Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

(Zuruf von der CDU: Kinderbildung!)

Denn wir haben nichts anderes gemacht, als das zu ersetzen, was an der Stelle an Buchhaltungsdingen innerhalb des Haushalts bewusst unterlassen worden ist. Der Nachtrag ist und bleibt die Abrechnung mit Ihrer Politik.

Kollege Droste, Sie wissen, dass ich Sie auch fachlich als Jurist schätze. Aber die Art und Weise, wie Sie aus der Entscheidung zitieren, ist bezeichnend. Wenn der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen auf Seite 14 seiner Entscheidung ausführt, dass der Normenkontrollantrag, also

die Hauptsache, nicht offensichtlich unbegründet ist, bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, als dass auch Sie bitte die Demut aufzubringen und abzuwarten haben, wie in der Hauptsache entschieden wird.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Gunhild Böth [LINKE])

Sie sollten keine voreiligen Rückschlüsse ziehen, denn dass der Normenkontrollantrag offensichtlich nicht unbegründet ist, sagt noch nichts über die Tendenz aus, wie in der Hauptsache entschieden wird. Das war nur die Voraussetzung dafür, dass das Gericht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes in eine Güter- und Interessenabwägung eingetreten ist. Deren Ergebnis, meine Damen und Herren, diskutieren wir jetzt.

Und dann – das kann ich nur sagen – ist auch die Wahrnehmung, dass Sie in vollem Umfang obsiegt hätten, in Anbetracht Ihres Antrages und des Tenors des Beschlusses 22 offensichtlich falsch.

(Dr. Wilhelm Droste [CDU]: Das sagt keiner! Wer sagt das denn?)

Herr Kollege Dr. Droste, Sie sagen das nicht nur, Sie atmen das im Augenblick aus jeder Pore. Und wenn man hier von Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof spricht, würde ich an Ihrer Stelle genau damit etwas vorsichtiger sein.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich denke, wir haben drei Dinge zu tun: Erstens haben wir natürlich alle gemeinsam den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Sowohl der Finanzminister als auch die Ministerpräsidentin haben dies selbstverständlich noch einmal für die Landesregierung deutlich unterstrichen. Da bedarf es auch keiner schlauen, in Papier gegossenen Erinnerungspositionen.

Zweitens sind wir dazu verpflichtet – und zwar auch wirklich inhaltlich verpflichtet –, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Insoweit verbieten sich alle Rückschlüsse auf noch nicht eingebrachte Haushalte und noch nicht durchgeführte Haushaltsplanberatungen.

Drittens mahne ich dazu – unabhängig davon, wie die Sache juristisch weiter behandelt wird –, an dieser Stelle bitte in eine differenzierte Betrachtung aller Umstände, aller Schriftsätze und aller Entscheidungen des Gerichtes einzutreten. Man kann die Dinge gut so drehen und wenden, wie man sie gerade brauchen kann. Natürlich hat man in so einer Situation hier auch unterschiedliche Rollen zu spielen. Nur hätte ich angesichts der Misserfolgsgeschichte der abgewählten Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof an der Stelle ein bisschen mehr Selbsterkenntnis und viel größere Demut von Ihnen erwartet. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Dr. Papke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Papke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch einmal kurz um das Wort gebeten, um einige ganz wenige Bemerkungen in Reaktion auf das zu machen, was die Ministerpräsidentin hier erläutert hat.

Der erste von drei Punkten: Es gibt eben keine Verpflichtung – das hat der VGH dargestellt –, den Haushalt komplett einschließlich der Kreditermächtigungen umzusetzen. Wie der Name „Kreditermächtigung“ schon sagt, kann man, muss man aber nicht Gebrauch davon machen. Der Finanzminister nickt. Das nur noch einmal zur Klarstellung.

Das heißt, Herr Finanzminister, Sie hätten eben die einfache Möglichkeit gehabt, positiv auf die Bitte des Verfassungsgerichtes zu reagieren – es war ja eine Bitte, die sehr höflich und nett formuliert wurde –, indem Sie erklärt hätten: Jawohl, es ist für uns kein Problem, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht auf diese Kreditermächtigungen zuzugreifen. – Es wäre ja auch kein Problem für Sie gewesen. Dann hätten Sie die einstweilige Anordnung nicht bekommen.

Die zweite Bemerkung. Die Ministerpräsidentin hat gesagt, in diesem Nachtragshaushalt sei noch kein Stück rot-grüner Politik enthalten. – Das ist in der Sache natürlich falsch, und zwar deshalb, weil die Strategie der Landesregierung war, uns als alter Regierung über den Nachtragshaushalt zusätzliche Milliardenschulden in die Schuhe zu schieben

(Zuruf von der SPD: Quatsch!)

und damit Rücklagen zu bilden, aus denen sie sich in den nächsten Jahren bedienen kann.

(Beifall von der FDP – Hans-Willi Körfges [SPD]: Sie schließen von Ihrem eigenen Verhalten in der Vergangenheit auf uns!)

Doch, Herr Kollege Körfges, das ist schon so.

Es wird gesagt, dies seien die Schulden der alten Regierung, aus denen man sich dann, um in den folgenden Haushaltsjahren Geschenke zu verteilen und Ausgaben tätigen zu können, bedient.

(Heike Gebhard [SPD]: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!)

Das ist nicht akzeptabel, aber darüber muss das Gericht entscheiden.

Meine letzte Bemerkung, weil die Ministerpräsidentin auch noch einmal auf die WestLB eingegangen ist. Natürlich haben auch wir in unserer Regierungsverantwortung angesichts der Schwierigkeiten der WestLB in der Finanzmarktkrise diese Rücklage gebildet bzw. bilden müssen. Wir haben nur – da hat der Finanzminister die Zahlen ja freundlicherweise auch immer geliefert – darauf hingewiesen, dass von den 1,15 Milliarden €, die bis Ende des Jahres 2010 noch unter Verantwortung von Helmut Linssen an Rücklagen gebildet worden sind – das ist jedenfalls unser Stand, Herr Finanzminister – 107 Millionen € abgeflossen sind. Und nach einer Prognose von PIMCO – das ist nicht irgendwer, meine Damen und Herren, sondern die verwalten die Phoenix-Papiere – könnten 2011 weitere Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 307 Millionen € auf das Land zukommen.

Das heißt – und das ist doch der entscheidende Punkt –, es gibt überhaupt keinen Grund, im Nachtragshaushalt 2010 den Risikoschirm für die WestLB um 1,3 Milliarden € aufzustocken. Das ist ganz präzise auch Gegenstand der Erörterungen vor dem Verfassungsgericht. Wir sind sehr optimistisch, Herr Finanzminister, dass wir angesichts dieser Faktenlage gute Argumente haben, um deutlich zu machen, dass die angebliche Risikovorsorge für die WestLB nichts anderes ist als eine Kasse, die Sie sich zulegen wollten,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

um sich daraus in künftigen Jahren bedienen zu können. – Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, für die Geduld und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Papke. – Jetzt ist es gerade einem Versehen von mir – oder wie auch immer das zeitlich gelaufen ist – zuzuschreiben, dass ich die Wortmeldung des Kollegen Mostofizadeh für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht schon vor der Wortmeldung von Herrn Dr. Papke erkannt und aufgerufen habe.

(Minister Ralf Jäger: Das Beste kommt zum Schluss!)

Sehr geehrter Herr Minister Jäger, eine solche Kommentierung würde mir mit Blick auf die noch auf der Rednerliste stehenden Wortmeldungen nicht zustehen.

Jetzt hat jedenfalls mit Ihrem Einverständnis der Abgeordnete Mostofizadeh für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern sah man ja die Abgeordneten von FDP und CDU freudestrahlend durch die Gänge laufen.

(Zuruf von der CDU)

Heute, nach einer etwas lauteren Debatte, wird es ja ein Stück sachlicher. Herr Papke hat jetzt ein paar Punkte im Detail vorgetragen. Aber ein paar Dinge müssen wir schon noch einmal klarstellen, damit sich die Fronten hier nicht verschieben.

Der Kollege Priggen und auch Herr Römer haben ja darauf hingewiesen, was im Nachtragshaushalt drinsteht, und das darf nicht in Vergessenheit geraten. Deswegen trage ich es einfach noch einmal vor, weil immer das Gegenteil erzählt wird.

6,6 Milliarden € waren Neuverschuldung, die CDU und FDP angelegt hatten. Da beißt die Maus keinen Faden ab, da kann man ins Gesetz gucken.

(Zuruf von der CDU: Das bestreitet auch kei- ner!)

1,3 Milliarden € sind zur Absicherung der Risiken, die bei der WestLB entstanden sind, eingestellt worden. Niemand hier im Saal wird doch behaupten können, dass diese 1,3 Milliarden € nicht für die Absicherung des Landeshaushalts gebraucht werden. Ich will gar nicht spekulieren, wie viel – vielleicht schon sehr bald – gebraucht werden wird, um die Risiken zu bewältigen, wenn in den nächsten Monaten über den möglichen Verkauf oder Teilverkauf der WestLB entschieden wird. Das wird doch niemand von Ihnen bestreiten können.

375 Millionen € für die Einheitslasten: Dort haben Sie verfassungswidrig die Kommunen über den Tisch gezogen.

300 Millionen € für das GFG: Finanzminister Linssen hat, nachdem er jahrelang das Gegenteil erzählt hatte, vier Wochen vor der Wahl versprochen, die Kommunen in dreistelliger Millionenhöhe zu entlasten.

150 Millionen € für den U3-Ausbau.

236 Millionen € ebenfalls für ein Verfassungsgerichtsurteil: In diesem Urteil wurde der Landesregierung von CDU und FDP bescheinigt, dass sie die Wohngeldmittel nicht richtig verteilt hat.

Das ist der Nachtragshaushalt. Trotzdem erzählen Sie uns – es wird ja auch versucht, das zu verquicken –, in diesem Haushalt gehe es um rote und grüne Projekte. Herr Kollege Papke spricht in einer Erklärung sogar von einer „Verschuldungsorgie“. Das ist dreist und hat mit dem Nachtragshaushalt in der Sache überhaupt nichts zu tun.

Ich will Ihnen zugestehen, dass Finanzminister Linssen sich an einem Punkt vielleicht von Finanzminister Walter-Borjans unterscheidet. Finanzminister Walter-Borjans hat dem Landesverfassungsgericht in aller Offenheit mitgeteilt, wie der Vollzug des Haushalts zum jetzigen Zeitpunkt aussieht. Finanzminister Linssen hätte dem Verfassungsgericht wahrscheinlich mitgeteilt: „Sehr wohl; wir machen das so, wie ihr entschieden habt“, und den Be

schluss oder das Begehren des Gerichts am Ende ins Leere laufen lassen.

Das Gleiche bildet sich auch beim Nachtragshaushalt ab. Sie haben vor der Wahl gesagt, Sie kämen mit 6,6 Milliarden € hin, und nach der Wahl zugestanden, dass die Mittel nicht ausreichen. Jetzt werfen Sie uns das vor. Das ist eine derartige Verdrehung der Tatsachen, dass es fast schon oben herauskommt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)