„besitzen die reichsten 30 Prozent der Bevölkerung über 90 Prozent des Vermögens, und die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung über 60 Prozent des Vermögens.“
Wir Linke tragen die aktuelle Forderung des DIW mit, höhere Einkommen und Vermögen stärker zu belasten. Insbesondere die DIW-Forderung einer einmaligen Vermögensabgabe zur Entschuldung sollte geprüft werden. Die Explosion der Staatsverschuldung zur Sicherung der Banken und des Finanzsystems hat in erster Linie die Vermögenden und Aktionäre geschützt. Jetzt muss dieses Geld zurückfließen.
Wenn Sie hierüber nicht reden wollen, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, sollten Sie zur Neuverschuldung des Haushalts lieber schweigen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 5 Minuten und 26 Sekunden überschritten hat. Falls gewünscht, steht den Fraktionen noch ein Rederecht zu. – Gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Körfges für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir scheint es, nachdem in der Debatte das eine oder andere vertieft worden ist, auch vor dem Hintergrund der Ankündigung juristischer Schritte durch die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP wichtig zu sein, noch einmal auf einen Fakt hinzuweisen. Sie haben ver
sucht, sich unserem Vorwurf der unrichtigen Veranschlagung von Lasten, der Unterschlagung von notwendigen Ausgaben aus Gründen der Wahlkampfführung für das Jahr 2010 dadurch zu entziehen, dass Sie eine Formaldebatte über die Frage begonnen haben, ob der Nachtragshaushalt der Verfassung entspricht.
In diesem Zusammenhang wiederhole ich ganz ausdrücklich den Ihnen vom Kollegen Börschel gemachten Vorhalt. Meine Damen und Herren, wer an dieser Stelle der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen vorwirft, sie würden gegen Verfassungsrecht verstoßen, hat nicht nur moralisch, sondern auch juristisch die Pflicht, seine Vorstellungen in Änderungsanträgen zu Papier zu bringen.
Meine Damen und Herren, Sie wollen doch nur vom eigenen Versagen ablenken und einen juristischen Popanz aufbauen. Ansonsten sind doch viele von Ihnen ganz froh darüber – insbesondere diejenigen, die in Kommunen Verantwortung tragen –, dass es jetzt zu substanziellen Verbesserungen mit dem Haushalt kommt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle – das richtet sich an die Kolleginnen und Kollegen der Linken – auf diesen ach so schwierigen Punkt, der eigentlich nicht so schwierig ist, „Risiken der Westdeutschen Landesbank“, zu sprechen kommen.
Wir haben an dieser Stelle Garantien des Landes in der Gesamtgrößenordnung von 3,65 Milliarden €, eine Werthaltigkeitsgarantie von 2,2 Milliarden € und eine Eigenkapitalgarantie von 0,5 Milliarden €. Dem haben Sie – seinerzeit von uns inhaltlich durchaus nachvollzogen – eine Vorsorgemaßnahme von 1,15 Milliarden € gegenübergestellt.
Ich frage sie erst einmal dem Grunde nach: Was macht den Unterschied zwischen einer rot-grünen und einer schwarz-gelben Rückstellung für die Risiken aus? Meine Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass in Anbetracht aller uns vorliegenden Prognosen eine Absicherung des Gesamtrisikos mit 18 % ausreichend ist? Sind Sie wirklich dieser Ansicht?
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Weder können noch wollen wir Horrorszenarien an die Wand werfen, aber klar ist doch, dass wir, wenn uns diese Risiken ohne gehörige Vorsorge treffen, nicht nur als Land innerhalb eines Haushaltsjahres ein ganz extremes Problem haben. Dann ziehen wir auch diejenigen, die sich als Miteigentümer in einer vergleichbaren Position befinden, nämlich unsere Kommunen und ihre Sparkassen, in diesen Strudel hinein.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wer an dieser Stelle die Risiken völlig negieren und wegdiskutieren will oder Minimierungspositionen hat, ist sich ganz offensicht
lich nach wie vor nicht der Verantwortung bewusst, die wir insgesamt auch für unsere Sparkassen im Land Nordrhein-Westfalen tragen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Weisbrich das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Körfges, wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der geeignet ist, diesen Haushaltsplan im Prinzip zu ersetzen.
Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und Sie sind auf der richtigen Seite. Das ist der erste Punkt.
Zweitens. Zu Ihrer Diskussion über die Rücklagen bei der WestLB: Natürlich haben wir diesen Risikoschirm aufgespannt und eine Rücklage gebildet. Das ist völlig unstrittig. Aber wir haben sie nicht über neue Schulden, sondern aus dem Jahresabschluss finanziert. Ihre Kollegin Walsken hat sich damals tierisch aufgeregt und hielt es für totalen Blödsinn, 936 Millionen € in diesen Risikofonds einzustellen. Das alles sei nicht nötig, denn es könne überhaupt nichts passieren.
Sie haben das ganz anders gesehen. Jetzt greifen Sie das an, dass wir sagen: Man darf aus neuen Schulden keine Rücklagen bilden. – Das mögen Sie für formal halten. Aber wir werden ja sehen, was vor dem Verfassungsgerichtshof herauskommt. Ich bin ganz zuversichtlich, dass das, was Sie heute geliefert haben, nicht in der Lage ist …
samtdeckungsprinzip des Haushalts bewusst ist. Unter dieser Voraussetzung: Bleiben Sie tatsächlich bei der Behauptung, Sie hätten die Rücklagen für die Absicherung der WestLB ohne Schulden hingekriegt?
Herr Kollege Körfges, ich habe gesagt: keine Schulden zum Zwecke der Bildung von Rücklagen. Das Gesamtdeckungsprinzip in Ehren, aber wir haben das aus dem Jahresabschluss des Haushaltes, weil wir sparsam gewirtschaftet hatten, gemacht. Wir haben nicht die finstere Absicht gehabt – so wie Sie das tun –, neue Schulden aufzunehmen und sie da hineinzustopfen. Das hätten wir ja auch machen können.
Natürlich kennen wir alle die Situation, wie sie ist. Aber ich frage mich, warum Sie das so ängstlich sehen. Im Augenblick spricht überhaupt nichts dafür, dass Ihre Ängste begründet sind. Der Herr Finanzminister hat ja in der Debatte zur Regierungserklärung gesagt, da werden jetzt sofort noch 250 Millionen € fällig, noch im September. Nichts ist passiert. Bis heute ist nichts passiert. Es wird auch so bleiben. Diese Kassandra-Rufe kann ich schon bald nicht mehr hören. Ich frage mich nur: Warum haben Sie das nicht dort, wo Ihre alte rot-grüne Landesregierung Garantieerklärungen in Sachen NRW.BANK abgegeben hat, veranschlagt? Das ist doch viel riskanter als alles andere. Darüber reden Sie nicht.
Also: Seien Sie ganz zufrieden. Wir haben einen Entschließungsantrag gestellt. Diesem Entschließungsantrag – dazu haben wir Sie ausdrücklich eingeladen – können Sie zustimmen. Dann sind wir auf der ziemlich sicheren Seite, was den Landeshaushalt anbelangt. Dann werden wir über 3 Milliarden € weniger Schulden machen. Dann werden wir das Land um mehr als 100 Millionen € pro Jahr weniger schädigen, als Sie das tun wollen. Also stimmen Sie zu, und versuchen Sie hier nicht, uns in die moralisch schiefe Ecke zu stellen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weisbrich. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
15/200 und 15/600, die Ergänzungsvorlage. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/900, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/200 und Drucksache 15/600 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine
Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD und Grünen bei Ablehnung von CDU und FDP bei Enthaltung der Linkspartei die Beschlussempfehlung angenommen und der Nachtragshaushalt 2010 in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 Drucksache 15/207. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/901, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/207 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und Grünen bei Gegenstimmen durch die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Beschlussempfehlung angenommen und das Gesetz zur Änderung des GFG für das Jahr 2010 in zweiter Lesung verabschiedet.
Gemäß § 68 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz und Gemeindefinanzierungsgesetz in drei Lesungen zu beraten. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dritte Lesung des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes morgen durchzuführen. Über den Entschließungsantrag Drucksache 15/927 ist ebenfalls morgen nach der dritten Lesung abzustimmen.