Wir sind gerade dabei, es wieder aufzubauen, denn das gehört auch zur Wahrheit dazu. Die Meldungen über die Belastung sind uns von Privaten gegeben worden. Die Firma Wulfa-Mast hat uns die Information gegeben. Erst daraufhin haben wir handeln können. Wir müssen uns schon fragen, warum uns dies bei unseren Kontrollen – das sind mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist – nicht aufgefallen ist. Offensichtlich ist das Netz zu weitmaschig. Darüber müssen wir nachdenken.
Wir müssen auch fragen, warum es nur der Firma Wulfa-Mast aufgefallen ist, wo doch alle Futtermittelhersteller einem QS-System unterworfen sind. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Firma Harles & Jentsch QS-zertifiziert war. Das wirft Fragen in Bezug auf das eben diskutierte Eigenkontrollsystem auf. Deshalb muss es auch hier zu Veränderungen und zu Verbesserungen kommen.
Natürlich gehört auch zur Wahrheit, um das klar zu sagen, dass es bei der ökologischen Landwirtschaft auch die Notwendigkeit gibt, Warenströme zu untersuchen und zu kontrollieren. Im Übrigen habe ich das nach den Vorfällen, die wir in NordrheinWestfalen bei einem oder bei zwei Betrieben hatten, nachdrücklich gefordert. Wir werden auch hier gemeinsam über mehr sowohl staatliche als auch Eigenkontrollen zu reden haben. Das richtet sich auch an die Verbände. Denn die hohen Güter einer Landwirtschaft und insbesondere einer ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaft sind eben das große Vertrauen in die und die hohe Sicherheit der Produkte.
Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten. Lassen Sie uns vor allem die Konflikte, die heute von Ihnen in die Debatte getragen worden sind, ein Stück weit zur Seite stellen. Denn es geht um die Verbraucherinnen und Verbraucher, und die sollten uns jede Mühe wert sein. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Vorredner von CDU und FDP so häufig von Dialog gesprochen haben, habe ich einmal gegoogelt, was „Dialog“ eigentlich heißt.
Sie fallen hinter alte Fronten zurück, weil Sie diesen Konflikt brauchen, um deutlich zu machen, dass der Weg, den Sie beschreiten, so nicht beschritten werden kann. Wenn Sie auf den Höfen nachfragen, auf die sich auch Sozialdemokraten hin und wieder verirren, erfahren Sie, dass die Arbeitsbelastung, die Anforderungen an Cross-Compliance, die Bürokratie und viele andere Dinge die Landwirte belasten. Das wissen wir doch.
Wenn Sie so tun, als wenn wir jetzt einen Gegensatz aufbauen – da kann ich Herrn Remmel nur unterstützen –, befinden Sie sich auf dem absolut falschen Weg. Die Zukunft für die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sieht anders aus und nicht so, wie es gerade Herr Deppe dargestellt hat: Sie sind in der Debatte immer ideologiefrei. Sie sind nur sachlich und nur vernünftig. – Das ist keine Zukunft für die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
Es wird darauf abgehoben, dass man zu einem Dialog kommen muss. Wir wissen, dass das in einer modernen Gesellschaft sowohl die Industrie als auch viele Verbände betrifft. Mein Kollege Sundermann hat darauf hingewiesen, dass das heißt, dass man sich mit allen an einen Tisch setzen und überlegen muss, wie man diese Probleme lösen kann.
Ich komme aus einem ländlich geprägten Kreis. Dort gibt es gerade mit den Stallbauten Probleme. Ich weiß doch auch, dass es sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein bisschen einfach machen, indem sie sagen: Ich hätte gerne Putenstreifen, ich möchte nur nicht wissen, wo sie herkommen. – Genau diesen Prozess müssen wir durchbrechen. Ein Dialogprozess, den die Landwirtschaft mit der Landwirtschaft führt, bringt uns auf Dauer in diesem Land nicht weiter.
Sie hoben deutlich darauf ab, wir würden nur Politik für die Leute machen, die sich das leisten können. Gerade Sozialdemokratinnen und -demokraten können Sie unterstellen, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher im Auge haben, die nicht über so ein hohes Budget wie beispielsweise ich verfügen. Aber genau die Menschen haben doch einen Anspruch darauf, dass sie Sicherheit und Qualität bekommen. Das ist für sie eine ganz wichtige Sache.
Nun komme ich zurück zu unserem Entschließungsantrag: Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von vielen Ernährungsbetrieben, die gerade in den ländlichen Gebieten angesiedelt sind, haben
doch einen Anspruch darauf, dass sie durch eine Krise nicht in schwierige Arbeitsverhältnisse geraten. Wenn Sie daher so tun, als würden zwei Fronten aufgebaut, sage ich Ihnen: Das haben Sie in der Debatte heute Morgen ganz deutlich gemacht.
In der „Süddeutschen Zeitung“ lese ich heute Morgen ein Interview mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen. Er macht in seinen Ausführungen deutlich, dass „billig“ und „Qualität“ auf Dauer einen Konflikt darstellen, den wir gemeinsam lösen müssen, ob Weltmärkte oder nicht. Dieses Spannungsfeld gibt es. Die Landwirtinnen und Landwirte sind einem zu hohen Druck ausgesetzt. Wir leben nicht in einem Wolkenkuckucksheim, sodass wir nicht wüssten, dass es so etwas in der Arbeitswelt und auch in der Landwirtschaft gibt. Dort wirkt sich das aber viel stärker aus, weil es sich, wenn wir Maschinen brauchen, um andere Produktionsprozesse handelt als diejenigen, die ich vorhin ausgeführt habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns in vielen Bereichen der Landwirtschaft und der Wirtschaft im Allgemeinen auf den Weg machen, um für Akzeptanz zu sorgen. Noch einmal: Auch dieser Entschließungsantrag ist eine Einladung, dass wir Verbraucherinteressen ganz klar anvisieren, aber dass wir auch Interessen der Landwirtinnen und Landwirte ins Auge nehmen – auch das tut dieses Landesregierung –, damit sie zukünftig gut wirtschaften können. Das ist für uns ganz entscheidend.
Wenn wir den Blick nach Österreich richten, Kolleginnen und Kollegen, das kein Entwicklungsland im Bereich der Landwirtschaft ist, stellen wir fest: Österreich hat sich durch Nischen einen guten Markt in der EU gesichert.
Hören wir damit auf, das eine gegen das andere auszuspielen. Es gibt eine mögliche Lösung für Landwirte, stärker biologisch zu produzieren und regional zu vermarkten. Es wird andere Wege für die konventionelle Landwirtschaft geben.
Aber seien Sie offen. Ich habe gerade zugegeben, dass ich bereit bin zu lernen. Bei Ihnen ist diese Bereitschaft noch nicht sehr groß. Sie wird hoffentlich bei der Beratung in den Ausschüssen größer sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir zum einen die Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 schließen können.
der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linker Drucksache 15/1140 eingegangen. Er trägt den Titel „Lebensmittel sicher machen – Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schadstoffen schützen“ und ist auf Ihre Tische im Plenarsaal verteilt worden.
Deshalb stimmen wir jetzt über den Inhalt des Entschließungsantrags Drucksache 15/1140 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linker. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linker bei Ablehnung von CDU und FDP angenommen.
len vom 18. Januar 2011 in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend das Nachtragshaushaltsgesetz 2010
Sie alle wissen, dass der Chef der Staatskanzlei uns mit Schreiben vom 18. Januar mitgeteilt hat, dass die Landesregierung eine Unterrichtung zu dem genannten Thema beabsichtigt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen nicht sagen, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am gestrigen 18. Januar einen vielbeachteten Beschluss gefasst hat.
Entgegen dem Eindruck, den man bei der Betrachtung der heutigen Schlagzeilen haben könnte, hat das Gericht in der Frage, ob der Nachtragshaushalt 2010 ganz oder teilweise mit der Landesverfassung
Der Verfassungsgerichtshof hat ausschließlich über den Antrag der CDU-FDP-Opposition auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden. Dazu hat er ein paar bemerkenswerte Feststellungen getroffen.
Die gehen uns alle an: nicht nur die Regierungsseite, sondern auch die Opposition. Wir alle werden sie zu respektieren haben. Wir sollten sie auch nicht umzudeuten versuchen.
Ich beginne mit der ersten, die meiner Meinung nach in der Berichterstattung etwas kurz gekommen ist. Ich zitiere von Seite 7 des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes. Da heißt es, dass der Verfassungsgerichtshof den Antrag,
„den Vollzug des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 … mit Wirkung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen
und bereits vollzogene Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite vorläufig rückabzuwickeln oder in anderer Weise rückgängig zu machen“,
Dem Versuch der Opposition, die Handlungsfähigkeit der Landesregierung auf diese Weise zu torpedieren, hat der Verfassungsgerichtshof eine deutliche Absage erteilt.