Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 22. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Er ist schon im Raum.
„Die SPD tritt für eine nachhaltige Finanzpolitik ein, die künftigen Generationen keine stetig steigenden Zinszahlungen hinterlassen will. Deshalb bekennen wir uns ausdrücklich zur Begrenzung und Rückführung der staatlichen Neuverschuldung und zu der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.“
Ab dem Jahr 2020 wird also die so weit im Bundeskonsens beschlossene Schuldenbremse auch in Nordrhein-Westfalen gelten – absolut richtig und notwendig, wenn wir alle parteiübergreifend unseren Kindern und Enkeln eine Finanzlage im Bund und in den Ländern hinterlassen wollen, die auch in Zukunft politisches Handeln ermöglicht.
Doch jetzt kommen Sie, Herr Finanzminister. Sie halten Maßnahmen zur Einhaltung der Schuldenregel bis dahin scheinbar nicht für notwendig. Sonst hätten Sie diese wohl kaum als Selbstentmündigung bezeichnet. – Es geht vielmehr um eine Selbstverpflichtung. Schade, dass Sie so denken.
Dieses Land hat einen Finanzminister, der erstens nur dann spart, wenn ihn jemand anders dazu zwingt, sei es eine Grundgesetzänderung oder eine Gerichtsentscheidung, zweitens Sparen ausschließ
lich als Erhöhung der Einnahmenseite definiert und drittens Sparen nicht will, nicht kann, aber vor allem das Sparen auf keinen Fall als die Aufgabe des Finanzministers betrachtet.
Herr Finanzminister, für Sie scheint Sparen ein Glücks- oder Zufall zu sein. Das ist allerdings keine gute Amtsführung Ihres Ressorts. Das ist keine bewusste eigenständige Finanzpolitik. Sie haben Ihr Ministerium schlicht zur Hausbank der Regierung umgestaltet,
getreu dem Motto: Nicht groß meckern, ordentlich mit Liquidität eindecken und so die Wünsche und Ideen eines Drei-Parteien-Bündnisses finanzieren.
Dadurch haben Sie ein Ausgaben-, aber kein Einnahmenproblem. Mal angenommen, mit dieser Ausgabenpolitik in Nordrhein-Westfalen würde es bis zum Jahre 2020 weitergehen, also ohne eine eigene Schuldenregel in Nordrhein-Westfalen.
Glauben Sie wirklich, dass es dem Finanzminister im Jahre 2019 – wer immer das auch sein wird – gelingen kann, die Schuldenregel des Bundes im Folgejahr einzuhalten, von null auf hundert?
An dieser Stelle finde ich es besonders bemerkenswert, dass die Landesregierung sehenden Auges ihre ausufernde Finanzpolitik weiter betreibt, während sie selbst noch vor einer Woche, am 12. Januar, eine Kleine Anfrage der Linken mit einer Summe von über 20 Milliarden € Zinslast in den Jahren 2011 bis 2014 beantwortet hat. Dann kommt sie, die Antwort der Landesregierung auf die Frage, was sie unternimmt, um die Ausgaben für den Schuldendienst zu senken. Ich zitiere:
„Grundsätzlich wird in den nächsten Jahren die Rückführung der Neuverschuldung mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts 2020 zu einer Stabilisierung der Zinsausgaben beitragen.“
„Grundsätzlich“, was heißt das? Nicht „tatsächlich“? Sie müssen mir schon zugestehen, dass es gewisse Schwierigkeiten bereitet, einem Minister zu glauben, wenn er seinen grundsätzlichen Willen zum Sparen erklärt, während gleichzeitig die Regierungschefin Sparen grundsätzlich für nicht zeitgemäß hält. Lösen Sie sich von der Doktrin der Ministerpräsidentin „Prävention für morgen durch Verschuldung heute“!
Das wird nicht funktionieren. Verschuldung ist kein Vorsorgemodell. Schulden machen ist keine Zukunftsvorsorge. Ein in der Zukunft überschuldeter und damit nicht mehr handlungsfähiger Staat wird übrigens auch keinerlei sozialen Ausgleich mehr gestalten können.
Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts haben wir gestern schon vieles gehört. Aber ein wichtiger Satz sollte uns noch im Ohr bleiben – ich zitiere –:
„Der Eingriff in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung … wiegt … weniger schwer als die andernfalls drohende Gefahr einer Belastung des politischen Gestaltungsspielraums für zukünftige Haushalte durch erhebliche Zinsbelastungen …“
Oder anders gesagt: Wenn eine Landesregierung die Zukunft nachfolgender Generationen verspielt, muss sie gestoppt werden. Oder noch anders ausgedrückt: Soziale Prävention durch Schulden, das ist gescheitert.
Den Gesetzentwurf meiner Fraktion, der CDU, betrachte ich daher – Sie werden jetzt vielleicht etwas schmunzeln – als Einladung an die Koalition der Einladung. Es besteht doch hier im Haus parteiübergreifend Einigung darüber, dass wir etwas für die nächste und die übernächste Generation zu leisten haben. Die Belastungen durch die demografische Entwicklung sind uns allen bekannt.
Betrachten Sie, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, den Entwurf der CDU daher als eine Brücke, eine Brücke, die Nordrhein-Westfalen haushaltspolitisch auf einen stabilen Weg durch die nächsten zehn Jahre führt.
Im Dezember 2009 haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, in einem Entschließungsantrag erklärt, was geschehen muss, damit Sie der Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung zustimmen. Ich gebe das stichpunktartig wieder:
Erstens: gründliche und umfassende parlamentarische Beratungen. Sie – ich seit einigen Monaten – diskutieren seit 2009 über die Schuldenregelung. Meine Damen und Herren, wie viel Beratungsbedarf haben Sie noch?
Zweitens. Die Verschuldung muss stufenweise eingeschränkt werden. Wir von der CDU schlagen Ihnen die symmetrische Konjunkturkomponente vor: Im Aufschwung wird gespart, im Abschwung sind Defizite erlaubt. Liegen wir da so weit auseinander?
Drittens: kein Ausweichen in Schattenhaushalte. Das ist in Abs. 3 des CDU-Entwurfs ganz klar definiert. Das sehen wir genauso.
Wir können also feststellen: Der Gesetzentwurf der CDU begegnet den Anforderungen der SPD in Nordrhein-Westfalen. Kaum zu glauben, aber wahr.
Aber wir müssen doch jetzt anfangen, das strukturelle Defizit abzubauen. Nordrhein-Westfalen hat heute Gesamtschulden von mehr als 130 Milliarden €. 1995 waren es 66 Milliarden €. Das ist eine
Verdoppelung in den letzten 15 Jahren. Das zeigt, dass niemand – keine Partei, keine Regierung – die Neuverschuldung in den Griff bekommt, wenn er nicht sofort damit anfängt.
Darum brauchen wir die Schuldenbremse. Andere Bundesländer haben sie bereits. Ich zitiere hier den SPD-Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl, der im September 2010 Folgendes gesagt hat:
Ich begrüße die Einigung der drei Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz auf die Schuldenbremse. Sie wird in den kommenden Jahren noch schwierige Entscheidungen erfordern. Hier muss jedes Bundesland seiner Verantwortung gerecht werden.
Nun also der zweite Anlauf in Nordrhein-Westfalen. Es ist dringlicher als je zuvor. Machen Sie mit, liebe Regierungsfraktionen, es ist höchste Zeit!
Wir müssen jetzt, in der bereits eingetretenen guten gesamtwirtschaftlichen Lage, anfangen, zu sparen. Dann wird auch kaum jemand in einer wirklich schwierigen wirtschaftlichen Lage oder in außergewöhnlichen Notsituationen des Landes neue Schulden grundsätzlich infrage stellen.
Jetzt aber befinden wir uns im Aufschwung. Der ifoGeschäftsklimaindex steigt schon seit 2010 rasant an, im Dezember zum wiederholten Mal in Folge. Die Lage am Arbeitsmarkt verbessert sich stetig.
Herr Minister, sehen Sie den Gesetzentwurf der CDU bitte nicht länger als irgendeine überflüssige, selbstentmündigende Idee an, sondern als ganz konkrete Arbeitshilfe zur Unterstützung ihres Ressorts. Geben Sie bitte zu, dass die CDU ein sauber durchdachtes Konzept vorgelegt hat. Tragen Sie den Gesetzentwurf mit. Setzen Sie sich in der Regierung durch, und werben auch Sie für unseren Entwurf in diesem Hohen Hause. Tun Sie doch einfach so, als seien Sie der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und fangen Sie an, eine generationengerechte Finanzpolitik zu betreiben.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Unterstützung für die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sieveke. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Bovermann.