Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Wenn im Bund auf der Einnahmenseite erhöht wird, dann so, dass andere, nämlich die Länder und die Kommunen, am Ende den Kürzeren ziehen, weil das, was erhöht wird, von der Steuer absetzbar ist und damit die Einnahmen der Länder und Gemeinden senkt.

Wir haben obendrauf völlig ohne jeden Sinn eine ständige Steuersenkungsdebatte. Ich möchte mal wissen, wie Steuersenkungen dazu führen können, auf Bundesebene eine Schuldenbremse einzuhalten.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Es sind ja schon in den vergangenen Jahren Senkungen vorgenommen worden, sodass genau der Beitrag zur Senkung der strukturellen Verschuldung des Bundes nicht geleistet werden konnte. Zum Schluss ging es sowohl hier im Land als auch auf der Bundesebene immer nur um Verschieben und Verstecken, und am Ende dieser Nahrungskette standen regelmäßig die Kommunen.

(Beifall von Rüdiger Sagel [LINKE])

Wenn ich dann vor diesem Hintergrund in dem Antrag, den Sie vorlegen, nachdem Sie Ihre Ideen skizziert haben, schreiben: „Alternativen: Keine“, „Finanzielle Auswirkungen: Keine“, „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände: Keine“, „Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte: Keine“, dann ist das doch der Versuch, mit geschlossenen Augen loszulaufen und zu glauben, nur, weil man die Augen zumacht,

gebe es kein Hindernis mehr, vor das man laufen könnte. Das ist nicht Selbstentmündigung, das ist Selbstbetrug.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Lachen von Rüdiger Sagel [LINKE] – Rüdi- ger Sagel [LINKE]: Blinde Kuh!)

Die Landesregierung – das habe ich an dieser Stelle jetzt mehrfach gesagt – bekennt sich zu einer nachhaltigen Finanz- und Kreditpolitik des Staates, und diese Nachhaltigkeit – das ist heute schon häufiger gesagt worden – hat zwei Seiten. Die hat auf der einen Seite den Ansatz, dem wir uns zu Recht stellen müssen, nämlich: Wie kommen wir von einer zu hohen Kreditaufnahme herunter? Ich sage es noch einmal: Wir haben in den Haushalten, die wir zurzeit diskutieren, eine Kreditaufnahme, die in einer Größenordnung von 15 % des Haushaltsvolumens liegt – im Übrigen so, wie auf Bundesebene auch. Da wird die ursprünglich viel größere Kreditquote und die Senkung auf die Größenordnung, die wir auch haben, jetzt als der große Erfolg gefeiert. Davon müssen wir trotzdem herunter. Darauf kann man sich alles andere als ausruhen.

Wir sagen aber auch, dass sich nur Reiche einen armen Staat leisten können und dass Schuldensenkung allein über Ausgabensenkung nicht funktioniert.

Die Diskussion darüber – da bin ich sicher – wird auch noch weitergehen. Ich kann immer wieder nur sagen: Es ist unehrlich, wenn man sich ständig Rahmen setzt, wenn man mit diesen Rahmen werbend durch die Gegend läuft und die vielen Debatten, die in den Hinterzimmern stattfinden, einfach verschweigt, in denen man immer wieder Kollegen unterschiedlichster Parteien trifft, die fragen: Wie wollen wir diesen Weg dahin überhaupt beschreiten?

Jetzt schauen wir uns an, was die anderen Länder gemacht haben. Da haben wir zum Beispiel das Land Schleswig-Holstein. Die haben praktisch auf dem Weg zur Erreichung der Schuldenbremse das, was sie vorher an eigenen gesetzlichen Grundlagen hatten, abgeschafft. Das heißt, die können erst einmal bis 2020 ihren Weg beschreiten und können sagen: Jetzt werde ich auf dem Weg dahin in der Übergangsphase durch meine eigenen landesgesetzlichen Regelungen nicht mehr behindert.

Nach meinem Kenntnisstand ist es hochgradig problematisch, auch grundgesetzlich, ob eine solche Art, sich vorher die Riemen wegzunehmen, um anschließend zuzusehen, dass ich dann hinten passend auskomme, geht oder nicht.

Wenn ich mir nach vielen Gesprächen, die ich mit meinem rheinland-pfälzischen Kollegen Carsten Kühl über dieses Thema geführt habe, ansehe, wie es in Rheinland-Pfalz ist, dann muss ich sagen: Die haben eine Regel – absolut verständlich –, eine Strukturkomponente, eingeführt und sich gesagt:

Wir gehen auf die Schuldenbremse zu, aber wenn der Bund Regeln erlässt, die uns als Land belasten und dafür nicht zahlt, keine Konnexität berücksichtigt, dann haben wir Möglichkeit, das zumindest mit Krediten abzudecken.

Auch das ist ein Problem, bei dem Verfassungsrechtler wieder sagen: Das ist ja schön und gut, das ist auch sehr plausibel; das ist jedoch nicht zulässig.

Das heißt also: Diesen Versuch, sich jetzt ein Stück zu befreien, könnte man natürlich für NordrheinWestfalen auch überlegen. Man könnte sich überlegen, ob man nicht die Kreditverfassungsgrenze, die wir jetzt haben, auf dem Weg nach 2020 aussetzt, um dann eine Konsolidierung im Rahmen der Schuldenbremse hinzubekommen.

(Beifall von Rüdiger Sagel [LINKE])

Denn die sagt ja, dass wir eben diesen Übergangszeitraum bis 2020 haben, dass man allerdings zurzeit im Rahmen der landesgesetzlich geltenden Regelungen in dieser Übergangsphase dahin kommen muss. Das ist in der Tat ein Dilemma. Ich finde, deswegen gibt es genügend Anlass, parteiübergreifend darüber zu reden, einmal darüber nachzudenken, wie wirklich dieses ganze Konstrukt gedacht ist. Denn auch das muss man immer wieder im Kopf haben.

Wir haben 2009 eine gemeinsame Haltung gefunden: Ja zur Schuldenbremse. Beim Ziel gab es Übereinstimmung. Wenn man sich die Motive dahinter ansieht, dann erkennt man, dass diejenigen, die es unterstützt haben, von unterschiedlichen Positionen aus in diese Richtung geleitet worden sind. Die einen sind hingegangen und haben gesagt: Das machen wir mit Leistungsverzicht, einem schwachen Staat und Privatisierung. Und die anderen haben gesagt: Unsere Idee ist, die Schuldenbremse ist jetzt der Auftakt für einen leistungsfähigen Staat mit einer soliden Steuerfinanzierung auf der anderen Seite.

Das heißt, die Motive, die dahinterstanden, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen, waren durchaus unterschiedlich. Das führt ja zu dem großen Diskussionsbedarf, wenn es darum geht, das, was man gemeinsam in das Grundgesetz geschrieben hat, auch umzusetzen.

Deswegen werbe ich sehr dafür, dass man diese Debatte einmal wirklich nicht in dieser Art führt, nach draußen das möglichst beste Bild abzugeben. Die Menschen glauben schon lange nicht mehr, dass einer sagt, ich mache ein Gesetz, und dann sind die Schulden weg. Sie möchten dagegen sehen, dass wir uns ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie man Einnahmen, die zurzeit strukturell auf allen staatlichen Ebenen unter den Ausgaben liegen, in den Griff bekommt und wie man dann ein Verfahren findet, auch Härten darzustellen, aber so, dass man einen sozial ausgeglichenen Haushalt und Nachhaltigkeit nicht nur im Sinne der Zinsen,

sondern auch der Bildungsausgaben, der Bildungszinsen, der Wissenszinsen, der Sozial- und Stabilitätszinsen, gemeinsam hinbekommt.

Ich glaube, dazu wäre jeder bereit. Aber das geht nicht, indem einfach ein Auftrag erteilt wird, indem ein Antrag zu einer Verfassungsänderung in den Landtag eingebracht wird. Aus diesem Grunde bin ich in diesem Punkt kritisch, aber für eine Debatte darüber stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Weisbrich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister,

selbstverständlich sind wir zu einer Debatte jederzeit bereit, wir freuen uns sogar darauf. Es muss nur eines sichergestellt sein: dass wir am Ende tatsächlich alle eine wirksame Schuldenbremse wollen.

Ich muss ehrlich sagen, ich habe aus den Ausführungen der Vertreter der Minderheitskoalition und auch von Ihnen den Eindruck gewonnen: Im Augenblick suchen Sie eigentlich eine Schuldenbremse ohne Bremse. Das wird man so nicht machen können.

Kollege Bovermann hat versucht, den Begriff der Schuldenbremse in einen historischen Rahmen einzuordnen. Ich möchte das Gleiche mit einer sachlichen Auseinandersetzung versuchen.

Meine Damen und Herren, Grundlage für einen leistungs- und handlungsfähigen Staat ist selbstverständlich eine ausreichende Finanzausstattung, die nur durch solide Haushalts- und Finanzpolitik garantiert werden kann.

Herr Minister, der solide wirtschaftende Staat sorgt für seine finanziellen Grundlagen zum einen durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik – hier ist in der Koalition sicherlich noch einiges nachzubessern –, die kräftig und kontinuierlich fließende Einnahmen garantiert.

Andererseits erfüllt dieser solide Staat Aufgaben nur in dem Maße, in dem die Einnahmen das erlauben. Er achtet gleichzeitig darauf, dass der Verwaltungsapparat nur den Umfang besitzt, der in Anbetracht der zu erledigenden Aufgaben zwingend notwendig ist. Herr Mostofizadeh, ich muss mich schon wundern, was Sie zur Personalpolitik gesagt haben. Ich entsinne mich noch an Ihre Finanzkommission; ich glaube, da waren Sie noch Mitarbeiter der grünen Fraktion. Deren zentrale Forderung war es doch, 20.000 Stellen zusätzlich zu denjenigen abzubauen,

die wir schon abbauen wollten. – Also, es hat sich doch so manches geändert.

Ich muss ganz klar sagen: Den Pfad einer soliden Finanzpolitik, wie ich ihn eben skizziert habe, hat Nordrhein-Westfalen in den 39 Jahren sozialdemokratisch geführter Landesregierungen immer weiter verlassen. Während die Wirtschaftskraft des Landes in Relation zu anderen Ländern stetig absank, wurde gleichzeitig die Bürokratie ebenso aufgebläht wie das Ausgabevolumen.

Die Folge war dramatisch: Während die alten Bundesländer ihr Bruttoinlandsprodukt zwischen 1970 und 2000 um durchschnittlich 90 % steigern konnten, betrug der Zuwachs in Nordrhein-Westfalen lediglich 60 %. Die Folge davon war wiederum, dass der nordrhein-westfälische Anteil am Bruttoinlandsprodukt und auch an den Steuereinnahmen kontinuierlich sank, nämlich von 29 % auf heute weniger als 23 %.

Hätte Nordrhein-Westfalen seinen Anteil im Konzert der Länder wenigstens konstant gehalten, lägen die Steuereinnahmen allein für das Land heute um rund 15 Milliarden € höher, Herr Minister. Auch die Kommunen bräuchten sich um ihre Finanzausstattung keine Sorgen zu machen.

Sie müssen sich in der Koalition gut überlegen, wie Sie sich zum Wirtschaftsstandort Nordrhein

Westfalen stellen. Es ist schon richtig: Man kann einen Haushalt nicht nur durch Sparen sanieren. Es muss auch auf der Einnahmeseite etwas erfolgen – aber durch Wachstum, sprich: durch mehr Steuern, aber nicht höhere Steuern.

(Beifall von der CDU)

Im Bund, in Schleswig-Holstein, in Rheinland-Pfalz und in Hessen sind Sozialdemokraten in der Wirklichkeit angekommen und den von uns vorgeschlagenen Weg mitgegangen. Mecklenburg-Vorpommern wird sich anschließen; das steht jetzt bereits ziemlich fest. Nur Sie in Nordrhein-Westfalen haben ständig neuen Diskussionsbedarf. Sie verweisen auf fehlende Ausführungsgesetze. Sie bedauern mangelnde Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist das alles Blödsinn, denn: Erst muss die Verfassung geändert worden sein, dann können Ausführungsgesetze folgen. Im Bund und in den übrigen Ländern ist genau so verfahren worden. Nur Sie weigern sich ständig, erst einmal die Verfassung zu ändern und dann die Ausführungsgesetze zu machen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Sie können uns nicht die Schuld an einer angeblich fehlenden Abstimmung geben. Alle Argumente sind längst ausgetauscht. Wir wollen nichts anderes als Ihre Parteifreunde in Hessen oder in anderen Ländern. Ihre Meckerei hat einen einzigen Grund: Sie

suchen – ich habe es vorhin schon gesagt – nach einer Schuldenbremse ohne Bremse.

Ich kann Ihnen nur sagen: Das wird Ihnen nicht gelingen. Bis zum Ende Ihrer Finanzplanung übersteigen in Nordrhein-Westfalen die Ausgaben die Einnahmen jährlich um mehr als 6 Milliarden €. Das zu beenden, ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Eine Gesellschaft, die ständig über ihre Verhältnisse lebt, wird niemals zukunftsfähig sein.

Meine Damen und Herren, nach dem Krieg, in den Jahren der Not, des Elends und des Wiederaufbaus, ist Nordrhein-Westfalen praktisch ohne Schulden ausgekommen. Die Verschuldung begann erst mit der Regierungsübernahme durch die Sozialdemokraten. Frau Kraft fällt jetzt mit der sonnigen Begründung in alte Muster zurück: Wir halten das für richtig.

Auf diesem Weg wird Nordrhein-Westfalen für alle Zukunft zum Empfängerland im Finanzausgleich. Stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob wir unter diesen Voraussetzungen soziale Standards einführen dürfen, die sich die Geberländer aus Spargründen nicht leisten können. Vielleicht hilft Ihnen die alte Volksweisheit bei der Beantwortung der Frage: Was du nicht willst, das man dir tu„, das füg„ auch keinem andern zu.

Wenn Sie die Vorgaben der Schuldenbremse ernst nehmen würden, müssten Sie, bezogen auf Ihren Nachtrag, Herr Minister, ab sofort jährlich 840 Millionen € einsparen, um 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Wegen der inneren Dynamik des Haushalts – Sie haben selbst davon gesprochen –, also Personalkosten-, Sachkosten- und Zinsanstiege, die die Hartmann-Kommission seinerzeit schon mit 1,3 Milliarden €, also noch höher als Sie, beziffert hat, ist das schon schwer genug. Ihr Politikentwurf benötigt aber 1 Milliarde € zusätzlich für soziale Wohltaten; 1 Milliarde, die Sie nicht haben. Ich kann nur sagen, Frau Ministerpräsidentin: Dieser Politikentwurf ist gescheitert.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie können nicht länger Wohltaten auf Pump verteilen. Je eher Sie das erkennen, desto besser für unser Land. Nehmen Sie den Nachhaltigkeitsbericht, der Ihnen vorliegt, ernst. Ab sofort müssen unsere Ausgaben geringer wachsen als die Einnahmen.