Ich glaube, uns allen ist klar: Wir setzen stark auf das Ehrenamt. Einer ehrenamtlichen Tätigkeit von diesem Ausmaß in der Schule – es ist noch nicht einmal ein Ehrenamt, es ist gesetzlich verpflichtend – gehört unser Respekt, und wir fordern, dass diese Tätigkeit zu einer Entlastung von einer Stunde pro Woche führt.
Ich möchte eigentlich, dass Sie diesem Antrag zustimmen. Wenn Sie es nicht tun, sollten Sie das gegenüber den Kolleginnen vertreten, die diese Aufgabe übernehmen. Ich glaube – nicht nur die GEW signalisiert dies –, dass es viele Kolleginnen gibt, die dann sagen: Dann macht euren Dreck alleine. – Ich danke Ihnen.
Astrid Birkhahn (CDU) : Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren und Damen! Frau Beuermann, Sie haben mit ganz viel Engagement und Empathie deutlich gemacht, dass Sie vom Fach sind und wissen, wovon Sie sprechen.
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht: Das ist die gewohnte Machart, so, wie man es von manchem Antrag der Linken kennt. Man nehme ein an sich wichtiges, richtiges und gutes Thema, analysiere die Fakten nicht zu gründlich und bereite das Ganze mit einer wohlfeilen Forderung populistisch auf. Das ist sicherlich gut für Ihren Tätigkeitsnachweis, bringt uns aber bei der Lösungssuche nicht weiter.
Noch einmal zur Thematik. Laut dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2008 haben über 95 % der Dienststellen in Nordrhein-Westfalen eine Gleichstellungsbeauftragte. Insofern kann man sagen: Wir sind im Land auf diesem Feld ein gutes Stück vorangekommen.
Dienststelleneigenschaft. Sie sind daher nicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Die zuständigen Dienststellen sind vielmehr die Bezirksregierungen. Entsprechend sieht das Landesdienststellengesetz die Schaffung der Funktion einer – wie Sie gesagt haben – Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen fakultativ vor.
Entschieden wird, wenn die weiblichen Mitglieder der Schulkonferenz bzw. der Studienseminarkonferenz dies beschließen.
Die Rechtsstellung der Ansprechpartnerin ist eine andere als die einer Gleichstellungsbeauftragten oder eines Gleichstellungsbeauftragten. Ich denke, dass auch Ihnen das bekannt ist.
Jetzt kommen aber Dinge, die Ihnen offensichtlich nicht bekannt sind. Bereits seit dem Jahr 2000 gibt es Empfehlungen zur Entlastung der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. Das bleibt in Ihrem Antrag allerdings völlig unerwähnt. Sie stellen so den Sachverhalt – bewusst oder unwissentlich, das sei hier dahingestellt – unvollkommen und damit nicht richtig dar. Sie bleiben eine Erläuterung des von Ihnen zitierten § 16 Abs. 2 des Landesgleichstellungsgesetzes schuldig.
Ich darf diese nachliefern. Die Arbeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen – ich benutze hier nur die weibliche Form und beziehe die männliche mit ein; Sie kennen den Spruch – wird bereits seit Jahren durch ein ganzes Bündel von möglichen Einstellungen und Entlastungen honoriert. Das ist nicht zuletzt wegen der Motivation, eine solche Tätigkeit zu übernehmen, unerlässlich.
So können die Ansprechpartnerinnen beispielsweise von Pausenaufsichten und Vertretungsunterricht befreit werden. Auch die Befreiung von weiteren schulischen Sonderaufgaben ist möglich. Dem von Ihnen angeführten Beispiel, wonach sie auch an den zeitaufwendigen Tagungen der Auswahlkommission teilnehmen, kann man nur entgegenhalten: Während einer Tagung der Auswahlkommissionen ist eine Freistellung vom Unterricht selbstverständlich,
In Ihrem Antrag erwecken Sie den Eindruck, die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten müsse ohne jede Freistellung stattfinden. Das ist erwiesenermaßen falsch. Richtig ist, dass es sich hierbei um Freistellungen handelt, die von der Schule selbst zu gewähren sind. Das ist aus unserer Sicht auch richtig. Wir haben schließlich in den letzten Jahren im Rahmen der selbstständigen Schule viele Verantwortlichkeiten in die Schulen zurückverlagert, ganz einfach deshalb, weil sie dorthin gehören. Die Schule, die Schulleitung weiß am besten, wie die Besonderheiten und Belastungen in der Schule sind, und vor Ort kann man am besten, am flexibelsten reagieren. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn.
Insofern sehen wir uns in der Auffassung bestätigt, dass es nicht erforderlich ist, das bestehende und funktionierende System zu verändern. Offensichtlich ist dies auch die Sicht vieler Ansprechpartnerinnen, denn über die Jahre sind die Bewerberzahlen für diese Funktion relativ konstant geblieben.
Meine Herren, meine Damen, ich komme zum Schluss und halte für die CDU-Landtagsfraktion fest: Die Gleichstellung ist und bleibt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Wo immer es nötig ist, müssen wir initiativ werden, um dieser Aufgabe und diesem Anspruch gerecht zu werden. Schaufensteranträge sind der Sache abträglich.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Bär- bel Beuermann [LINKE]: Dann hätte er viel- leicht ein Makel!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin Kieninger das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Beuermann, ich kann Sie ja sehr gut verstehen. Dem ersten Absatz des Antrages stimme ich vollkommen zu. Auch ich habe bereits mit der GEW über dieses Problem gesprochen. Die Aufgaben der Ansprechpartnerinnen an den Schulen haben sich im Laufe der Jahre vermehrt. Auch das wissen wir, und auch das würdigen wir an dieser Arbeit.
Anschließend folgen jedoch in Ihrem Antrag mehrere Punkte, denen ich so nicht zustimmen kann und bei denen Ihnen einige handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Diese könnte man noch ausmerzen. Beispielsweise soll im letzten Satz die Landesregierung aufgefordert werden, die Belastung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgabe auszugleichen. Es sind nicht die Gleichstellungsbeauftragten, denn die Gleichstellungsbeauftragten sind bei der Schulaufsicht angesiedelt. Das wissen Sie.
Der wichtigste Teil dieses Antrages ist die Forderung, die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde zu reduzieren. Hier möchte ich nun etwas an der Sache arbeiten. Es ist so, dass sich uns im Laufe der jetzt über zehn Jahre an der einen oder anderen Stelle des Landesgleichstellungsgesetzes Punkte offenbart haben, wo etwas verändert werden muss. Aus diesem Grunde haben wir in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes vorgesehen.
Dies ist auch die richtige Stelle, an der man ansetzen muss. Denn es ist ein Mangel, dass in Kommunen mit über 20.000 Einwohnern und Einwohnerinnen Gleichstellungsbeauftragte mit drei Wochenstunden beschäftigt werden. Ich glaube, die haben
mehr zu tun. Deswegen müssen wir grundsätzlich ans LGG gehen und es novellieren. Dies gilt vor allem für den Bereich der Beauftragten für Gleichstellung an den Schulen.
Wenn Sie aber fordern, die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung im Umfang von einer Stunde zu reduzieren, dann müssen Sie auch andere Dinge berücksichtigen. Entweder müssen Sie einen Antrag stellen, den allgemeinen Entlastungstopf aufzustocken, damit diese Zeit da ist. Denn wenn Sie es nicht tun, dann fehlen bei über 6.300 Schulen im Lande mehr als 200 Lehrerstellen. Sie sollten einmal erklären, wie Sie das tun wollen.
Oder Sie müssen einen Haushaltsantrag stellen, in dem Sie diese über 200 Stellen fordern, die Sie dann mit einer Stunde pro Woche an die Schulen reichen. Aber auch dann haben Sie eine gewisse Ungerechtigkeit geschaffen. Denn wenn ich für jede Schule eine Entlastungsstunde pro Woche fordere, dann muss ich mir einmal überlegen, ob ich diese Stunde einer einzügigen Grundschule oder einem achtzügigen Gymnasium oder einer Gesamtschule oder wem auch immer gebe. Das heißt, ich muss sehr wohl überlegen, wie ich damit umgehe.
Von daher – so leid es mir an dieser Stelle tut – müssen wir diesen Antrag ablehnen, weil es nicht anders geht. Er ist nicht konkret genug. Aber deswegen lade ich Sie ganz herzlich ein, aber nicht nur Sie, sondern auch Sie, Frau Pieper-von Heiden, und Sie, Frau Birkhahn, und alle anderen auch, wenn es darum geht, das Landesgleichstellungsgesetz zu novellieren, genauer hinzuschauen, an welcher Stelle wir Veränderungen vornehmen müssen, damit die Gleichstellung im Lande an jeder Stelle stattfinden und ausgebaut werden kann. Dazu lade ich Sie alle ein. Wir haben uns das in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Das ist sicherlich die richtige Stelle, um das auszumerzen, was vielleicht an der einen oder anderen Schule falsch läuft.
Im Grundsatz ist es natürlich so, dass die Schulen die Möglichkeit haben – das hat meine Vorrednerin Frau Birkhahn bereits deutlich ausgeführt –, auf diesen Verfügungstopf zurückzugreifen, um diejenigen, die diese Aufgaben leisten, für diese Zeit freizustellen, sei es durch den Bereich der Pausenaufsicht oder andere Bereiche. Die Möglichkeit besteht. Das bedarf eines Beschlusses der Schule.
Die Herbeiführung einer grundsätzlichen Veränderung bedeutet natürlich einen hohen Kostenaufwand, denn mehr als 200 Lehrerstellen bedeuten hohe Kosten für dieses Land. Wir haben ja bereits heute eine umfangreiche Debatte darüber geführt, wie und wo man sparen kann. Ich möchte es an der Stelle nicht tun. Aber man kann nicht mal eben über‘s Stöckchen springen und sagen, da schaffen wir jetzt über 200 Stellen mehr; wenn wir es nicht tun, riskieren wir damit einen hohen Unterrichtsausfall. Auch das müssten wir überlegen.
Von daher muss ich Ihnen leider sagen: Die SPDFraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Gleichwohl lade ich Sie alle ein, bei der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes mitzuwirken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Gleichstellung ist von den Grünen maßgeblich in ihrer Geschichte vorangetrieben worden. Dass uns das Thema Gleichstellung wirklich am Herzen liegt, dazu wird gleich meine Kollegin Frau Schäffer noch einiges sagen.
Ich möchte aber jetzt ein paar Fragen an die Fraktion Die Linke stellen. Liebe Frau Beuermann, reden Sie eigentlich gar nicht miteinander?
Das kann nicht sein. Denn es kann nicht sein, hier einen solchen Antrag vorzulegen und gleichzeitig nicht im Bewusstsein zu haben, dass wir auch andere Anträge von Ihnen bzw. gemeinsame Vorhaben haben, die konkurrieren, und uns hier so ein Ding hinzulegen und zu sagen: Jetzt picke ich mir mal eine Rosine raus, und dann wollen wir das mal thematisieren.
Ich will sagen: Es gibt einen Antrag der Linken zum Thema Demografieeffekte. Wir haben gemeinsam vereinbart, dass es dazu eine Anhörung geben wird. Jetzt sollen wir Vorfestlegungen treffen, um hier in irgendeinem Bereich etwas zu machen, der wichtig ist – zugegeben, das ist überhaupt keine Frage. Aber da werden jetzt schon bestimmte Dinge festgezurrt. Passt überhaupt nicht.
Anderes Feld. Wir haben eine Anhörung zum Thema „Lehrerarbeitszeit“ – auch dahin gehört das – mit genau den Aufgabenbeschreibungen, wie entlastet wird, wie damit in den Schulen konkret umgegangen wird. Nehmen Sie nicht wahr, dass solche Dinge parallel laufen? Sie bringen jetzt einen Antrag zur direkten Abstimmung ein. Welche Wertigkeit hat das denn? Dann zu sagen, man will im Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht die Gleichstellung stärken, das ist doch widersinnig. Das ist doch dann nur ein Show-Antrag, weil die anderen Projekte miteinander diskutiert werden, zum Beispiel wie wir die Demografieeffekte einsetzen, wie man das gegebenenfalls auch umzusetzen hat. Kollegin Kieninger hat schon darauf hingewiesen, welchen Umfang das dann ausmachen kann.
Außerdem ist die schulische Aufgabe bei Lehrerinnen und Lehrern nicht nur Unterricht. Da gibt es außerschulische Veranstaltungen, da gibt es entsprechende Herausforderungen, da gibt es die Pausenaufsichten. Kollegin Birkhahn hat auch schon darauf hingewiesen. All das ist im Augenblick in der Erlasslage möglich und soll berücksichtigt werden. Dann kann man auch die Größe von Schulen und das Aufgabenspektrum, das Einzelne haben, berücksichtigen. Ich habe oft genug bei den Bewerbungsverfahren, bei den schulscharfen Einstellungen dabei gesessen, und da ist es immer berücksichtigt worden. Ich glaube, dass das ein Bereich ist, der sehr genau nachgehalten und worauf genau geschaut wird.
Also deshalb: Wann bringen Sie hier welche Idee ein? Ich bitte Sie noch einmal, die Frage von Demografieeffekten, die Frage des Landesgleichstellungsgesetzes und die Frage von Lehrerarbeitszeitenmodellen in der fraktionellen Abstimmung ein bisschen paralleler laufen zu lassen, damit die Fragestellungen zusammengeführt werden, und hier nicht Rosinenpickerei zu betreiben und die Dinge dann da zu diskutieren, wohin sie gehören. Dann haben wir es richtig fachlich eingepackt. Da sind wir längst auf dem Weg.