Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Die Mehrheit der Anzuhörenden hat sich in der Anhörung gegen Studiengebühren ausgesprochen. Die Minderheit – im Wesentlichen die Hochschulvertreter, die natürlich ihre Einnahmen im Blick hatten – hat sich gegen die Abschaffung von Studiengebühren ausgesprochen, aber auch nicht so, dass sie sich grundsätzlich einer solchen Regelung verweigern würden, sondern da ging es lediglich um die Kompensation.

Ihr Antrag lautet, dass sich die Studienbedingungen nicht verschlechtern sollen, das ist der Titel ihres Antrags. Ich kann Ihnen nur empfehlen, zu überlegen: Was sind denn die Studienbedingungen? Sind nicht auch die sozialen Rahmenbedingungen wichtig, um ein erfolgreiches Studium absolvieren zu können? Deshalb ist die Abschaffung der Studiengebühren gerade ein Beitrag dazu, die Studienbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern, meine Damen und Herren. Herr Hafke, sehen Sie das im Gesamtkontext. Ich denke, dann kommen Sie zu einer vernünftigen Bewertung.

Sie führen hier ständig die Lidl-Verkäuferin bzw. die Lidl-Kassiererin ins Feld. Ich weiß ja gar nicht, ob Sie solche Damen überhaupt kennen oder dort einkaufen. Hier geht es einfach darum, dass die Kinder dieser Lidl-Verkäuferin auch studieren können, ohne dass die Mutter – oder der Vater – dieser Kinder, um die Studiengebühren zu bezahlen, noch einen zweiten Job übernehmen oder morgens Zeitungen austragen muss, bevor sie dann als Kassiererin zu Lidl zur Arbeit geht.

Es stellt sich insgesamt die Frage, warum dieser Antrag jetzt erfolgt. Wir befinden uns im Verfahren, Herr Hafke, Herr Dr. Brinkmeier. Sie haben sich im Ausschuss verweigert, überhaupt Änderungsanträge zu stellen. Ich habe im Ausschuss mehrfach nachgefragt: Sind Sie bereit, sich überhaupt an dem Gesetzgebungsprozess zu beteiligen? – Sie haben das verneint.

Herr Kollege Schultheis, darf ich Sie unterbrechen? Herr Kollege Prof. Dr. Pinkwart würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Ja, ich sehe ihn so selten hier, deshalb freut mich das.

(Heiterkeit – Kai Abruszat [FDP]: Sind Sie so selten da, Herr Schultheis?)

Lieber Karl Schultheis, vielen Dank, dass ich fragen darf. Es geht mir darum, vernünftig zu informieren. Ich habe es unlängst mit einem Abgeordneten Ihrer Fraktion erlebt, wo wir auf eine Bürgernachfrage am Bonner Hauptbahnhof antworten durften.

Können Sie bestätigen, dass einkommensschwache Haushalte, Familien in Nordrhein-Westfalen durch die von der Vorgängerregierung hier im Landtag verabschiedete Regelung die Möglichkeit haben, ein gutes Studium in Nordrhein-Westfalen absolvieren zu können, ohne am Ende des Studiums ihr Studienbeitragsdarlehen zurückzahlen zu müssen, weil sie im Regelfall auch einen BAföG-Anspruch haben? Können Sie das bestätigen oder nicht?

Herr Kollege Pinkwart, das kann ich so nicht bestätigen. Wir haben das schon oft genug diskutiert. Es ist gesagt worden, durch die Kappungsgrenze sei das die sozialverträglichste Regelung, die es überhaupt gebe. – Sie übersehen dabei, dass alle Studierenden das, was Sie sich als sozialverträglich auf Ihr Panier schreiben, mitfinanzieren. Die Solidarität findet in der Gruppe der Studierenden statt.

(Zuruf von Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP])

Ja, die Leistungsstarken, diejenigen … Darum geht es ja auch. Wir haben ja gesagt, wir schaffen die Studiengebühren nicht nur für diejenigen ab, die keine Studiengebühren direkt bezahlen müssen, die diese über einen Kredit finanzieren, sondern gerade für diejenigen, die diese Studiengebühren bezahlen.

Die Anzuhörenden haben uns doch deutlich gemacht, dass selbst viele Studierende, die einen Anspruch auf einen Kredit hätten, die Studiengebühren trotzdem direkt bezahlen, weil sie sich nicht in diesen Schuldenturm begeben wollen. Insofern kann ich das nicht bestätigen.

Jetzt aber noch zu den Punkten, die hier in dem Antrag auch angesprochen sind. Herr Hafke, in der Tat, die Grundlage für die Kompensation sind die 249 Millionen €, die das Referenzjahr 2009 ergeben hat. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die von uns vorgesehene Rechtsverordnung – ich sage das noch einmal hier, ich habe das im Ausschuss auch schon gesagt – mit Zustimmung des Landtags und des zuständigen Fachausschusses dann hier beschlossen wird. Dagegen spricht nichts.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war überhaupt keine Rechtsverordnung vorgesehen. So viel kann man doch nicht diskutieren, dass jetzt das Benehmen hergestellt wird und nicht mehr die Zustimmung. Das gab es vorher überhaupt nicht. Also, noch einmal: Wir sind sehr damit einverstanden, wenn das dann mit Zustimmung des Landtags erfolgt.

Die Anpassung der vorgesehenen Ausgleichsmittel soll durch die Rahmenbedingungen der Rechtsverordnung geregelt werden. Das geht auch nicht anders, sonst müssten wir jeweils eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, um dann Anpassungen vorzunehmen.

Wir diskutieren im Ausschuss – ich kann Sie nur einladen, daran teilzunehmen –, wie dann in Zukunft eine solche Anpassung erfolgen kann. Unabhängig von der jährlichen Haushaltsberatung wird das auf jeden Fall nicht gehen. Es muss dann auch jährlich im Haushalt des Landtags des Landes NordrheinWestfalen festgelegt werden, welche Größe an Kompensationsmitteln zur Verfügung gestellt wird. Das ist noch nicht abschließend geregelt. Es steht aber jetzt fest: Diese Summe von 249 Millionen € wird den Hochschulen zur Verfügung stehen.

Schauen Sie einmal genau hin. Das Kölner Beispiel ist übrigens das schlechteste Beispiel, das Sie überhaupt hier anführen konnten: Wie viele Beschwerden der Studierenden hat es gegeben, was den Einsatz der Studiengebühren an der Uni Köln angeht? Wie viele Rücklagen sind gebildet worden? Es wurden Gebäude errichtet. Die wollten sogar mit den Studiengebühren Toilettenanlagen bauen. Man muss sich wirklich fragen, ob bei der Verteilung dieser 249 Millionen € nicht alle Arbeitsplätze, die im Kern auch die Verbesserung der Bedingungen für ein Studium und für die Lehre betreffen, finanziert werden können. Ich bezweifle die Aussage, dass das nicht möglich sein soll, wenn man genau hinschaut, wofür die Studiengebühren bisher ausgegeben wurden.

Herr Kollege Schultheis.

Meine Damen und Herren, Verlässlichkeit und Planungssicherheit – dafür steht die SPD-Fraktion. Deshalb fordern wir die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung auf, gerade was die Fortführung des Qualitäts- und Zukunftspakts angeht, eine Vereinbarung mit den Hochschulen zu treffen, die dann auch bis zum Jahre 2015 trägt. Es sind nämlich nicht nur die 249 Millionen € für das Studium erforderlich, sondern der gesamte Etat dieses Ministeriums.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Schultheis, der Kollege Klocke wollte Ihnen eigentlich noch eine Zwischenfrage stellen.

Wenn das noch geht, lasse ich das zu, klar.

Herr Kollege, danke. Ich wusste nicht, dass Sie schon Ihre Rede beendet haben. – Da Sie gerade die Universität Köln ansprachen, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass der eben von Herrn Brinkmeier schon erwähnte Universitätsrektor Herr Freimuth, der lange auch Vorsitzender der Hochschulrektorenkonferenz NRW war, schon im Sommersemester dieses Jahres, obwohl die Studiengebühren noch im bisherigen Umfang von den Studierenden entrichtet werden, Kurse und Seminare an der Hochschule streichen lässt mit dem Hinweis, dass die wegfallenden Studiengebühren eine schlechtere Finanzierung ausmachen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?

Ich halte das für skandalös. Es gibt solche Aussagen zu Studierendenmaßnahmen auch an anderen Hochschulstandorten. Es gibt bisher überhaupt keinen Grund, irgendeine Maßnahme wegen fehlender Studiengebühren zurückzufahren. Die Studiengebühren werden noch für das Sommersemester bezahlt. Und danach wird es eine Kompensation geben. Ich halte es für jemanden, der für Wissenschaft und Objektivität steht, für einen Skandal, sich so gegenüber Studierenden zu verhalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis, vor allem dass Sie wirklich nur die Frage beantwortet haben. – Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Dr. Seidl.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hafke, dass Sie mit der Abschaffung der Studiengebühren nicht einverstanden sind – d‘accord. Das kann ich nachvollziehen: Da soll nun Ihr neoliberales Lieblingsprojekt, das die FDP fünf Jahre lang als Musterbeispiel für die private Finanzierung von Studium und Lehre wie eine Monstranz vor sich hergetragen hat, von RotGrün abgeschafft werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und die Menschen im Land finden das auch noch gut. – Das ist bitter für Sie, Herr Hafke. Das kann ich verstehen. Die große Mehrheit der Studierenden, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern warten darauf, dass das Studiengebührenexperiment von Schwarz-Gelb zum kommenden Wintersemester endlich beerdigt wird.

Ich will noch einmal erinnern: Mehr als 50.000 junge Menschen sind im Juni 2009 in NRW auf die Straßen gegangen, um gegen Ihre Bildungspolitik zu protestieren. Ganz oben auf der Agenda stand die Forderung nach der Abschaffung der Studiengebühren. Wenn Sie das nicht glauben wollen, helfe ich

Ihnen gerne dabei, die entsprechenden Flugblätter zu lesen.

Natürlich ist die Refinanzierung der Studiengebühren kein Pappenstiel. Aber die die Finanzierung bleibt schlichtweg eine Frage politischer Schwerpunktsetzung. Ich sage ganz deutlich: FDP und CDU haben sich entschieden, die Studierenden zur Kasse zu bitten und andere gesellschaftliche Gruppen finanziell zu entlasten. Das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat das Land NRW dreimal so viel gekostet, wie eine umfassende Finanzierung der Hochschulen ohne Studiengebühren kosten würde.

Das ist der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik: Sie entlasten Hoteliers und Besserverdienende. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche, deren Elternhäuser nicht so vermögend sind, an unserem Bildungssystem partizipieren können. Wir Grüne stehen für Investitionen in die Zukunft, in Kitas, Schulen und in die Hochschulen.

Herr Brinkmeier, ich möchte Ihnen gerne die Frage stellen, warum sich die Studienbedingungen in Nordrhein-Westfalen mit einem Plus von 250 Millionen € für Studium und Lehre denn verschlechtern sollten.

(Dr. Michael Brinkmeier [CDU]: Weil das ein Minus wird!)

Das ist doch lächerlich! Die Hochschulrektoren haben immer sehr klar gesagt, dass sie froh darüber sind, dass neben der Grundfinanzierung so viel zusätzliches Geld über die Einnahmen der Studiengebühren in ihre Kassen fließt. Gerade Herr Freimuth hat das doch immer wieder betont. Das soll jetzt nicht mehr gelten, nur weil die 250 Millionen € aus der Staatskasse kommen? Das Problem bestand doch eher darin, dass eine Reihe von Hochschulen die zusätzlichen Einnahmen aus den Studiengebühren gar nicht so schnell ausgeben konnten und infolgedessen viel Geld auf die hohe Kante gelegt worden ist.

Ich kann es noch einmal nachvollziehen: In der Studie des Stifterverbandes und des Deutschen Studentenwerkes zur Verwendung von Studienbeiträgen aus dem Jahre 2009 geht sehr deutlich hervor, dass die Hochschulen hohe Rückstellungen bunkern. Pro Semester und Hochschule – so die Studie – wurden rund 700.000 € nicht unmittelbar verwendet. Einige Hochschulen hatten im Untersuchungszeitraum zwischen den Sommersemestern 2008 und 2009 erst die Hälfte der Studienbeiträge oder sogar noch weniger ausgegeben.

Vielleicht liegt es aber auch daran, Herr Hafke, dass Sie als hochschulpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion noch nicht so lange im Geschäft sind. Ansonsten müsste Ihnen eigentlich klar sein, dass die Qualität der Lehre und des Studiums nicht alleine an diesen 249 Millionen € hängt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Entschuldigung, meine Stimme lässt etwas nach. Ich versuche aber, das bis zum Ende durchzuziehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir geben jedes Jahr 3,5 Milliarden € an die Hochschulen und 1 Milliarde € an die Universitätsklinika. Die 249 Millionen € sind eine zusätzliche Leistung des Landes. Deshalb hat die rot-grüne Landesregierung einen nachhaltigen Finanzierungsvorschlag gemacht, um die Studiengebühren zu kompensieren. Das müsste Ihnen doch klar sein. Die Mittel, die den Hochschulen in NRW durch die Studiengebührenabschaffung entfallen, werden in voller Höhe gegenfinanziert.

(Ralf Witzel [FDP]: Aber nicht für jede ein- zelne Einrichtung!)

Deshalb sollten Sie Ihre politische Strategie doch einmal überdenken, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb. Denn es ist schon bedenklich, dass ausgerechnet die Fraktionen, die wegen der steigenden Verschuldung des Nachtragshaushalts jetzt vor das Verfassungsgericht gegangen sind, die mangelnde Mittelausstattung für die Hochschulen anprangern.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Hafke, Herr Brinkmeier, was Sie uns hier und heute mit Ihrem Antrag demonstriert haben, ist ein hilfloses Ablenkungsmanöver. Wir fordern Sie deshalb auf, sich mit konstruktiven Vorschlägen am Verfahren zur Abschaffung der Studiengebühren zu beteiligen. Alles andere hilft weder den Hochschulen noch denjenigen jungen Menschen, die studieren oder in Zukunft ein Studium aufnehmen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. Alles weitere in der nächsten Debatte. Dann bin ich auch ein bisschen besser mit der Stimme drauf. Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Seidl, und gute Besserung. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Böth für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich zu diesem Antrag, glaube ich, etwas differenziert äußern, und zwar deshalb, weil ich zuerst einmal Herrn Hafke zustimmen möchte.

(Beifall von der LINKEN und von der FDP)