Gerda Kieninger

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Milz, ich freue mich, dass Sie jetzt ankündigen, dass wir uns Zeit für die Beratungen nehmen, denn als Sie Ihren Antrag eingebracht haben, war eine direkte Abstimmung angesagt. Also wollten Sie keine Zeit für die Beratung einsetzen.
Sie haben den Antrag bereits im vergangenen Jahr vorgelegt. Beim Lesen der Überschrift – er trägt den Titel „Zwangsehen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde“ – habe ich gesagt: Dem können wir alle zustimmen. Dieser Aussage stimmen mit Sicherheit alle Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu.
Und doch war es gut, dass wir uns die Zeit genommen haben, um das Thema etwas genauer zu bearbeiten. Auch wir von den regierungstragenden Fraktionen haben nun einen Antrag eingebracht, einen Antrag, der über den Ihrigen hinausgeht. Wir sind der Meinung, dass das Thema zu wichtig ist, um es mal eben nebenbei zu verhandeln und einen Beschluss herbeizuführen.
Sie sagten auch, die Bundesregierung sei im letzten Jahr aktiv geworden. – Am 17. März hat der Bundestag mit Stimmen von CDU und FDP das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besse
ren Schutz der Opfer von Zwangsheirat beschlossen. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz keinen ausreichenden Schutz für die Opfer darstellt. Insbesondere die Verlängerung der Ehe
Mindestbestandszeit von zwei auf drei Jahre sehen wir äußerst kritisch.
So war der Antrag auf Streichung dieser Verlängerung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgreich, aber im Innenausschuss sowie im Plenum wurde er leider abgelehnt. Wir nehmen uns nicht zuletzt aus diesem Grund noch einmal gerne mehr Zeit, um die nun vorliegenden Anträge in den zuständigen Ausschüssen und hier im Plenum zu diskutieren.
Wie aktuell das Thema ist, zeigt der Fall Arzu Özmen, die am 13. Januar tot aufgefunden wurde, nachdem sie am 1. November von der eigenen Familie verschleppt worden sein soll, und dies – so lautet der böse Verdacht –, weil sie einen jungen Mann geliebt hat, den ihre Familie nicht akzeptieren wollte.
Noch ist der Fall nicht aufgeklärt. Daher verbieten sich Vorverurteilungen. Und doch führt uns der Fall auf dramatische Art und Weise vor Augen, was passieren kann, wenn nicht eindeutig klar ist, dass die Menschenrechte unteilbar sind, dass sowohl Frauen als auch Männer ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, dass ihnen niemand ihren Lebenspartner vorschreiben darf und dass jede körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt unter keinen Umständen tolerierbar ist.
Wie parteiübergreifend die Anteilnahme am Schicksal der jungen Arzu ist, zeigt im Übrigen auch die Tatsache, dass an der Trauerveranstaltung am vorigen Wochenende in Detmold neben der grünen Bundestagsabgeordneten Ute Koczy auch der Landrat Heuwinkel von der CDU und der Kollege Dennis Maelzer aus meiner Fraktion teilnahmen.
Die junge Kurdin Arzu Özmen aus Detmold-Remmighausen, gehörte einer Familie an, die zur Religionsgemeinschaft der Jesiden zählt. Schnell waren Kommentatoren am Werk, die behaupteten, dass in dieser Glaubensgemeinschaft religiös motivierte Ehrenmorde akzeptiert seien. Ähnliches wird Muslimen mitunter auch nachgesagt. Dem möchte ich hier ausdrücklich widersprechen.
Keine Religion verlangt von ihren Glaubensangehörigen Ehrenmorde. Wer so etwas behauptet, schürt Ressentiments. Und dies lehnen wir in diesem Hause nachdrücklich ab.
Aus diesem Grund halte ich auch den Antrag der CDU-Fraktion für bedenklich, insbesondere an den Stellen, an denen Sie sich auf Bundesfamilienministerin Schröder berufen. Vielleicht sollten Sie Ihren Antrag an der einen oder anderen Stelle noch einmal überdenken.
Frau Schröder jedenfalls stellte am 9. November letzten Jahres die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ vor. Die Studie in Auftrag zu geben, war richtig. Und die Erkenntnisse der Studie sind wichtig. Allerdings unterschlagen Sie, dass die Interpretation der Studie durch Frau Ministerin Schröder, die Sie in Ihrem Antrag 1:1 übernommen haben, bei den Autoren der Studie auf schärfste Kritik gestoßen ist.
Die Ministerin hat in der „FAZ“ in einem Gastbeitrag am 08.11.2011 geschrieben, dass die Beratungsstellen in Deutschland für das Jahr 2008 3.443 Fälle von Zwangsverheiratung registriert haben. Die Studie gibt diese Zahl aber gar nicht her. Es handelt sich um die Gesamtzahl der Fälle, die von den Beratungsstellen erfasst wurden. Das schließt zum einen mehrfach erfasste Fälle mit ein, da Personen mit Beratungsbedarf ganz oft mehrere Beratungseinrichtungen aufsuchen, wenn sie sich nach langem inneren Kampf für eine Beratung entschieden haben.
Zum anderen aber sind in der Zahl auch die Fälle erfasst, in denen die Ratsuchenden von Zwangsheirat „nur“ bedroht waren. Ich will das auf gar keinen Fall verharmlosen. Von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, ist schlimm genug. Aber „in etwa 40 %“ der Fälle ging es um vollzogene Zwangsheirat. Belastbare Zahlen liegen da überhaupt nicht vor. Auch das muss man feststellen. Wir müssen davon ausgehen, dass eine große Dunkelziffer von Personen existiert, die gar keine Beratungseinrichtung aufsuchen.
Diese Probleme der Erfassung sind Frau Ministerin Schröder aber egal. Ihr geht es allein darum, Stimmung zu machen und Ressentiments zu schüren. Und das dürfen wir nicht durchgehen lassen.
Das ist Politik auf dem Rücken von Opfern. Deutlich wird das, wenn sie in ihrem „FAZ“-Artikel schreibt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Nach Angaben der Betroffenen sind 83,4 Prozent der Eltern Muslime, …“ – Diese Behauptung ist jedoch schlichtweg falsch, erwidern die Wissenschaftler, die die Studie erstellt haben. Es handelt sich dabei lediglich um die Einschätzung der Beraterinnen und Berater. Die Betroffenen wurden gar nicht danach gefragt. Das ist ein wichtiger Unterschied. Warum macht Frau Schröder das?
Weiter schreibt sie in ihrem Gastbeitrag in der „FAZ“ – ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Manche traditionelle Wurzeln müssen endgültig durchtrennt werden, …“ „Die Forscher“ – so steht es in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. November 2011, ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten – „können sich nicht erklären, wie Schröder zu diesem Schluss kommen kann.“ Sie stellen fest – ich zitiere weiter –: „Die Gefahr, dass durch ‚diese scharfe Formulierung antimuslimische Ressentiments Auftrieb erhalten, liegt jedenfalls auf der Hand.‘“ – Genau das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.
Ich möchte deswegen sehr deutlich betonen, dass in der überwältigenden Mehrheit der muslimischen Familien Zwangsheirat nicht vorkommt. Wir brauchen allerdings noch viel mehr Erkenntnisse über die Ursachen von Zwangsverheiratungen, damit wir sie wirksam bekämpfen können. Denn dass Zwangsehen verhindert werden müssen, da sind wir uns in diesem Hohen Hause, glaube ich, einig.
Wir sind uns sicher, dass ein Erfolg im Kampf gegen Zwangsehen vom Dreiklang eines ineinandergreifenden Handlungskonzeptes abhängt: einer Stärkung der Rechte der Opfer, einem niedrigschwelligen Opferschutz und einer langfristig angelegten vernetzten Präventionsarbeit. Die Bekämpfung dieser Form von Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die es zu lösen gilt.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Erhöhung der Ehebestandszeit wieder zurückgenommen wird
und die Hürden für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsheirat minimiert werden.
Darüber hinaus müssen wir aber auch auf Landesebene weitere Schritte einleiten. Wir brauchen ausreichend viele Plätze für alle von Zwangsheirat betroffenen und bedrohten Mädchen und jungen Volljährigen in spezialisierten Einrichtungen wie dem Mädchenhaus in Bielefeld. Gemeinsam mit Partnern vor Ort müssen wir Handlungsempfehlungen für die örtlichen Jugendhilfeträger erarbeiten, um eine Verbesserung der Regelungen der Unterbringungskosten im Rahmen der Jugendhilfe sowie der Gewährung einer Hilfe für junge Volljährige zu erreichen.
Wir müssen die Präventionsarbeit stärken und dabei insbesondere Schulen, Elternarbeit und Migrantinnenselbstorganisationen mit ins Boot holen. Wir wollen das Thema Zwangsheirat auch im Rahmen des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen behandeln. Bei all dem dürfen wir nicht vergessen, dass auch Jungen und junge Männer Opfer werden
können. Auch für sie müssen wir passende Hilfsangebote entwickeln.
Lassen Sie uns das Thema bitte in den zuständigen Ausschüssen gründlich beraten und weder voreilige Schlüsse ziehen noch voreilige Beschlüsse fassen. Das sind wir den betroffenen Frauen und Männern schuldig. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen ist jeder fünfte Job in Deutschland ein Minijob, in vielen Regionen sogar jeder vierte. Woran liegt das? – Es liegt daran, dass Minijobs massiv subventioniert werden. Das Ziel, die Brückenfunktion von Minijobs hin in vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken, ist nicht zu erreichen.
Was sollte erreicht werden? – Neben der Bekämpfung der Schwarzarbeit sollte vor allem eines damit erreicht werden: Der Minijob sollte geringqualifizierten Arbeitslosen ermöglichen, überhaupt in den Arbeitsmarkt zu kommen.
Wie aber sieht die Realität aus? – Rund 2,2 Millionen Menschen sind im Nebenjob geringfügig beschäftigt. Diese Menschen haben also eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Für sie ist es attraktiv, noch zusätzlich einen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern befreiten Jobs auszuüben. Wir können wohl davon ausgehen, dass hier das Ziel der Minijobs verfehlt ist.
Für rund 4,9 Millionen Menschen ist der Minijob die einzige Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Fälle:
Im ersten Fall handelt es sich um Minijobber und Minijobberinnen, die in Haushalten leben, die über weitere Einkommen verfügen, überwiegend Frauen, die Familienarbeit leisten und gerne mehr Erwerbsarbeit leisten würden, aber keine Chance auf umfangreichere Beschäftigung haben. Das Resultat ist fehlende Altersvorsorge. Altersarmut ist damit vorprogrammiert.
In dem grundsätzlich anderen – zweiten – Fall existiert kein weiteres Haushaltseinkommen. Nur: Dann ist der Minijob bei Weitem nicht existenzsichernd. Hier werden in erheblichem Maße aufstockende Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen. Das sind die sogenannten Aufstocker. Diese Menschen wollen gerne mehr arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Wir wissen heute, dass für die Menschen der Minijob leider nur selten als Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fungiert. Der arbeitsmarktpolitische Erfolg des Instruments ist also sehr zweifelhaft.
Es muss uns aber auch interessieren, um welche Art von Jobs es sich bei den Minijobs handelt und wie die soziale Situation aussieht, in denen Minijobs ausgeübt werden.
Vor allen Dingen im Groß- und Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheits- und im Sozialwesen sind Minijobs weit verbreitet.
75 % der Beschäftigten in Minijobs haben eine Berufsausbildung. Sie sind also nicht geringqualifiziert. Diese Menschen brauchen eine andere Brücke in den Arbeitsmarkt. Trotz Berufsausbildung haben
80 % der Minijobber und Minijobberinnen Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle.
Zwei Drittel aller Minijobs werden von Frauen ausgeübt. In der Folge der Ausweitung der Minijobs ist die Frauenerwerbsarbeit in den vergangenen Jahren gestiegen, vor allem in Westdeutschland. Dies hat allerdings nicht zu einer Ausweitung des Anteils von Frauen am gesamten Erwerbsvolumen geführt, sondern ist mit dem Rückgang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von weiblichen Beschäftigten einhergegangen. Mit anderen Worten: Die zunehmende Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen hat zu einer Umverteilung der bezahlten Arbeitszeit unter den Frauen geführt.
Was uns wirklich erschrecken muss: Minijobbern werden viele Rechte vorenthalten, die ihnen dem Gesetz nach zustehen. Ob in Unkenntnis der Rechtslage oder absichtlich, das sei dahingestellt.
Aus diesem Grund begrüßen und unterstützen wir die Bundesratsinitiative der Landesregierung ausdrücklich,
die die Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden begrenzen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs stärken soll.
Wir fordern die Landesregierung darüber hinaus auf, sich auf Bundes- wie auf Landesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass einem Abbau der regulären Beschäftigungsverhältnisse zugunsten geringfügiger Beschäftigung entgegengewirkt wird.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zuzustimmen, und wünsche allen eine friedliche Weihnacht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die FDP den Verbraucherschutz wieder neu entdeckt hat. Mit der Forderung, den Verbraucherschutz und die Verbraucherzentralen zu stärken, rennen Sie bei uns grundsätzlich offene Türen ein.
An der Stelle sage ich Ihnen unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.
Doch worum geht es in Ihrem Antrag konkret? Sie beziehen sich auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. September dieses Jahres. In diesem Bericht heißt es, dass die Finanzbehörden – genauer gesagt: das Hauptzollamt Düsseldorf – schon frühzeitig wussten, dass die Firma TelDaFax so gut wie pleite ist. Dies ist jedenfalls laut „Süddeutscher Zeitung“ dem Entwurf eines Prüfberichts vom 25. September 2009 zu entnehmen.
Sie prangern nun in Ihrem Antrag an, dass die Öffentlichkeit seinerzeit nichts davon erfuhr und so bis zur tatsächlichen Anmeldung der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2011 noch Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abgeschlossen haben und somit auch Vorauszahlungen leisteten – Vorauszahlungen, die nun möglicherweise verloren sind. Wenn dies tatsächlich so der Fall ist, ist dies ein Riesenbetrug. Sie legen nahe, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten gewarnt werden müssen. Dazu komme ich gleich.
Zuerst möchte ich Sie unserer Unterstützung versichern, wenn es darum geht, die betroffenen Tel
DaFax-Kunden und -Kundinnen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durch beste Beratung zu unterstützen. Das ist für uns richtig, das ist für uns wichtig, und das ist für uns selbstverständlich.
Darüber hinaus wollen Sie die Landesregierung aber auffordern, aufzuklären, ob die Behörden ihrer Verantwortung gerecht geworden sind. Genau hier wird es dann interessant, und zwar, wie mir scheint, aus drei Gründen.
Erstens gebe ich zu bedenken, dass der Veröffentlichung der desaströsen Finanzlage der Firma TelDaFax im Jahre 2009 durch die Finanzbehörden das Steuergeheimnis entgegenstand. Möglicherweise gab es aber dennoch einen Handlungsspielraum für die Behörden. Hätten sie durch eine frühzeitige Einschaltung der Justizbehörden wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Betruges oder anderer Vergehen die Verbraucher und Verbraucherinnen schützen können? Wir wissen es nicht.
Das sollte in der Tat geprüft werden. Und wenn es diesen Handlungsspielraum nicht gab, muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen den Behörden dieser Spielraum künftig gegeben werden kann. Für den Fall, dass das Steuergeheimnis eingeschränkt werden muss, bin ich – nebenbei einmal – sehr gespannt, wie sich die FDP positionieren wird.
Jetzt komme ich zu dem zweiten Punkt, über den ich gestolpert bin. Es handelt sich beim Hauptzollamt Düsseldorf um eine Behörde, die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist. In dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ steht das auch ganz explizit. In Ihrem Antrag taucht das nicht mehr auf. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Das Landesfinanzministerium jedenfalls – und damit die Landesregierung – hat erst einmal gar keine Aufsichtsfunktion für das Hauptzollamt Düsseldorf. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, bitte ich Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag aufzufordern, einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dort wäre er sicher richtig aufgehoben.
Abschließend – dies ist mein dritter und letzter Punkt – möchte ich auf den in Rede stehenden Zeitpunkt aufmerksam machen. Im September 2009 wussten die Finanzbehörden ja angeblich schon über die Lage bei TelDaFax Bescheid und taten nichts, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Einmal angenommen, es handelte sich hierbei tatsächlich um ein Versäumnis der Landesregierung – ich habe ja bereits ausgeführt, dass ich davon nicht unbedingt ausgehe –, dann wäre es doch das Versäumnis der Vorgängerregierung gewesen. Das haben Sie, Herr Dr. Romberg, ja auch schon deutlich gemacht. Dann richten sich Ihre Vorwürfe gegen den ehemaligen Finanzminister
Linssen und die Regierung Rüttgers. Das sehe ich doch wohl so richtig.
Wir werden diesen Fragen jedenfalls gründlich nachgehen und das weitere Vorgehen im zuständigen Ausschuss debattieren. Aufklärung und Lernen aus dem Fall TelDaFax – das sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig, die von der TelDaFax-Pleite betroffen sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man gewinnt bei dieser heutigen Debatte den Eindruck, dass es gar nicht mehr um rechte Gewalt geht.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit sieben Jahren wird meine Heimatstadt Dortmund alljährlich von Nazis heimgesucht. Sie begehen ihren sogenannten nationalen Antikriegstag und verhöhnen damit die Opfer der Nazidiktatur und des verbrecherischen Krieges, den Nazi-Deutschland entfesselt hat.
Hunderte an Kriminellen – ich sage bewusst: Kriminelle – fallen jedes Jahr in Dortmund ein und bescheren der Stadt einen Ausnahmezustand.
Ich sage Ihnen: Die Menschen in der Stadt wollen die Nazis nicht.
Die Menschen in Dortmund haben – auf gut Deutsch – davon die Schnauze voll. Ich erinnere an die Angriffe der Nazis auf die Maidemo des DGB 2009. Wir haben feige Angriffe von Nazis auf Migrantinnen und Journalisten erlebt, auf Kneipen und auf kulturelle Einrichtungen.
Im Vorfeld der Nazi-Demos häufen sich die Angriffe. Wir haben Angriffe auf Parteibüros in der Region des östlichen Ruhrgebietes. Rechtsextreme
Schmierereien auf Friedhöfen und Fassaden, von den Hetzparolen und Aufklebern ganz zu schweigen. Mir ist sogar der Fall einer Familie bekannt, die die Stadt aus Angst vor den Nazis verlassen musste. So etwas darf nicht sein.
Ich sage Ihnen: Die Stadtgesellschaft in Dortmund will dies nicht mehr.
Ausgerechnet in der Nordstadt wollten die Nazis Ihre Hassparaolen verbreiten. Das ist ein multikulturell geprägter Stadtteil, in dem viele zugewanderte Menschen leben. Alle haben längst ihre Heimat in Dortmund gefunden. Eine solche Provokation dürfen wir Demokratinnen und Demokraten nicht mehr hinnehmen.
Aus diesem Grund haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik und Gesellschaft dazu aufgerufen, den Nazis entschlossen, aber friedlich – ich betone: friedlich – zu verhindern. Wenn Sie uns heute vorwerfen, dadurch für gewalttätige Auseinandersetzungen mitverantwortlich zu sein, frage ich mich ernsthaft: Was wollen Sie denn damit bezwecken?
Das Bündnis „Dortmund nazifrei“ hast sich ausdrücklich von Gewalt distanziert. Ansonsten hätten weder Minister Schneider noch ich und meine Kolleginnen und Kollegen, Frau Lüders und Herr Jahl, diesen Aufruf unterschrieben. Wir haben diesen Aufruf mit dem ausdrücklichen Hinweis „gewaltfrei“ unterschrieben, und wir würden das jederzeit wieder tun, weil wir ganz einfach gegen die Nazis Flagge zeigen müssen.
Wir stehen damit auch nicht allein. Ich erwähne gerne, Herr Engel, dass die JuLis aus Dortmund und die JuLis aus Nordrhein-Westfalen diesen Aufruf auch unterzeichnet haben.
Sie schwächen gewollt oder ungewollt den Widerstand gegen Rechtsextremismus, indem Sie friedfertigen Demonstrantinnen und Demonstranten vorwerfen, Sie würden gewalttätige Ausschreitungen unterstützen. Damit denunzieren Sie alle aufrechten Demokratinnen und Demokraten.
Ich will noch einmal den Aufruf zitieren.
In dem Aufruf von „Dortmund nazifrei“ steht:
„Dabei verzichten wir ausdrücklich auf gewaltsame Aktionen jeder Art gegen Menschen und Sachen. Wir wollen friedlich für Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt eintreten.“
Herr Engel, das ist kein Aufruf zum Schottern und Steineschmeißen. „Friedlich“ ist hier gefordert.
Was ich feststellen muss, ist: Ich war vor Ort. Ich habe mir selbst ein Bild gemacht. Ich weiß auch, was die Polizei an professionellem Einsatz geleistet hat. Dafür meinen herzlichen Dank!
Aber von Ihnen, meine Damen und Herren von FDP und CDU, habe ich niemanden dort gesehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Milz, dass wir da völlig anderer Ansicht sind, werden Sie sicherlich wissen, sonst hätten wir auch nicht einen solchen Haushaltsentwurf vorgelegt. Ihre Symbolpolitik – das habe ich schon einmal erklärt –, wird uns an der Stelle nicht weiterhelfen.
Mit dem Haushalt 2011 im Bereich „Frauen, Gleichstellung und Emanzipation“ werden die Weichen wieder in die richtige Richtung gestellt, weg vom Abstellgleis.
Das ist ein guter Haushalt für die Geschlechtergerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Mit der Landesinitiative „Frau und Wirtschaft“ wollen wir der Frauenförderung im Arbeitsleben wieder einen zentralen Stellenwert einräumen. Auch wenn die Erwerbsquote von Frauen in NordrheinWestfalen kontinuierlich gestiegen ist, liegt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf dem drittletzten Platz.
Und obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, hat sich das Erwerbsvolumen nicht erhöht. Das ist nämlich die Milchmädchenrechnung, die Ihr damaliger Minister, Herr Laschet, uns immer wieder vorgetragen hat.
Im Klartext heißt das nämlich ganz etwas anderes: Immer mehr Frauen teilen sich den Anteil an der Erwerbsarbeit. Das bedeutet mehr Teilzeit und mehr prekäre Beschäftigung. Das ist das Problem. Ein Indiz dafür ist der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen von 23 %, den wir haben. Der Gender Pay Gap von 23 % ist in der EU einer der höchsten.
Mit den Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ wollen wir in den 16 Arbeitsmarktregionen deutlich zu einer verbesserten Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Diese Kompetenzzentren werden nicht die Neuauflage der Regionalstellen „Frau und Wirtschaft“ sein, die Sie, die schwarz-gelbe Landesregierung, 2006 unter großem Protest geschlossen haben. Übrigens, der Minister wollte es gar nicht, es war Ihre Fraktion, die explizit darauf gedrungen hat, diese Regionalstellen zu schließen, obwohl sie beste Referenzen von überall her hatten.
Wir wollen, dass diese Kompetenzzentren – vernetzt in der Region – für Frauen neue Zugänge zum Arbeitsmarkt schaffen, Hemmnisse beim Berufsausstieg abbauen, die Berufsorientierung verbessern, zeitliche und qualitative Unterbeschäftigung reduzieren, Aufstiegschancen von Frauen verbessern und Gründerinnen unterstützen. Dafür stellen wir die 5 Millionen € in den Haushalt ein. Das ist gut angelegtes Geld. Denn wenn Frauen gute Erwerbsarbeit leisten, steigt das wirtschaftliche Wachstum,
und das trägt zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes bei.
Auch Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen wollen wir mit diesem Haushalt wieder aufstocken. Die zweite Sozialarbeiterinnenstelle in den Frauenhäusern, die 2006 von der alten Landesregierung gestrichen wurde, wird wieder eingesetzt. Das ist bitter nötig. 2 Millionen € werden hierfür in den Haushalt eingestellt. Das bedeutet eine längst überfällige Sicherung der psychosozialen Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen.
Das bietet den Frauen die Sicherheit, auch einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, wenn sie ihn brauchen. Denn die Abweisung der Frauen wegen Platzmangels in den letzten Jahren war keine Seltenheit. Aufgrund von Personalmangel sind natürlich auch Plätze abgebaut worden.
Die Wiedereinstellung der zweiten Fachstelle in den Haushalt ist allerdings der erste Schritt, denn wir wollen eine gesetzliche Regelung, um den Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus sicherzustellen.
Um eine Million wird der Ansatz für die Beratungseinrichtungen erhöht. Dies soll nicht nur die gestiegenen Kosten der letzten Jahre kompensieren, sondern auch das Mehr an Aufgaben. Denn zusätzliche Beratung für Stalking, K.o.-Tropfen, Genitalverstümmelung, Täterarbeit, Zwangsheirat haben ohne zusätzliches Geld das Beratungsangebot erweitert. Frühe und schnelle Hilfen sind auch hier wichtig, um den betroffenen Frauen den Weg in ein so weit wie überhaupt möglich normales Leben zu erleichtern.
Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung ist unteilbar. Daher ist die Bekämpfung homophober und transphober Einstellungen ein wichtiges Aktionsfeld für uns. Der Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gegen Homo- und Transphobie ist für uns ein Kernstück auf dem Weg zu einem emanzipierten und toleranten Nordrhein-Westfalen.
Unverzichtbar auf diesem Weg ist die Unterstützung durch viele Einrichtungen, in denen ehrenamtlich gearbeitet wird. Bürgerschaftliches Engagement ist immer zu begrüßen. Einrichtungen wie die „Landesarbeitsgemeinschaft Lesben“ und das „Schwule Netzwerk NRW“ verdienen unsere Unterstützung.
Meine Damen und Herren, der Bereich „Frauen, Gleichstellung und Emanzipation“ ist haushaltstechnisch minimal. Er bewegt sich im einstelligen Promillebereich; gleichwohl ist es sehr gut angelegtes Geld, gut angelegtes Geld für die Gerechtigkeit und die Gleichstellung in unserem Land. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in den Unternehmen. Die Charta der Vielfalt ist im Jahre 2006 von Daimler, BP, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom ins Leben gerufen worden.
Inzwischen sind mehr als 800 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen der Charta beigetreten, darunter etwa das Bundesministerium des Inneren oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundeskanzlerin Merkel ist die Schirmherrin dieser von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützten Initiative. Unlängst, nämlich im Februar dieses
Jahres, trat auch das Land Hessen der Charta der Vielfalt bei. Neben den Städten Aachen, Bielefeld, Hattingen und Münster sowie der Bezirksregierung Detmold, die auch im Antrag Erwähnung finden, ist im Übrigen auch meine Heimatstadt Dortmund inzwischen der Charta der Vielfalt beigetreten.
Zu den Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die sich der Charta der Vielfalt angeschlossen haben, zählen unter anderem so namhafte Unternehmen wie Bayer, Bertelsmann, E.ON, Ford, RWE, ThyssenKrupp und Vodafone.
Es wird Zeit, dass sich auch das Land NordrheinWestfalen zur Charta der Vielfalt bekennt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität in einem diskriminierungsfreien Umfeld arbeiten und ihre vielfältigen Kompetenzen einbringen und entwickeln können.
Die Erfahrungen des Alters und der Jugend, die Geschlechterperspektive, besondere soziale Kompetenzen – soziale Kompetenzen, die etwa Homosexuelle häufig in der Zeit ihres Coming-outs erwerben konnten –, aber auch immer wichtiger werdende interkulturelle Kompetenzen und der Umgang mit Behinderung zählen hierzu.
Dies bringt für alle eine Win-win-Situation: auf der einen Seite mehr Kompetenz und auf der anderen Seite mehr Akzeptanz und mehr Respekt im Umgang mit dem Gegenüber.
Wir wollen ein tolerantes und weltoffenes NordrheinWestfalen, das Vielfalt als Chance und Bereicherung begreift. Unser Beitritt zur Charta der Vielfalt soll diesen Willen kommentieren.
Dabei wissen wir natürlich, dass der Beitritt zur Charta vor allem ein Symbol ist. Dieses Symbol setzt aber auch ein deutliches Zeichen, weil es nachhaltig wirkt.
Die Charta soll uns als Leitbild dienen und einen Bewusstseinswandel fördern. Wir leiten daraus dann auch Handlungsfelder ab.
Aus diesem Leitbild abgeleitet, müssen und wollen wir folgende ganz konkrete politische Aufgaben angehen:
Für eine bessere Einbeziehung von Menschen
mit Migrationshintergrund brauchen wir für Nordrhein-Westfalen ein Integrationsgesetz.
Um die Inklusion der Menschen mit Behinderung
voranzutreiben, brauchen wir einen Inklusionsplan für Nordrhein-Westfalen.
Zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstel
lung der Geschlechter müssen wir das Landesgleichstellungsgesetz novellieren und eine Gen
der-Stabstelle einrichten, die sich um die konsequente Beachtung von Gender-Aspekten in allen Politikbereichen bemüht.
Wir wollen einen Aktionsplan gegen Homopho
bie als Querschnittsprojekt unter Einbeziehung aller Ministerien umsetzen.
Gemeinsam mit den Kommunen im Land wollen
wir Konzepte für ein zukunftsfähiges Miteinander der Generationen entwickeln.
Es gibt für die Landespolitik also noch viel zu tun.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, der Charta der Vielfalt beizutreten und weitere Gebietskörperschaften und Organisationen, sowohl Unternehmen als auch Verbände, dazu zu gewinnen, dieses letztendlich ebenfalls zu tun. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung dazu auf, eine breit angelegte Kampagne zur Förderung des DiversityAnsatzes nach dem Vorbild „Mehr Demokratie wagen“ zu starten und dem Parlament regelmäßig über sämtliche Maßnahmen zu berichten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich hoffe, dass wir in allen Ausschüssen eine gute Diskussion führen und zu einer breiten Mehrheit kommen, um deutlich zu machen: Nordrhein-Westfalen ist das Land der Vielfalt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann nun nicht den Antrag für die CDU-Fraktion einbringen; das tut mir sehr leid. Ich hätte auch gern vielleicht noch auf meine Kollegin Milz reagiert, aber nun nehmen wir mal die andere Reihenfolge.
Es ist vollkommen richtig, was in dem Antrag der CDU steht, dass im zweiten Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz noch einmal deutlich wird, dass Frauen in Führungspositionen nicht schnell genug vorankommen. Das ist richtig. Aber man muss natürlich auch sehen, dass sich dieser Bericht über sechs Jahre erstreckt – es ist der zweite Bericht –, alle drei Jahre wird berichtet. Immerhin ist in den sechs Jahren die Quote der Frauen in Führungspositionen und Gremienbesetzungen um 10 % gestiegen. Das liegt an dem Landesgleichstellungsgesetz.
Gleichwohl reicht das nicht aus. Der Frauenanteil in den Gremien beträgt insgesamt rund 35 %, in Kommissionen und Beiräten rund 29 %, und in nur etwas mehr als 30 % sind die Gremien geschlechterparitätisch mit Frauen besetzt. In öffentlichrechtlichen Einrichtungen sieht es noch viel schlimmer aus: Auf Anfrage der damaligen Abgeordneten Steffens – der heute zuständigen Ministerin – antwortete die Landesregierung, dass zum Beispiel bei den Sparkassen nur ein Verwaltungsrat und bei den Versicherungsanstalten keines der acht Aufsichtsgremien geschlechterparitätisch besetzt bzw. ansonsten keine Frau Mitglied sei. Das ist also eine sehr schlechte Quote.
Wie soll es aber vorangehen? Mit einem Mentorinnenprogramm? – Ja, das kann man machen. Das ist auch keine schlechte Idee. Aber ich frage mich tatsächlich, warum die CDU das nicht schon eingeführt hat; denn sie hatte Zeit dazu. Der Gleichstellungsbericht liegt ja nun schon seit zweieinhalb Jahren vor, nämlich seit 2008. Sie hat es aber nicht getan.
Wir setzen auf andere Mechanismen. Wir wollen den Hebel woanders ansetzen, nämlich dort, wo er wirkt: im Landesgleichstellungsgesetz. Denn wir stellen fest – wenn man sich den Bericht genauer ansieht und nicht nur die ersten Seiten, auf denen das Mentorinnenprogramm beschrieben wird –, dass es noch an ganz vielen Stellen hapert.
Alle Bereiche sind verpflichtet, Frauenförderpläne zu erstellen, was in den Dienststellen auch ganz überwiegend getan wird. Allerdings gibt es dort Defizite hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. So fehlt etwa in mehr als der Hälfte der Frauenförderpläne die erforderliche Prognose möglicher Beförderungen und Höhergruppierungen. Das muss sich ändern, denn die Verwaltungsvorschriften zu § 6 Landesgleichstellungsgesetz enthalten hierzu eine beispielhafte Auflistung, wie man unter anderem die Nachwuchs- und Weiterqualifizierung systematisch vorantreibt. Das ist der Punkt, der genutzt werden muss.
Das im Gesetz verankerte regelmäßige Controlling dient dazu, sich auch innerhalb der dreijährigen Laufzeit eines Frauenförderplans einen Überblick über die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu verschaffen. Und diese Verpflichtung wird nur
von gut der Hälfte der Dienststellen überhaupt eingehalten, so sagt es uns der Landesgleichstellungsbericht.
Deswegen haben wir andere Ziele. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, wie wir vorangehen wollen, nämlich mit einer Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes. Wir wollen Maßnahmen ergreifen, um eine geschlechterparitätische Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in landeseigenen sowie in kommunalen Betrieben und Gesellschaften zu erreichen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass das LGG kein zahnloser Tiger ist, sondern dass auch Sanktionen darin festgeschrieben werden für den Fall, dass bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. Das wollen wir tun.
So hat unsere Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in ihrer Regierungserklärung ausgeführt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die Anhebung des Frauenanteils auf mindestens 40 % in den Leitungsgremien von Nordrhein-Westfalens Gesellschaften. – Das werden wir Schritt für Schritt umsetzen. Ich glaube, es ist der richtige Weg, wenn man dem LGG an der Stelle ein paar Zähne einsetzt.
Zum Entschließungsantrag der FDP kann ich zu diesem Punkt nur sagen: Thema verfehlt; denn es geht hierbei wirklich um das Land und die Verwaltung des Landes und der Kommunen. Und der Entschließungsantrag der FDP passt überhaupt nicht zum Thema. Man müsste tatsächlich einmal prüfen, ob Entschließungsanträge, wenn sie denn gar nicht zum Thema passen, überhaupt zugelassen werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass der Antrag, den wir heute vorlegen, von allen Fraktionen für wichtig angesehen wird und wir vielleicht einmal die Möglichkeit haben, gemeinsam etwas zu verabschieden zum Wohle der Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, damit könnten wir ein wichtiges Signal ins Land senden.
Aber nun möchte ich mich als Erstes bei der Landesregierung bedanken, die an der einen oder anderen Stelle durchaus schon tätig geworden ist, nämlich durch die Hotline, die für Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, ins Leben gerufen wurde. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal, welches unsere Landesregierung damit ins Land gesandt hat.
Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, aber auch dafür, dass inzwischen schon der „Runde Tisch Prostitution“ eingerichtet worden ist. Auch das ist ein ganz wichtiges Signal, das wir damit ins Land senden. Herzlichen Dank dafür.
Die Debatte hier hat mir gezeigt, insbesondere Herr Exler, dass wir an einer Beratung interessiert sind, in der wir übereinkommen und wichtige Punkte aufnehmen, miteinander diskutieren und an der einen oder anderen Stelle – nichts ist vollkommen – auch noch etwas verbessern können. Ich denke, das sollten wir gemeinsam in der Debatte im Ausschuss tun.
Allerdings hat Herr Rickfelder wieder ein klein bisschen das umgeworfen, was Sie aufgebaut hatten. Das ist bedauerlich, aber vielleicht nicht zu ändern.
Frau Pieper-von Heiden, an dieser Stelle, an der wir einen Antrag diskutieren, der eigentlich thematisch den Aufbau der Infrastruktur der Beratung und des Hilfesystems in Nordrhein-Westfalen noch einmal deutlich macht und aufzeigt, wo wir vielleicht noch Veränderungen vornehmen müssen, wollen Sie die vierte Stelle des Frauenhauses diskutieren. Ich muss ehrlich sagen: Da gehört es nicht hin. Wir werden bei den Haushaltsberatungen noch genügend Zeit haben, uns über diese Stelle zu unterhalten und sie letztendlich zu beschließen, auch das Gesamtfinanzierungssystem, wie wir es machen wollen.
Herr Rickfelder, Sie sprachen meine ehemalige Kollegin Gießelmann an, die in einem Redebeitrag deutlich gemacht hat, dass die Kommunen schon viel zur Erhaltung dieser Infrastruktur, dieses Netzes der Frauenhäuser beitragen. Ja, das ist richtig. Dass sie seinerzeit den Vorschlag gemacht hat, dass wir, wenn dieses Geld über das GFG finanziert würde, zu einer Lösung kommen, mag auch sein.
Nur: Wir wollen jetzt eine Lösung finden, und die wollen wir finden, indem wir miteinander beraten, gemeinsam diskutieren, auch mit den Frauen und Mädchen, die die Arbeit vor Ort leisten. Das heißt, wir wollen einen transparenten Beratungsprozess initiieren und keinen Schnellschuss mit dem GFG 2011 hinlegen. Wir brauchen eine Beratung, damit wir die Finanzierung der Frauenhäuser auf sichere Beine stellen können und jede Frau einen Platz in einem Frauenhaus bekommen kann, wenn sie ihn denn braucht, egal welcher Herkunft sie ist, wie ihre finanzielle Ausstattung ist und was auch immer.
Frau Akbayir, Sie sprachen eine bundeseinheitliche Finanzierung an. Natürlich, das ist ein hehres Ziel. Es würde auch uns freuen, wenn wir an der Stelle Unterstützung vom Bund bekommen würden. Ich würde Ihnen aber empfehlen, mit den Landesarbeitsgemeinschaften unserer Frauenberatungsstellen, unserer Notrufe und unserer Frauenhäuser zu sprechen, um herauszufinden, ob für sie eine bun
deseinheitliche Finanzierung wesentlich günstiger wäre als das, was sie zurzeit in Nordrhein-Westfalen haben. Auch das ist eine Diskussion wert.
Ich denke, dass wir im Beratungsverfahren im Ausschuss in der Lage sind, Ideen der CDU-Fraktion sowie der Linken oder auch der FDP aufzunehmen, dass wir es schaffen können, von Düsseldorf aus im Hinblick auf das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ ein einheitliches Signal ins Land zu senden, dass wir es schaffen werden, gemeinsam einen Antrag zu verabschieden. Das wäre für alle Frauen im Lande ein gutes Signal.
Eindeutig in den Bereich Finanzierung – diesen Punkt müssen wir uns bei den Haushaltsberatungen vornehmen – gehört die vierte Stelle, dazu gehört auch die Tatsache, dass seit Jahren der Ansatz für die Beratungsstellen und Notrufe überrollt worden ist. Auch darüber werden wir bei den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2011 reden müssen.
Über die Finanzierung insgesamt allerdings – eine sichere Finanzierung der Frauenhäuser – müssen wir in einem längeren Prozess reden. Dazu müssen wir alle ins Boot holen, auch unsere Kommunen, auch die Infrastruktur der Frauen. Das wird diskutiert werden müssen, damit wir da zu einem sicheren Vorschlag kommen können, der letztendlich keine Irritationen im Bereich der kommunalen Familie auslöst. Denn wir haben versprochen, dass wir die Kommunen nicht zusätzlich belasten wollen, sondern dass wir die Konnexität einhalten werden – nicht wie es in den letzten fünf Jahren war, dass Kommunen immer mehr Lasten aufgebürdet werden und keine Kosten übernommen werden. Wir wollen nach Möglichkeit gemeinsam ein gutes Verfahren auf den Weg bringen. Ich denke, dann werden wir zu guten Lösungen für die Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen kommen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Da hatte die CDU-Fraktion wohl eine Vorahnung, als sie diesen Antrag geschrieben hat. Sie hat schon am 25. Januar einiges geahnt und uns diesen Antrag für dieses Plenum präsentiert als ein Trostpflaster für die verlorengegangene Quote.
Seit gestern wissen wir, die Bundeskanzlerin hat gesagt: Die Debatte ist beendet. Es wird keine gesetzliche Quote geben.
Diese Regelung sei nicht durchsetzbar. Also musste ein Trostpflaster her. Und dieses Trostpflaster ist dann der Landespreis „Managerin des Jahres“. Ich glaube kaum, dass das ausreicht. Ich glaube auch nicht, dass das der richtige Ansatz ist.
Dass das, was Sie im Antrag fordern, ein Signal ist, das Frauen ermutigt, ein Leitbild für Frauen zu sein, die in Führungsbereiche streben, ist nicht richtig. Am 2. Februar dieses Jahres veröffentlichte die „Rheinische Post“ eine Übersicht über den Anteil von Frauen in Bildung und Beruf – das kennen wir alles – und auch eine Pyramide zu den Ursachen für den geringen Frauenanteil. Da steht an erster Stelle: Für Frauen sind Karriere und Kinder unvereinbar. – Das wissen wir inzwischen auch. Wir wissen ebenfalls, dass wir an der Stelle alles geben müssen und die Sache nicht weiter so schleifen lassen dürfen wie in den letzten fünf Jahren.
An zweiter Stelle steht: Frauen werden im Beruf generell benachteiligt. An dritter Stelle heißt es: Männliche Vorgesetzte lassen Frauen nicht aufsteigen. An letzter Stelle, mit 5 %, steht: Es gibt zu wenig weibliche Vorbilder. – Das heißt, ausgerechnet das, was Sie fordern, wird am wenigsten von den Frauen in der Umfrage verlangt.
Ich glaube kaum, dass es Sinn macht, wenn wir uns an eine Sache wie den Mestemacher-Preis anhängen. Es ist sehr lobenswert, dass das Unternehmen Mestemacher diesen Managerinnen-Preis stiftet. Es ist auch sehr lobenswert, dass die Firma Mestemacher den Väter-Arbeitspreis stiftet. All das sind gute Ansätze. Sie gehören auch in den Bereich der Unternehmen, die das tun, wovon sie profitieren.
Wir wissen aus Studien, dass die Unternehmen 48 % mehr Gewinn machen, wenn dort mehr Frauen in Führungspositionen sind. Dazu sagt Frau Schröder: Gerade weil sie profitieren würden, sind Unternehmen doch schön blöd, wenn sie nicht bereit sind, das Potenzial von Frauen zu nutzen.
Von daher kann es nicht die Aufgabe des Landes sein, sondern es ist Aufgabe von Unternehmen, entsprechende Frauen zu würdigen, herauszustellen und deutlich zu machen, wie wichtig es ist, dass Frauen in Unternehmen auch in Führungspositionen sind.
Nun möchte ich kurz den Entschließungsantrag der Linken aufgreifen. Dieser Antrag ist mal wieder unter dem Motto „höher, schneller, weiter“ gefasst. Alles geht nicht schnell genug, alles ist nicht gut genug,
deswegen dieser Antrag als Entschließungsantrag zu dem Managerinnen-Preis. – Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die im Koalitionsvertrag genannten Ziele umzusetzen. Ja, das wird sie auch tun. Aber ein Koalitionsvertrag gilt fünf Jahre. Denn fünf Jahre wird diese Koalition regieren.
Von daher müssen wir nicht alles in einem Jahr erledigen. Dann wird es ganz spannend. Dort steht: „… sich für eine paritätische Gleichstellung von Frauen (…) einzusetzen.“ Das verstehe ich nicht ganz.
„Der Geschlechter“ würde ich verstehen, aber wie Frauen paritätisch sein können, erschließt sich mir nicht so ganz. Dann steht da: „… eine paritätische Gleichstellung von Frauen (mindestens 50 %) …“
Ich kenne eine Drittelparität und eine Parität. Aber dass sie mindestens 50 % hat? Sie hat 50 %!
Rechnerisch kriegen Sie das nicht so ganz hin.
Wir werden beide Anträge im Ausschuss beraten. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Es ist traurig, dass sich die Rednerin der CDU gar nicht mehr im Saal befindet. Das Thema scheint sie überhaupt nicht zu interessieren.
Doch? – Entschuldigen Sie, ich hatte Sie an Ihrem Platz vermutet. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
Frau Vosseler, die Landesregierung hat natürlich keinen Antrag gestellt, sondern in diesem Fall die Koalitionsfraktionen. Wir halten diesen Antrag für äußerst wichtig, denn die Abschaffung der Regionalstellen, die in den letzten fünf Jahren geschehen ist, ist für uns kein „Räppelchen“, sondern zeigt ganz deutlich, dass wir an dieser Stelle wieder ansetzen und in diesem Land Vernetzungspolitik für Frauen gestalten müssen. Wir alle haben in den letzten Wochen den Datenreport „Qualifikation und Erwerbsbeteiligung von Frauen“ bekommen und beim Lesen festgestellt: Es hat sich eigentlich nicht viel getan
54,9 % der Mädchen wählen immer noch die TopTen-Berufe weiblicher Art. Das bedeutet, 54 % aller weiblichen Ausbildungsplatzsuchenden wählen unter den 10 % der schlecht bezahlten Arbeitsplätze. Das ist das eigentliche Dilemma.
Laut Report hat sich die Frauenerwerbsquote erhöht. Das hat uns auch Herr Laschet lange Zeit eingeredet.
Ja, sie hat sich erhöht, aber es ist nicht mehr geworden. Mehr Frauen teilen sich die Arbeitszeit. Dadurch hat sich die Erwerbsquote doch nicht erhöht, sondern mehr Frauen teilen sich die Arbeit. Wir haben mehr Teilzeitarbeit und mehr Minijobs.
Das kann doch nicht gewollt sein. Deswegen brauchen wir für die Frauen keine Einzelberatung, sondern eine Beratung der Unternehmen. Aus diesem wichtigen Grund brauchen wir die Regionalstellen. Es hat sich doch gezeigt: Das Netzwerk W, eine ganz nette Einrichtung – es hat ja auch Jahre gedauert, bis es an den Start gehen konnte –, kann nicht das leisten, was eigentlich gebraucht wird, nämlich die zu qualifizieren, die eigentlich qualifiziert werden müssen, die Unternehmen. Wie gehe ich damit um, wenn ich Wiedereinsteigerinnen nehme? Das ist die Zielgruppe.
Starterzentren sind eingerichtet worden. Schon der Name „Starter“ sagt, wer gemeint ist, nämlich Männer. Auch die Beratung ist für Frauen nicht so gewesen, wie man sie sich vorstellen kann. Jetzt geht es in den Regionalstellen nicht darum, eine Beratung von Frauen zur Existenzgründung zu machen, sondern darum, die, die die Beratung durchführen, zu qualifizieren, damit sie das so machen, dass auch Frauen davon profitieren werden.
Wenn Frau Vosseler sagt, Frauenpolitik sei eng verbunden mit Integrationspolitik, bin ich sehr erstaunt. Frauenpolitik ist ein Thema für alle Frauen, natürlich auch für Frauen mit Migrationshintergrund. Aber Integrationspolitik ist, glaube ich, etwas anderes. Oder Sie meinen tatsächlich, Frauen müssen in den Arbeitsmarkt integriert werden? Dann sind wir an einer Stelle angelangt, wo ich frage: Bei welcher Diskussion fangen wir denn nun an? Integriert sind Frauen.
Wenn ich weiter in den Datenreport schaue, erkenne ich eines mit Sicherheit: gut ausgebildete Mädchen. Richtig! Wenn ich den Report weiterlese, stelle ich eines fest: Je höher die Karriereleiter geht, umso weniger Frauen sind da. Dabei ist es völlig egal, welchen Bereich ich mir ansehe, ob ich bei den Managerinnen nachschaue oder bei den Professorinnen. Die Luft ist dünn über der gläsernen Decke.
Liebe Verena Schäffer, ich muss dich enttäuschen: Seit heute Nachmittag ist die Frauenquote für die Oppositionsparteien beendet. Die Kanzlerin hat gesagt, es wird sie nicht geben.
Wir werden morgen über die Symbolpolitik reden, wieder bunte Preise an die, die etwas machen, verteilen, aber „gesetzliche Regelungen wollen wir natürlich nicht haben“. – Wir schon. Die Grünen und die SPD wollen gesetzliche Regelungen, und wir
wollen, dass Frauen endlich in die oberen Etagen einziehen.
Frau Pieper-von Heiden, Sie beschreiben dieses „Räppelchen“. Das kennen wir bei Ihnen nicht anders. Sie scheinen aber den Antrag nicht gelesen zu haben oder haben damals undercover nicht richtig recherchiert. Denn es ist ein großer Unterschied zwischen diesem Antrag und den Regionalstellen, die wir hatten. Hier wird eine ganz andere Beratungsstruktur angegangen. Deswegen sollten Sie vielleicht einmal den Antrag lesen; vielleicht verstehen Sie ihn dann. Wenn Sie sagen „Womit soll der Steuerzahler wieder belastet werden?“, dann sage ich Ihnen: Na gut, wenn die Steuerzahlerin davon profitiert, ist das doch auch mal was.
Ja, Frau Akbayir, es wird 16 Regionalstellen geben. Die Struktur des Landes ist in Arbeitsmarktregionen aufgeteilt; das sind 16. Daran werden wir uns orientieren.
Sie fragten nach, ob die Regionalstellen im Nachtragshaushalt stehen. Das ist natürlich nicht der Fall – das konnte man beim Reinschauen auch feststellen –, sondern die Landesregierung wird aufgefordert, sie in diesem Jahr zu installieren, und dann müssen sie im Haushalt für das Jahr 2011 stehen.
Das wird schwierig genug; wir kennen die Haushaltslage, und wir wissen auch, dass das Geld nicht vermehrbar ist. Selbst wenn jetzt 1,3 Milliarden € weniger an Verschuldung da sind, steht doch nicht mehr im Haushalt. Das wissen wir sehr wohl. Man kann immer gut noch mehr fordern, aber wir wären sehr froh, wenn wir diese 16 Regionalstellen, diese 16 Kompetenzzentren Frau und Beruf, in unserem Land hinbekommen würden. Damit wären wir einen großen Schritt vorangekommen, und für die Frauen in Nordrhein-Westfalen würde endlich wieder das stattfinden, was sie seit zumindest vier Jahren vermissen. Die Welle der Empörung war ja auch groß genug.
Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und werden sehen, wie diese Kompetenzzentren vor Ort Wirkung entfalten werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Beuermann, ich kann Sie ja sehr gut verstehen. Dem ersten Absatz des Antrages stimme ich vollkommen zu. Auch ich habe bereits mit der GEW über dieses Problem gesprochen. Die Aufgaben der Ansprechpartnerinnen an den Schulen haben sich im Laufe der Jahre vermehrt. Auch das wissen wir, und auch das würdigen wir an dieser Arbeit.
Anschließend folgen jedoch in Ihrem Antrag mehrere Punkte, denen ich so nicht zustimmen kann und bei denen Ihnen einige handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Diese könnte man noch ausmerzen. Beispielsweise soll im letzten Satz die Landesregierung aufgefordert werden, die Belastung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgabe auszugleichen. Es sind nicht die Gleichstellungsbeauftragten, denn die Gleichstellungsbeauftragten sind bei der Schulaufsicht angesiedelt. Das wissen Sie.
Der wichtigste Teil dieses Antrages ist die Forderung, die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde zu reduzieren. Hier möchte ich nun etwas an der Sache arbeiten. Es ist so, dass sich uns im Laufe der jetzt über zehn Jahre an der einen oder anderen Stelle des Landesgleichstellungsgesetzes Punkte offenbart haben, wo etwas verändert werden muss. Aus diesem Grunde haben wir in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes vorgesehen.
Dies ist auch die richtige Stelle, an der man ansetzen muss. Denn es ist ein Mangel, dass in Kommunen mit über 20.000 Einwohnern und Einwohnerinnen Gleichstellungsbeauftragte mit drei Wochenstunden beschäftigt werden. Ich glaube, die haben
mehr zu tun. Deswegen müssen wir grundsätzlich ans LGG gehen und es novellieren. Dies gilt vor allem für den Bereich der Beauftragten für Gleichstellung an den Schulen.
Wenn Sie aber fordern, die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung im Umfang von einer Stunde zu reduzieren, dann müssen Sie auch andere Dinge berücksichtigen. Entweder müssen Sie einen Antrag stellen, den allgemeinen Entlastungstopf aufzustocken, damit diese Zeit da ist. Denn wenn Sie es nicht tun, dann fehlen bei über 6.300 Schulen im Lande mehr als 200 Lehrerstellen. Sie sollten einmal erklären, wie Sie das tun wollen.
Oder Sie müssen einen Haushaltsantrag stellen, in dem Sie diese über 200 Stellen fordern, die Sie dann mit einer Stunde pro Woche an die Schulen reichen. Aber auch dann haben Sie eine gewisse Ungerechtigkeit geschaffen. Denn wenn ich für jede Schule eine Entlastungsstunde pro Woche fordere, dann muss ich mir einmal überlegen, ob ich diese Stunde einer einzügigen Grundschule oder einem achtzügigen Gymnasium oder einer Gesamtschule oder wem auch immer gebe. Das heißt, ich muss sehr wohl überlegen, wie ich damit umgehe.
Von daher – so leid es mir an dieser Stelle tut – müssen wir diesen Antrag ablehnen, weil es nicht anders geht. Er ist nicht konkret genug. Aber deswegen lade ich Sie ganz herzlich ein, aber nicht nur Sie, sondern auch Sie, Frau Pieper-von Heiden, und Sie, Frau Birkhahn, und alle anderen auch, wenn es darum geht, das Landesgleichstellungsgesetz zu novellieren, genauer hinzuschauen, an welcher Stelle wir Veränderungen vornehmen müssen, damit die Gleichstellung im Lande an jeder Stelle stattfinden und ausgebaut werden kann. Dazu lade ich Sie alle ein. Wir haben uns das in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Das ist sicherlich die richtige Stelle, um das auszumerzen, was vielleicht an der einen oder anderen Schule falsch läuft.
Im Grundsatz ist es natürlich so, dass die Schulen die Möglichkeit haben – das hat meine Vorrednerin Frau Birkhahn bereits deutlich ausgeführt –, auf diesen Verfügungstopf zurückzugreifen, um diejenigen, die diese Aufgaben leisten, für diese Zeit freizustellen, sei es durch den Bereich der Pausenaufsicht oder andere Bereiche. Die Möglichkeit besteht. Das bedarf eines Beschlusses der Schule.
Die Herbeiführung einer grundsätzlichen Veränderung bedeutet natürlich einen hohen Kostenaufwand, denn mehr als 200 Lehrerstellen bedeuten hohe Kosten für dieses Land. Wir haben ja bereits heute eine umfangreiche Debatte darüber geführt, wie und wo man sparen kann. Ich möchte es an der Stelle nicht tun. Aber man kann nicht mal eben über‘s Stöckchen springen und sagen, da schaffen wir jetzt über 200 Stellen mehr; wenn wir es nicht tun, riskieren wir damit einen hohen Unterrichtsausfall. Auch das müssten wir überlegen.
Von daher muss ich Ihnen leider sagen: Die SPDFraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Gleichwohl lade ich Sie alle ein, bei der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes mitzuwirken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich mache jetzt hier im
Landtag seit über 15 Jahren Frauenpolitik. Ich bin in der Szene sehr gut unterwegs und kenne mich da aus. Ich kenne die Probleme und weiß, worüber ich rede. Deswegen geht es mir auch sehr nahe, dass diese vierte Stelle im Frauenhaus, die zweite Fachstelle, 2006 auf der Streichliste war, was dann letztendlich auch von der damaligen Koalition so beschlossen wurde.
Frau Westerhorstmann, sicherlich stand diese Stelle auch bei Rot-Grün schon einmal im Landeshaushalt zur Streichung an. Da hatten wir aber regierungstragende Fraktionen, die auch noch eine eigene Meinung hatten,
die gesagt haben: „Das geht nicht!“, und den Haushalt an der Stelle wieder verändert haben. Das habe ich in fünf Jahren bei Ihnen nicht einmal erlebt. Da ist das so herausgegangen, wie es ins Parlament eingebracht wurde. Sie haben Ihre Arbeit als Abgeordnete an dieser Stelle nicht getan. So kann man das sagen.
Dass Ihnen kein Änderungsantrag vorliegt, mag sein. Es gibt ja auch keinen. Ins Gespräch wären wir sicherlich mit Ihnen gekommen, wenn Sie einen Antrag gestellt hätten. Haben Sie aber nicht, auch nicht die FDP.
Von daher war der Gesprächspartner an der Stelle weder die CDU noch die FDP.
Jetzt wende ich mich dem Gesprächspartner zu. Ich finde es sehr unseriös, Pressemitteilungen über einen Bereich zu verfassen, den man eigentlich erst aushandelt.
Ja, worüber man redet und handelt, ganz genau. – Aber etwas anderes ist mit Ihnen ja wohl nicht möglich; das hat uns dieser Vorgang gezeigt. Es hat uns gezeigt: Mit Ihnen kann man kein vertrauliches Gespräch führen. Gut, das wissen wir jetzt, und wir werden entsprechend handeln.
Nun zu Ihrem Antrag: Wenn Sie in der Frauenpolitik den großen Aufschlag wirklich hätten machen wollen, hätte er umfassender sein müssen. Denn viele Bereiche finden da einfach nicht statt. Aber, was Sie gemacht haben, ist ein populistischer Antrag, den Sie einbringen wollten, abgekupfert aus den Jahren 2006 und 2009, noch nicht einmal richtig, denn dann hätten Sie sich auf 5.500 beschränken müssen und nicht 55.000 Abweisungen im Frauenhaus schreiben dürfen. Das ist ein bisschen viel, würde ich sagen. Aber das steht so in Ihrem Antrag.
Sie zitieren uns den Koalitionsvertrag, ja – richtig. Wir haben gesagt: Wir werden die vierte Stelle wieder einführen. Wir haben auch gesagt, eine
einzelfallunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung schaffen zu wollen. Das hat auch Frau Ministerpräsidentin Kraft in ihrer Regierungserklärung so dargestellt. Deswegen ist es Fakt; wir werden es tun, aber alles zu seiner Zeit.
Dass es im Nachtragshaushalt nicht möglich ist, müssten Sie, Herr Sagel, doch wissen. Denn Sie sind doch jahrelang Finanzpolitiker gewesen. Aber nein, bei Ihnen ist nichts hängengeblieben.
Zurück zum Antrag: Am 13. September gab es ein Gespräch bei den Paritätischen Wohlfahrtsverbänden zu dem Thema. Frau Akbayir, Frau Schäffer und ich waren anwesend. Dort haben Frau Schäffer und ich sehr deutlich gesagt, dass wir die zweite Fachstelle mit dem Haushalt 2011 wieder fördern wollen. Wir haben es den Frauen aus der Szene – aus den Frauenhäusern, aus der LAG der Wohlfahrtsverbände sowie aus der LAG der Autonomen Frauenhäuser – erklärt, und sie haben es verstanden. Sie hätten es lieber eher gehabt; das ist klar. Aber sie haben sehr wohl begriffen, woran es liegt, dass wir es nicht vorher tun können.
Deswegen finde ich es schon sehr populistisch, aus der Veranstaltung nach Hause zu gehen und genau das aufzuschreiben und dem Landtag vorzulegen. Das ist eine Art, Politik zu machen, die vielleicht medienwirksam sein mag, aber den Frauen in Not weiß Gott nicht weiterhilft.