Protokoll der Sitzung vom 03.12.2010

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Böth, es steht mir eigentlich nicht zu, aber ich erlaube mir den Hinweis trotzdem, weil ich davon ausgehe, dass Sie mit meinen jetzigen Anmerkungen humorvoll umgehen.

Ich finde, Ihr Vortrag hat gezeigt: Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen ist erstens besser als ihr Ruf.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Zum Zweiten hat sie zumindest bei Ihnen – das ist schon länger her; das war nicht in den letzten fünf Jahren, sondern es muss in den 39 Jahren gewesen sein, in denen die SPD für die Schulpolitik verantwortlich war –

(Beifall von der SPD)

zur Polyvalenz geführt, noch bevor andere diesen Begriff in das Gesetz oder in irgendwelche Verordnungen geschrieben haben.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Man merkt an Ihrem Tun, dass Ihre Lehrerausbildung Sie offenbar auch für andere Vortragsmöglichkeiten qualifiziert hat.

(Gunhild Böth [LINKE]: Extrem geeignet ist!)

Aber zurück zum Antrag und zum Vortrag des Vertreters der antragstellenden Fraktion. Ich habe jetzt verstanden, dass der Antrag gar nicht dazu diente, in irgendeiner Weise gesetzgeberisch Einfluss zu nehmen, sondern Herr Witzel brauchte seinen täglichen Aufreger.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Seit gestern bekommen wir mit, dass Herr Witzel umso nervöser wird, je ruhiger und planvoller wir unsere Schulpolitik anlegen, je klarer die damit verbundenen Zielsetzungen sind und je weniger wir uns über kurzfristig eingetretene Zahlenereignisse

aufregen oder unsere Politik daran festmachen. Umso mehr regt er sich auf, wenn er hier vorträgt. Wenn es nur gespielt ist, dann, finde ich, spielt Frau Böth besser als Sie. – Aber das nur am Rande.

Dazu dient also dieser Antrag. Man will damit keine Mehrheit finden und offenbar auch gar kein Ergebnis haben.

(Ralf Witzel [FDP]: Eine böse Unterstellung!)

Herr Witzel, Sie sind seit zehn Jahren in diesem Parlament. Seit fünf Jahren sind Sie Parlamentarischer Geschäftsführer. Lassen Sie mich noch einmal auf zwei fundamentale Unterschiede hinweisen, was – rein sachlich – das Vorgehen betrifft.

Erstens. Es ist etwas anderes, wenn eine Regierung einen Gesetzentwurf einbringt. Deswegen liegen alle Adressaten falsch, die sich an dieser Stelle an mich wenden. Sie müssen, wenn überhaupt, Ihre Appelle an die Fraktionen richten. Das müssten Sie eigentlich wissen. Herr Wiedon ist noch neu im Parlament. Das ist der eine Punkt, bei dem Sie die Dinge offenbar nicht auseinanderhalten können oder nicht wollen, oder Sie setzen sich einfach darüber hinweg, weil Sie hier Ihre Aufregung zum Ausdruck bringen wollen.

Zweitens. Sie haben offensichtlich den Unterschied zwischen einem Schulversuch, wie er bei dem Thema Gemeinschaftsschule sowie G8 und G9 vorliegt, und einer gesetzlichen Grundlage zum Thema Schulbezirksgrenzen nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, worum es sich bei diesem Gegenstand handelt. Es kann zurzeit noch gar keine Veränderungen in den Gemeinden geben, weil das Gesetz noch gar nicht beschlossen ist. Auf diesen fundamentalen Unterschied will ich der Sache halber noch einmal hinweisen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Jetzt mache ich noch zwei andere Vorbemerkungen. Kollege Rüße hat darauf hingewiesen, dass wir eine völlig andere Philosophie praktizieren als Koalition der Einladung und auch als Koalition der Ermöglichung. Wir arbeiten eben nicht mit Zwangsmaßnahmen, sondern wir geben den Menschen Gestaltungsspielräume.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Wir geben den Menschen Beteiligungsmöglichkeiten, und wir geben den Kommunen Beteiligungsmöglichkeiten.

Ein Zweites will ich als Vorbemerkung sagen: Sie haben von unseren „Emissären“ gesprochen, die da durch die Lande laufen. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu vorher. Mir wurde bei den zwei Besuchen der Bezirksregierungen, die ich schon hatte, ein großer Dank vorgetragen für die Art und Weise, wie das Haus jetzt geführt wird, weil nämlich nicht von oben jemand käme und vor Ort den Bezirksregierungen oder den Schulen die Entscheidungen

abnehmen und an die Spitze des Hauses ziehen würde, um die ideologisch motivierte Politik durchzusetzen. Das machen wir nämlich nicht.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Das ist lächerlich!)

Erkundigen Sie sich bitte einmal bei den Regierungspräsidien, wie die Führung des Hauses wahrgenommen wird! Mehr will ich dazu jetzt gar nicht sagen.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Sternberg?

Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, dass Sie keine Zwangsmaßnahmen wollen, keinen Zwang. Nun handelt es sich bei Schulbezirksgrenzen genau um Zwangsmaßnahmen, denn die Eltern werden ja dann daran gehindert, ihre Kinder auf die Schule zu schicken, die sich möchten.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Jetzt habe ich eine Frage. Auch Herr Bovermann hat vorhin darauf hingewiesen, dass ein Schulbezirk ein wichtiges Steuerungselement gegen soziale Segregation sei. Ich glaube, das ist der Kern der Debatte überhaupt. Können Sie sich vorstellen, dass genau diese soziale Segregation von Wohngebieten in Gemeinden oder Städten durch Schulbezirksgrenzen gefördert wird, indem Familien in diese Bezirke gar nicht mehr ziehen, weil sie gezwungen werden, ihre Kinder auf der Schule dort anzumelden?

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Der Punkt taucht in meinen Ausführungen sowieso auf. Bei dem, was ich zum Antrag vortragen möchte, Herr Sternberg, gehe ich gerne auf Ihre Frage ein. Ich weise allerdings auch darauf hin, dass ich das Diskutieren dieses Vorgehens der Vorgängerregierung so in Erinnerung habe, dass die FDP das ganz dringend wollte und Teile der CDU es im Grunde nicht wollten,

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

weil sie die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten und die Bedenken, die aus kommunaler Sicht daran

festgemacht wurden, nicht für so entscheidend gehalten haben.

(Gunhild Böth [LINKE]: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?)

Auch meine Vorgängerin hätte wohl nicht so entschieden, wenn sie das so hätte machen können, wie sie es gewollt hat.

Diese Gesetzentwürfe sehen unter anderem die Einführung von Schuleinzugsbereichen als Option für die Schulträger vor, nicht aber die zwangsweise Installierung von Schulbezirken, wie im Antrag der FDP behauptet.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Es stehen also auch noch Sachen drin, die gar nicht stimmen. Das muss man ja noch dazusagen.

Bei den Schuleinzugsbereichen handelt es sich – anders als bei den Schulbezirken – um planerische Elemente, die es den kommunalen Schulträgern zum Beispiel ermöglichen, eine gleichmäßige Auslastung der Schulen zu erreichen oder Schülerströme zu lenken. In den schriftlichen Stellungnahmen – Wiederholung ist ein wichtiges Prinzip, deswegen wiederhole ich das noch einmal, was gesagt worden ist – zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 03.11.2010 haben der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag die avisierte Einführung von Schuleinzugsbereichen nicht kritisiert, wie der Antrag der FDP vermuten lässt, sondern begrüßt.

(Ralf Witzel [FDP]: Es wurde gesagt, da ge- be es keinen Bedarf!)

Demgegenüber haben die Landeselternkonferenz, die Landeselternschaft Grundschulen und die Landeselternschaft Realschulen den freien Elternwillen betont und daher die Einführung der Schuleinzugsbereiche abgelehnt.

(Ralf Witzel und Ingrid Pieper-von Heiden [FDP] sind in ein Gespräch vertieft.)

Sie sind so beschäftigt, dass Sie sich noch nicht einmal freuen, wenn ich etwas vortrage, was dem eigenen Ansinnen entspricht. Das mag verstehen, wer will. Meine Damen und Herren, da weder der Gesetzentwurf „Viertes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ noch der Gesetzentwurf „Gesetz zur Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbezirke“ vonseiten der

Landesregierung in den Landtag eingebracht worden sind, machen die durch die die Fraktion der FDP vorgeschlagenen Landtagsbeschlüsse, insbesondere die Landesregierung aufzufordern, auf die gesetzliche Wiedereinführung der Schulbezirke zu verzichten, keinen Sinn.

Unabhängig davon ist nicht die Landesregierung Gesetzgeber, sondern der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)