fahren referiert. Das ist ja bei den unterschiedlichen Schulversuchen anders. Hier ist es ja so: Die Schule muss von sich aus wollen. Das ist das notwendige Kriterium, aber nicht das hinreichende, weil ja auch der Ratsbeschluss vom kommunalen Schulträger erforderlich ist.
Habe ich Sie richtig verstanden – damit komme ich zu meiner Frage –, dass für Sie selbstverständlich bis zum Verfahrensende am 31. Dezember unverändert gilt, dass auch der Ratsbeschluss des Schulträgers notwendig ist und die Willensbekundung der Schule alleine nicht ausreichend sein kann?
Herr Witzel, die Bedingungen sind in der Auslobung – ich nenne es jetzt einmal so –, in der Schul-Mail vorgegeben. Die Schule muss entscheiden, ein positives Votum geben, und der Rat muss entscheiden, weil der Schulträger eine solche Schule mit parallel laufenden Bildungsgängen begleiten muss. Das sind die Voraussetzungen.
(Ralf Witzel [FDP]: Schön, dass Sie das so noch einmal bestätigen und unmissver- ständlich klarstellen!)
Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass wir da zu anderen Ergebnissen kommen. Dafür müsste es ganz besondere Begründungen geben. Die sind mir derzeit aber wirklich nicht bekannt.
Ich will auch noch einmal den Unterschied der Schulversuche darlegen. Beim Thema „G8/G9“ geht es darum, dass eine Schule etwas für ihre Zukunft entscheidet. Beim Schulversuch „Gemeinschaftsschulen“ sind die Schülerschaft, die Elternschaft, der gesamte Entwicklungsprozess einer Gemeinde betroffen. Daraus leiten sich die unterschiedlichen Wertigkeiten der Voten der Schulen bzw. der umliegenden Gemeinden und der Schulträger ab.
Danke schön. – Frau Ministerin Löhrmann, wird das G9 im Schulversuch ein anderes G9 als an der Gesamtschule?
Das G9 wird von den Schulstunden her so ausgestaltet wie das G9, das jetzt im Schulgesetz festgelegt ist, was die Stundentafeln angeht.
Frau Ministerin, im Wahlkampf wurden Sie von Elterninitiativen, die eine Rückkehr zu G9 forderten, massiv unterstützt. Wie haben diese Elterninitiativen auf die Begrenzung des Schulversuchs auf 10 %, der jetzt noch nicht einmal die 10 % erreichen wird, die erhöhte Stundenzahl etc. reagiert?
Ich bin in engem Austausch mit allen Beteiligten rund um den Schulversuch, aber auch in die sonstige Arbeit und das Lernen an den Gesamtschulen und Gymnasien und an allen anderen Schulformen involviert. Ich habe mich sehr häufig ausgetauscht.
Wir mussten diesen Schulversuch rechtlich sauber definieren und haben in der Koalition und auch in der Regierung abgewogen, ob wir etwa Stunden aus dem Schulversuch für die Schulen, die zum G9 zurückkehren, herausnehmen. Das haben wir aber bewusst nicht entschieden, weil ja die zusätzlichen Stunden auch Förder- und Ergänzungsstunden für einzelne Schülerinnen und Schüler werden sollten. Insofern wollen wir dieses erweiterte Zeitgefäß für das gute Lernen der Kinder und Jugendlichen nutzen.
Das haben wir kommuniziert. Von den meisten Eltern ist auch, so wie ich das wahrnehme, verstanden worden, warum wir das jetzt so machen. Sie hätten sich das zum Teil anders gewünscht. Wir haben das aber erläutert. Das Grundproblem, das wir haben, ist, dass die Eltern immer nur für den zukünftigen fünften Jahrgang überhaupt eine Veränderung ihrer Schule herbeiführen können, dass wir einen Schulweg nicht rückwirkend umdefinieren können. Das ist das, was die Eltern am wenigsten zufrieden stellt. Aber sie verstehen, dass wir Bildungsgänge, in denen ihre Kinder sind, nicht im Nachhinein anders ausgestalten können. Da gibt es eine Einsicht. Deswegen gibt es auch die Bewegung in die Richtung, dass man sich darauf konzentriert, auch in den Elternschaften, zu gucken, dass wir das G8 optimieren und zu einer Schule machen, die für Kinder und Jugendliche und die Lehrerinnen und Lehrer gut wird, die gutes Lernen ermöglicht.
Frau Ministerin, wenn ich mir die Historie der Schulversuche anschaue, dann wird deutlich, dass eine Schule mit besonderer Aufgabenstellung, die sich im Schulversuch befindet, im Regelfall mit zusätzlichen Ressourcen unterlegt ist, wie das bei anderen Schulversuchen auch der Fall ist.
Weil ich keine klaren Hinweise zu den Trägern der Mehrkosten in den Unterlagen finden konnte, die durch den neunjährigen Betrieb entstehen – es sind neue Unterrichtsmaterialien anzuschaffen, der
Schulbetrieb läuft bei Nutzung der Liegenschaften durch die Schüler, zuzumietenden Sportanlagen usw., ein Jahr länger –, die Frage: Wie sieht die Kostenkompensation aus, wenn es vor Ort Entscheidungen zur Teilnahme am G9 gibt? Wer trägt die Mehrkosten?
Wir haben jetzt noch etliche Schulen mit neunjährigen Bildungsgängen. Insofern hat es noch keine Berechnung gegeben, was sich an Ressourcen verändert, wenn – ich unterstelle das einmal – 100 % der Gymnasien im G8 bleiben würden. Die Veränderung führt nur dazu, dass einige Schulen im G9 sind und dann den zusätzlichen Jahrgang nach den Parametern finanziert bekommen, die für das Lernen in den jeweiligen Bildungsgängen gültig sind. Insofern vermindert sich ja nur ein freiwerdendes Potenzial. Es ist in dem Sinne nicht mehr Potenzial vorhanden.
Wichtig ist aber – das möchten wir gewährleisten –, dass die Schulen, die sich jetzt auf diesen innovativen Weg machen, vom Schulministerium begleitet werden. Ich werde sie zum Beispiel mit den Schulen zusammenführen, die das in Schleswig-Holstein machen. Ich finde es interessiert, dass man ein Netzwerk solcher innovativen Schulen bundesweit zusammenführt. Das ist aus meiner Sicht überhaupt kein Problem.
Die Frage stellt sich nicht für die Schulen, ob sie Angst haben müssen, dass sie nicht begleitet werden. Die Frage ist für die Schulen und für die Kommunen vielmehr, ob sie es angesichts des Elends, das sie bei der Umstellung auf G8 erfahren haben, auf sich nehmen wollen, zurückzukehren. Das ist die entscheidende Frage. Das ist das Hemmnis für die Schulen und für die Beteiligten an den Schulen. Ich will jetzt in der Vorweihnachtszeit nicht anfangen, zu lamentieren, wer das zu verantworten hat.
Verehrter Herr Witzel, Sie unterstellen, wir konstruierten hier einen ganz besonderen Schulversuch. Ich will nur daran erinnern, dass die Vorgängerregierung angesichts des Lobs durch den deutschen Schulpreis, den die Wartburg-Schule für ihre besonders guten und wirkungsvollen Formen der Leistungsbewertung ohne Ziffernnoten erhalten hatte, einen Schulversuch gewählt hat, damit die Schule sich nicht ändern musste, weil die Form der Leistungsbewertung von dem geltenden Schulgesetz abwich. Ich meine den Schulversuch „LUZI“. Da gab es auch nur vier Schulen. Meines Wissens haben diese Schulen nicht etwa zusätzliche Mittel bekommen, damit sie ihre Form der Leistungsbewertung weiterhin so durchführen könnten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt den Wunsch nach einer weiteren Frage, und zwar bei Herrn Kollegen Wiedon von der CDU.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, es sei eine Handvoll Schulen. Vorausgesetzt, alle Schulträger wären damit einverstanden – wir haben etwas über 600 Gymnasien –, würde demnach ungefähr 1 % der Gymnasien an diesem Schulversuch teilnehmen.
Sie haben allerdings den Begriff gebraucht, diese Schulen seien besonders innovativ. Ich hoffe nicht, dass Sie meinen, die übrigen 99 % seien nicht innovativ. Aber das ist nicht meine Frage.
Sie haben gesagt, sie wollten evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse Gesetzentwürfe schaffen. Glauben Sie, dass es richtig ist, auf der Grundlage der Erfahrungen mit einem Schulversuch, an dem 1 % der Gymnasien teilgenommen hat, für 99 % einen Gesetzentwurf zu schaffen?
Herr Kollege, mir geht es nicht um die Zahl, sondern mir geht es darum, dass wir in Nordrhein-Westfalen durchaus ermöglichen, unterschiedliche Wege bis zum Abitur zu gehen. Denn Kinder und Jugendliche lernen manchmal unterschiedlich lang. Es ist kein schlechteres Ergebnis, wenn sie ein Jahr länger bis zum Abitur brauchen. Ich möchte sehr deutlich sagen, dass ich daraus keine Wertigkeit ableite.
Viele Kinder und Jugendliche und auch viele der Abgeordneten, die in diesem Parlament sitzen, haben das Abitur nach neun oder zehn Jahren Gymnasium erworben, und ich maße mir nicht an, zu unterstellen, dass dieses Abi nicht gut ist.
Herr Laschet hat sich freiwillig gemeldet. Ich will das Verhalten und die Leistungsfähigkeit von Herrn Laschet nicht weiter kommentieren.
Das bringt ihn in Unruhe. Er legt schon freiwillig den Hörer zur Seite. – So ist es, Herr Laschet: Wenn man besondere Aufmerksamkeit von vorne erhalten will, macht man Mätzchen und bekommt diese besondere Art der Zuwendung auch.
Telefonieren Sie gerne weiter. – Herr Wiedon, ich würde von einer Prozentzahl nicht ableiten, ob es gut oder schlecht ist, einen Schulversuch zu machen.
Sie haben gesagt: Wenn es nur diese oder diese sind. – Es kann und wird interessant sein, herauszufinden, ob mehr Lernzeit am Gymnasium zu besseren Ergebnissen führt. Wir alle wollen möglichst gute Ergebnisse.
Ich sage es noch einmal: Beim Thema „Leistungsbewertung in der Grundschule – LUZI“ waren es vier von über 3.000 Grundschulen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Vorgängerregierung oder die Fraktionen der Vorgängerregierung das in irgendeiner Weise problematisiert hätten. Manchmal ist es sinnvoll, etwas mit zehn, mit 20 oder mit 30 Schulen auszuprobieren, es zu evaluieren und dann daraus Schlussfolgerungen für alle Gymnasien zu ziehen oder aber allen Gymnasien erweiterte Möglichkeiten einzuräumen. Nur darum geht es.
Ich sage ausdrücklich: Die Schulen nehmen etwas Besonderes auf sich, weil sie sich organisatorisch einer neuen Herausforderung stellen müssen. Das habe ich eben gemeint. Ich wollte keine einzige Schule in irgendeiner Weise diskreditieren.
Frau Ministerin, gestatten Sie mir eine Frage? Ich kann mir auch nach dem, was Sie gerade vorgetragen haben, nicht vorstellen, wie das Verfahren bei einem Wohnortwechsel sicherstellt, dass die Kinder in den Bildungsangeboten weiter gefördert werden – um bei Ihrer Begrifflichkeit zu bleiben.
Sehr geehrte Frau Freimuth, eine gute Schule, die Kinder und Jugendliche aufnimmt, wenn sie umziehen, setzt sich mit diesen Kindern auseinander, prüft ihren Leistungsstand und ihren Entwicklungsstand und schlägt dann den Eltern eine bestimmte Jahrgangsstufe und Klasse vor, in die dieses Kind hineinkommt. So erwarte ich es auch bei einem Umzug in einem acht- oder neunjährigen Bildungsgang, aber auch in einer Grundschule.
Die Unterschiede zwischen einzelnen Schulen der gleichen Schulform und der gleichen Schulzeit sind manchmal größer als die Unterschiede zwischen Schulformen. Das haben auch die PISA-Forscher immer wieder betont. Deswegen kommt es, wenn man individuelle Förderung ernst nimmt, darauf an, genau das herauszufinden und zu besprechen, um ein Kind in eine angemessene Lerngruppe zu empfehlen und das anzubieten, damit die Kinder gut
Sehr geehrte Frau Ministerin, Schulen nutzen, wenn sie einen solchen Antrag stellen, bewusst ihren pädagogischen Gestaltungsspielraum. Dass sie das tun, liegt auch in unserem Interesse. Können Sie uns vielleicht schon sagen, was die Motivation der Schulen gewesen ist, die die Anträge gestellt haben, oder kommt die Frage zu früh?
Sehr geehrte Frau Hendricks, die Frage kommt zu früh, weil die Anträge im Ministerium noch gar nicht vorliegen.