Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Interessanterweise haben Sie im Maßnahmenprogramm – das ist der zweite Teil in diesem dicken Ordner – die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts wiederum festgeschrieben. Sie finden das im Anhang des Maßnahmenprogramms unter der Nummer MP-8.

Insofern ist die Aussage in dem vorliegenden Antrag, die Finanzierung der Projekte, resultierend aus der Wasserrahmenrichtlinie, sei bis zum Jahr 2027 sichergestellt, schlicht und ergreifend falsch. Es ist noch nicht einmal sichergestellt, ob eine Fristverlängerung, die Umsetzung zeitlich bis zum Jahr 2015 zu strecken, überhaupt von der EU

Kommission genehmigt wird. Auch darauf habe ich hingewiesen. Das Festhalten am Wasserentnahmeentgelt ist also nichts anderes als die Reparatur Ihrer Versäumnisse.

Gewässer- und Grundwasserschutz hat für uns hohe Priorität. Die SPD hat das im Positionspapier „Masterplan Wasser NRW“ zum Ausdruck gebracht. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zur konsequenten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Dazu gehört aber auch eine seriöse Finanzierung. Die Beibehaltung und gleichzeitige Anhebung des Wasserentnahmeentgelts ergibt sich aus dem benötigten Finanzvolumen und ist deshalb unverzichtbar.

Der Ort, um über die Zukunft des Wasserentnahmeentgelts zu sprechen, ist die Beratung des Gesetzentwurfs. Dabei nehmen wir die Anregungen der einzelnen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verbände gerne und offen entgegen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDPFraktion, ist nichts anderes als der untaugliche Versuch, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken.

Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Inhaltlich werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gottschlich. – Für die grüne Fraktion spricht als nächster Redner Herr Markert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir wieder einmal einen Antrag der FDP, mit dem Sie sich, meine Damen und Herren von der FDP, gegen die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe wenden.

Ziel des Wasserentnahmeentgelts ist die Finanzierung der Wasserrahmenrichtlinie; das bestehende Gesetz nennt diese Zweckbindung ausdrücklich in § 9. Rund 100 Millionen € werden pro Jahr zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie benötigt. Ich frage Sie, wenn Sie keine Wassersteuer oder eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts haben wollen, was noch über das hinausgeht, was Sie selber als frühere Landesregierung gemacht haben: Wo sollen die 100 Millionen € jährlich herkommen?

Wir haben heute Morgen hier im Landtag eine spannende Debatte zur Haushaltspolitik geführt. Da finde ich es schon ein bisschen unseriös, immer dann, wenn es um Abgaben, um die Einnahmenseite, und zwar auch noch mit einer Zweckbindung, geht, zu sagen: „Das wollen wir nicht“, ohne allerdings einen Vorschlag einzubringen, wie man die Aufgabe stattdessen finanzieren will. Dann nämlich

müssen die Mittel in den Gesamthaushalt eingerechnet werden, und den beklagen Sie dann. Da passen A und B nicht zusammen; das ist einfach unseriös. Da sollte man von einer zumindest früher wirtschaftsorientierten Partei wie der FDP ein bisschen mehr buchhalterische Seriosität erwarten können.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Sie erwecken den Eindruck, nur Sie würden mit Wirtschaftsvertretern reden. Das tun Grüne zuweilen auch – übrigens mit wachsendem Interesse aufseiten der Wirtschaft.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Uih!)

Ich hatte vor wenigen Tagen ein Gespräch mit einem der Geschäftsführer der IHK NRW zum Wasserentnahmeentgelt. Dem habe ich gesagt: Wir können darüber reden, ob wir ein anderes Instrument wählen, aber über eines können wir nicht reden: über die Zielsetzung, und habe hinzugefügt: Nennt doch mal ein anderes Instrument, wie wir als Land diese Hausaufgabe, die wir auf der Grundlage einer Vorgabe der Europäischen Union machen müssen, finanzieren sollen! – Der Geschäftsführer hat zugegeben, es fiele ihm nicht viel anderes ein. Wir sollten mal prüfen, ob man die Vorgabe nicht ein bisschen günstiger umsetzen könnte. – Das tut die Landesregierung, die immer um Effizienz bemüht ist.

Aber hier zu fordern „Weg damit!“, ohne ein anderes Instrument zu nennen, das werden wir Ihnen auch im Ausschuss, wo der Antrag beraten wird, nicht durchgehen lassen.

Nein, ich glaube, Sie wollen sich einmal mehr als Lobbypartei, als Steuersenkungspartei – das ist der einzige Punkt, mit dem Sie immer antreten – profilieren, schütten allerdings dabei das Kind mit dem Bade aus.

Auch wenn Sie eben beklagt haben, das seien gewaltige prozentuale Anstiege, ist das eine sehr moderate Anpassung, die sich ungefähr an den Centwerten orientiert, wie sie beispielsweise schon heute im noch schwarz-gelb regierten Baden

Württemberg zugrunde gelegt werden. Da geht es wohl auch um rund 5,1 Cent. Auch das nach meiner Erinnerung schwarz-gelb regierte Schleswig

Holstein hat diesen Wert von 5 Cent schon längere Zeit. Vielleicht reden Sie einmal mit Ihren dortigen Kollegen, ob sie das auch abschaffen wollen. Die haben sich wahrscheinlich etwas Ähnliches dabei gedacht wie die hiesige Landesregierung.

Hier geht es jetzt darum, den Ressourcenverbrauch finanziell zu erfassen. Man muss sich auch überlegen, dass Trinkwasser heute sehr teuer aus Uferfiltrat aufbereitet werden muss, während andererseits bestes Trinkwasser, nämlich Grundwasser, nach Ihren Vorstellungen kostenlos industriell genutzt werden soll. Das ist in der Tat gegenüber den Ge

bührenzahlerinnen und Gebührenzahlern unfair, wenn sie schlechteres Wasser bekommen, das sie auch noch teuer bezahlen müssen. Auch darüber sollte man einmal nachdenken.

Meine Anregung und meine Bitte, werte Kollegen von der FDP und auch von der CDU: Hören Sie auf, Lobbypolitik zu machen, stellen Sie sich den Herausforderungen der Zukunft! Und meine Empfehlung an die FDP – ich habe das an anderer Stelle schon mal gesagt –: Orientieren Sie sich doch an dem, was zumindest in den 70er-Jahren Ihre inhaltliche Grundlage war!

Zum Abschluss meiner Rede zitiere ich mal wieder die Freiburger Thesen. Zur Umweltpolitik heißt es in These 4:

„Die Kosten der Umweltbelastung werden

grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip aufgebracht. … Die Kosten des Umweltschutzes sind Kosten der Produktion. Jede nach dem jeweiligen Stand der Technik noch nicht vermeidbare Belastung muss abgabepflichtig werden.“

(Beifall von den GRÜNEN)

So weit die FDP in den 70er-Jahren. – Orientieren Sie sich an den Freiburger Thesen! Dann wird das Ampelstalking irgendwann auch mal substanzvoll. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN – Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Kollege Sagel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Populisten der FDP sind mal wieder am Werk. Steuern senken, finanzielle Forderungen rauf – so könnte man es auch bezeichnen, was Sie hier im Landtag veranstalten.

(Zuruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Hören Sie doch erst mal zu, Frau Kollegin. Ich habe doch eigentlich noch gar nichts gesagt. – Manchmal hilft ein langes Gedächtnis. Das haben Sie nicht; Sie neigen zur Vergesslichkeit. Alzheimer light scheint bei Ihnen ziemlich verbreitet zu sein.

Ich kann Ihnen nur vorhalten – und erinnere mich noch ziemlich genau daran, wie es im Landtag gelaufen ist; ich habe das Vergnügen mit Ihnen schon ein bisschen länger –: Als ich noch bei den Grünen war, haben wir das Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Dann sind Sie 2004/2005 durch den Wahlkampf getingelt und haben verkündet: Das ist eine Belastung, die wir sofort abschaffen müssen! – Wie sah die Realität aus, als Sie im Landtag die Regierung übernommen haben? – Sie haben es nicht abgeschafft, sondern schön weitergeführt.

Jetzt sitzen Sie wieder in der Opposition, und was kommt? – Ein Antrag, dass dies sofort realisiert werden muss. – Das ist die typische Populismuspolitik à la FDP.

Vielleicht sollten Sie sich auch noch etwas intensiver mit der Thematik beschäftigen. Zum einen ist es keine Steuer, sondern eine Gebühr.

(Gregor Golland [CDU]: Das macht es auch nicht besser!)

Zum anderen haben die erhobenen Gebühren auch vernünftige Wirkungen. In einigen Bereichen ist das noch ein bisschen unklar, da muss man noch einmal nachfassen, was genau im Einzelnen passiert. Aber Fakt ist: Damit werden Wasserbewirtschaftungspläne und vieles andere mehr finanziert.

Für uns als Linke ist ganz klar: Wasser, ganz besonders Trinkwasser, ist eines der wichtigsten Güter des Lebens. Es ist ein Rohstoff und ein Lebensmittel, also eine lebenswichtige Ressource und keine Handelsware. Unser Ziel ist es, den Wasserschutz in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Wasserversorgung in den Städten als gemeinsame Daseinsvorsorge zu schützen und in öffentlicher Hand unter demokratischer Kontrolle zu behalten.

Da sehen Ihre Vorstellungen ganz anders aus. „Privat vor Staat“ ist immer noch Ihr Schlachtruf. Am liebsten würden Sie alles privatisieren, auch die Wasserversorgung. Die Prinzipien der FDP sind hier, wie gesagt, sehr klar.

Auch in der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird Wasser nicht als übliche Handelsware, sondern als ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, beschrieben. Mit anderen Worten: Das ist unsere Handlungsmaxime.

Unsere Partei sagt aber auch ganz deutlich: Man muss sich sehr genau angucken, was im Einzelnen passiert, wie das Wasserentnahmeentgelt erhoben, wer damit belastet wird; denn natürlich ist es eine finanzielle Belastung. Man muss sich auch sehr genau anschauen, welche Großabnehmer davon betroffen sind. – Da wollen Sie auch ran, das wollen Sie sich genauer ansehen und haben schon Forderungen.

Bei den Großabnehmern geht es zum Beispiel um den Braunkohlenbergbau, der in jedem Jahr Hunderte von Millionen Kubikmeter Wasser abpumpt, in der Regel bestes Wasser. Auch mit diesem Thema wollen wir Linke uns und muss man sich noch einmal intensiver beschäftigen.

Für uns geht es darum, den Wasserschutz noch weiter voranzutreiben, für besseren Wasserschutz zu sorgen und diejenigen, die tatsächlich, wie auch immer, Wasser verbrauchen oder verschwenden, dafür verantwortlich zu machen, und zwar durch eine ökologische Steuerungswirkung. Daher sind wir durchaus dafür, die – aus unserer Sicht – öffentliche

Daseinsvorsorge weiter voranzutreiben. Mit SPD und Grünen gehen wir zumindest in die richtige Richtung. Ich bin gespannt, wie die Debatte weitergeht. Wir haben, wie gesagt, sehr konkrete Vorstellungen.

Ich hoffe auf eine spannende Aussprache im Ausschuss. Wir werden ja die Gelegenheit haben – der Antrag wird überwiesen –, weiter darüber zu diskutieren und uns noch ein paar Gedanken dazu zu machen.

Eins steht jedenfalls fest: Der Antrag der FDP geht in die völlig falsche Richtung. Er ist in keiner Weise hilfreich und entspricht genau dem, was Sie immer machen, nämlich Populismus pur.

(Gregor Golland [CDU]: Das machen Sie nie!)

Mit Populismus pur kommen Sie hier nicht weiter. Das ist die Realität.

(Gregor Golland [CDU]: Ja, klar!)