Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema „Qualität an den Hochschulen“ mit unserem Antrag heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, weil die Landesregierung hier absolut dreist agiert. Meines Erachtens dürfen wir uns das als Parlament nicht einfach so bieten lassen. Ich sage an die Adresse von SPD und Grünen: Wir lassen Ihnen das, was Sie hier machen
wollen, nicht durchgehen. Sie legen einen vollkommen unzureichenden Gesetzentwurf vor, begründen das Ganze absolut falsch und halten dann noch an dem Märchen fest, die Qualität an Hochschulen würde nicht leiden, wenn Sie die Mittel aus den Studienbeiträgen wegnehmen.
Aber Fakten können Sie nicht einfach so interpretieren, wie Sie wollen. Ihre Kompensationsmittel wollen Sie nach wie vor an dem Stand der Studierendenzahlen aus dem Wintersemester 2009/2010 festmachen. Die Rechnung ist ganz einfach. Studierendenzahlen 2009/2010: 502.279, Studierendenzahlen 2010/2011: 518.800 – Tendenz steigend. Das bedeutet, bei Ihrer Kalkulation berücksichtigen Sie über 16.000 junge Menschen überhaupt nicht. Von der Aussetzung der Wehrpflicht und dem doppelten Abiturjahrgang rede ich schon gar nicht. Da klafft eine riesige Lücke, und diese Lücke können die Hochschulen nicht schließen. Die von Ihnen versprochene und von allen Experten geforderte Dynamik ist nicht vorhanden. Das sind die uns vorliegenden Fakten.
Frau Schulze sagt dazu – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Wir sind da intensiv dran. – Was soll denn das heißen? Wenn wir ehrlich sind, sagt man so etwas immer dann, wenn man vollkommen planlos herumsteht und nicht weiß, wie man das Problem lösen kann. Und Sie haben einige Probleme. Die Anhörung im Ausschuss war ein Desaster für Sie. Die Sachverständigen haben Ihr Vorhaben zerpflückt.
Ich kann die Anhörung noch einmal in Erinnerung rufen, insbesondere für die Ministerin, weil sie bei der Anhörung nicht anwesend war. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Frau Prof. Dr. Gather spricht von einem Erfolgsmodell und einem Qualitätsgewinn, der ohne diese zusätzlichen Mittel nicht erzielbar gewesen wäre.
Frau Prof. Dr. Rennen-Allhoff: „Die Mittel … haben ganz erheblich zu einer Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen beigetragen.“
Prof. Schuhenn: Die Studienbeiträge haben dazu geführt, „dass die Studierenden in einem unglaublichen zusätzlichen Maß von Maßnahmen profitieren können, …“
Dr. Stolte zur angeblichen Abschreckungswirkung, die Sie immer anführen: „… das zentrale Argument der Landesregierung gegen die Studienbeiträge ist nicht durch Fakten belegt.“
Zur sozialen Gerechtigkeit Herr Müller: „Wenn das dahinterstehende Ziel wirklich ist, unterrepräsentierte Gruppen in die Hochschulen zu bekommen …, gibt es Ansatzpunkte, die billiger, besser und wirksamer sind.“
Prof. Dr. Richter: Mit der Abschaffung subventionieren wir die Elite eines Jahrgangs. – Und er spricht von einer gravierenden Diskrepanz von dem, was man draußen im Land verkündet hat gegenüber dem, was faktisch getan wird.
Prof. Dr. Hillgruber: „das, was gegenwärtig als Mittelgarantie vorgesehen ist, ist in keiner Weise ausreichend. … es ist eine Mogelpackung.“
Herr Müller bringt es auf den Punkt: Die Abschaffung der Studienbeiträge ist nicht nötig, nicht sinnvoll, nicht klug und nicht verantwortungsvoll.
Frau Schulze, alle Sachverständigen haben Ihnen klar gesagt, dass Ihre Kompensation absolut unzureichend ist.
Das ist der Kern Ihres Gesetzes, und der ist einhellig zerpflückt worden. Da kann ich nur sagen: Natürlich sind Sie da „intensiv dran“. Alles andere wäre auch eine Frechheit gegenüber dem Parlament und den Sachverständigen gewesen.
Aber was kommt heraus, wenn Sie da intensiv dran sind? Es kommt eine Rechtsverordnung raus, mit der das grundlegende Problem der fehlenden Mittel nicht gelöst wird, eine Rechtsverordnung, mit der Sie am Parlament vorbei Näheres zur Verwendung der Kompensationsmittel regeln wollen. Das ist meines Erachtens dreist gegenüber dem Parlament und gegenüber den Sachverständigen. Wenn Sie gar nicht interessiert, was die Sachverständigen sagen, dann hätten Sie sich meines Erachtens die Anhörung auch ganz sparen und wir uns die Zeit schenken können.
Aber das Schlimmste ist: Sie laufen immer noch mit einem Versprechen durchs Land, das Sie längst gebrochen haben. Frau Schulze, Sie lassen sich in der Presse zitieren: Jeder Cent wird den Hochschulen ersetzt. – Und das ist eben falsch, das stimmt nicht. Ich finde es schlimm, dass Sie weiterhin mit dieser Unwahrheit auftreten.
Vielleicht sollten Sie mal „intensiv dran“ sein, Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen. Die erwarten nämlich ehrliche Politiker und solche, die guten Argumenten gegenüber zugänglich sind. Wir fordern Sie heute hier auf, sich wirklich noch einmal intensiv dranzusetzen und Ihren unzureichenden Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Zustimmung erfahren hat. Wir haben die Argumente der Sachverständigen nicht nur gehört, sondern auch verstanden. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Sie hatten genug Zeit, ein vernünftiges Gesetz vorzulegen. Intensiv dran sein reicht nicht mehr. Fangen Sie endlich an, vernünftig zu regieren! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns ja im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Darum will ich mich auch auf diesen aktuellen Stand der Diskussion beziehen. Heute war in der Presse – der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ – ein Artikel mit folgendem Zitat zu lesen: Unirektoren in Sorge – zu wenig Ersatz für die Studiengebühren.
Der sagt: „Ich habe die große Sorge, dass sich die Kompensierung der Gebühren nicht so entwickeln wird wie unsere Belastungen.“
Gleichzeitig lese ich hier die ganz frische Pressemitteilung von Frau Kollegin Seidl, die sie anlässlich der gerade stattfindenden Debatte wohl eben in den Äther gegeben hat: „Die Mittel, die den Hochschulen in NRW durch die Studiengebührenabschaffung entfallen, werden in voller Höhe gegenfinanziert.“ Die Studienbedingungen in NRW würden sich also keinesfalls verschlechtern. – Das ist falsch, Frau Kollegin. Das ist eine falsche Aussage, und das wissen Sie auch.
Tatsächlich ist es so: Wenn der Gesetzentwurf so kommen wird, wie Sie es planen, werden alle Hochschulen, die 500 € Studienbeiträge verlangen, einen massiven Einbruch ihrer Studienfinanzierung haben. Ich nenne das Beispiel der Universität Siegen: Dort rechnet man mit Einbußen in Höhe von bis zu 30 % ab dem nächsten Jahr. Derzeit werden dort um die 300 Personen aus den Mitteln der Studienbeiträge finanziert, um gerade Studium und Lehre zu verbessern. Das entspricht etwa 84 Vollzeitäquivalenten. Wenn nun die Studienbeiträge abgeschafft und nicht ausreichend kompensiert werden, rechnet man dort mit der Möglichkeit von noch 60
Vollzeitäquivalenten, um sie auch noch bezahlen zu können. Da kann ich Sie von Rot und Sie von Grün nur fragen: Wollen Sie das? Wollen Sie, dass so eingespart wird? Wollen Sie, dass Personal abgebaut wird? – Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Ihr Änderungsantrag, den Sie in der letzten Ausschusssitzung eingebracht haben, ist ein ganz maues Papier; denn dort wird nur ganz vage versprochen – Kollege Hafke hat es erwähnt –, dass mittels einer Rechtsverordnung eventuelles Landesgeld, was irgendwie überschüssig sein könnte, doch noch verteilt werden könnte.
Mal abgesehen davon, dass ich persönlich nicht glaube, dass Herr Finanzminister Walter-Borjans es irgendwie noch einmal schafft, eine Milliarde aus dem Hut zu zaubern, frage ich mich: Warum entleiben Sie als Parlamentarier – von SPD und vor allem Bündnis 90/Die Grünen – sich selbst, indem Sie in Ihren Änderungsantrag schreiben, dass diese Rechtsverordnung einfach nur im Benehmen – nicht in Einvernehmen – mit dem zuständigen Landtagsausschuss abgenickt werden soll? Ich frage mich, welchen Parlamentarismus Sie hier praktizieren möchten, wenn Sie an der Stelle einfach nur abnicken wollen.
Oder kann es vielleicht sein, dass sowohl die Höhe der Kompensation als auch das Verfahren zur Ermittlung dieser Höhe reine Verhandlungsmasse mit den Linken sind? Oder kann es sein, dass sich Linke und Rot-Grün mittlerweile geeinigt haben? Wir wissen es nicht. Oder wird vielleicht die Verabschiedung des Gesetzes geschoben? – Ich glaube, ich verrate nicht zu viel,
wenn ich sage, die Betroffenen hätten gerne Klarheit. Die möchten endlich wissen, was Sie denn da wollen. Dann bringen Sie doch auch mal Klarheit!
Beim heutigen FDP-Antrag wird klar gesagt, dass die Abschaffung der Studienbeiträge eine falsche Maßnahme ist, und das sehen wir genauso. Wir als CDU-Fraktion lehnen die Abschaffung der Studienbeiträge ab. Ich bin sehr gespannt, wie Sie Ihr laufendes Verfahren überhaupt sinnvoll beenden wollen. – Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Brinkmeier, die Einführung von Studiengebühren war eine falsche Maßnahme, nicht die Abschaffung der Studiengebühren.
Um auf den Kollegen Hafke einzugehen: Herr Hafke, ich weiß nicht, an welcher Veranstaltung Sie teilgenommen haben, die Sie hier gerade noch einmal in ihren Ergebnissen interpretiert haben.
Die Mehrheit der Anzuhörenden hat sich in der Anhörung gegen Studiengebühren ausgesprochen. Die Minderheit – im Wesentlichen die Hochschulvertreter, die natürlich ihre Einnahmen im Blick hatten – hat sich gegen die Abschaffung von Studiengebühren ausgesprochen, aber auch nicht so, dass sie sich grundsätzlich einer solchen Regelung verweigern würden, sondern da ging es lediglich um die Kompensation.