Der Punkt 8 „Flächendeckende Einführung von Motorischen Tests in der Grundschule“ soll auf das Januar-Plenum geschoben werden.
Der Punkt 9 zum Thema „NRW für ein Patientinnen- und Patientengesetz“ soll hier ebenfalls ohne Debatte eingebracht werden, und die Beratung erfolgt dann nach Vorlage der Beschlussempfehlung im zuständigen Fachausschuss.
Der Punkt 10 zum Thema „Die individuelle Förderung stärken“ wird ebenfalls in das Januar-Plenum geschoben.
Bisher sollen der Punkt 11 zum Thema „Mehr Steuergerechtigkeit“ und der Punkt 12 zum Thema „ÖPNV-Gesetz“ debattiert werden. Wenn die Fraktionen dort auch noch eine Verständigung untereinander erzielen wollen, sollten sie das tun.
Ich habe das für alle Kolleginnen und Kollegen deutlich dargestellt, damit sie ihre Zeitplanung – sofern sie gleich durch Reden gefordert sind – dementsprechend ausrichten können.
Warum plant die Landesregierung die Umsetzung einer Wahlmöglichkeit zwischen dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8) und der Rückkehr zum ursprünglichen neunjährigen Bildungsgang (G9) an Gymnasien im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 SchulG umzusetzen, anstatt das Parlament zu beteiligen und gegebenenfalls eine Änderung des Schulgesetzes anzustreben?
In den Jahren der Regierungsverantwortung der schwarz-gelben Koalition haben die gegenwärtig regierungstragenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Umstellung auf den
achtjährigen gymnasialen Bildungsgang, den sie zuvor in eigener Regierungsverantwortung beschlossen hatten, vielfach kritisiert. Hierbei wurde den Bürgern nach einem Regierungswechsel eine Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 an den Gymnasien angekündigt.
Die FDP lehnt eine solche Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 an Gymnasien ab. Frühzeitig hat die FDP-Landtagsfraktion auf die Probleme hingewiesen, die an den Gymnasien durch eine Rückabwicklung der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs entstünden. Eine solche Wahlmöglichkeit führt zu massiver Unruhe an den Gymnasien. Lehrpläne müssen verändert werden, es bedarf neuer Schulbücher. An den betroffenen Gymnasien würde die Rückkehr zu G9 oder auch eine Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 zu weiteren schwerwiegenden organisatorischen Problemen führen. Eine neue Stundenplangestaltung und -rhythmisierung zählt hierzu ebenso wie die Probleme des Raummanagements. Gleichzeitig wird die Rückkehr einiger Gymnasien zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang Schülern den Wohnortwechsel erschweren und zum Beispiel deutliche Probleme bei Klassenwiederholungen bedeuten. Die unterschiedliche Ausgestaltung des einheitlichen
gymnasialen Bildungsgangs wird zu einer Zersplitterung der Gymnasiallandschaft in NordrheinWestfalen und zu Gymnasien erster und zweiter Klasse führen. Die kritischen Bewertungen von Gymnasialschulleitern, aber auch des Philologenverbands, der Landeselternschaft der
Gymnasien oder auch der Direktorenvereinigungen zeigen deutlich, auf welch vehementen Widerstand die rot-grünen Pläne stoßen.
In der Schulmail Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ vom 21. September 2010 wird erklärt: „Da das achtjährige Gymnasium schulgesetzlich festgeschrieben ist, kann das Projekt derzeit nur im Rahmen eines Schulversuches mit einer begrenzten Zahl freiwillig teilnehmender Gymnasien verwirklicht werden.“ Hierbei sollen Gymnasien mit weniger als 4 Parallelklassen pro Jahrgang nur als reine G9Gymnasien an dem Modellversuch teilnehmen können. Die Möglichkeit, G8 parallel zu G9 anzubieten, soll nur an Gymnasien mit prognostisch gesicherten mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang möglich sein, von denen dann mindestens zwei dem G8-Bildungsgang und mindestens zwei dem G9-Bildungsgang entsprechen. Des Weiteren erklärt das Ministerium für Schule und Weiterbildung, dass Schulversuche aus rechtlichen Gründen begrenzt sein müssten und daher maximal 10 % der Gymnasien an diesem „Schulversuch“ teilnehmen könnten. Hierdurch revidieren SPD und Grüne ihr eigenes vergiftetes Versprechen, sämtlichen Gymnasien eine solche Wahlmöglichkeit anzubieten.
Auch verdeutlicht der Zeitraum dieses „Schulversuchs“, der nach den Ausführungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit dem Schuljahr 2011/2012 (1. August 2011) beginnen und dementsprechend erst 2023/2024 auslaufen soll, um welch umfassenden und dauerhaften Eingriff in die Struktur des gymnasialen Bildungsgangs es sich bei einem solchen Schulversuch handelt.
Ministerin Löhrmann wird daher aufgefordert, dem Landtag darzulegen, warum die Landesregierung einen so problematischen und langfristigen Eingriff in den gymnasialen Bildungsgang am Parlament vorbei als Schulversuch durchführen will, anstatt die Legislative mit diesem Vorgang zu befassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Pieper-von Heiden, ich danke Ihnen für Ihre Mündliche Anfrage, weil sie mir erneut Gelegenheit gibt, hier allen Kolleginnen und Kollegen noch einmal den Sachstand zum Thema „G8 und G9“ darzulegen.
Ich kürze das jetzt auch etwas ab, weil ich dem Verlauf der Debatte entnehme, dass das gewünscht ist.
Sie wissen – das haben wir ja auch gestern ausführlicher debattiert –, dass es zum Thema „G8 und G9“ und zum verkürzten Bildungsgang sehr viel Unmut in der Bevölkerung gegeben hat. Alle Beteiligten haben die extreme Belastung, die mit der Verdichtung der Unterrichtszeit in der Sekundarstufe I verbunden ist, beklagt. In den meisten Gymnasien des Landes fehlten überdies die Voraussetzungen für regelmäßigen Nachmittagsunterricht, und es gab und gibt bis heute mancherorts keine Kantinen, zu wenig Aufenthaltsräume und kaum Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung oder für Ruhephasen.
Viele Schulträger haben aber inzwischen angefangen, ihre Gymnasien für eine De-facto-Ganztagsbeschulung einzurichten, teilweise mit erheblichen Anstrengungen. Inzwischen ist der G8-Bildungsgang trotz allem Protest und trotz der verkorksten Einführung vergleichsweise fest verankert. Das ist unter anderem dem hohen Engagement der Schulleitungen und der Lehrkräfte zu verdanken. Es gibt angepasste Lehrpläne, Schulbücher und Unterrichtsmaterialien. Im Netz stehen Mustercurricula.
Deshalb hielte ich und auch die Koalition es für außerordentlich problematisch, das alles wieder umzuwerfen, quasi auf null zu stellen. Unsere Regierung möchte den Schulen nicht zumuten und erst recht nicht vorschreiben, jetzt schon wieder ein ganz neues Konzept der Schulzeitverkürzung einzuführen. Entsprechende Signale habe ich seit Beginn meiner Amtszeit wahrgenommen.
Dass wir daneben das Thema „Optimierung im G8“ angegangen sind, haben wir gestern ausführlich debattiert. Das werden wir im nächsten Jahr auch zügig umsetzen.
Zum anderen – damit komme ich zum Kern Ihrer Frage – wollen wir Schulträgern und Schulen aber auch die Möglichkeit einräumen, einmalig zum kommenden Schuljahr im Rahmen eines Schulversuchs einen längeren Bildungsgang einzurichten. Wir greifen damit einen Vorschlag auf, den einige Bürger- und Elterninitiativen gemacht haben. Die teilnehmenden Gymnasien werden dann in einem G9-Bildungsgang prüfen, in welchem Umfang die Belastungen für Schülerinnen und Schüler zurückgehen und ob man ihren Leistungen insbesondere angesichts der wachsenden Heterogenität auch an den Gymnasien besser gerecht werden kann.
Wir haben im Schulministerium Eckpunkte entwickelt zu den Voraussetzungen, die erforderlich sind, damit Gymnasien versuchsweise entweder einen reinen G9- oder einen parallelen G8/G9-Bildungsgang anbieten können.
Aus unserer Sicht kann uns nur ein wissenschaftlich begleiteter Schulversuch eine gesicherte Antwort auf die Frage geben, ob es in unterschiedlich langen Bildungsgängen signifikante Unterschiede und Auffälligkeiten beim Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gibt.
Abhängig von der Auswertung dieses Schulversuchs wird die Landesregierung dann entscheiden, ob ein G9-Bildungsgang wieder schulgesetzlich verankert werden sollte.
Ich will noch hinzufügen, dass sich ein solcher Schulversuch auf der Grundlage des § 25 des Schulgesetzes, nämlich der Möglichkeit, Schulversuche vorzunehmen, bewegt und dass es in der Landesgeschichte und in der Schulgeschichte Nordrhein-Westfalens umfängliche Schulversuche mit über 100 teilnehmenden Schulen, aber auch mit nur ganz wenigen Schulen gegeben hat und dass es deswegen unabhängig davon, wie viele Schulen teilnehmen, sinnvoll ist, solche Schulversuche durchzuführen.
Mit diesem Herangehen steht Nordrhein-Westfalen übrigens auch nicht allein. Ich habe am Rande der letzten Kultusministerkonferenz die Gelegenheit genutzt, den Kollegen Dr. Klug von der FDP in Schleswig-Holstein zu befragen. Er hat mir interessanterweise erzählt, dass es in Schleswig-Holstein zwei Gymnasien gibt, die auch einen Schulversuch mit einem veränderten Bildungsgang durchführen, dass die Schulen gute Erfahrungen machen und dass das auch Schulen sind, in denen sowohl ein G8- als auch ein G9-Bildungsgang vorgesehen sind.
Ich will Ihnen diese Schulen auch nennen. Das ist zum Ersten das Carl-Friedrich-von-WeizsäckerGymnasium in Barmstedt im Kreis Pinneberg und
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank zunächst für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Bei mir sind aber noch einige Fragen offen. Eine davon ist: Ich möchte gerne wissen, wie viele konkrete Anträge auf die Rückkehr zu G9 oder auf Parallelität von G8 und G9 dem Ministerium vorliegen.
Frau Pieper-von Heiden, dem Ministerium liegen noch gar keine Anträge vor, weil das Verfahren ja so aussieht, dass zunächst die Schulen in ihren Schulkonferenzen entscheiden, dass zum Zweiten die Schulträger entscheiden und dass dann diese Anträge bis zum Ende des Jahres dem Ministerium über die Bezirksregierungen mit einer Vorprüfung zugeleitet werden.
Den öffentlichen Bekundungen in der Presse ist zu entnehmen, dass es bisher einzelne Schulen gibt. Das ist eine Handvoll, von denen mir bekannt ist, dass Schulen eine solche Entscheidung getroffen haben. Aber die abschließende Zahl kann ich jetzt wirklich noch nicht sagen. Sobald die feststeht, werde ich die gerne unmittelbar kommunizieren.
Ich kann nur darauf verweisen, dass etwa in Brakel – das war dem „Westfalen-Blatt“ von gestern zu entnehmen – der Ausschuss zum Schulversuch Ja gesagt hat. Mir ist eine Zuschrift zugeleitet worden, dass eine Schule will, aber die Stadt das nicht erlauben will. Das ist also der umgekehrte Fall von dem, der ansonsten immer konstruiert wird, als würden die Kommunen etwa ihre Schulen zu etwas zwingen.
Insofern bleibt uns wirklich nur, jetzt einfach abzuwarten, wie viele Schulen sich melden, und dann sachgerecht zu prüfen und die Schulen, die sich auf diesen innovativen Weg machen wollen, dabei gut zu begleiten, damit wir wirklich gute Erfahrungen zur Auswertung haben, um dann anderen Städten und Gemeinden auch wieder diese Möglichkeit geben zu können.