Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Menschen, die zu uns kommen, Hilfe brauchen und dass ihre Kinder zum größten Teil viele Jahre hier bleiben und auch hier bleiben werden, ist es vernünftig, an der Stelle auch Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Ich glaube, es ist ein Stück präventive Politik, wenn wir es schaffen, diesen Kindern die Bildung in frühen Jahren zukommen zu lassen.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Insofern gebe ich Ihnen recht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Danke!)

Eines muss allerdings auch klar sein – und ich weiß, dass ich mit dieser Position auch bei einigen meiner eigenen Kollegen nicht konform gehe; das betrifft auch einige der Bundestagsfraktion –: Wir müssen uns von dem Samariterprinzip für Asylbewerber frei machen. Wir dürfen diese Menschen nicht füttern. Wir müssen ihnen vielmehr helfen, sich selbst zu helfen und selber für ihren Unterhalt zu sorgen. Denn auch das hat etwas mit Menschenwürde zu tun.

Das heißt, wir müssen ihnen helfen, Arbeit zu finden, damit sie sich und ihre Familien, solange sie hier sind, auch ernähren können.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Aber die haben gar keine Arbeitsgenehmigung!)

Und damit auf dem Rücken dieser Menschen kein Lohndumping betrieben wird, brauchen wir in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn, um hier einen Schlenker zu machen. Ich denke, auch hierin sind wir uns sicherlich einig.

(Heiterkeit – Rüdiger Sagel [LINKE]: Die brauchen erst einmal eine Arbeitsgenehmi- gung!)

Wir dürfen allerdings auch nicht den Fehler machen – und das ist der Punkt, der diskussionswürdig sein wird –, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit den Empfängern von Arbeitslosengeld II gleichzustellen. Die Regelsätze müssen dringend erhöht werden; das ist klar. Aber eine Gleichstellung, wie Sie sie fordern, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg.

Es ist – und da werden mir zumindest einige von Ihnen auf jeden Fall zustimmen –, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht zu vertreten, dass jemand, der 25 Jahre lang gearbeitet hat und dann in langfristige Arbeitslosigkeit gerät, den gleichen Status erhält wie jemand, der hier aus welchen Gründen auch immer – und mögen sie auch berechtigt sein – Asyl beantragt.

(Beifall von der SPD)

Hier müssen wir aufpassen, welche Angleichungen wir vornehmen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Darüber können wir reden!)

Letztendlich, Herr Sagel, entscheiden nicht wir über die Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das macht vielmehr das Bundessozialgericht. Ich denke, wir werden sicherlich auch mit Ihnen eine spannende Diskussion dazu im Innenausschuss erleben. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegen Düker jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen, die vor mir gesprochen haben, die Feststellung, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist und dass es nur ein Existenzminimum und nicht ein Existenzminimum für Menschen mit deutschem Pass und ein Existenzminimum für Menschen mit ausländischem Pass gibt, ist keine politische Meinungsbildung. Vielmehr – schauen Sie in die Recht

sprechung – sieht dies das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 28.07.2010 so. Es ist gerichtlich festgestellt worden.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Und was folgt daraus?)

Das Landessozialgericht hält die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die seit 1993 nicht angehoben worden sind, für verfassungswidrig.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ja!)

Nach Auffassung des Gerichts reichen sie nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Vor allen Dingen war für das Gericht die Art, wie die Höhe der Leistungen ermittelt wird – die gleiche Argumentation kennen wir aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu

Hartz IV –, nicht transparent und nachvollziehbar. Das Landessozialgericht war der Auffassung, dass die Höhe der Leistungen sozusagen ins Blaue hinein geschätzt wurde.

Kläger war ein alleinstehender Mann, der ohne die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf einen Betrag von 224,57 € im Monat kam. Im gleichen Zeitraum betrug der Hartz-IV-Satz für dieselbe Personengruppe mit deutschem Pass und ohne Flüchtlingsstatus 351 € zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Noch skandalöser als Hartz IV!)

Diese Diskrepanz ist nach Auffassung des Landessozialgerichts verfassungswidrig. Das Gericht hat daher das Klageverfahren ausgesetzt und die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Leistungsgewährung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das ist so eindeutig!

Bei unserem Landessozialgericht in Essen sitzen keine böswilligen Idioten, die die Verfassung nicht lesen können, sondern die wissen sehr wohl, was sie entschieden haben. Es ist doch bedauerlich, dass diese Situation – hier schließe ich alle Parteien mit ein – bei den Verhandlungen in Berlin zum SGB II überhaupt keine Rolle spielt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Da wird über den Regelsatz, über einen Mindestlohn, über Bildungsgutscheine verhandelt. Aber müssen wir hier wirklich warten, bis uns das Bundesverfassungsgericht in seinem nächsten Urteil zu dieser Personengruppe wieder sagt: „Das ist nicht existenzsichernd. Das ist nicht menschenwürdig, was ihr macht“, sodass Politik wieder erst danach handelt, wo das Ergebnis doch wirklich auf der Hand liegt? Das halte ich für ein Armutszeugnis für die Politik insgesamt. Ich bedauere es ausdrücklich in Richtung aller, die dort am Tisch sitzen. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, vier Jahre lang – denn vier

Jahre sind sie im Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – eine menschenwürdige Behandlung verweigert wird.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Das Ziel, den Flüchtlingsstrom durch eine abschreckende Wirkung zu reduzieren, kann doch kein Grund für eine Ungleichbehandlung, auch verfassungsrechtlich nicht, sein. Darüber hinaus wurde diese Wirkung nie entfaltet. Seit 1993 gibt es das. Nach Evaluierungsberichten ist diese Wirkung nachweislich nie erzielt worden.

Überdies ist – auch das sagen uns Verfassungsrechtler – eine solche Regelung als Steuerungsinstrument für internationale Flüchtlingsbewegungen verfassungsrechtlich höchstbedenklich. Wir haben dazu auf Bundesebene einen Antrag eingebracht. Hierzu wird am 7. Februar eine Fachanhörung stattfinden. Da gehört die Debatte meiner Meinung nach auch hin. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden wir für uns hier im Landtag auf jeden Fall auswerten.

Zweiter Punkt: Sachleistungen oder Geldleistungen? Neben der Ungleichbehandlung aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es eine Ungleichbehandlung durch die Form der Leistungsgewährung. Denn außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen werden den Menschen durchaus unterschiedliche Leistungen gewährt.

Ich finde es positiv, dass bereits jetzt die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen Geldleistungen gewähren, und zwar nicht nur, weil es menschenwürdiger ist, als Pakete oder Wertgutscheine zu verteilen, sondern auch – das sagen die Kommunen ganz klar –, weil es ein geringerer Verwaltungsaufwand ist. Das Asylbewerberleistungsgesetz lässt dies ja auch ausdrücklich zu.

Als Beispiel nenne ich den Regierungsbezirk Düsseldorf. Alle kreisfreien Städte im Bezirk Düsseldorf haben sich für Geldleistungen entschieden. Im Evaluierungsbericht für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt es in der Begründung der Bezirksregierung – ich zitiere aus dem Bericht –: „… da dies das effektivste System sei, sowohl bezüglich anfallender Personal- als auch Sachkosten.“ Zudem wird ausgeführt, dass so Diskriminierung vermieden werde. – So weit die Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Kommunen sind also weiter als das Gesetz. Deswegen sollte man hier eine klare Regelung treffen, die für alle Kommunen gilt.

Mehrere Städte und Gemeinden im Kreis Kleve und Viersen, um gleich mal ein Outing vorzunehmen, meinen allerdings nach wie vor, dass sie mit Wertgutscheinen eine abschreckende Wirkung erzielen. Als Begründung für das Austeilen von Wertgutscheinen liefern sie, dass sie damit den Zustrom Asylsuchender vermeiden. In den Flüchtlingslagern

in Afghanistan oder im Irak – ich sage es etwas zynisch – wird es sich bestimmt herumgesprochen haben, dass es in Kleve nur Wertgutscheine gibt, was diese Menschen von der Flucht abhält. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Absurdität immer noch in den Köpfen einiger Kommunalpolitiker ist.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Nachgewiesenermaßen hat dies keine abschreckende Wirkung. Ich glaube auch nicht, dass im Flüchtlingslager im Irak überhaupt jemand weiß, wo Kleve liegt, und dass sich aus diesem Grunde jemand nicht zu einer Flucht entschließt.

Als Drittes wurde die Übernahme des Bremer Modells gefordert. Eine Übertragbarkeit halte ich für sehr fragwürdig. Bremen hat eine sehr gute Lösung entwickelt. Dort gibt es einen Leistungszugang zur ärztlichen Regelversorgung. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden die Menschen vier Jahre lang nicht anständig medizinisch versorgt. Sie sind nur in der Akutversorgung; nur akute Schmerzzustände dürfen behandelt werden. Bremen hingegen gibt den Menschen eine Krankenkassenkarte. Das ist, liebe Kollegen von den Linken, von einem Stadtstaat auf ein Flächenland natürlich nicht so leicht zu übertragen. Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage dafür, die Kommunen anzuweisen, dies ebenfalls so zu tun. Hier muss man ehrlich miteinander sein bezüglich dessen, was rechtlich geht und was nicht. An der Stelle habe ich große Zweifel, aber diese Debatte werden wir sicher im Ausschuss vertiefen können.

Ich finde Ihren Antrag prüfenswert. Diese Dinge sollten wir im Ausschuss – vielleicht auch im Rahmen einer Anhörung – vertiefend prüfen, und zwar auch dahin gehend, was das Land machen kann, um für ein bisschen mehr Menschenwürde im Umgang mit Asylsuchenden in unserem Land zu sorgen. Dafür wird sich meine Fraktion einsetzen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Engel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich voll inhaltlich den Ausführungen des Kollegen Kruse an

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Dann können Sie ja jetzt aufhören!)

und möchte nur noch eine Kleinigkeit ergänzen. Ich zitiere aus der Bundestagsdrucksache 17/3660:

„Die Bestimmung der Höhe der Grundleistungen im AsylbLG erfolgte 1993 auf der Grundlage von Kostenschätzungen. Die Festsetzung der Leistungssätze im AsylbLG entspricht daher nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 … zu den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, wonach der Gesetzgeber zur Konkretisierung des Anspruchs auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen hat. Die Leistungssätze im AsylbLG werden daher von der Bundesregierung gemäß den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 überprüft. …

Eine Neufestsetzung der Leistungssätze im AsylbLG kann sinnvollerweise erst nach der Neufestsetzung der Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch … und auf Grundlage der daraus gewonnenen Erfahrungen erfolgen, für die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010 eingeräumt hat.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Bundesthema wurde richtig erkannt. Eine Bundesratsinitiative hilft da nicht weiter; warten wir es ab. Mehr kann man zurzeit an dieser Stelle nicht tun. Herr Atalan, wir haben keine Sympathie für Ihren Antrag gefunden, aber wir stimmen der Überweisung zu.