Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Was das Angebot von Herrn Bahr und Herrn Papke betrifft, doch mit der rot-grünen Landesregierung besser ins Gespräch zu kommen, mache ich zwei Vorschläge.

Erstens. Unterfüttern Sie das einmal in der Sache.

Zweitens. Sie stellen schon Vorbedingungen und sagen, wir sollten uns von der Linkspartei trennen. Das ist zwar relativ einfach, weil keine Trennung notwendig ist. Vielleicht stellen Sie aber auch einmal dar, wie Sie in dem Haushalt, den wir nach der Regierungsübernahme vorgefunden haben, 3 Milliarden € eingespart hätten, um ihn verfassungskonform hinzubekommen, und zwar ohne Haushaltstricks. Das ist das Entscheidende. Wir machen keine Haushaltstricks und packen das in den Haushalt, was notwendig ist und ausfinanziert werden muss.

Im Übrigen wäre ich an Ihrer Stelle bei der Kommentierung des heute diskutierten Gerichtsurteils gestern vorsichtiger gewesen; denn viele Ihrer Darstellungen entbehren jeder Grundlage. Die Tatsachen sind sowohl von der Ministerpräsidentin als auch vom Finanzminister und den Fraktionsvorsitzenden hier korrekt dargestellt worden. Das hätte ich mir gut überlegt. In der Hauptsache kann das sehr relevant werden.

(Beifall von Gunhild Böth [LINKE])

Eines ist mir hier ganz wichtig: Sie haben bei den Haushaltsberatungen nicht einen einzigen Antrag gestellt, um politisch irgendetwas zu verändern. In Bezug auf die WestLB-Mittel haben Sie sich sogar jeder Debatte verweigert. Sie waren nicht in der Lage, an dieser Stelle selbstgestaltende Politik zu machen. Das bringt mich zu dem Schluss, dass Sie nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, sondern auf einen sportlichen Erfolg setzen. Ich bin nicht sicher, ob dieser vermeintliche sportliche Erfolg am Ende tatsächlich ein Erfolg ist oder ob das dazu führt, dass das Verfassungsgericht noch einmal sehr genau prüfen wird, was hier vorgelegt worden ist und wie die Politikgestaltung in den nächsten Monaten aussieht. Da bin ich sehr gespannt.

Ich für meinen Teil bin jedenfalls fest davon überzeugt, dass das, was im Nachtragshaushalt steht, die Mindestausstattung in Bezug auf das ist, was Sie versprochen haben, und noch nicht einmal das

ist, was man generationengerecht hätte umsetzen können.

Herr Kollege Droste, dass Sie sich Gedanken über nachhaltige Politik machen, finde ich sehr gut. Sie können aber sicher sein: Wir sind diejenigen, die nachhaltige Haushaltspolitik erfunden haben,

(Lachen von der CDU)

und werden das in diesem Land auch fortsetzen und umsetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Sagel das Wort.

Frau Präsidentin! Damen und Herren! Der größte Trickser im Land Nordrhein-Westfalen – ich glaube, da sind sich sehr viele hier im Landtag und auch außerhalb des Landtags einig – war der ehemalige Rekordschulden-Minister Dr. Linssen.

(Bernd Krückel [CDU]: Maßlose Frechheit!)

130 Milliarden €! 22 Milliarden € mehr Schulden hat er hier angehäuft.

(Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Aber zur realen Situation: Es gibt heute sehr unterschiedliche Schlagzeilen. In einigen Schlagzeilen ist auch von einem schwarz-gelben Eigentor die Rede, das hier geschlossen worden ist. Damit ist nicht mein Lieblingsverein Borussia Dortmund gemeint; denn er steht unangefochten an der Spitze – im Gegensatz zu Ihnen.

Die Haushaltsituation in Nordrhein-Westfalen ist eine Ohrfeige für Schwarz-Gelb. Das ist die eigentliche Situation.

(Beifall von der LINKEN)

Sie haben doch diese katastrophale Finanzpolitik der letzten fünf Jahre zu verantworten. Sie haben doch diese Rekordschulden gemacht. Sie haben doch den Kommunen in den letzten Jahren Milliarden entzogen. Sie sind doch für das Finanzdesaster der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich.

Wenn jetzt hier ein erster Schritt gemacht worden ist, um das zu korrigieren, dann ist das ein sehr vernünftiger erster Schritt. Wir haben uns als Linke noch mehr gewünscht. Wir sind dafür eingetreten, auch den Hebesatz von 23 % im Gemeindefinanzierungsgesetz weiter zu erhöhen. Wir haben gesagt, dass noch etwas daraufgelegt werden muss. Deswegen haben wir auch den entsprechenden Antrag gestellt.

Sie haben keinen einzigen Antrag gestellt, um hier etwas zu tun. Sie haben auch keinen einzigen Antrag gestellt, um etwas für die Kindergartensituation zu tun. Da reden Sie zwar immer. Vor allem Ihre Ministerin in Berlin, Frau von der Leyen, erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Von Konnexität hat sie aber nie etwas gehört. Sie lässt uns hier in NordrheinWestfalen nämlich im Regen stehen. Das ist die Realität, und das gehört zur Wahrheit in NordrheinWestfalen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Manchmal täuscht der schnelle Blick – vor allem dann, wenn er von der CDU kommt. Herr Laumann, Sie haben hier von einem Urteil gesprochen. Da kann ich nur sagen: Was Sie heute hier vorgetragen haben, ist faktenfreier Unsinn.

Man muss sich das Schreiben der Verfassungsrichter natürlich sehr genau angucken. Wenn ich Verfassungsrichter wäre,

(Lachen von der CDU)

würde ich mich natürlich genauso verhalten; denn es gehört doch schon zur Gesichtswahrung dazu, zu sagen, dass erst einmal der weitere Vollzug des Haushalts gestoppt werden muss, damit es nicht dazu kommt, dass das Urteil mal wieder im Off gesprochen wird. Das kann nicht sein. Deshalb ist das eine ganz klare Geschichte.

Gestatten Sie mir noch zwei Sätze zu dem von CDU und FDP hier vorgelegten Entschließungsantrag. Der erste Punkt ist längst geklärt. Die Landesregierung hat das auch erklärt.

Zum Zweiten ist der Antrag, den Sie hier gestellt haben, so überflüssig wie ein Kropf; das ist doch logisch.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Meine Kollegin meinte gerade: Das ist so, als würden wir heute beschließen lassen, dass heute Mittwoch ist. – Solch einen Antrag haben Sie hier vorgelegt – völliger Unsinn. Ich weiß nicht, was das soll. Nehmen Sie den Antrag am besten zurück, weil Sie sich damit nur lächerlich machen. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans, das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wohl an der Zeit, noch einmal in Erinnerung zur rufen, was sich seit der Sitzung im Landtag, in der der

Nachtragshaushalt verabschiedet worden ist, ereignet hat.

Dieses Haus hat am 16. Dezember des vergangenen Jahres nicht mehr und nicht weniger als ein Gesetz beschlossen, das Haushaltsgesetz. Dieses Haushaltsgesetz unterscheidet sich von anderen Gesetzen in einem wesentlichen Punkt: Es ist zeitlich befristet für ein Haushaltsjahr.

Man kann dagegen klagen, wenn man den Inhalt nicht für richtig hält; das haben Sie auch getan. Der wesentliche Punkt ist offenbar die Erhöhung der von Ihnen eingeführten Risikoabschirmung Phoe

nix/WestLB. Herr Papke hat eben gesagt: Das, was an Zahlungsausgängen, an Garantieziehungen geschätzt wird, wird nicht von irgendwem, sondern von PIMCO geschätzt. – Ich erinnere mich, dass ich im Haushalts- und Finanzausschuss Kritik entgegenzunehmen hatte, weil PIMCO im September 2010 geschätzt hat, dass 250 Millionen an Garantien gezogen werden, die dann aber nicht gezogen wurden. Das war nicht das falsche Rechnen der Landesregierung; das war PIMCO.

Umgekehrt gibt es eine ganze Reihe von Zahlungen, die zu Zeitpunkten entstanden sind, zu denen PIMCO nicht mit Zahlungen gerechnet hat. Wir sind im Augenblick in einer solchen Phase. Im Moment liegt die Ziehung von Garantien deutlich über den von PIMCO prognostizierten Werten. Das ist noch keine riesige Größe von dreistelligen Millionenbeträgen, aber es weicht von den Schätzungen ab. Das zeigt, auch Spezialisten und Profis wie PIMCO können nur mit Modellen rechnen und sind abhängig davon, wie sich der Markt letztendlich entwickelt. Er hat sich jedenfalls anders entwickelt, als PIMCO das eingeschätzt hat.

Sie haben dagegen geklagt. Weil das Haushaltsgesetz auf ein Haushaltsjahr bezogen ist, hatten Sie die Sorge, dass eine Entscheidung in der Sache zu spät kommt. Deswegen gibt es die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu erwirken und zu beantragen. Auch das haben Sie getan. Das Problem war nur: Innerhalb der Laufzeit des Haushaltsgesetzes 2010 hat es dazu keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben.

Im Übrigen – auch darauf lege ich Wert – haben wir innerhalb des Haushaltsjahres 2010 dafür gesorgt, dass nicht etwa Auszahlungen am Tag nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes vorgenommen wurden, sondern wir haben in dem restlichen, in der Tat kurzen Zeitraum im Jahr 2010 zugewartet, um nicht einer Entscheidung oder irgendeinem Hinweis vorzugreifen. Aber, wie gesagt, dergleichen ist nicht ergangen.

Als die Laufzeit des Haushaltsgesetzes beendet war, haben Sie es für unbotmäßig erklärt, dass sich die Landesregierung nicht so verhalten hat, als hätte Ihre Klage Erfolg gehabt, und zwar nicht nur in Bezug auf die einstweilige Anordnung, sondern so

gar schon in der Hauptsache. Sie haben von der Landesregierung erwartet, dass der Entwurf, den sie mit guten Gründen eingebracht hat und für den es eine Mehrheit im Landtag gegeben hat, nicht umgesetzt wird, weil Sie es nicht wollten, obwohl es überhaupt keine rechtliche Grundlage gab, ihn nicht umzusetzen.

Natürlich sind das nur Kreditermächtigungen. Aber das war nun einmal der Entwurf der Landesregierung. Wir haben gesagt: Wir halten es für richtig, einen größeren Betrag für diese Risikoabschirmung einzusetzen, als er von meinem Vorgänger Linssen eingesetzt worden ist.

Es hat dann keine Entscheidung in der Sache gegeben, sondern einen Brief des Verfassungsgerichtspräsidenten. Darauf haben Sie schon hingewiesen. In diesem Brief vom 12. Januar stand: Nach Vorberatung der Sache regt der Verfassungsgerichtshof an, von einer ohnehin nicht unmittelbar beabsichtigten auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 gestützten Kreditaufnahme zur Deckung von Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzusehen.

Diesen Brief haben wir beantwortet, indem wir gesagt haben: Natürlich kommen wir Ihren Wünschen nach. Wir weisen allerdings darauf hin, dass innerhalb des mittlerweile beendeten Haushaltsjahres Buchungen vorgenommen worden sind und dass sich die völlige Problemlosigkeit der Buchungen vor allen Dingen auf die Rücklagen bezieht. Denn aus den Rücklagen gibt es nur Abflüsse und damit möglicherweise, falls die Liquidität nicht ausreicht, Kreditbedarf, wenn überhaupt ein Abfluss stattfindet, das Land also aus der Rücklage eine Zahlung vorzunehmen hat. Und das wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht der Fall sein. Insofern müssen wir uns darüber gar keine Gedanken machen.

Anders ist es bei den Sondervermögen, unter anderem bei dem damals von Ihrer Regierung per Gesetz eingeführten Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“. Die Mittel, die dafür zur Verfügung gestellt werden, werden innerhalb eines Haushaltsjahres wirklich übertragen. Dann stellt sich erst einmal die Frage: Muss man dafür Kreditermächtigungen in Anspruch nehmen?

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Ich kann Ihnen heute die Antwort geben: Nein. – Insofern ist es kein Problem, den Auflagen des Verfassungsgerichts nachzukommen. Nur, zum Zeitpunkt der Übertragung ist natürlich noch offen, wie der Haushaltsabschluss am Ende aussieht, den wir noch vornehmen müssen und den wir noch ein paar Monate oder wenigstens ein paar Wochen verschieben.