Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Bundesthema wurde richtig erkannt. Eine Bundesratsinitiative hilft da nicht weiter; warten wir es ab. Mehr kann man zurzeit an dieser Stelle nicht tun. Herr Atalan, wir haben keine Sympathie für Ihren Antrag gefunden, aber wir stimmen der Überweisung zu.
Auch weil Frau Düker einen kleinen Exkurs gemacht hat, möchte ich auf einen Punkt in diesem Sachzusammenhang zu sprechen kommen, den Sie ausräumen sollten. Sie haben vor wenigen Tagen eine Pressemitteilung herausgegeben, die noch heute auf Ihrer Homepage stand; wir haben sie eben heruntergeladen. Ich zitiere nur einen Satz:
„Dass Deutschland 65 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs Roma und andere Minderheiten nach Ex-Jugoslawien deportiert,“
Ich möchte Sie auffordern, diesen Begriff von Ihrer Homepage zu nehmen und sich davon öffentlich vor diesem Hohen Hause zu distanzieren. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt Höhe und Form von Leistungen für hilfebedürftige Asylbewerber, für Geduldete, für ausreisepflichte Ausländer und Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel sowie für deren Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder.
Die Grundleistungen an diesen Personenkreis sind im Vergleich zu den Regelsätzen des SGB II um ein Drittel abgesenkt. Nach vier Jahren Bezugszeit erhalten die leistungsberechtigten Personen sogenannte Analogleistungen, die auf dem Niveau der Leistungen nach SGB XII liegen.
Leistungsträger sind in Nordrhein-Westfalen die Kommunen. Sie haben 2009 für hier lebende, leistungsberechtigte Ausländer rund 227,8 Millionen € ausgegeben. Im Jahr 2009 haben 33.327 Personen Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit ist die Zahl der Leistungsbezieher in den letzten fünf Jahren um fast 30.000 Personen zurückgegangen.
Dieser Effekt dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass in diesem Zeitraum eine ähnlich große Zahl langjährig geduldeter Personen Aufenthaltstitel durch mehrere Bleiberechtsregelungen erhalten hat. Da die Asylbewerberzahlen zuletzt wieder deutlich gestiegen sind, muss in Zukunft wieder mit höheren Ausgaben in diesem Bereich gerechnet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde schon gesagt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahre 1993 stammt. Seit 18 Jahren sind die Geldleistungen unverändert geblieben. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 entschieden, neue rechtliche Maßstäbe zu setzen. Es hat festgestellt, dass die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip jedem Hilfebedürftigen ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantieren müssen, wobei „jedem“ heißt, dass dies nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ausländer gilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil zugleich festgestellt, dass der Umfang des Anspruchs in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und nachvollziehbar in diesem Rahmen zu ermitteln ist. Es reicht also nicht aus, eine Bedarfsbemessung oder Leistungsabsenkung nach freihändiger Schätzung vorzunehmen.
Nach diesen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts wird auch das Asylbewerberleistungsgesetz neu bewertet werden müssen. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum zugestanden.
Insgesamt, meine Damen und Herren, haben meine Vorredner schon ausführlichst geschildert, dass sich dieses Leistungsgesetz auf einer Schätzungsgrund
lage bewegt, die 18 Jahre alt ist. Das ist zu bearbeiten. Wir wissen auch, dass das durch den Bundesgesetzgeber vorzunehmen ist. In der Tat ist bedauerlich, dass das zurzeit nicht Gegenstand von Beratungen des Bundestages ist – mit Ausnahme des eingebrachten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Anhörung, die die Grünen zu diesem Thema angekündigt haben, sollte ein Diskussionsanstoß für eine Beschlussfassung bzw. für eine Positionierung des Landtags und der in ihm vertretenen Fraktionen gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde kann ich es kurz machen: Kollegen Engel und Kruse, mich haben Ihre Beiträge schon gewundert. Herr Kollege Engel hat wenigstens noch aus einer Drucksache des Deutschen Bundestags zitiert. Wenn man weiß, dass etwas verfassungswidrig ist, kann man nicht einfach sagen: Wir lehnen das ab, Punktum.
Das ist wirklich Unsinn. Herr Kruse, da muss man ehrlich sein. Ich hätte gern etwas von Ihnen dazu gehört, wie man damit politisch umgeht und wie man diese Verfassungswidrigkeit auflöst.
Ich finde Folgendes wichtig: Wir Sozialdemokraten werden uns im weiteren Beratungsprozess alle Mühe geben – im Wege einer Anhörung, eines Expertengesprächs oder in welcher Form auch immer –, uns anzuhören, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, um eine Verfassungsmäßigkeit dieser Frage herzustellen. Wir sind derzeit nicht der Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dass man dafür das Gesetz nicht mehr benötigt. Das muss ich deutlich sagen. Aber wie man dann ein solches Gesetz ausgestaltet, das ist eine Frage. Ich hätte etwas mehr erwartet, als nur aus dem eigenen Antrag im Deutschen Bundestag etwas herauszuschreiben. Aber gut, das ist eine andere Sache.
Ein anderer Punkt ist mir ganz wichtig, damit er klar wird. Bei allen Problemen, die wir bei der Frage, wie wir mit dem Existenzminimum umgehen, diskutieren, ist es auch relevant zu wissen: Wie gehen wir mit der Vergleichbarkeit zwischen deutschen
wichtige Diskussion, der wir uns stellen müssen. Wir müssen auch die Frage klären, inwieweit uns die Verfassung überhaupt Möglichkeiten bietet, Unterschiede zu machen.
Als Letztes: Monika Düker, das ist bestimmt falsch formuliert worden. Das Landessozialgericht hat im Juli nicht festgestellt, dass das verfassungswidrig ist. Das kann, wie wir ja beide wissen, das Landessozialgericht gar nicht, sondern es hat sein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht mit der Bitte um Überprüfung vorgelegt.
Das finde ich richtig. Daraus kann man die Tatsache ableiten – da liegen wir beide wieder eng beieinander –, wenn unser hiesiges Landessozialgericht das schon macht, wird es wohl bei der Verfassungsgemäßheit dieser Regelungen seine Bedenken haben. Das werden wir hier gemeinsam klären. Wir Sozialdemokraten freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Redebeitrag von Herrn Kruse kann ich nur sagen: Thema verfehlt.
Denn er kapriziert sich in seinem ganzen Redebeitrag aufgrund eines einzigen Wortes auf die Zahlen des Aufnahmelandes Deutschland und verliert fast kein Wort darüber, ob da Asylbewerberleistungsgesetz ein verfassungsgemäßes Existenzminimum sicherstellt. Da bin ich doch ziemlich enttäuscht, weil vor allen Dingen die Kirchen, Herr Kruse, das Asylbewerberleistungsgesetz kritisieren. Es entspricht doch einem christlichen Menschenbild, dass auch diese Menschen unabhängig von ihrer Herkunft ein lebenswürdiges Existenzminimum bekommen.
Ich bin ziemlich geschockt. Auch einem liberalen Menschenbild müsste es entsprechen, dass diese Menschen Teilhaberechte erhalten. Die haben sie nach den bisherigen Regelungen nicht.
Herr Stotko, noch ganz kurz, ich hätte auch aus Anträgen der SPD und der Grünen aus anderen Bundesländern abschreiben können, zum Beispiel von der SPD in Schleswig-Holstein: Für eine menschenwürdige, diskriminierungsfreie sozialmedizinische Versorgung – Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen. Die Grünen in Niedersachsen sagen: Das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen. – Da
gibt es also ganz ähnliche Initiativen. Darüber sind wir uns einig; wir beraten auch gemeinsam darüber.
Zum Schluss noch: Wir müssen Regelungen finden, zum Beispiel für Kommunen wie den Kreis Kleve – Monika Düker hat es angesprochen –, aber unbedingt auch für die medizinische Versorgung, damit Sachen wie der Tod des 23-jährigen Mohammad Sillah nicht mehr passieren, dem die ärztliche Behandlung verweigert wurde, der nicht rechtzeitig ärztlich behandelt wurde. Diese Sachen müssen wir angehen. Wir wollen sie im konstruktiven Dialog mit Ihnen lösen.
Mir stellt sich noch eine einzige Frage. Der Abgeordnete Yetim hatte die Vergleichbarkeit zwischen einem deutschen Arbeiter, der 25 Jahre gearbeitet hat, und einem Asylbewerber – man weiß es nicht, er hat vielleicht nicht in Deutschland gearbeitet – angesprochen. Der springende Punkt ist doch: Auch für einen deutschen Arbeiter, der 25 Jahre gearbeitet hat, sind 345 € im Monat zu wenig. Man muss vielleicht noch einmal grundsätzlich über die HartzIV-Regelsätze diskutieren.
Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wie bereits mehrfach durch die Rednerinnen und Redner mitgeteilt, empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1188 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so verfahren, und der Antrag ist überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Hafke das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema „Qualität an den Hochschulen“ mit unserem Antrag heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, weil die Landesregierung hier absolut dreist agiert. Meines Erachtens dürfen wir uns das als Parlament nicht einfach so bieten lassen. Ich sage an die Adresse von SPD und Grünen: Wir lassen Ihnen das, was Sie hier machen