Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Papke, ich habe das verstanden: Sie wollen die Spannung hochhalten, bis Sie mit irgendeinem konkreten Vorschlag kommen. Wir warten darauf!
Meine Damen und Herren, eine Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtags zu beantragen und dann diese beiden Reden hier abzuliefern, das ist wirklich Zeitverschwendung. Sie hätten sich das sparen können.
Gleich zu Beginn in aller Klarheit: Selbstverständlich – ich gebe das gerne zu – hätte auch ich mir ein anderes Urteil des Verfassungsgerichtshofs gewünscht,
vor allem auch deshalb, Herr Kollege Papke, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass es richtig und vernünftig ist, ganz im Sinne der Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates, Herr Kollege Laumann, finanzielle Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen, durch die Zuführung zu Sondervermögen für zukünftige Ausgaben zu bilden, die so oder so, meine Damen und Herren, auf uns alle zukommen werden – Ausgaben, meine Damen und Herren von CDU und FDP, die aus Risiken entstanden sind und entstehen, die Sie uns hinterlassen haben. Das sind Zahlungsverpflichtungen, die Ergebnis Ihrer Politik sind. Da kommen Sie nicht raus.
(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU und von der FDP – Karl-Josef Laumann [CDU]: Hören Sie doch bloß auf!)
Jetzt ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs gesprochen. Es gilt. Wir haben uns alle daran zu halten. Und wir werden uns selbstverständlich daran halten. Der Verfassungsgerichtshof, Herr Kollege Laumann, hat den Nachtragshaushalt 2010 für nichtig erklärt, und zwar den gesamten Nachtragshaushalt.
Denn Sie haben ja auch nicht Teile des Nachtragshaushalts beklagt. Ich hatte auch bei den Reden gerade den Eindruck, dass manchen von Ihnen bei der Konsequenz aus diesem Urteil mulmig geworden ist und Sie heute den Eindruck zu erwecken versuchen, auch in den Ausschüssen, als hätten Sie nur Teile beklagt. Deshalb die klare Feststellung: Alle mit dem Nachtragshaushalt beschlossenen Ausgaben verlieren mit dem Urteil die aus diesem Gesetz entstandene haushaltsrechtliche
Das sollten Sie eingestehen. Sie haben auch die finanzielle Entlastung der Kommunen beklagt. Sagen Sie das laut und deutlich den Kommunen.
Sie haben die zusätzlichen Lehrerstellen beklagt. Sagen Sie das laut und deutlich den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern.
Sie haben die direkten Hilfen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beklagt. Sagen Sie das den Einrichtungen, den Trägerinnen und Trägern.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben auch den Nachteilsausgleich für die Kommunen beklagt, der deshalb aufgebracht werden muss, weil das Verfassungsgericht Ihnen, der abgewählten Landesregierung, der Regierung Rüttgers, eine fehlerhafte Mittelverteilung an die Kommunen für die Kosten der Unterkunft nachgewiesen hat. Ihnen hat der Verfassungsgerichtshof also nachgewiesen, dass Sie fehlerhaft gearbeitet haben. Deshalb muss der Nachteilsausgleich rein. Auch den haben Sie beklagt, meine Damen und Herren.
Sie haben alle Ausgaben im Nachtragshaushalt beklagt, Ausgaben, die nötig geworden sind – ich wiederhole das gern und tue das immer wieder von Neuem –, weil Sie die Risiken in Ihrer Verantwortungszeit verschwiegen, versteckt oder auf andere verschoben haben. Das ist die Wahrheit. Daran kommen Sie nicht vorbei, auch wenn das bitter ist für Sie, meine Damen und Herren.
Und gerade ist wieder deutlich geworden: Sie wollten und Sie wollen die Schlussabrechnung mit der abgewählten Regierung Rüttgers schönrechnen.
Meine Damen und Herren, nach dem Urteil ist klar: Die Landesregierung prüft – ich sage es Ihnen gleich noch mal ganz genau –, was nach dem Richterspruch an Ausgaben noch geht und was nicht geht.
Vor allem geht es darum, Unsicherheit zu beseitigen, die bei Zahlungsempfängern entstanden ist, also beispielsweise bei den Kommunen, damit diese wieder Planungssicherheit bekommen. Der Finanzminister wird darüber berichten.
Ja, wir werden als Konsequenz aus dem Urteil, Herr Kollege Laumann – und damit sinkt dann die Neuverschuldung für das Haushaltsjahr 2010 – die zweckgebundenen Rücklagen auflösen müssen, die Zuführung zu den beiden Sondervermögen, die Risikoabdeckung WestLB. Sie wissen, was Sie mit den sogenannten faulen Papieren in die Bad Bank hineingelegt haben.
Aber damit, meine Damen und Herren, werden doch die Ausgaben, die kommen werden, nicht verschwinden. Sie können doch die Augen nicht vor dem verschließen, was kommt. Sie haben das fünf Jahre gemacht: die Augen verschlossen vor Risiken, diese auf andere geladen und sich dann gewundert, wenn es hochgekommen ist. Das lassen wir nicht durchgehen, meine Damen und Herren!
Nein! Die Risiken bleiben. Und damit bleibt auch die Verantwortung aus Ihrer Regierungszeit für die damit verbundenen Ausgaben.
Ich will ein Stichwort zur Abschlussbilanz sagen. Ihr Prozessbevollmächtigter, Herr Gröpl, hat sich vor dem Verfassungsgerichtshof darüber hergemacht und gesagt: 130 Milliarden € Schulden in NordrheinWestfalen – Höchststand. Er hat nur vergessen, den Verfassungsgerichtshof darauf hinzuweisen, welchen Anteil Sie in Ihrer Regierungszeit an diesem Schuldenhöchststand hatten.
Und weil Ihr Versuch, Herr Kollege Laumann, uns das vorzurechnen, nicht ganz geklappt hat, helfe ich Ihnen noch ein bisschen.