Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

gung und Betreuung von Gewaltopfern – ob nun über Frauennotrufe oder über die Frauenhäuser – sind Prävention und Beratung die tragenden Säulen eines Systems von Gewaltschutz.

Der im Antrag vorgeschlagene Landesaktionsplan zielt in diese Richtung. Der Bedarf und die Orientierung an den Zielgruppen sollen genau abgesteckt werden, was unsere Fraktion begrüßt. Es werden eine landesweite Fachstelle, Fortbildungen, Präventionsmaßnahmen und Spezialisierungen in Aussicht gestellt.

Den Landesaktionsplan sollten die Verbände der Hilfs- und Beratungseinrichtungen und die Zuständigen der Landesregierung gemeinsam an einem runden Tisch ausarbeiten; denn nur auf diese Weise wäre sichergestellt, dass der Landesaktionsplan den Bedürfnissen sowohl der Schutzbedürftigen als auch der Schutzbietenden gerecht wird. Auch eine nachhaltige Finanzierungssicherheit könnte nur auf diesem Wege geschaffen werden.

Unserer Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, daran zu erinnern, dass die ambulanten Einrichtungen der Beratungs- und Hilfsdienste bei der Debatte der Förderung leider oftmals vernachlässigt werden. Bei der niedrigschwelligen Beratung und psychosozialen Hilfe ist eine Unterversorgung in der fachlichen Betreuung festzustellen. Bei dieser Unterversorgung könnte ein angemessener Schlüssel von Fachpersonal in Bezug auf die Einwohnerzahl Abhilfe schaffen. Solche wichtigen Maßnahmen sollten an einem runden Tisch mit den Verbänden verhandelt werden, meine Damen und Herren.

Außerdem wird im Antrag plakativ vorgetragen, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für die

Frauenhäuser zu erarbeiten. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser eine einzelfallunabhängige Finanzierung fordert. Damit soll den derzeit benachteiligten Frauengruppen das Recht auf Schutz vor Gewalt uneingeschränkt ermöglicht werden.

Unsere Fraktion fordert daher ausdrücklich, dass der Aufenthaltsstatus oder aber das Einkommen keine Ausschlusskriterien bleiben dürfen.

(Beifall von der LINKEN)

Nun aber zu unseren Ergänzungen zu dem Antrag.

Im Antrag wird in Aussicht gestellt, dass spezielle Einrichtungen für junge Frauen dem erweiterten Bedarf gerecht werden sollen. Die erweiterten Anforderungen an Beratungs- und Hilfseinrichtungen erfordern jedoch eine größere Differenzierung. Den Bevölkerungsgruppen wie Migrantinnen, behinderten, aber auch jüngeren und älteren Frauen, müssen die Zugänge konzeptionell und strukturell gesichert werden. Dies umfasst eine zielgruppenbezogene spezialisierte Beratung, einen qualifizierten Mitarbeiterstab und einen entsprechenden finanziellen Rahmen. Für den speziellen Bedarf müssen die

Qualitätsstandards mithilfe von fachlicher Weiterbildung, innovativer Konzepte und den entsprechenden Kapazitäten sichergestellt werden.

Zum nächsten Punkt. Im Antrag ist die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit aufgegriffen worden. Mit Sicherheit ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit die Basis eines funktionierenden Schutznetzes, doch auch hierzu sind Finanzierungsgrundlagen notwendig. Überhaupt ist der Dreh- und Angelpunkt des Schutz- und Hilfsnetzes die gesicherte Finanzierung. Diese muss dem Parlament bzw. dem zuständigen Ausschuss recht bald vorgelegt werden.

Als letzten Hinweis möchte ich aufführen, was für ein funktionierendes Beratungs- und Hilfsnetz notwendig ist. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erwartet eine gesetzliche Regelung des Gewaltschutzes. Dazu gehört ein bundesweit einheitliches und verbindliches Finanzierungssystem. Der Bundesverband stellt klar, dass nur mit einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Infrastruktur Schutz, Prävention und Hilfe ermöglicht werden können. Eine Regelung für Bund, Länder und Kommunen ist vonnöten. Der Landesaktionsplan sollte diese berechtigte Forderung aufgreifen.

(Beifall von der LINKEN)

Wir stimmen dem Antrag unter dem Vorbehalt zu, dass unsere Ergänzungen dabei berücksichtigt werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Akbayir. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich in die Debatte einsteige: Frau Pieper- von Heiden, Sie hatten zwar eine Frage an die Koalitionsfraktionen gestellt, aber vielleicht kann ich sie Ihnen auch beantworten.

Sie hatten gefragt, warum die Fort- und Weiterbildung der Frauenhilfe nicht im Antrag steht. – Das liegt daran, dass die Koalitionsfraktionen wahrscheinlich wissen, dass die Fort- und Weiterbildung der Frauenhilfe schon immer seitens des Landes finanziert und auch sehr rege in Anspruch genommen wird. Von daher: Was schon Lebensrealität ist, muss man nicht mehr in den Antrag hineinschreiben; deswegen steht es nicht drin. Aber in Zukunft können wir solche Fragen vielleicht rechtzeitig klären, damit Sie den gleichen Wissensstand wie die anderen haben.

Zu dem, was im Antrag der Koalitionsfraktionen steht: Die Gewalt im Geschlechterverhältnis ist traurige Lebensrealität; das ist so. Darüber gibt es,

glaube ich, auch einen breiten Konsens. Wir haben, wenn wir uns die letzten 30 Jahre ansehen, in der öffentlichen Diskussion zum Glück schon eine positive Entwicklung. Wenn ich mir überlege, wie vor 30 Jahren die Diskussionen um Gewalt – subtile, aber auch offene Gewalt – gegen Frauen verliefen, war damals noch ganz klar: Die Frauen sind ja selber schuld. Das waren die Diskussionen um die zu kurzen Röcke und das zu aufreizende Auftreten. Es war die individuelle Schuld der Frauen. Aber das gesellschaftliche Problem, das dahinter steht, die Gewalt im Geschlechterverhältnis, war nicht das Thema der Diskussion. Wir haben von daher seit 30 Jahren darum eine breite frauenpolitische Debatte und haben einen Wandel. Trotzdem ist heute das Grundmuster, das dahinter steht, in der öffentlichen Debatte auch nicht anders.

Wir haben es hier genauso wie an anderen Stellen – wie bei den Diskussionen um die K.-o.-Tropfen, um das Stalking – erlebt, dass am Anfang und auch von den gesellschaftlichen Kräften, die zum Teil mit den Betroffenen in ihrer Alltagsarbeit umgehen mussten und müssen, immer wieder das subtile „Das kann doch alles gar nicht so schlimm sein; das ist doch gar nicht das Problem; vielleicht hat die Frau sich das ja eingebildet“ zum Ausdruck gebracht wurde. Das hatten wir in den letzten fünf Jahren noch als öffentliche Diskussion an vielen Stellen. Das heißt, das Gewaltmuster verändert sich, das Grundmuster in der Gesellschaft ist vorhanden geblieben. Daran müssen wir weiterhin viel arbeiten.

Wenn wir uns ansehen, über welche Fallzahlen, über welche Betroffenheit wir reden, können wir immer nur die Zahlen öffentlich thematisieren, die aus Statistiken ersichtlich sind. Wir wissen, das ist die Spitze des Eisbergs. Denn auch da ist nach wie vor klar, dass Frauen, die Gewalt erfahren haben, in den seltensten Fällen wirklich öffentlich und offen damit umgehen. Es ist meistens vielmehr ein verstecktes Damit-Umgehen nach wie vor aus der Angst heraus: Wie werde ich dann angeguckt, wie werde ich behandelt, wenn ich offen zu diesen Gewalterfahrungen, zu dieser Gewaltsituation stehe?

In der polizeilichen Statistik 2009 zur häuslichen Gewalt ist die Zahl der Wohnungsverweisungen mit 10.199 Fällen angegeben; die Zahl der polizeilichen Einsätze wegen häuslicher Gewalt lautet 22.565. Das ist die Spitze des Eisbergs. Das sind diejenigen, bei denen die Polizei tatsächlich gerufen wird. Das sind diejenigen, bei denen wirklich um Hilfe gerufen wird. Aber die Zahl der Fälle, die nicht in Statistiken erfasst werden, ist viel größer.

Nach bundesweit repräsentativen Umfragen im Jahre 2004 ist durch die veröffentlichte Studie „Lebenssituationen, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ bekannt, dass jede vierte Frau im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt hat. Das heißt für Nordrhein-Westfalen: Von den hier lebenden

9 Millionen Frauen wären das ca. 2 Millionen Frauen, die mindestens einmal in ihrem Leben durch ihren Partner Gewalt erfahren haben oder Gewalt erfahren werden. Das sind zu viele. Das ist eine Zahl, die nicht akzeptabel ist.

Auch über die Aufnahme in Frauenhäuser haben wir hier schon diskutiert. 2009 waren es 4.414 Frauen und 4.386 Kinder. Das sind Zahlen, die zu hoch sind. Wir wissen, dass dazu noch diejenigen kommen, die abgewiesen werden mussten, weil wir eine nicht ausreichende Finanzierungslage der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben.

Deswegen begrüße ich es sehr, dass hier noch einmal ganz deutlich durch die Diskussion des Landesaktionsplans klar gemacht wird, dass wir mehr brauchen als den Schutz in den Frauenhäusern. Den brauchen wir natürlich auch, aber wir benötigen darüber hinaus eine breite Weiterentwicklung.

Ich finde es schon einmal gut, dass vonseiten der Oppositionsfraktionen hier keine klare Sperre mehr ist, sondern dass die Bereitschaft besteht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich hoffe, dass das dann auch im Verlauf der Entwicklung eines solchen Aktionsplans der Fall ist. Ob jetzt der Begriff „Aktionsplan“ bei der einen oder anderen einen anderen Eindruck erweckt als bei denjenigen, die den Antrag formuliert haben, ob es ein „Konzept“ oder ein „Plan“ ist – das Wort ist nicht das Entscheidende, sondern entscheidend ist, was letztlich in einem solchen Aktionsplan steht.

Dafür ist es aus meiner Sicht ganz wichtig, dass wir als Erstes in der Analyse wirklich einen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Themenfelder und Zielgruppen haben. Denn das war in der Vergangenheit nicht so. Es gab zwar in NordrheinWestfalen einige Maßnahmen und Angebote – natürlich auch in den letzten fünf Jahren –, die sich zielgruppenspezifisch auf Frauen mit Migrationshintergrund bezogen haben, aber es gibt weiter Zielgruppen, die bisher noch gar nicht erfasst sind.

Es ist aber bei diesen Analysen auch wichtig, systemische Erfassungen und Verzahnungen, bestehende Einzelmaßnahmen und auch notwendige Handlungsbedarfe deutlich aufzuzeigen, bei denen aber auch am Opferschutz beteiligte Professionen einbezogen werden, weil wir die gesamte breite Palette derjenigen, die in diesem Bereich aktiv sind, einbeziehen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen die Beteiligung der Frauenhilfeeinrichtungen und Migrantinnenselbsthilfeorganisationen zur Entwicklung passgenauer Lösungen. Es nützt nichts, wenn man einen Aktionsplan oder Angebote für Maßnahmen macht, die an den Zielgruppen vorbeigehen. Deswegen ist es für uns klar, dass wir vonseiten des Ministeriums einen solchen Aktionsplan für bisher vernachlässigte Themenfelder und

Zielgruppen ganz deutlich mit in den Blick nehmen müssen.

Dabei ist klar: Das sind gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen, das sind gesundheitliche Folgen von Gewalt, das sind besondere Anforderungen und Risiken von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund, das sind die Themenbereiche Gewalt gegen ältere Frauen, das ist aber auch eine notwendige breite Diskussion über neue Muster, neue Erkenntnisse, neue Schweregrade von Gewalt gegen Frauen, das sind alte Frauen, die in jungen Jahren Gewalterfahrungen hatten und heute die Probleme in der Pflegesituation mit Retraumatisierungen haben, das sind Auswirkungen gewaltsamer Kindheitserfahrungen.

Das sind aber auch Fragen wie: Warum erreichen wir mit den bisherigen Konzepten Frauen in gehobenen Schichten weniger? Das sind natürlich auch Maßnahmen und Angebote zum Thema Zwangsheirat, Frauenhandel, Zwangsprostitution. Das umfasst ganz viele Bereiche, vor allem nach wie vor aber auch den Themenbereich: Wie können wir die Öffentlichkeit anders sensibilisieren?

Klar ist: Wir werden in Nordrhein-Westfalen nicht bei Null anfangen, sondern wir haben ein starkes frauenpolitisches Fundament, das hier bis 2005 im Land war. Wir haben auch in der Zeit von 2005 bis jetzt natürlich die eine oder andere Maßnahme gehabt, auch wenn es in vielen Bereichen einen massiven Abbau gab. Da müssen wir jetzt wieder deutlich nachlegen und wieder ausbauen.

Wir wollen aber auch neue Maßnahmen entwickeln und auf den Weg bringen. Klar ist bei den Punkten, die ich eben genannt habe, dass für diese Zielgruppen vor dem Hintergrund dessen, was an Bedarfen da ist, auch neue Maßnahmen entwickelt werden müssen. Zum Beispiel der Bereich der gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist einer, den wir noch deutlicher in den Blick nehmen müssen.

Spätestens seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es gemäß Artikel 6 unser ausdrückliches Ziel, das als Landesregierung umzusetzen. Das heißt: Wir beziehen die Frauen mit Behinderung in diesen Prozess ein, damit sie beteiligt werden können. Gerade „Gewalt“ und „Behinderung“ sind Bereiche, in denen Frauen mehrfach diskriminiert werden. Wir müssen gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen dagegen entwickeln.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das für Menschen mit Behinderungen zuständige MAIS hat für März dieses Jahres eine Veranstaltung geplant, die die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung in den Fokus stellen wird. Das ist zwar ein erster Schritt; aber Maßnahmen und Konsequenzen daraus werden wir gemeinsam ziehen müssen.

Auch der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Nordrhein-Westfalen wird sich im März dieses Jahres mit dem speziellen Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung befassen. Wir müssen aber auch die anderen Bereiche, die ich angerissen habe, zum Beispiel die gesundheitlichen Folgen von Gewalt, massiv angehen und aufgreifen. Wir werden sehen müssen, ob wir das strukturell in der von uns geplanten Fachstelle „Frau & Gesundheit“ implementieren oder wie auch immer andocken können.

Natürlich sind die massiven gesundheitlichen Folgen von Gewalt nicht erst seit der Enquetekommission, die in Nordrhein-Westfalen eine Zeit lang installiert war und sich ganz explizit mit dem Bereich Frauengesundheit beschäftigt hat, klar. Wir müssen das aber in konkrete Handlungsschritte umsetzen.

Jetzt und weiterhin werden wir beim Thema „Zwangsheirat“ aktiv sein und versuchen, den Schutz und die Angebote für Mädchen, die von Zwangsheirat betroffen sind, auszuweiten. Nur, Frau Pieper-von Heiden: Auch an der Stelle ist es notwendig und wichtig, die Unterbringungs- und Strukturangebote für die Mädchen bereitzustellen. Es reicht nicht, mit Kampagnen und öffentlichen Appellen an die Zielgruppen heranzugehen, sondern wir müssen wissen, was wir machen, wenn Mädchen akut bedroht sind. Im Rahmen dessen, was wir leisten können, wollen wir zum Beispiel Schutzplätze für die betroffenen Mädchen vorhalten und ihnen aktiv Angebote machen.

Für uns ist auch klar, dass Zielgruppenmaßnahmen wie zum Beispiel für den Bereich „Genitalverstümmelung“ wichtig sind. Damit haben wir in diesem Jahr auch schon begonnen und gemeinsam mit den in diesem Bereich Aktiven wie zum Beispiel der Beratungsstelle „Stop Mutilation“ die Hotline als bundesweit ersten Schritt in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Wir haben eine Reihe weiterer Maßnahmen ergriffen. Damit werden wir fortfahren.

Trotzdem ist klar: Es gibt noch eine Menge von Punkten, die völlig offen sind und mit denen wir uns noch intensiv auseinandersetzen müssen. Genannt sei nur noch einmal das Thema „Gewalt in der Pflege“. Dieser Bereich hat in der Vergangenheit in der Enquetekommission „Frauengerechte Gesundheit“ eine Rolle gespielt. Aber die notwendigen Konsequenzen sind bis heute noch nicht gezogen worden.

Meine Damen und Herren, es ist klar, dass wir mit einer massiven Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Kampagnen gemeinsam mit den Initiativen und Verbänden gerade die Enttabuisierung in der Wahrnehmung weiter stärken müssen. Klar ist: Sobald Frauen keine Angst mehr haben, über Gewalterfahrungen zu reden, werden wir sie anders angehen können. Aber solange sich diese Verhaltensweisen im eigenen Raum bewegen und solange Frauen sich nicht trauen, öffentlich damit umzugehen, wird nichts passieren.

Damit einher geht natürlich, dass es nicht nur notwendig ist, mit zusätzlichen Angeboten und einem Aktionsplan aktiv zu werden, sondern auch klar ist, dass wir neben der Unterbringung den Schutz für die Frauen brauchen. Auch dazu gab es eben bei Ihnen, Frau Pieper-von Heiden, die eine oder andere Irritation:

Ja, diese rot-grüne Landesregierung will die zweite Fachkraftstelle in den Frauenhäusern wieder einrichten. Ja, das ist notwendig, denn wenn ich nur eine Sozialarbeiterin habe und die krank oder in Urlaub ist, ist – und das angesichts der Bedarfe – niemand da. Wir brauchen sie, um eine qualitativ hohe Betreuung für die Frauen und eine Hilfestellung anzubieten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ja, wir brauchen auch etwas, um die Frauen, die abgewiesen werden mussten, jetzt unterbringen zu können.