Manfred Palmen
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. Sie hatten gerade eine Reihe von Städten aufgezählt, die von uns nach unserem Programm angeblich keinen Cent erhalten haben. Als Erstes haben Sie Wuppertal genannt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir von den 700 Millionen € 342 Millionen € dafür eingesetzt haben, um Zinshilfen für Kassenkredite, die die Städte aufnehmen, zu finanzieren, auch für Wuppertal?
Danke schön. – Herr Kollege Mostofizadeh, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in unserem Entschließungsantrag am 18. Mai dieses Jahres zum Haushalt eine schuldenfreie, im Rahmen der Verfassung garantierte Haushaltsvorlage gemacht haben, in der wir allerdings andere Schwerpunkte gesetzt haben als Sie, durch die es nicht zu einer Überziehung in Höhe von 923 Millionen € zulasten des Kreditmarktes kommt? Die 350 Millionen €, von denen wir reden, werden dort erst für das nächste Jahr als Einnahme dargestellt. In diesem Jahr haben wir nicht von 700 Millionen € geredet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst vor allem die Frage beantworten, warum wir diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Ausgangspunkt war die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am Freitag, dem 14. Oktober. Herr Staatssekretär Dr. Krüger hat in Vertretung der Landesregierung ausgeführt: Eine Kreditklemme in nordrhein-westfälischen Kommunen ist uns nicht bekannt. Es gibt keine generelle Verweigerungshaltung der Banken. Und Sorgen seien unbegründet.
In diesem Zusammenhang fielen dann die Äußerungen von Herrn Hübner „Es gibt keine Kreditklemme in nordrhein-westfälischen Kommunen“ und Herrn Herter „CDU und Linkspartei spielen mit dem Feuer“, die eben schon zitiert worden sind.
Wir haben am Samstag das große Interview gelesen, das die Frau Ministerpräsidentin der „Kölnischen Rundschau“ und dem „General- Anzeiger Bonn“ gegeben hat. Da steht der Satz – Frau Präsidentin, ich zitiere das mit Ihrer Erlaubnis –:
„Gerade bei den Kommunalfinanzen ist die Situation doch sehr brenzlig. Wenn jetzt erste Ban
ken Kommunen mit Nothaushalten keine Kredite mehr geben, ist das eine sehr gefährliche Situation für das Gemeinwesen in ganz NordrheinWestfalen, nicht nur für einzelne Städte.“
Das hat uns veranlasst, in der Aktuellen Stunde die Frage zu stellen: „Sieht die Landesregierung eine Kreditklemme der Kommunen in Nordrhein
Westfalen?“
Der Herr Innenminister, der jetzt zweimal etwas dazu gesagt hat, war sehr vorsichtig; denn das Problem liegt auf dem Tisch. Wir brauchen uns nichts vorzumachen: Wir haben 164 Städte und Gemeinden, die zur Stunde Kassenkredite in Höhe von mindestens 21,2 Milliarden € in Anspruch nehmen – mit steigender Tendenz. Wir glauben, dass das so weitergehen wird – das glauben übrigens alle – und wir eine Lösung brauchen.
Jetzt kommen wir dazu, warum wir eine Lösung brauchen, die doch ein Stück anders aussehen muss als Ihre Grundidee. Sie werfen uns vor, indem wir öffentlich nach einer möglichen Kreditklemme fragten, bereiteten wir den Städten erst die Finanzierungsprobleme.
Dann lassen wir doch einmal die zu Wort kommen, die die Städte, die die Kredite nehmen, und die Banken, die die Kredite geben, vertreten. Dazu darf ich Ihnen aus der „Westfalenpost“ von gestern zitieren. Der Kämmerer der Stadt Nottuln – 20.000 Einwohner – hat unter der Überschrift „Dieser Schritt war überfällig … Erstmals verteidigte ein Kämmerer aus dem Münsterland das Vorgehen der WL Bank, Städten und Gemeinden, die kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorweisen, bis auf Weiteres keine neuen Kredite mehr zu gewähren“ gesagt:
„Dieser Schritt war überfällig. Ich hätte mir gewünscht, dass er schon viel früher passiert wäre.“
Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass Ihr Innenminister Dr. Schnoor 1994 nicht die Genehmigungspflicht für die Kassenkredite kaputtgemacht und dem stattdessen freien Lauf gelassen hätte. Das ist der eigentliche Ausgangspunkt der ganzen Situation.
Der Kämmerer hat weiter gesagt, es sei „geradezu Aufgabe einer Bank, auch einmal Stopp zu sagen“. Dann fragen wir doch einmal das Vorstandsmitglied der WL Bank, Herrn Sommer, warum die das gemacht haben. Der Mann sagt:
„Wir glauben, dass unser Schritt im Sinne der Zukunft der Städte und Gemeinden geboten ist. Wir reden seit Jahren mit Politikern auf allen
Ebenen. Dass Reformbedarf besteht, wird uns immer wieder bestätigt.“
Und:
„Es wird für die Kommunen – Basel III – mit hohen Schulden durchaus schwerer, Kredite zu erhalten.“
Das ist der Ausgangspunkt der Debatte. Wir alle brauchen uns nichts vorzumachen – das ist das Einzige, worin ich mich Herrn Sagel anschließe –: Das war Schönwetterrederei.
Herr Mostofizadeh war heute viel vorsichtiger. Er hat heute das Wort „Kreditklemme“ nicht in den Mund genommen. Alle anderen haben gesagt, wir hätten keine. – Wir haben eine Kreditklemme, und das Problem wird immer ernster werden. Wir müssen es lösen.
Jetzt habe ich noch eine Minute Zeit, um mit vier Märchen aufzuräumen.
Erstes Märchen: GFG 2006 6,2 Milliarden €. Das GFG 2006 ist im Dezember 2005 in diesem Parlament beschlossen worden. Das hat die rot-grüne Koalition – Finanzminister Dieckmann – uns vorgelegt. Die 6,2 Milliarden €, die es beinhaltete, waren der Ausfluss von 23 % der Steuereinnahmen und der Abrechnung von 600 Millionen €, die er den Kommunen vorab gewährt hatte.
Zweiter Punkt. Der Vorwurf die 3,1 Milliarden € betreffend, den Herr Hübner, Herr Herter, Herr Jäger, Herr Mostofizadeh und Herr Sagel erhoben haben: In den 3,1 Milliarden € sind die 1998 von Ihnen als Befrachtung dem GFG auferlegten 166 Millionen € enthalten. Das allein macht fast 900 Millionen € aus – die Sie zu verantworten haben, nicht wir.
Dritter Punkt. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben in dem Interview Bundesratsinitiativen angekündigt: Einführung der Vermögensteuer, Erhöhung der Erbschaftsteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Ich habe kein Wort davon gelesen, dass Sie angekündigt hätten, eine Initiative zu ergreifen, wonach der Bund die Soziallasten übernimmt, die 1982 von Bundeskanzler Schmidt den Kommunen übertragen worden sind.
Herr Körfges, das ist so, wie es ist.
Letzter Satz. Wir haben weder in diesem Hause noch in irgendeinem Ausschuss je eine Abundanz
umlage gefordert, im Gegenteil. Ich fasse das für mich zusammen:
Der wirkliche Grund, warum Sie auf diese Frage nicht reagieren, ist: Sie haben bisher kein wirksames Konzept. Das zeigt sich für mich daran, dass Herr Junkernheinrich als ein Verfasser des Gutachtens Junkernheinrich und Lenk erklärt hat, wir hätten als CDU-Fraktion einen gelungenen Vorschlag vorgelegt. – Das hat er zu Ihrem Vorschlag nicht gesagt. Der Vorschlag ist ein Schritt, aber er wird nicht reichen.
Da kann die FDP machen, was sie will. Da können Sie machen, was Sie wollen. Da können Sie auch erzählen, was Sie wollen. Er wird nicht reichen. Wir müssen einen weiteren Weg gehen.
Der weitere Weg heißt: 1.318 Millionen € Wahlgeschenke, die Sie im Koalitionsvertrag stehen haben und die Sie auch im Haushalt umgesetzt haben, …
Danke, Frau Präsidentin.
… da müssen 300 Millionen € herausgenommen werden.
Ihre Uhr wird auch noch einmal ablaufen, Herr Körfges. Da bin ich sicher.
Selbst mit Ironie kann man das nicht widerlegen; da haben Sie Pech gehabt. – Herr Hahnen, eine kurze Frage: Ist Ihnen bekannt, dass der hier sitzende Finanzminister vor
zwei Monaten im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Frage nach den fünf Jahren, was das Schuldenmachen angeht, wie folgt beantwortet hat: „In dieser Zeit sind etwa 12,9 Milliarden € Schulden gemacht worden, aber 23 Milliarden € Zinsen bezahlt worden“? Wie kommen Sie dazu, zu behaupten, dass wir Schulden in der Form gemacht hätten, die Ihnen aus Ihrer Regierungszeit bekannt ist?
Herr Kollege Mostofizadeh! Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass, wie wir am Freitag vom Finanzminister gehört haben, die Bewirtschaftung des Haushalts 2011 bereits jetzt eine Minderausgabe von 300 Millionen € enthält?
Und sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir zurzeit Steuermehreinnahmen gegenüber dem vergangenen Jahr von 2,24 Milliarden € haben und mit Sicherheit Ende des Jahres die 300 Millionen €, die im Haushalt noch nicht etatisiert sind – die 350 Millionen € sind ja in den 4,8 Milliarden € Schulden enthalten –, bereitstellen können, um unsere 650 Millionen € für dieses Jahr zu finanzieren?
Und sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir über das Jahr 2011 reden, in dem bei der Stadt
Oberhausen oder irgendeiner anderen Stadt keinerlei Entlastung aus der Grundsicherung ankommt, weil diese Entlastung überhaupt erst im Jahr 2012 beginnt?
Herr Minister, sind Sie bereit einzuräumen, dass zum Zustandekommen neuer Daten für das GFG im Jahr 2007 gemeinsam beschlossen worden ist, ein Gutachten beim ifo-Institut einzuholen und das nicht nach dem Motto zu machen „So ist das“, sondern das auf ein vernünftiges Gutachten zu stellen, und dass Sie dem zugestimmt haben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Herr Börschel hat seine Rede mit der Aussage begonnen, dass wir viel über die Vergangenheit und wenig über die Zukunft gesprochen haben. Mir ist bei der Debatte aufgefallen, dass vor allen Dingen Herr Sagel, Herr Körfges und Herr Börschel über die Vergangenheit gesprochen haben, indem nämlich wieder einmal die Schuldfrage gestellt worden ist.
Herr Sagel, ich will das bei Ihnen deswegen nicht so ernst nehmen, weil Sie immer, wenn Sie hier am Rednerpult stehen, anfangen zu schreien und zu polemisieren, während man sonst mit Ihnen vernünftig reden kann.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verantwortung für die WestLB 36 Jahre lang – seit 1969 – allein in den Händen der SPD bzw. von SPD und Grünen lag. Von 2000 bis 2005 haben Sie diese Dinge alle mitgetragen.
Ich habe mir Ihre Reden angeschaut. Sie haben in der grünen Fraktion zwischen 2000 und 2005 die Linie vollständig mitgetragen. Jetzt tun Sie nicht so, als wenn es nicht so wäre.
Wir haben einen Unterschied gesehen. Als Herr Mostofizadeh für Herrn Priggen gesprochen hat, hat er in einer meiner Meinung nach sehr vernünftigen Weise das Problem, die Schwierigkeit geschildert, vor der wir heute alle stehen, der sich auch jeder bewusst ist.
Aber ich bin noch bei der Schulddiskussion, Herr Börschel und Herr Körfges. Herr Körfges meint, uns wegen der letzten fünf Jahre die Schuld in die Schuhe schieben zu können, indem er unsere Koalitionsvereinbarung zitiert, in der wir uns, was die WestLB angeht, aus der Sorge heraus gefragt haben: Wie können wir dieses seit 2005 und eigentlich schon seit 2001 erkennbare Problem überhaupt lösen? Niemand hat damals etwas über die Papiere gewusst.
Ich komme Ihnen gleich noch mit Ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung. Hoffentlich kennen Sie die überhaupt.
Herr Börschel, was mir bei Ihnen immer wieder auffällt, ist, dass Sie eine ungewöhnliche Gabe haben, Dinge umzudrehen,
und verbinden das, wenn es Ihnen passt, mir viel Ironie, aber vor allem auch mit viel Arroganz.
Sie haben eben gesagt: Durch unsere Beschlüsse seien für die WestLB fünf Jahre permanente Unsicherheit entstanden.
Ich frage mich: Was ist denn dann seit 2000 passiert, und was passiert denn jetzt? Der Finanzminister hat dieses Problem meiner Meinung nach in sehr ausgewogener Form beschrieben. Sie haben die Gelegenheit genutzt, obwohl Sie es intellektuell besser können und eigentlich auch wissen müssten, wie es läuft, da Sie Ihre eigene Sparkasse zitieren, die bei einem Bilanzvolumen von 32 Milliarden € 200.000 € Gewinn macht, weil Dinge gemacht worden sind, die nicht in Ordnung waren.
Sie sind Vorsitzender des Verwaltungsrates. Sie wissen ganz genau Bescheid, was Sache ist. Kommen Sie uns nicht mit dieser Arroganz.
Zur Schuldfrage werden sicher die Historiker sprechen. Herr Weisbrich hat nichts anderes getan, als zu schildern, was seit dem 1. Februar 1992 passiert ist.
Wenn Sie das nicht glauben, können Sie das in den Akten des Untersuchungsausschusses alles nachlesen.
Herr Sagel, wir werden es sehen.
Wir haben eine Verantwortung, die über das hinausgeht, was wir jetzt als Schuldfrage diskutiert haben.
Wir haben eine Verantwortung, Herr Börschel, der wir genügen. Von wem stammt denn die Äußerung, die wir morgen in unserem Entschließungsantrag vortragen werden? Von wem stammt denn, was letztlich an Entscheidungen kommen kann oder vielleicht auch kommen muss? Wer hat das denn gesagt? Der erste Satz lautet:
„Der Landtag Nordrhein-Westfalen sieht in den von allen beteiligten Verhandlungspartnern am 23. Juni 2011 beschlossenen Eckpunkten zum Restrukturierungsplan der WestLB unter den gegebenen Umständen eine im Grundsatz und strukturell tragfähige Vereinbarung.“
Das haben wir in der Verantwortung der monatelangen Diskussion getan, die …
Dem Satz stimmen wir selbstverständlich zu. Das ist unser eigener Antrag. Herr Sagel, wenn Sie vernünftig sind, werden Sie keine andere Wahl haben; da gebe ich dem Finanzminister völlig recht.
Jetzt zu dem, was Sie versucht haben, Herr Körfges. Sie sind auch ein Meister der Verdrehung.
Ich lese Ihnen unter der Überschrift „Neue Wege gehen, mehr Chancen eröffnen, alle Potenziale nutzen“ aus einem inzwischen berühmt gewordenen Koalitionsvertrag vom Juli 2010 vor, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Dort steht unter der Überschrift „Konsolidierungsprozess der WestLB aktiv gestalten“:
„Mit der Errichtung der Ersten Abwicklungsanstalt ist die Neuausrichtung der WestLB noch lange nicht beendet. Vielmehr ist mit der Ersten Abwicklungsanstalt die Voraussetzung geschaffen worden, dass die WestLB endlich eine aktive Rolle im bundesdeutschen Konsolidierungsprozess der Landesbanken übernehmen kann.“
Wer hat denn dagegen gesprochen, dass wir dieses Ding machen? – Das war Frau Walsken von dieser Stelle aus. Ihre jetzige Ministerpräsidentin hat als Oppositionsführerin die Zusage gemacht, das zu unterstützen. Passiert ist nichts.
Ich lese Ihnen einen weiteren Satz vor:
„Dabei gilt sowohl mit Blick auf die Beschäftigten als auch angesichts der zu erwartenden Folgekosten: Eine Zerschlagung der WestLB ist nicht akzeptabel.“
Was machen wir denn jetzt? Wir zerschlagen sie und restrukturieren, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Und Sie tun so, als wenn wir schuld wären.
Es tut mir leid: Sie haben in Ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung genau das Gegenteil gesagt. Also halten Sie uns unsere nicht vor. Wir werden morgen unserer Verantwortung nachkommen. Wir haben erklärt und tun das auch heute, dass wir das unter den gegebenen Umständen für den einzig gangbaren Weg halten. Aber kommen Sie, die hier 36 Jahre lang Verantwortung getragen haben, uns nicht damit, dass wir das schuld seien. Der Finanzminister hat es meines Erachtens völlig richtig gesagt: Die Fehler, die gemacht worden sind, haben nicht mit Schwarz-Gelb, als wir 2005 die Verantwortung übernommen haben, geendet; aber wir haben damit angefangen, eine vernünftige Lösung zu finden, der Sie sich verweigert haben.
Frau Dr. Seidl, Sie haben in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses fünfeinhalb Stunden dabeigesessen und mitbekommen, wie Herr Weisbrich vorgetragen hat, dass wir die Auffassung vertreten, dass man von dem gesamten Ansatz für Förderungen im Gesamthaushalts – aus einer ganzen Reihe von Gruppen zusammengerechnet – in Höhe von 7,4 Milliarden € 2 % einsparen kann.
Und Sie haben mitbekommen, dass er gesagt hat: Bei allen diesen Dingen, die wie BAföG und anderes gesetzlich vorgeschrieben sind, sei es nicht unsere Sache, Ihnen zu sagen, dass Sie da oder dort etwas sparen sollten, sondern dass Sie aus dem Gesamttopf 2 % entnehmen sollten.
Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Angelegenheit ist bereits sehr ausführlich diskutiert worden. Wir hatten einige Bedenken vorgetragen, die sich insbesondere aus dem Umstand ergaben, dass die Regelung bereits am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, damals für drei Jahre mit einer Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden. Die alte Landesregierung hat am 22. Dezember 2009 allen verantwortlichen Städten mitgeteilt, dass die Regelung Ende 2010 auslaufen soll, weil damals die Übergangszeit von der EU nur deshalb akzeptiert worden ist, weil sie als absolute Ausnahmeregelung anerkannt worden ist. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst noch einmal das Modell als absolute Ausnahmeregelung bezeichnet und nur dann zugelassen, wenn es keine andere Möglichkeit gebe, dieses Problem zu lösen.
Inzwischen haben wir in Nordrhein-Westfalen für die etwa 8.000 hauptamtlichen Feuerwehrleuten, die wir insbesondere in den kreisfreien Städten haben, drei verschiedene Modelle: eine 48-Stunden
Regelung, eine 54-Stunden-Regelung mit einer Zahlung von 20 € pro Schicht und eine 54-StundenRegelung ohne Zahlung von 20 € pro Schicht. Wir sind der Meinung, dass man über eine Verlängerung für einen überschaubaren Zeitraum von einem Jahr hätte reden können, aber nicht für einen Zeitraum von drei Jahren, zumal die EU-Kommission angekündigt hat, eine neue Initiative zur Arbeitszeitregelung unter anderem für Feuerwehrleute und insbesondere Krankenhäuser zu treffen.
Bei der Gelegenheit möchte ich noch Folgendes sagen: Es ist ja auch behauptet worden, die Städte hätten keine Feuerwehrleute einstellen können. Selbst die überschuldete Stadt Oberhausen hat 15 neue Stellen mit Ausbildungsstellen besetzen dürfen und beginnt – so habe ich erfahren – im Januar nächsten Jahres mit der 48-Stunden-Regelung. Das funktioniert also. Deswegen sollten wir keine Verlängerung um drei Jahre beschließen.
Wir haben uns, weil wir eine Teilregelung für erforderlich halten, dazu entschlossen, uns bei der Abstimmung zu enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen insbesondere von Frau Lüders und Herrn Bolte veranlassen mich dazu, doch noch etwas zur Sache zu sagen.
Wir sind gegen eine Verlängerung um drei Jahre, weil wir es für bedenklich halten, einen materiellen Anreiz dauerhaft beizubehalten und bei Feuerwehrleuten die Bereitschaft zu wecken oder zu erhalten, über die Regelung der 48 Stunden hinaus im Wege der Opt-out-Regelung Dienst zu tun. Frau Conrads hat völlig richtig beschrieben, wie das in den Feuerwehren aussieht.
Wenn das mit Märchen alles so einfach wäre, Frau Lüders! Ich meine, Sie sind aus Dortmund. Da ist das deswegen so gewollt worden, damit die bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit dem vorhandenen Personal weitermachen können. Warum wird das so sein? Wir wissen aus Äußerungen der Gewerkschaften, Herr Bolte, dass von zehn Bewerbern, die zum Einstellungstest zugelassen werden, neun Bewerber nicht aufgrund ihrer fachlichen oder handwerklichen Qualifikation scheitern, sondern weil sie den Sporttest nicht bestehen. Das wird in drei Jahren auch nicht anders sein. Deswegen muss man daran arbeiten – aber nicht daran, das alle drei Jahre zu verlängern. Daher halten wir es für bedenklich, eine Regelung zu zementieren.
Bitte schön.
Frau Lüders, weil es bereits eine Entscheidung der Landesregierung vom 22. Dezember 2009 gab, in der stand, dass diese Regelung am 31.12.2010 ausläuft.
Moment. – Damit war klar, dass alle die 48Stunden-Regelung machen mussten, ob sie Zulagen bezahlen oder nicht. Ich habe doch eben ausgeführt, dass selbst die erste überschuldete Stadt in Nordrhein-Westfalen, Oberhausen, im Januar auf die 48-Stunden-Regelung umsteigt, weil die genau wissen, dass sie nur dadurch eine entsprechende Lösung mit ihren Feuerwehrleuten zustande bringen. Das ist doch der Punkt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Worte hör‘ ich wohl, allein mit fehlt der Glaube. – Ich will auch gleich erläutern, warum ich glaube, dass wir das, was Sie, Herr Minister, gerade prognostiziert haben, nicht erleben werden. Ich spreche im Übrigen aus einer 44-jährigen Erfahrung mit Kommunalfinanzen.
Ich glaube, dass wir, wenn wir uns die sieben Punkte, die ich Ihnen vortragen werde, vor Augen führen, sehen werden, dass wir ein riesengroßes Problem bekommen werden, wenn uns – da bleibe ich uneingeschränkt bei dem Beschluss, den wir gemeinsam gefasst haben – vom Bund nicht geholfen wird.
Ich komme auf den Koalitionsvertrag zu sprechen. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir entwickeln das Gemeindehaushaltsrecht und die Kommunalaufsicht weiter.“ Da steht: „Das Gemeindehaushaltsrecht und die Kommunalaufsicht sollen die Kommunen bei einer nachhaltigen Haushaltsführung und notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unterstützen.“
Ich kann auf einen schönen Kommentar verweisen, den ich mitgestaltet habe: Dieser Weg ist schon seit dem Inkrafttreten der geltenden Gemeindeordnung im Jahr 1950 verfolgt worden. Es sind immer wieder neue Ziele aufgenommen worden. Im Übrigen haben das, was wir jetzt abschaffen wollen, nicht CDU oder FDP eingeführt. Vielmehr gab es das schon in den zehn Jahren zuvor, als Sie hier gemeinsam regiert haben.
„Daher werden wir Vorgaben und Erlasse, die einem solchen nachhaltigen Wirtschaften in der Vergangenheit entgegenstanden, weiterentwickeln.“
Das steht in der Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam neue Wege gehen“.
Die Koalition hat den Gesetzentwurf am 23. November eingebracht. Der Herr Minister hat am 30. November eine Presseerklärung mit der Überschrift „Initiative bringt neue Perspektiven für die Kommunen/Kommunalminister Jäger: Das Ziel bleibt der
Etatausgleich zum möglichst frühen Zeitpunkt“ herausgegeben.
Was haben die Zeitungen daraus gemacht? – Ich zitiere nur aus zwei Zeitungen. Der Herr Minister hatte einen Besuch in Witten gemacht. Die „Ruhr Nachrichten“ schrieben am 23. November, also einen Tag später – Überschrift –: „Minister will Städte nicht mehr an Nothaushalte ketten“. Die „Rheinische Post“ schrieb am 01. Dezember angesichts dieser Presseerklärung: „NRW-Gemeinden: Zwang zur Sanierung gelockert.“ Das gibt genau das wieder, was draußen angekommen ist.
Schauen wir uns einmal den Gesetzentwurf an. In dem Gesetzentwurf vom 23. November heißt es unter „Lösungen“:
„Zur Stärkung der Motivation der Politik und der Verwaltung in den betroffenen Kommunen sollte daher das gesetzliche Verbot der Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten mit einer längeren Laufzeit als dem Zeitraum … aufgehoben werden.“
Unter „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung“ steht:
„Die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände wird durch diese Maßnahme nicht berührt …“
Ich sage Ihnen voraus, dass die Schulden weiter ansteigen werden.
Aber das Schönste sind die Sätze in der Begründung. In der Begründung heißt es:
„… bietet die Aufhebung der Frist … die Möglichkeit, Haushaltssicherungskonzepte mit einer Laufzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinaus grundsätzlich genehmigungsfähig zu machen.“
Dann kommt es:
„Voraussetzung der Genehmigung im Einzelfall bleibt aber die Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches zum nächstmöglichen Zeitpunkt …“
Da ich schon ein bisschen länger dabei bin, viele Jahre im Präsidium des Städte- und Gemeindebunds gesessen habe und selbst zehn Jahre Stadtdirektor war, möchte ich einmal die Fakten offenlegen.
Von den 12.680 Städten, Kreisen und Gemeinden in der Bundesrepublik haben 428 Städte, Kreise und Gemeinden, die Städteregion und die beiden Landschaftsverbände bei uns 53 Milliarden €
Schulden. Das ist die Hälfte des Betrags in der ganzen Bundesrepublik. Spitzenreiter unter diesen Schuldeninhabern sind 185 Städte, Gemeinden und Kreise mit, wie Sie eben gesagt haben – das ist ei
ne mir neue Zahl –, Kassenkrediten in Höhe von fast 21 Milliarden €. Das ist ein Drittel der kommunalen Verbindlichkeiten; die sind in den letzten acht Jahren von 2 Milliarden € auf 21 Milliarden € angestiegen.
Das hat zwei große Gründe: die fünf großen sozialen Lasten, die unsere Städte und Gemeinden zu tragen haben – diese Soziallast ist deutlich höher als in der übrigen Bundesrepublik –, aber auch eigene Fehler. Ich wiederhole: 12.232 Städte etc. haben so viele Schulden wie unsere 428:
53 Milliarden €.
Jetzt möchte ich die fünf Großen nennen, die 43 % dieser Schulden- und Kassenkredite haben: Das sind Essen, Duisburg, Oberhausen, Wuppertal und Dortmund. Sie kommen ja aus Duisburg, Herr Minister. Ich kann mich daran erinnern, dass 1992 die damalige Stadtkämmerin von einer unentrinnbaren Schuldenfalle sprach. Sie haben seit 1992 in Duisburg die Erfahrung damit, dass Sie einen nicht ausgeglichenen, einen Nothaushalt haben. Alle Bemühungen der Vorgängerregierung unter Herrn Steinbrück, der bis 2005 im Amt war, das zu ändern, haben nichts genutzt.
Ich komme zu einer Bewertung der Dinge, die uns da drücken. Angeblich soll es möglich sein – so steht es in der Begründung –, allein die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufsichtsbehörden zu schaffen, um sicherzustellen, dass denen jetzt nachhaltig geholfen werden kann.
Im zweiten Schuldenreport der Bertelsmann Stiftung steht drin, dass auch ein Grund für die Verschuldung die Tatsache ist, dass die Kommunalaufsicht des Landes jahrelang den Weg der Verschuldung mitgegangen ist.
In dem Papier „Wege aus der Schuldenfalle – Forderungen der Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes zur Gemeindefinanzpolitik“ heißt es:
„So wurde das Haushaltsverhalten zahlreicher Städte in der Vergangenheit nicht immer mit der rechtlich gebotenen Konsequenz kontrolliert bzw. sanktioniert. Da die politikexterne, einzig an rechtlichen Grundsätzen orientierte Kommunalaufsicht im bestehenden schuldenrechtlichen Institutionengefüge den wichtigsten „Damm“ gegen die ausgabensteigernde Anspruchsinflation … darstellt, ergibt sich aus der unzureichenden Konsequenz bei der Haushaltskontrolle eine Mitverantwortung an der finanziellen Lage.“
Ich komme bei dieser Bewertung zu der einzigen Lösung, die wir haben. Sie begann richtig – das haben alle Kollegen so gesagt – am 29. Oktober und wurde in unserem gemeinsamen Beschluss niedergelegt, der drei Forderungen enthielt. Die erste Forderung hieß: Bund, du hast uns 1982 die Soziallas
ten übertragen. Gib uns die Hälfte wieder, und zwar jetzt!
Die zweite Forderung lautet – das haben wir hineingeschrieben, das hat auch der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung, Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann aus Hamm gesagt: Eine Gesetzesänderung muss eingebettet sein in eine Gesamtkonzeption zur Lösung der strukturellen Finanzkrise – bestehend aus Hilfen des Bundes, des Landes und eines eigenen Konsolidierungsbeitrags der Kommunen.
Dafür müssen wir Grundlagen schaffen.
Ich habe noch zwei Punkte. Herr Herter, vielleicht sollten Sie sich demnächst etwas besser vorbereiten. Zu Ihrer Information: Die Schuldenbremse beim Bund gilt bereits ab 2015, die Schuldenbremse bei den Ländern gilt ab 2020. Herr Minister, Sie haben eben gesagt, wir wären unter den 16 Bundesländern das einzige Land in der Bundesrepublik, das neben Sachsen-Anhalt diese Regelungen hätte. Ich kenne mindestens sieben Bundesländer, in denen Sie jeden Cent Kassenkredit genehmigt bekommen müssen. Das heißt, da kann keiner 21 Milliarden € Kassenkredite ohne Genehmigung aufnehmen.
Wenn man das nebeneinander stellt, haben wir in fast allen Bundesländern in ähnlichem Sinne stringente Regelungen, die das verhindern. Wir werden das diskutieren und in der Anhörung sehen, was die Experten sagen. Sie werden es beschließen.
Aber ihre Aussage wird nicht in Erfüllung gehen. Ich sage voraus: Wir werden mehr Schulden haben, wenn es nicht gelingt, den Bund dazu zu bekommen – ich stehe uneingeschränkt dazu –, die Hälfte der sozialen Lasten, nämlich 21 Milliarden €, nach Rechnung dieses Jahres von uns zu übernehmen. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir glauben, dass das eine insgesamt vernünftige Regelung ist. Ich möchte deshalb nur einige wenige Bemerkungen zu diesem Punkt machen.
Wir haben inzwischen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, soweit dort Berufsfeuerwehrleute beschäftigt werden, drei verschiedene Modelle, eine 48-Stunden-Regelung, eine 54-Stunden-Regelung mit der Zahlung von 20 € Zulage pro Schicht und eine 54-Stunden-Regelung ohne die Zahlung von 20 €.
Wir waren und sind deshalb der Meinung gewesen, dass es nicht zu einem deutlich unterschiedlichen Verfahren kommen soll und somit zu einer Konkurrenzsituation zwischen Feuerwehren mit längeren und kürzeren Ruhezeiten.
Im Innenministerium hat man sich deshalb in der vergangenen Legislaturperiode dazu entschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden zu Fragen der Arbeitszeit einzurichten und sich um eine einheitliche Regelung zu bemühen, nämlich um eine 48-StundenRegelung bzw. als absolute Ausnahme eine 54Stunden-Regelung ohne Ausgleichszahlung.
Wir haben jetzt ein paar kleine Probleme. Der Innenminister hatte zum 1. Januar 2007 damals verfügt, dass die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden für die Berufsfeuerwehrleute einzuhalten ist. Die Problematik der Gewinnung von Personal, Herr Minister, war auch damals schon bekannt und ist auch heute noch vorhanden. Das ist absolut richtig.
Trotzdem stellt sich die Frage, wie wir uns verhalten. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst noch einmal das Opt-Out-Modell als absolute Ausnahmeregelung bezeichnet, die er nur dann akzeptiert, wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht, dieses Problem zu lösen.
Wir haben auch ein Problem damit: Wenn man die EU-Vorgaben einhält und 48 Stunden einrichtet, erhalten die Feuerwehrleute keine Belohnung dafür. Wer das EU-Modell nicht einhält und die Bereitschaft zur Ausnahmeregelung für die Aufstockung erklärt, erhält als Belohnung noch eine finanzielle Regelung für die Schichten.
Im Übrigen hat die EU-Kommission meiner Kenntnis nach in der vorletzten Woche angekündigt, dass sie eine neue Initiative zur Arbeitszeit unter anderem für Feuerwehrleute ergreifen will.
Interessant wäre deshalb, Herr Minister, in diesem Zusammenhang – aber das wird dann an anderer Stelle zu diskutieren sein – die Frage an die Landesregierung, ob sie zukünftig nur Verlängerungen
bestehender Regelungen durchsetzen will oder ein eigenes Regelungskonzept, zum Beispiel in Ausgestaltung einer Dienstrechtsreform, ins Plenum einbringen will.
Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich sage noch einmal, das wird als absolute Ausnahmeregelung, als vernünftige Regelung weitergeführt werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 128 neue Stellen für die Umweltverwaltung im Nachtragshaushalt 2010 mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltüberwachung und des Umweltrechtsvollzuges. Das wirkliche Ziel kennen wir auch schon, wir entnehmen es Ihrer Pressemitteilung, Herr Minister, vom 24. September: Sie wollen 300 neue Stellen; denn Sie sprachen von den ersten 100.
Herr Priggen hat am Mittwoch Herrn Präsidenten Uhlenberg als Kronzeugen dafür heranzogen, dass wir die Situation haben, wie sie beschrieben worden ist. Er hat das Schreiben von Herrn Uhlenberg vom Dezember 2009 aber leider nicht vollständig zitiert; ich komme gleich darauf zurück.
10 Seiten. – Wir haben nach der Eingliederung der nachgeordneten Umweltverwaltung in die Bezirksregierungen am 1. Januar 2007 schon 2008 erkannt, welche Schwierigkeiten die Umweltverwaltung – 4.400 Mitarbeiter sind eingegliedert worden – hat. Bereits im Jahre 2008 haben wir der Bezirksregierung 350 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt, indem 175 Stellen, die als sogenannte „künftig wegfallende“ Stellen beziffert waren, gestrichen worden sind und der Abbau von weiteren 175 Stellen verlängert worden ist. Im Haushalt 2010 sind weitere 95 Stellen in dieser Form bei der Bezirksregierung verlängert worden. Dazu hat es in 2009 meines Wissens erstmals ca. 70 neue Stellen für Fachpersonal gegeben. Wir reden also von der Belassung und Neueinrichtung von etwa 500 Stellen in den Bezirksregierungen.
Landtagspräsident und ehemaliger Minister Uhlenberg hat 125 neue Stellen – begründet in dem teilweise von Herrn Priggen zitierten Schreiben – vorgelegt. Wir als Innenministerium haben sogar unter Anerkennung dieser Problematik mit dem Finanzministerium verhandelt, Herr Minister Remmel, 103 Stellen davon anerkannt und eine entsprechende Bewilligung gefordert. Das sollte im Haushalt 2011 geregelt werden.
Auf den Seiten 7 und 8 des Ihnen bekannten Schreibens, Herr Priggen – das haben Sie wahrscheinlich bewusst nicht zitiert –, hat Herr Uhlenberg als kurzfristige Maßnahme um die Prüfung der Umsetzung von Stellen aus Personalüberhängen – ca. 50 Stellen bei den Bezirksregierungen Detmold und Münster – gebeten. Darüber hinaus haben wir die Prüfung weiterer Verlagerungen von Überwachungsaufgaben auf zertifizierte Fachingenieure, wie dies heute bei der Statik, bei der Vermessung, beim Brandschutz oder bei der jetzt schon bestehenden Eigenüberwachung ständig der Fall ist, gefordert.
Der einzige Unterschied bei der Diskussion um die Notwendigkeit dieser Stellen war, dass wir gesagt haben: Diese 103 Stellen werden aus dem Gesamthaushalt des Landes an anderer Stelle erwirtschaftet. Das Land hat 410.000 Mitarbeiter. Ich kann Ihnen das sehr leicht belegen, Herr Priggen. Alle von Ihnen am Mittwoch genannten Zahlen, die man Ihnen wahrscheinlich falsch aufgeschrieben hat, sind falsch. Einen Lösungsvorschlag hatten wir auch schon: Wir wollten aus den 11 Ministerien und der Staatskanzlei, die 4.400 Stellen haben, diese 103 Stellen erwirtschaften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das eigentliche Ziel der Landesregierung bestimmt jedoch nicht die SPD in diesem Hause. Das eigentliche Ziel bestimmen die Grünen selbst. Ich wette mit Ihnen, Herr Remmel, dass Sie die Absicht haben, die Umweltaufgaben zum großen Teil wieder aus den Bezirksregierungen abzuziehen und dem LANUV zuzuschlagen. Sie wollen – da bin ich absolut sicher – eine Rolle rückwärts; so schätze ich Sie ein, und so kenne ich Sie. Dafür brauchen Sie die von Ihnen genannten 300 Stellen. Dies alles machen Sie mit neuen Schulden, ohne einen einzigen Euro aus Einsparungen an anderer Stelle zu erwirtschaften.
Herr Priggen – ich hoffe, dass Sie das hören, da Sie gerade mit Herrn Schumacher reden –, hoffentlich ist Ihnen jetzt klar, wer wirklich das größte Risiko für diesen Landeshaushalt ist.
Herr Remmel, ich fordere Sie auf, die Beweise für die sogenannten Schattenhaushalte, von denen Sie eben gesprochen haben, noch in der nächsten Woche vorzulegen, damit wir das prüfen und korrigieren können. Ich habe festgestellt, dass es bei Frau Höhn solche Schattenhaushalte 2005 in einem Riesenumfang gab. Mal sehen, was in Ihrem Hause inzwischen los ist.
Herr Minister Jäger, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass weder der Innenminister noch der Finanzminister noch irgendein anderer Minister der Vorgängerregierung der Bettensteuer im Rahmen einer politischen Entscheidung zugestimmt hat?
Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich weder der frühere Innenminister noch der frühere Finanzminister bis heute in irgendeiner Weise zu der Bettensteuer geäußert haben, dass damit das, was Sie gerade gesagt haben, Spekulation war?
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist …
Ich habe zwei Fragen, die ich hintereinander stellen darf.
Ich habe das nur deswegen gemacht, weil es Herrn Kollegen Körfges eben zugestanden worden ist.
Dann stelle ich jetzt zwei Fragen, und Herr Schneider kann sich dann aussuchen, welche Frage er beantwortet.
Herr Minister, hat Frau Ministerpräsidentin Kraft auf Ihre Entscheidung, Herrn Killewald hauptberuflich gegen das bekannte Entgelt einzustellen, in irgendeiner Weise Einfluss genommen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich eigentlich an der gan
zen Diskussion vermisse, ist die Frage: Warum haben wir eigentlich 2007 das LPVG geändert?
Herr Stotko, dass Sie Rechtsanwalt sind, wundert mich bei manchen Dingen. Eigentlich müssten Sie wissen, dass der Hauptgrund dafür die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz war.
Vor 15 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der Personalhoheit des Dienstherrn entschieden gefordert und hat dazu drei Grundsätze aufgestellt.
Erstens: die sogenannte Schutzzweckgrenze. Entscheidungen der Legislative dürfen nicht blockiert werden.
Zweitens: eine Verantwortungsgrenze. Die Exekutive muss Entscheidungen und Vorgaben der Legislative umsetzen. Ich wiederhole: Sie muss umsetzen.
Drittens: Die Legislative darf die Regierung nicht durch die Personalvertretung erpressbar machen.
Deshalb haben wir beschlossen, zurück zum Ursprung der Mitbestimmung, dem Interessenausgleich des Dienstherrn und der Mitarbeiter zu gehen, so wie es seit vielen Jahrzehnten im Bundespersonalvertretungsgesetz für über 2 Millionen Arbeitnehmer in dieser Bundesrepublik gehandhabt wird. Mit dieser 1:1-Übernahme des Bundespersonalvertretungsgesetzes haben wir für etwa 800.000 Arbeitnehmer hier im Land, Herr Minister für Inneres und Kommunales, Landesbedienstete, Kommunalbedienstete, Sparkassenbedienstete etc., dieses Gesetz eingeführt.
In den drei Jahren – ich habe im Innenministerium, wie Sie sicher wissen, dabei eine gewisse Mitverantwortung getragen – habe ich nicht eine einzige – ich sage es noch einmal: nicht eine einzige – Beschwerde eines Personalrates, einer Gewerkschaft, eines Verbandes, von irgendjemandem gesehen, in der beklagt worden wäre, dass es keine Mitbestimmung mehr gebe.
Ich bin sehr gut informiert, Herr Zimmermann. Ich habe auch von Ihnen kein Schreiben gesehen.
Ich habe von Ihnen kein Schreiben ans Innenministerium gesehen.
Sie können ja mit Ihrer Mehrheit beschließen, was Sie für richtig halten. Sie müssen uns aber zumindest zugestehen, dass wir mit unserer Mehrheit damals unter Beachtung der Grundsätze, die ich eben genannt habe, ein neues LPVG gemacht haben, das 1:1 das Bundespersonalvertretungsgesetz abbildet, mit dem seit vielen Jahrzehnten 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt werden.
Ihre Einstellung, was dagegen und was dafür spricht, werden wir an anderer Stelle noch einmal diskutieren müssen, aber bestimmt nicht bei diesem Gesetz, denn Sie werden sich mit Ihren Vorstellungen bestimmt nicht durchsetzen. Warum? – Herr Minister Schneider – ich fand diese Äußerung sehr erfrischend – hat damals eigentlich das völlig Richtige gesagt. Und jeder, der viele Jahre mit dem Personalvertretungsgesetz zu tun hatte – das hatten Sie ja auch –, kann das bestätigen. Egal, was im LPVG steht: Die Mitbestimmung funktioniert.
Und sie funktioniert auch im Wesentlichen. Das hat er auf einer Podiumsdiskussion so gesagt.
Im Übrigen ist klar: Das angeblich modernste LPVG der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen war in großen Teilen verfassungswidrig. Seit 1995 haben die rot-grünen Landesregierungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet und das LPVG nicht geändert – anders als andere Landesregierungen.
Wenn wir also von dem besten und modernsten Personalvertretungsrecht der Zukunft sprechen, hätte ich noch den Vorschlag, dass Sie ein verfassungsgemäßes machen.
Wir werden es sehen, Herr Minister.
Wir werden also darauf achten, ob das Ministerium für Inneres und Kommunales demnächst einen Entwurf vorlegt, in dem alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und im Übrigen auch des Bundesverwaltungsgerichtes beachtet sind.
Was den Zeitablauf angeht: Herr Minister, Sie kennen die Geschäftsordnung des Landtages sehr genau. Sie waren auch sehr vorsichtig, anders als Kollege Körfges, der im Moment entschuldigt ist, weil er eine Besuchergruppe hat. Die kommunalen
Spitzenverbände sind zu beteiligen, ebenso alle Verbände und alle Gewerkschaften.
Das will ich Ihnen auch noch sagen: Sie haben eben behauptet, wir hätten unser LPVG ohne Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände durchgepeitscht. Herr Schneider saß damals als Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes des Landes mit am Tisch.
Wir hatten alle Beteiligten, genauso wie es vorgegeben war, eingeladen.
Wir haben länger als eine Viertelstunde diskutiert. Wir haben beschlossen, das in dieser Form durchzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass Herr Jäger gerade am Mikrofon gesagt hat: Wir sind auch entschlossen, unser LPVG durchzusetzen. – Wo ist denn da ein vorwerfbares Verhalten zu erkennen?
Es stimmt also nicht, und ich sage das ausdrücklich für das Protokoll: Wir haben dabei alle Beteiligungsrechte des Parlamentes, so wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, gewahrt.
Zum Schluss ein Wort an die Linken: Wir hätten ein großes Stück an Demokratie zerschlagen, hat Frau Conrads geschrieben.
Da kann ich nur sagen: Da haben Sie mehr Erfahrung als wir!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Äußerungen des Herrn Ministers Schneider geben mir Veranlassung, noch einmal Stellung zu nehmen.
Seine erste Äußerung war, wir hätten eine bösartige Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vorgenommen.
Sie haben eben gesagt, Sie würden dazu noch etwas sagen. Ich habe es vermisst. Sie haben dazu nichts gesagt.
Seine zweite Äußerung war, wir hätten die Mitbestimmung abgeschafft, und auf diese Äußerung hin hätten ihm Minister erklärt: Weil es so beschlossen ist.
Es gibt – das werden Sie möglicherweise gar nicht wissen – seit 2006 eine über sechshundertseitige Doktorarbeit, die sich mit dem nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetz und seiner verfassungsmäßigen Einordnung in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 und zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in der Folge befasst und dezidiert klarstellt, warum das nordrhein-westfälische Landespersonalvertretungsgesetz verfassungswidrig war. Ich weiß, dass Mitarbeiter im Innenministerium, die damit befasst waren, Herrn Innenminister Behrens entsprechende Vermerke zur Änderung vorgelegt haben. Ich weiß auch, wo das kaputt gegangen ist. Wenn hier angemahnt wird, bei uns hätten sieben Kollegen ihre Bedenken geäußert – das haben wir zugelassen, weil wir es für richtig halten, dass jeder sagen darf, was er will –, dann möchte ich wissen, …
Herr Stotko, Sie waren nicht dabei.
… wie viele Leute bei der SPD anderer Meinung waren, aber sie nicht sagen durften.
Ein letzter Punkt: Es ist eine Unverschämtheit, Herr Minister …
Herr Töns, am besten hören Sie erst mal zu. Sie wissen doch gar nicht, was ich sagen will.
Es ist eine Unverschämtheit, uns mangelnde Demokratie vorzuwerfen. Ich wiederhole: 2 Millionen Mitarbeiter in der Bundesrepublik arbeiten nach dem alten BPersVG und dem neuen LPVG.
Und das soll verfassungswidrig, rechtswidrig, unmodern usw. sein? Ich sage Ihnen: Sie basteln ein Gesetz für die Gewerkschaften. Darum geht es, um nichts anderes.
Entwaffnender als Herr Schneider hätte man es nicht sagen können.
Bitte sehr.
Um mit den Legenden aufzuräumen: Niemand in diesem Parlament hat in der vergangenen Legislaturperiode je dieses Zitat gebraucht. Der Schöpfer dieses Zitats, das eine Ärztin nach einer Personalversammlung wiedergegeben hat, ist der weiland Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz. Er hat diese Äußerung getan, niemand in diesem Parlament, weder Herr Papke noch – was mir immer unterstellt wird – ich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein interessantes Thema, wie Sie feststellen, bei dem sich eigentlich alle einig sind. Alle Fraktionen und der Minister sagen: Wir müssen etwas für die Kommunen tun.
Warum haben wir diesen Antrag gestellt? Die Antwort kann ich Ihnen aus der Regierungserklärung Ihrer Ministerpräsidentin geben.
Ich kannte sie nicht, aber ich wusste, dass das Innenministerium den Satz hineinbringen würde: Wir orientieren uns an der Wirklichkeit.
Die Wirklichkeit: Die kommunalen Spitzenverbände haben vorgestern festgestellt, dass sich die Sozialausgaben in 20 Jahren fast verdoppelt haben. Ende 2010 werden wir wahrscheinlich bei 42 Milliarden € angelangt sein. Seitdem wir das Wort „Hartz IV“ im
Munde führen, haben sich die Ausgaben von 30 Milliarden € auf diese Zahl erhöht.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der Bundesrepublik wird in diesem Jahr 11 Milliarden € verschlingen, die Grundsicherung 3,8 Milliarden €, und die Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II werden mit 11 Milliarden € berechnet. Nordrhein-Westfalen ist eigentlich bei allen Posten mit 25 % dabei. Jeder kennt aus seiner kommunalen Tätigkeit die Sorgen, die daraus entstanden sind.
Wirklichkeit ist auch, dass der Aktionsplan Kommunalfinanzen die strukturellen Probleme der Kommunen nicht lösen wird.
Ich sehe die Diskussion in der Gemeindefinanzkommission ähnlich skeptisch wie diejenigen, die sich von Amts wegen damit jetzt auf der Arbeitsebene befassen. Wir hatten in der Bundesrepublik ein einziges Mal eine Gemeindefinanzreform: Sie ist am 1. Januar 1970 nach 16-jähriger Diskussion mit einer Reihe von Lösungen in Kraft getreten ist, die gar nicht weitergeholfen haben.
Die Ministerpräsidentin hat auch gesagt: Das Land wird sie bei ihren Aufgaben unterstützen – wirksamer als bisher. – Wir haben in unserem Antrag eigentlich nichts anderes getan, als aufzuschreiben, was allgemeine Meinung war. Die jungen Leute, Frau Demirel und Herr Mostofizadeh, wissen das noch nicht so genau; das dauert noch ein bisschen. Aber, Herr Körfges, wenn ich an die Diskussionen in den letzten Jahren denke, die im Zusammenhang mit Forderungen, was alles gemacht werden soll, geführt worden sind, muss ich sagen: Das wiederholt sich alles.
Aber wenn man etwas vollmundig ankündigt, muss man es auch vollmundig regeln. Sie wollen die Kommunen zeitweise von Zinslasten und der Tilgungen von Altschulden entlasten. Das hat die Ministerpräsidentin gesagt. Das sind 7 Milliarden €. Wir haben 19,5 Milliarden € Lasten aus Kassenkrediten im Land, davon allein bei den 52 Städten und Gemeinden des Ruhrgebietes, das im Wesentlichen von Ihnen, SPD und Grünen, vertreten wird, 11 Milliarden €.
Ich will noch ein Beispiel nennen: Oberhausen zahlt für seine 1,6 Milliarden € Kassenkredite 80 Millionen € Zinsen im Jahr. Also sind die 400 Millionen € schon bei fünf oder sechs großen Städten weg. Ich habe einer neuen Information des Innenministeriums entnommen, dass 139 Städte und Gemeinden notleidend sind und dass damit gerechnet wird …
Herr Herter, wir haben das Gutachten in Auftrag gegeben, weil wir genau gesehen haben, was
kommt. Das Gutachten ist von uns in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben worden, um zu erreichen, dass die Gutachter uns einen seriösen Lösungsvorschlag machen.