Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

(Beifall von der LINKEN und von der FDP)

Es ist vollständig richtig, dass dieser Gesetzentwurf unzureichend ist. Wir können die Gründe gerne noch einmal aufzählen:

Natürlich haben SPD und Grüne Recht, wenn sie sagen, sie kompensieren das, was die Studierenden bisher bezahlt haben. Das ist wahr, wenn Sie in das Gesetz hineinschreiben, dass die Hochschulen demnächst 249 Millionen € bekommen sollen.

Das Problem ist nur, dass natürlich nicht an jeder Hochschule – das haben wir im Ausschuss ich weiß nicht wie oft diskutiert – der Betrag ankommt, den die Hochschule bisher eingenommen hat, sondern dass nach dem Prinzip, das die Ministerin zu Recht pausenlos wiederholt – „Geld folgt Studierenden“ –, jede Hochschule pro Kopf einen bestimmten Betrag erhielte. Dieser Betrag ist bei einigen Hochschulen niedriger als das, was sie bisher erhalten, und bei einigen Hochschulen ist der Betrag höher. Das lag natürlich an dem von Schwarz-Gelb gemachten Gesetz, nachdem die Höhe der Studienbeiträge im Ermessen der Hochschulen lag.

Das Problem ist nur – das sage ich jetzt in Richtung SPD und Grüne –: Man kann nicht im Wahlkampf verkünden, die Ausfälle durch die Studienbeiträge in voller Höhe zu kompensieren, und damit so tun, als würde man tatsächlich für die jeweilige Hochschule die Kompensation erbringen. Die Kompensation, die die Hochschulen wollen – das kann man jeden Tag in der Zeitung lesen –, ist natürlich das, was die einzelne Hochschule gehabt hat. Die Kompensation, die sie wollen, ist kein gesamtgesellschaftliches Konstrukt. Dieses gesamtgesellschaftliche Konstrukt kennen die Hochschulen und sie sind nicht zu dumm, um zu errechnen, was ihnen dann fehlt.

Der nächste Punkt. Das von Herrn Hafke zu der Pro-Kopf-Verteilung und dem Aufwuchs der Studierendenzahl Ausgeführte trifft selbstverständlich auch zu. Es ist doch völlig klar, dass wir in den nächsten Jahren – das wissen wir auch – zum Beispiel durch den doppelten Abiturjahrgang mehr Studierende haben werden. Das bedeutet, dass der Pro-Kopf-Beitrag, den die Hochschulen erhalten, sinken wird.

Unterm Strich summa summarum – dazu brauche ich noch nicht einmal fünf Finger, um das an einer Hand abzuzählen – heißt das, dass die Finanzierung der Hochschulen weiter fallen wird.

Richtig ist, dass die Gelder aus staatlichen Mitteln stammen und nicht mehr von Privat eingenommen werden. Das ist natürlich positiv. Das ist doch überhaupt nicht die Frage, und da sind wir auch völlig bei Ihnen.

Wir sind aber nicht bei Ihnen, wenn Sie in den Gesetzentwurf pauschal schreiben, die Hochschulen erhielten 249 Millionen €, aber keinen Pro-KopfBetrag nennen.

(Beifall von der LINKEN)

So kann das auf keinen Fall bleiben.

Nächster Punkt. Es wird dann von einer Rechtsverordnung gesprochen, die irgendwann mal perspek

tivisch möglicherweise doch eine Anpassung regelt, aber diese Anpassung ist im Gesetz nicht enthalten. Es gibt in Ihrem Gesetzentwurf bisher keine einzige Vorschrift, aus der zu entnehmen wäre, dass eine solche Anpassung kommen wird und wie sie aussehen wird. Das kann es so auch gar nicht geben, weil es nämlich keinen Pro-Kopf-Betrag gibt. Ohne Pro-Kopf-Betrag wird das hinten und vorn nichts. Das sage ich jetzt einmal in aller Offenheit.

(Beifall von der LINKEN)

Deshalb ist dieser Gesetzentwurf völlig unzureichend. Insofern hat die FDP da völlig recht.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Außerdem ist natürlich das, was die FDP jetzt macht, ein guter Trick. Wenn es in dem Antrag heißt, die Landesregierung wird aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, blieben die Studiengebühren, würde der Antrag angenommen, erhalten. Insofern ist das natürlich erst einmal eine gute Variante, weil Sie die Studiengebühren ja gar nicht abschaffen wollen. Das ist mir auch klar.

Interessant ist aber dann, was die FDP stattdessen möchte, nämlich ein System nachgelagerter Studiengebühren. Das ist eigentlich das, was CDU und Grün-Alternative Liste 2008 in Hamburg vereinbart haben. Das ist jedenfalls das System der nachgelagerten Studiengebühren gewesen. Ich bin heilfroh, dass die Grünen in Nordrhein-Westfalen nicht darauf gekommen sind, dieses hier auch zu machen. Das muss ich schon sagen.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Papke?

Aber sicher doch.

Bitte schön, Herr Kollege Dr. Papke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Böth, Sie haben passend zu der Argumentation, die Sie jetzt gerade dem Plenum vortragen, vor gut zwei Wochen für Ihre Fraktion erklärt, dass Die Linke dem Vorhaben der Regierung, die Studienbeiträge abzuschaffen, nur dann zustimmen bzw. diesem Vorhaben nur dann durch Tolerierung Ihrer Fraktion zur Mehrheit verhelfen würde, wenn Ihre Forderung erfüllt würde, zur Kompensation der Studienbeiträge pro Semester und Studierenden den Hochschulen 500 € zur Verfügung zu stellen, was summa summarum einen Gesamtbetrag von über 500 Millionen € ausmachen würde.

Halten Sie an dieser Forderung tatsächlich fest, dass die Linkspartei den Gesetzentwurf zur Ab

schaffung der Studienbeiträge nur dann wird passieren lassen, wenn eine Kompensation in der von Ihnen exakt bezifferten Höhe auch sichergestellt ist, oder werden Sie diese Forderung in den nächsten Wochen stillschweigend unter den Tisch fallen lassen?

Herr Dr. Papke, die Partei Die Linke hat dazu Beschlüsse gefasst, die Fraktion Die Linke in diesem Landtag hat zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist Ihnen nun doch bekannt. Sie müssen mich doch jetzt nicht fragen, ob wir diesen Änderungsantrag aufrechterhalten.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Ich habe Sie aber gefragt!)

Sie dürfen mich das gern fragen. Ich wollte das nur für all diejenigen, die das nicht wissen und nicht im Wissenschaftsausschuss sitzen, noch einmal sagen. Dass wir zu unseren Änderungsanträgen stehen, ist doch auch klar.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von Dr. Gerhard Papke [FDP])

Ich habe im Wissenschaftsausschuss erklärt – da waren selbstverständlich die FDP-Politiker anwesend –, dass wir auf jeden Fall dieses Problem gelöst haben wollen, dass es einen Pro-Kopf-Betrag geben muss und man nicht – das habe ich vorhin ausgeführt – durchs Land ziehen und volle Kompensation versprechen, aber dann doch nicht diesen Pro-Kopf-Betrag von 500 € auszahlen kann.

(Zuruf von Dr. Gerhard Papke [FDP])

Das ist doch das, was ich die ganze Zeit sage, dass es so nicht angehen kann.

Wir haben noch viele andere Details, aber mit denen wollen wir nicht das ganze Plenum behelligen, sondern das verhandeln wir bekanntlich am 18. Februar im Ausschuss. Im Ausschuss habe ich Sie schon aufgefordert: Machen Sie doch mit uns diesen Gesetzentwurf etwas besser.

(Beifall von der LINKEN)

Das wäre nämlich eine Möglichkeit, dass Linke, CDU und FDP zusammen diesen Entwurf besser machen und die Kritik, die wir gemeinsam an diesem Gesetzentwurf artikulieren, tatsächlich in eine Änderung des Gesetzentwurfs umsetzen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine

Damen und Herren! Der Antrag, den wir heute Abend diskutieren, hat viel Altbekanntes und wenig Neues. Aber es ist eine gute Gelegenheit, noch einmal darzustellen, warum die Landesregierung, warum die sie tragenden Fraktionen die Studiengebühren unbedingt abschaffen wollen. Darum nämlich geht es im Kern: Wir wollen die Studiengebühren abschaffen.

Dafür gab es bei der Landtagswahl eine gesellschaftliche Mehrheit, und ich bin davon überzeugt, dass sich diese Mehrheit auch hier im Landtag widerspiegeln wird.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Mir ist nicht ganz klar, warum diese doch recht einfache und deutliche Botschaft immer noch nicht bei allen angekommen ist. Deswegen sage ich noch einmal ganz deutlich:

Die Landesregierung steht für eine Öffnung der Hochschulen. Wir wollen mit Wissen Chancen schaffen, wir wollen beste Bildung für alle, wir wollen Talente ermutigen, zu studieren, und wir wollen, dass es dabei nicht auf den Geldbeutel der Eltern ankommt, sondern auf das, was man im Kopf hat.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Mit anderen Worten: Uns geht es um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in NordrheinWestfalen. Bildung ist nun einmal für uns eine staatliche Aufgabe.

Für uns, meine Damen und Herren, ist dabei zentral, die Studierenden in den Mittelpunkt zu stellen. Sie müssen sich für das richtige Studium entscheiden. Sie müssen parallel zu einem Job, zu einer Familienaufgabe oder eben auch zu körperlichen Einschränkungen studieren können. Und sie müssen gute Studienbedingungen vorfinden. Was sie aus unserer Sicht nicht tun müssen, ist, für ein Studium auch noch Geld mitzubringen.

Meine Damen und Herren, ich finde in dem Antrag keine neuen Argumente. Aber ich gehe einmal davon aus, dass es darum geht, das, was wir bisher diskutiert haben, hier einfach noch einmal in breiter Öffentlichkeit zu wiederholen. Deswegen wiederhole ich auch unsere Argumente gerne.

Sie benutzen in Ihrem Antrag den Begriff „sozialverträgliche Studiengebühren“. Meine Damen und Herren, das ist ein Widerspruch in sich.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich sage hier auch noch einmal ganz klar: Das ist nicht unsere Politik. Alle Studien, zum Beispiel der Nationale Bildungsbericht 2010, aber auch die HISStudie und die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks machen deutlich: Die soziale Herkunft ist immer noch wesentlich beim Übergang in die Hochschule. Die Studiengebühren wirken abschreckend, und zwar vor allen Dingen für Frauen, für Menschen mit Migrationshintergrund und für

Menschen, die ohne akademisch gebildete Eltern aufwachsen.

(Zuruf von der CDU: Das ist schon längst wi- derlegt!)