Protokoll der Sitzung vom 03.12.2010

Herr Minister, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Ich habe noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Abruszat. Wollen Sie diese zulassen?

Gerne.

Bitte sehr, Herr Kollege Abruszat.

Ganz herzlichen Dank, Herr Minister Jäger, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage geben.

Ich würde Sie gerne, unabhängig vom Inhalt des § 76 der Gemeindeordnung und des Gesetzentwurfes,fragen, wie die Gesetzestechnik, einen Teilbereich vor die Klammer zu ziehen, anstatt ein Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen, aus Sicht der Landesregierung zu beurteilen ist.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD] – Ge- genruf von Kai Abruszat [FDP]: Sie haben doch jahrelang auf Bundesebene den Fi- nanzminister gestellt! – Weiterer Meinungs- austausch zwischen den beiden Abgeordne- ten.)

Herr Abruszat, möchten Sie sich bilateral unterhalten? Dann kann ich so lange Pause machen. Das ist kein Problem.

Das mag ja alles sein. Das Wort hat aber Herr Minister Jäger.

Zumindest überwiegend!

(Heiterkeit)

Herr Abruszat, ich mache Ihnen persönlich ja keinen Vorwurf, dass Sie jetzt ein Gesamtkonzept einfordern, auf das ich gleich kommen will. Es ist auch meine Absicht: Das muss in eine Gesamtkonzeption zur Rettung der Kommunalfinanzen eingebettet sein. In dem Zusammenhang muss ich aber an Folgendes erinnern: Es waren nicht Sie, aber Ihre Fraktionskollegen, mit denen wir in diesem Hause noch vor Monaten darüber gestritten haben, ob es überhaupt eine kommunale Finanzmisere gibt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Insofern freue ich mich, Herr Abruszat, dass zumindest Sie als Person eine Lernfähigkeit vorgelebt haben, der hoffentlich Ihre Fraktionskollegen bei den Beratungen dieses Gesetzentwurfes in den nächsten Wochen folgen werden.

Wichtig ist: Es bleibt dabei, dass der Haushaltsausgleich mit einem Haushaltssicherungskonzept zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Änderung erfolgen muss. Das heißt aber auch, dass künftig ein Haushaltssicherungskonzept dann nicht genehmigungsfähig ist, wenn darin der Haushaltsausgleich nicht dargestellt wird. Außerdem ist ein HSK auch künftig dann nicht genehmigungsfähig, wenn der Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Der im Gesetz nach wie vor geforderte nächstmögliche Zeitpunkt für den Haushaltsausgleich muss schon in einem überschaubaren Zeitraum liegen. Aber der Gesetzentwurf verzichtet darauf, einen bestimmten Zeitpunkt zu nennen, sondern ermöglicht es, den verschiedenen, sehr individuellen Haushaltssituationen in 396 Kommunen in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Nicht genehmigungsfähig werden Haushaltssicherungskonzepte sein, die von unrealistischen Annahmen ausgehen. Dazu gehört auch, dass sich die Maßnahmen auf die gesamte Laufzeit beziehen müssen und nicht erst am Ende eines HSK dargestellt werden.

Ich glaube auch, dass die Streichung der Vierjahresfrist ganz neue Anreize in der kommunalen Haushaltsplanung schaffen wird. Wir schaffen einen neuen Ansporn für die Kommunen in NRW, die Kommunalfinanzen wieder in geordnete Bahnen zu lenken.

Klar ist, dass das Gesetz nicht die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen wird beheben können. Da sind wir einer Meinung. Deshalb, Herr Löttgen, Herr Abruszat, bitte ich, sich nicht schon jetzt, bei der Einbringung des Gesetzentwurfes, quer in den Stall zu stellen, sondern mit Ihrer Positionierung abzuwarten, was in den nächsten Monaten erfolgt.

Mit dem Nachtragshaushalt 2010 haben wir den Aktionsplan „Kommunalfinanzen“ aufgelegt. Das heißt, wir werden die Kommunen mit den 300 Millionen € unterstützen, die die Vorgängerregierung ihnen zu Unrecht aus ihren Kassen entzogen hat. Das ist das eine.

Das Zweite ist: Sie haben in der Sondersitzung des Landtags dem Antrag zugestimmt und damit die Landesregierung mit beauftragt, für das Jahr 2010 einen Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ in der Größenordnung von 300 bis 400 Millionen € aufzulegen. Sie wissen, das ist in ein Gesamtkonzept eingebettet.

Daneben – da gebe ich Ihnen recht – muss endlich etwas auf Bundesebene passieren. Da ist, Herr Löttgen, nicht so sehr der Bundesrat gefragt. Der hat ja nur ein Initiativrecht.

(Bodo Löttgen [CDU]: Haben Sie doch sel- ber gesagt!)

Nein, nein, da haben Sie mich nicht richtig verstanden.

(Weiterer Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Hören Sie doch einfach mal zu. Da ist nicht so sehr der Bundesrat gefragt, wo wir natürlich ein Initiativrecht haben. Aber wir dürfen nicht unmittelbar in die Gestaltungskompetenz der Bundesregierung eingreifen, was allerdings – das gebe ich zu – bei dieser aktuellen Bundesregierung an vielen Stellen durchaus notwendig wäre.

(Beifall von der SPD)

Viel wirksamer können wir in der gegenwärtigen Situation auf der Tagung der Gemeindefinanzkommission – dort sitzen auch Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände mit am Tisch – agieren – das wissen Sie –, die aus persönlichen, aber auch aus sachlichen Gründen wahrscheinlich ihren Zeitplan nicht einhalten kann. Es herrscht in diesem Gremium Übereinstimmung, dass der Bund, der durch seine Gesetzgebung gerade im Bereich der Sozialleistungen dafür gesorgt hat, dass die Kommunen in der Ausführung dieses Gesetzes finanziell überfordert worden sind, die Kommunen deutlich entlasten muss. Es herrscht die einhellige Meinung, dass wir etwas tun müssen. Das, was zurzeit vonseiten Herrn Schäubles favorisiert wird, kann nicht die Lösung sein. Darauf will ich nicht gesondert eingehen; Sie kennen seine Auffassung.

Ich bitte einfach darum, anzuerkennen, dass neben der Veränderung des § 76 der Gemeindeordnung, neben der Soforthilfe durch das Aktionsprogramm „Kommunalfinanzen“, neben dem Stärkungspakt sowie zusätzlichen Entlastungen auch von Bundesseite ein Gesamtkonzept entwickelt werden muss. Ich bitte darum, in den nächsten Wochen mit uns gemeinsam darüber zu diskutieren, wie in einem solchen Gesamtkonzept die Stellschrauben zu drehen sind.

Aber eines sage ich Ihnen auch, Herr Löttgen: Das Land kann nicht immer nur auf andere verweisen. Wir müssen selbst handeln. Das ist ein Baustein dazu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufsichtsbehörden werden, wenn § 76 der Gemeindeordnung verändert wird, auch ihre Arbeit verändern müssen. Sie müssen weg von einer reinen Aufsichtsbehörde, die die Rechtmäßigkeit der kommunalen Finanzausgaben belegt oder nicht belegt und diese gewährt. Sie muss sich zu einer Beratungsinstanz entwickeln, die die individuellen Haushaltssicherungskonzepte gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen des neu geschaffenen § 76 vereinbart.

Ich habe gestern mit den fünf Regierungspräsidenten zusammengesessen. Wir sind einer Meinung: Das wird kein Anreiz sein, mehr Schulden aufzunehmen. Ganz im Gegenteil: Das wird vielmehr ein Anreiz dafür sein, gemeinsam mit den Kommunen, die bisher immer mit dem Verweis darauf, dass ein Nothaushaltsrecht herrscht, billigend in Kauf genommen haben, dass die Schuldenlast von Jahr zu Jahr gewachsen ist, dafür zu sorgen, dass sie in einem überschaubaren Zeitraum – das ist das, was die Bürger vor Ort eigentlich wollen – Einnahmen und Ausgaben wieder übereinander bekommen.

Ich prophezeie Ihnen eines – mit den Regierungspräsidenten sind wir da einer Meinung –: Es wird zukünftig die politische Höchststrafe für eine Kommune sein, wenn sie es nicht gemeinsam mit der Kommunalaufsicht schafft, in einem überschaubaren Zeitrahmen den Haushaltssicherungsausgleich herzustellen. Das wird die politische Höchststrafe sein.

(Beifall von der SPD)

Jetzt sage ich Ihnen, wie es aus meiner Sicht weitergehen muss: Wir müssen – so, wie sich in einer Sondersitzung des Landtags eine breite Mehrheit geäußert hat – die schwierige Situation der Kommunalfinanzen gemeinsam meistern. Diese Landesregierung wird das, was ihr trotz aller Schwierigkeiten im eigenen Haushalt zur Verfügung steht, dafür bereitstellen.

Wir müssen den ordnungspolitischen Rahmen schaffen. Wir müssen den Bund in die Pflicht nehmen, sich bei den Soziallasten, die er verursacht hat, stärker zu beteiligen.

Und wir müssen den Kommunen, die aus diesem Pakt zukünftig Geld bekommen, klarmachen: Das muss in der jeweiligen Stadt zu eigenen Konsolidierungsbemühungen führen.

Es darf nämlich nicht das passieren – dazu greife ich auf ihr medizinisches Vokabular zurück, Herr Löttgen –, was der Dichter Voltaire so beschrieben hat: Wenn ein Arzt hinter dem Sarg eines Patienten

geht, folgt manchmal tatsächlich die Ursache der Wirkung. – So weit darf es nicht kommen.

Ich bitte auch um die Unterstützung der Oppositionsfraktionen. Wir müssen das gemeinsam packen, damit möglichst alle Kommunen in NordrheinWestfalen wieder einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen. Das ist unser Auftrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Palmen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Palmen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Worte hör‘ ich wohl, allein mit fehlt der Glaube. – Ich will auch gleich erläutern, warum ich glaube, dass wir das, was Sie, Herr Minister, gerade prognostiziert haben, nicht erleben werden. Ich spreche im Übrigen aus einer 44-jährigen Erfahrung mit Kommunalfinanzen.

Ich glaube, dass wir, wenn wir uns die sieben Punkte, die ich Ihnen vortragen werde, vor Augen führen, sehen werden, dass wir ein riesengroßes Problem bekommen werden, wenn uns – da bleibe ich uneingeschränkt bei dem Beschluss, den wir gemeinsam gefasst haben – vom Bund nicht geholfen wird.

Ich komme auf den Koalitionsvertrag zu sprechen. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir entwickeln das Gemeindehaushaltsrecht und die Kommunalaufsicht weiter.“ Da steht: „Das Gemeindehaushaltsrecht und die Kommunalaufsicht sollen die Kommunen bei einer nachhaltigen Haushaltsführung und notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unterstützen.“

Ich kann auf einen schönen Kommentar verweisen, den ich mitgestaltet habe: Dieser Weg ist schon seit dem Inkrafttreten der geltenden Gemeindeordnung im Jahr 1950 verfolgt worden. Es sind immer wieder neue Ziele aufgenommen worden. Im Übrigen haben das, was wir jetzt abschaffen wollen, nicht CDU oder FDP eingeführt. Vielmehr gab es das schon in den zehn Jahren zuvor, als Sie hier gemeinsam regiert haben.

„Daher werden wir Vorgaben und Erlasse, die einem solchen nachhaltigen Wirtschaften in der Vergangenheit entgegenstanden, weiterentwickeln.“

Das steht in der Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam neue Wege gehen“.

Die Koalition hat den Gesetzentwurf am 23. November eingebracht. Der Herr Minister hat am 30. November eine Presseerklärung mit der Überschrift „Initiative bringt neue Perspektiven für die Kommunen/Kommunalminister Jäger: Das Ziel bleibt der

Etatausgleich zum möglichst frühen Zeitpunkt“ herausgegeben.

(Beifall von der SPD)

Was haben die Zeitungen daraus gemacht? – Ich zitiere nur aus zwei Zeitungen. Der Herr Minister hatte einen Besuch in Witten gemacht. Die „Ruhr Nachrichten“ schrieben am 23. November, also einen Tag später – Überschrift –: „Minister will Städte nicht mehr an Nothaushalte ketten“. Die „Rheinische Post“ schrieb am 01. Dezember angesichts dieser Presseerklärung: „NRW-Gemeinden: Zwang zur Sanierung gelockert.“ Das gibt genau das wieder, was draußen angekommen ist.

Schauen wir uns einmal den Gesetzentwurf an. In dem Gesetzentwurf vom 23. November heißt es unter „Lösungen“: