstanden. Die bisherige Vierjahresfrist hat keinen konstruktiven Konsolidierungsdruck auf die Kommunen ausgeübt. Die Kommunen als Patienten und auch die Aufsichten sahen sich einer Vergeblichkeitssituation ausgesetzt. Trotz aller Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung gelingt es vielen nicht einmal, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erreichen.

Wie sieht jetzt der Zustand, der Standard in den notleidenden Kommunen anderer Länder aus? – Außer Nordrhein-Westfalen sieht nur ein einziges Flächenland für die Genehmigung der Haushaltssicherungskonzepte eine bestimmte Frist vor, und das ist Sachsen-Anhalt. Aber selbst dort ist die Frist von neun Jahren deutlich länger als in NordrheinWestfalen. Alle anderen Länder kennen als Voraussetzung für die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts keine im Gesetz festgelegte Zahl von Jahren. Im Übrigen, Herr Löttgen, ist in diesen Ländern die Verschuldung der Kommunen keineswegs schneller gestiegen als in Nordrhein

Westfalen.

Wir brauchen andere Perspektiven für einen solchen Entschuldungsprozess. Der Gesetzentwurf schafft bei vielen Städten und Gemeinden neuen Anreiz für Konsolidierungsanstrengungen, weil nun am Ende die Belohnung steht, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt in greifbare Nähe zu bekommen.

Die bisherige pauschale Behandlung nach § 82 erzeugt vielfach Konsolidierungsdruck, Herr Abruszat, an den ganz falschen Stellen. Vorläufige Haushaltsführung führt nämlich dazu, dass Feuerwehrmänner nicht mehr von A 7 nach A 8 befördert werden dürfen, die Nothaushaltskommunen verlassen und in andere Städte abwandern, Kommunen, obwohl sie wissen, dass sie aufgrund des demografischen Aufbaus eigentlich mehr ausbilden müssten, dies nicht dürfen, oder Kredite für Investitionen, die sich sehr schnell rechnen würden, aufgrund der vorhin von mir beschriebenen Rechtslage nicht zugelassen werden können.

Die einzige Chance der Aufsichtsbehörden war, die eigentlich klaren Rechtsverstöße nach § 82 zu dulden. Für die Duldung derartiger eigentlicher Rechtsverstöße hat das Innenministerium Erlassregelungen geschaffen.

Sie kennen das. Der bekannte umfassende Erlass „Maßnahmenverfahren zur Haushaltssicherung“

stammt vom 6. März 2009. Die ständige Duldung rechtswidrigen Verhaltens darf aber, wie ich finde, in einem Rechtsstaat nicht die Regel sein.

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie noch einmal unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen würde gern noch eine Zwischenfrage stellen.

Das kann er gern machen.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Minister, alles das, was Sie uns eben in der Aufzählung zu Gehör gebracht haben – Feuerwehrleute, Investitionen und Ähnliches –, bedeutet ja für die Kommunen, dass sie mehr Geld ausge

ben. Die Einnahmen – ohne die von uns beschriebenen Dinge wie beispielsweise Soziallastenausgleich oder Finanzhilfe bei den Zinsausgaben – sind aber im Moment noch nicht vorhanden.

Würden Sie mir zustimmen, dass am Ende unter dem Strich für die Kommunen weniger Geld übrigbleibt und sie noch mehr als vorher auf Mittel wie etwa die Aufnahme von Kassenkrediten zurückgreifen müssen?

Dem will ich ausdrücklich nicht zustimmen, Herr Löttgen. Sie waren etwas voreilig. Geben Sie mir zwei, drei Minuten Zeit. Dann werde ich gerne auf diesen Komplex zu sprechen kommen. In der Tat ist er bei der Beurteilung wichtig, ob es eine gute Gesetzesänderung ist oder nicht.

Herr Minister, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Ich habe noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Abruszat. Wollen Sie diese zulassen?