Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Denn eins ist doch klar: Die Erhöhung der Wassersteuer pro Kubikmeter um etwa 40 % führt automatisch auch zu Wasserpreiserhöhungen für die Bürger. Dazu kommt, dass Sie, meine Damen und Her

ren von der Landesregierung, bei Kühlwasserentnahmen sogar 67 % aufschlagen und somit dafür sorgen werden, dass auch die Stromerzeugung teurer wird. Das kann nicht Ihrem Anspruch auf soziale Gerechtigkeit entsprechen.

Sie werden das vermutlich gleich bestreiten und die geplante Erhöhung mit notwendigen Ausgaben rechtfertigen. Das kann man Ihnen aber nicht durchgehen lassen. Ich werde Ihnen das auch erläutern: Obwohl wir bereits seit zwei Jahren das Wasserentnahmeentgelt abschmelzen, lag der Erlös immer noch über den jährlich geschätzten Kosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von rund 50 Millionen €. Ihre Erlöse dürften sich auf mehr als das Doppelte dieser Summe belaufen. Und wenn sich die Kosten für die Umsetzung dieser Richtlinie verdoppelt haben sollten, dann erklären Sie dem Parlament, warum das so ist und warum genau an dieser Stelle der entsprechende Kapitalbedarf besteht.

Das Wasserentnahmeentgelt wurde in der letzten Legislatur auch gerade deshalb abgeschafft, weil es um die Frage der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen geht. Hessen verlangt seit 2003 kein Entgelt mehr für Wasserentnahme, Rheinland-Pfalz mit SPD-Regierung unter Kurt Beck hat noch nie eine Wassersteuer erhoben. Gerade dort sitzen die wichtigsten Wettbewerber der nordrhein-westfälischen chemischen Unternehmen. Das Wasserentnahmeentgelt ist also eine Steuer, die zu einer Wettbewerbsverzerrung par excellence führt und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schwächt.

Jetzt könnte man vielleicht noch sagen: Eine Erhöhung der Wassersteuer hat einen Lenkungseffekt, weil man dadurch vielleicht – ökologisch sinnvoll – Wasser spart. Fakt ist: Wir haben in NordrheinWestfalen weder qualitativ noch quantitativ Probleme mit der Wasserversorgung. Ein noch niedriger Verbrauch würde sogar negative Konsequenzen haben, da bereits heute – so sagen es jedenfalls viele Stadtwerke – die Abwasserrohre mit frischem Trinkwasser durchgespült werden müssen, um Verstopfungen und Ablagerungen durch zu niedrigen Durchfluss zu vermeiden. Insofern ist der niedrige Wasserverbrauch in diesem Fall volkswirtschaftlich sogar von Nachteil. Und mit Wassersparen begründen Sie ja auch nicht das Gesetz.

Das zeigt: Im Vordergrund geht es um das Abzocken von Bürgern und Unternehmen, insbesondere vom Mittelstand.

(Beifall von der FDP)

Dann gibt es noch die Papierindustrie, die ganz besonders betroffen ist, aber auch insgesamt die Lebensmittelindustrie und viele andere Industriebereiche mehr.

Ganz besonders bemerkenswert ist in dem Zusammenhang auch die Tatsache, wie dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird: Bisher war es bei

Einbringung solcher Gesetze nämlich üblich, Verbändeanhörungen durchzuführen. Uns berichten betroffene Verbände, dass niemand auch nur einmal mit ihnen gesprochen habe, geschweige denn, dass Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei. Es ist schon bemerkenswert, dass die Koalition der Einladung hier den von ihr selbst propagierten Stil offenbar ändert.

Da muss man sich schon fragen: „Betroffene zu Beteiligten machen“ – ist das eigentlich nur eine Worthülse oder gelebte Praxis dieser Landesregierung?

(Ralf Witzel [FDP]: Eine Worthülse ist das!)

Ich finde, an dieser Stelle müssen Sie noch einmal nachbessern, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Ich kann Ihnen daher nur vorschlagen, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Dann vergessen wir auch ganz großzügig, dass Sie wieder einmal versucht haben, bestimmte Interessen durch Mehrbelastung der Verbraucher zu finanzieren. Vielleicht kann sich Wirtschaftsminister Voigtsberger dabei zum Retter des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen aufschwingen. Ich glaube, die Wirtschaft und die Bürger würden es ihm danken. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Golland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes Drucksache 15/977 dokumentiert diese Koalition einmal mehr ihr Politikverständnis. Dem Wähler wird zuerst das Blaue vom Himmel versprochen; die Rechnung dafür kommt später.

Sie haben leider noch nicht einmal die Courage, den Gesetzentwurf hier und heute in diesem Hohen Hause einzubringen und zu diskutieren. Sie sind eine Koalition, die nicht zu ihren eigenen Entwürfen steht. Weil Sie Angst haben, dass dieses Vorhaben hier diskutiert wird, lassen Sie es lieber im allgemeinen Haushalt untergehen.

(Beifall von der CDU)

Stattdessen diskutieren wir heute einen Antrag der FDP, der die richtige Richtung vorgibt. Ich sage Ihnen direkt vorweg, dass auch wir, die CDU

Fraktion, keine neuen Belastungen für Verbraucher und Wirtschaft wollen.

Genau darum handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf nämlich. Mal wieder soll es neue Belastungen für die Menschen in unserem Land geben, und zwar sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Es ist wie immer bei Grün-Rot: Ideologie bestimmt das Denken und Handeln. Sie wollen nicht nur die bestehende gute Regelung, die CDU und FDP durchgesetzt haben, aufheben, sondern sogar noch einen draufsetzen.

In der letzten Wahlperiode haben wir einen gangbaren Weg aufgezeigt, wie wir die Interessen des Finanzhaushalts und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in Ausgleich bringen können. Wir haben den Weg gewählt, die Reduzierung der Entgeltsätze über einen längeren Zeitraum vorzunehmen, nämlich um jährlich 10 % bis zum kompletten Auslaufen im Jahre 2018. Damit wollten wir die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken und die Menschen finanziell entlasten.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, mit welcher Begründung das Wasserentnahmegesetz im Jahre 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurde immer ökologischer Nutzen angeführt.

Fakt ist aber, dass die Einnahmen aus dieser Steuer keiner Zweckbindung unterliegen – zumindest kann man das nicht real nachprüfen – und dem allgemeinen Haushalt zufließen. Es handelt sich also eindeutig um eine weitere Sondersteuer, die als Abgabe getarnt und umweltmoralisch schön begründet eingeführt worden ist.

Jetzt nimmt die grün-rote Minderheitsregierung unsere Entlastung nicht nur zurück; die Entgeltsätze werden sogar noch erhöht. Pro Kubikmeter Wasser im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung sollen künftig nicht 3,6 Cent, sondern 5 Cent zugezahlt werden. Wasserentnahmen für wirtschaftliche Zwecke werden sogar noch stärker belastet. Mit Aufschlägen von mehr als 60 % im Vergleich zu den für Anfang 2011 ursprünglich vorgesehenen Sätzen stehen drastische Erhöhungen ins Haus. Jeder Bürger und jedes Unternehmen wird also zusätzlich belastet.

Weite Branchen der Wirtschaft sind betroffen. Bezahlen müssen vor allem die Grund- und Baustoffindustrie – die Folge: die Materialien aus diesem Bereich werden teurer; alle müssen das bezahlen –, die Energiewirtschaft – die Folge: die Energiepreise werden weiter in die Höhe getrieben; der Endkunde muss es bezahlen – und die Lebensmittelindustrie sowie die Getränkewirtschaft – die Folge: die höheren Erzeugungskosten werden an die Verbraucher weitergegeben. Zum Beispiel haben die Bierbrauereien in Nordrhein-Westfalen schon Preiserhöhungen infolge des Gesetzentwurfs angekündigt. Davon werden wir dann wohl alle betroffen sein.

Diese Landesregierung, die sich in der Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik bisher nach Kräften blamiert hat, unternimmt mit ihrem Gesetzentwurf einen weiteren Anschlag auf den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Wenn Sie endlich einmal den Weg der Haushaltskonsolidierung beschreiten würden, könnten Sie auch entsprechende Mittel sparen. Dazu muss man Schwerpunkte setzen. Man kann nicht alles gleichzeitig finanzieren. Das tut weh; denn man muss auch verzichten und den Menschen draußen im Lande sagen, was geht und was nicht geht.

Sie hingegen gehen den leichten Weg der Abgabenerhöhung. Bürger und Wirtschaft interessieren Sie in dem Fall nicht. Deutschland ist das Land mit den meisten Steuerbestimmungen und Abgabenarten auf der Welt. Wir erfinden ständig neuartige Dinge wie Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Wassercent und was auch immer. Das macht unser Land aber nicht lebenswerter, Herr Minister, und unsere Gesellschaft auch nicht besser.

Es wird Zeit, umzudenken. Wir dürfen nur noch das ausgeben, was wir einnehmen. Alles andere ist eine schwere Hypothek für die Zukunft.

Meine Damen und Herren, Politik ist gut beraten, in schwieriger Finanzlage nicht sofort zu versuchen, die Einnahmen zu erhöhen, sondern endlich einmal die Ausgaben zu begrenzen. Das gilt für alle in der Politik Tätigen. Wenn wir den Menschen das ehrlich erklären, verstehen sie das auch.

Als noch schlimmer als die Erhebung der Steuer oder Abgabe selbst empfinde ich zuweilen Ihre politisch korrekte Begründung. In Nordrhein-Westfalen gibt es kein Wasserproblem. Wir haben sehr gutes Trink- und Brauchwasser in ausreichender Menge. Die vermeintliche Lenkungsfunktion wird gerne herbeigeredet, ist aber nicht real, geschweige denn notwendig.

Liebe Landesregierung, versuchen Sie doch einmal, einen verfassungskonformen Haushalt mit soliden Finanzen aufzustellen! Wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Bei dem Wasserentnahmeentgeltgesetz dürfen Sie jedoch mit entschiedenem Widerstand der CDU rechnen. Daher stimmen wir dem heutigen Antrag der FDP gerne zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Gottschlich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um der Legendenbildung vorzubeugen, möchte ich zunächst einmal festhal

ten, dass die von Ihnen behauptete Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts nie stattgefunden hat. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt lief 2009 aus. Verlängert wurde das Wasserentnahmeentgelt durch Ihre Initiative und Ihre Stimme. Wir haben bei der Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes im Jahre 2009 schon deutlich gemacht, dass die Beibehaltung des Gesetzes für uns zwingend erforderlich ist. Ich will das auch kurz begründen und auf Ihren Antrag eingehen.

Selbstverständlich steht in unserem Bundesland dank der Spitzentechnologie in der Wasseraufbereitung eine hervorragende Wasserqualität zur Verfügung. Gleichwohl verpflichtet uns die EU bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu besonderen Anstrengungen. Diese liegen nicht in der Wasseraufbereitung, sondern in Maßnahmen, mit denen wieder der natürliche Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Der natürliche Zustand der Gewässer ist ein Beitrag zu Hochwasserschutz und biologischer Vielfalt.

In Ihrer Regierungszeit haben Sie diese schönen Ziele wie folgt beschrieben:

„Lebendige Gewässer sind gut für die Natur und wichtig für die Regionen.“

Der von Ihnen entwickelte Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm aus dem Jahr 2009 zeigen das ganz deutlich.

Ich habe seinerzeit bei der Einbringung schon darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der geplanten Projekte nicht sichergestellt ist. Ein Blick in den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm lohnt sich da einmal. Ich darf Ihnen zwei Sätze aus dem Bewirtschaftungsplan vorlesen:

„Aufgrund der Wirtschaftskrise, der beschlossenen Schuldenbremse und des geplanten Abbaus des Wasserentnahmeentgelts werden die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes auch in den nächsten Jahren nicht besser werden. Somit sind erhebliche Anstrengungen zur Bereitstellung der entsprechenden Landesmittel für eine fristgerechte Umsetzung des Programms erforderlich.“

So weit das Zitat aus dem Bewirtschaftungsplan.

Interessanterweise haben Sie im Maßnahmenprogramm – das ist der zweite Teil in diesem dicken Ordner – die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts wiederum festgeschrieben. Sie finden das im Anhang des Maßnahmenprogramms unter der Nummer MP-8.