Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe: Ja, wir, die Bundesbürger, sind Vorreiter, und das trotz einer schwarz-gelben Bundesregierung. Das ist der Hinweis, den man immer geben muss.
Wenn Sie vorhin Herrn Gabriel angeführt haben, dann ist er es gewesen, der die Roadmap zum Klimaschutz erstellt hat. Und wenn Sie das Konjunkturpaket ansprechen, wäre ich da als CDU-Vertreter mal ganz ruhig,
denn was im Konjunkturpaket beschlossen wurde, ist zum großen Teil Frank-Walter Steinmeier zuzurechnen.
Und gerade diejenigen, die sich hier aufschwingen – ich erinnere mal die Kollegen in den ländlichen Räumen daran –, und behaupten, wir hätten Konjunkturmittel für Wirtschaftswege verballert, anstatt sie in Klimaschutz und Schulen zu investieren, denen ist zu sagen: Ein solches Vorgehen können Sie sich nach wie vor ans Bein heften.
Wenn Sie hier davon reden, Kollege Deppe, die Bürger mitzunehmen, dann sollten Sie mal mit Herrn Brockes sprechen: Es sind genau die Bürger, die vorhin angeführt wurden, die dann belastet werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden belastet – auch durch die Debatte um die Verlängerung von Restlaufzeiten –, weil ihnen mit sinkenden Strompreisen Sand in die Augen gestreut wird. Sie sollten den Leuten ehrlicherweise auch sagen, dass das gelogen ist, weil Sie wissen, wie Strompreise entstehen.
Vor dem Hintergrund heißt „die Bürger mitnehmen“ auch – das habe ich vorhin ausgeführt –, dass den Menschen ganz klar gesagt werden muss, dass wir am Beginn …
Herr Brockes, Sie haben jetzt schon fünf Jahre erzählt. Sie haben weder zum Mittelstand noch zu den Bürgern irgendeine Verbindung. Also hören Sie auf!
Wir sagen ganz deutlich, dass man, wenn man die Menschen mitnehmen will – so wie wir es jetzt im Klimaschutzgesetz tun werden –, die Klimaschutzziele festlegen muss, statt sich welche einfallen zu lassen. Zweitens muss das im Konsens mit den Leuten mit ganz konkreten Maßnahmen unterfüttert werden – ob wir über Windkraft, Fernwärmeausbau oder Gebäudesanierung reden. Bei der Gebäudesanierung haben Sie vergessen, dass Menschen beispielsweise auch eine Miete zahlen müssen, die sozialverträglich ist. Das müssen wir den Menschen auch deutlich sagen. Wir sind dazu bereit, weil wir ganz klare Vorstellungen haben, wie wir hier in Nordrhein-Westfalen diesen Wandel begleiten werden.
Vor dem Hintergrund bin ich den Bundesbürgern dankbar, dass sie die EEG-Umlage für diesen Umbau bezahlen. Ich bin dankbar denjenigen in den Forschungseinrichtungen, die sich um Klimawandel und tatsächliche Industriepolitik bemühen, und dankbar denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen, die Energieeffizienz erst möglich machen – anders als so eine Lächerlichmachung dieser Cancun-Prozesse durch die CDU- und FDP-Vertreter. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache zur Aktuellen Stunde schließe.
zum Haushaltsplans des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2010)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung erwartet heute vom Parlament die Zustimmung zu ihrer Haushaltsvorlage. Das ist normal. Nicht normal ist, dass die Landesregierung ihre eigene Vorlage offenbar für verfassungswidrig hält.
Am 6. September stand im „Handelsblatt“, die Ministerpräsidentin habe angekündigt – ich zitiere –, dass sie womöglich einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen müsse, weil die Belastungen durch die WestLB größer ausfielen als erwartet. Die Ministerpräsidentin hat die im „Handelsblatt“ behauptete Bereitschaft, einen verfassungswidrigen Haushalt vorzulegen, nie dementiert.
Das „Handelsblatt“ bezieht sich auf ein Interview am 3. September. Darin hat Frau Kraft Folgendes erklärt – ich zitiere –: Wir müssen die Vorsorge für die WestLB dringend und massiv aufstocken, auch wenn das dazu führt, dass der Haushalt die Verfassungsgrenze noch stärker überschreitet als bei der Vorgängerregierung. Aber da bin ich jetzt eindeutig für Klarheit im kaufmännischen Sinne.
Zur gleichen Zeit, am 4. September, berichtet die „Rheinische Post“ von einem Streit bei der Klausurtagung der Landesregierung. Gegen die WestLBRücklage, hieß es in der „Rheinischen Post“, soll NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans heftige Bedenken geäußert haben, weil er die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens bezweifelt. Das berichteten Personen aus dem Umfeld der Landesregierung. Kraft soll den Finanzminister in der Klausur aber zurechtgewiesen und sich durchgesetzt haben. – So weit die „Rheinische Post“.
Ich zitiere das alles, damit hier jedem im Haus klar ist: Bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes war von Beginn an die Einhaltung der Verfassung für die Landesregierung erklärtermaßen ein nachrangiger Gesichtspunkt.
Die mögliche Verfassungswidrigkeit des Haushaltes wurde von der Landesregierung bewusst und billigend in Kauf genommen. Wer sich gegen diese Relativierung der Verfassung wehrte, wurde von der Ministerpräsidentin zurechtgewiesen.
Zwischen der Landesregierung und allen Fraktionen dieses Hauses gibt es also heute eine denkwürdige Einigkeit. Alle sind übereinstimmend der Auffassung, dass der vorliegende Haushaltsentwurf, wenn er heute Gesetz wird, ein verfassungswidriges und damit nichtiges Gesetz sein dürfte. Diese Auffassung ist auch in den Anhörungen am 28. Oktober und 6. Dezember von den Sachverständigen bestätigt worden.
Alle Einwände der Opposition haben zu keiner substanziellen Änderung des Entwurfes geführt. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich bis heute nicht ernsthaft bemüht, die angebliche andauernde Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes plausibel zu machen.
Wie soll das auch gehen, wo alle, auch die Landesregierung, die beste Konjunktur seit der Wiedervereinigung betonen? Sie haben sich bis heute nicht ernsthaft bemüht, darzulegen, inwiefern die im Haushalt vorgesehenen Rücklagen zur Beseitigung der angeblichen Störungslage tauglich sein sollen. Kein Mensch versteht das.
Ich finde, es ist unerhört, wenn dem Gesetzgeber ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorgelegt wird, bei dessen Aufstellung der Gesichtspunkt der Verfassungsgemäßheit erklärtermaßen eine untergeordnete Rolle gespielt hat.
Frau Kraft, die Bemerkung, dass Ihnen Klarheit im kaufmännischen Sinne wichtiger ist als die Einhaltung der Verfassungsgrenze, wäre Ihnen besser im Hals stecken geblieben.