Damals habe ich schon klar gesagt, was die Zielorientierung dieser Landesregierung ist, nämlich in allen humanitären Belangen Verantwortung zu zeigen, bestehende Spielräume zu nutzen und insbesondere Härten zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir das wir in den letzten Monaten deutlich gezeigt haben.
Die Ausländerbehörden haben unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Rücknahmeabkommens mit der Republik Kosovo im September 2010 auf die angespannte Situation der Minderheitsangehörigen aufmerksam gemacht und auf die Notwendigkeit einer umfassenden Einzelfallprüfung vor Einleitung von Rückführungsmaßnahmen hingewiesen. Eine solche Prüfung ist in der Bundesrepublik einmalig. Die gibt es nur in Nordrhein-Westfalen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um zu sehen, wie andere diese Vorgehensweise der Landesregierung beurteilen, mag ein Zitat hilfreich sein. Das UNHCR hat nämlich erklärt, dass NordrheinWestfalen mit diesem Erlass „ein richtungsweisendes Zeichen gesetzt“ hat.
Darüber hinaus haben wir für die Wintermonate nochmals auf die Verschärfung der Situation, die Familien mit Kindern im Kosovo drohte, insbesondere ethnischen Minderheiten aus den Republiken Kosovo und Serbien, hingewiesen und umgehend einen bis Ende dieses Monats befristeten Abschiebestopp verfügt. Auch das ist einmalig. Ein solches Verfahren hat nur Nordrhein-Westfalen an den Tag gelegt.
Herr Kollege, ich will damit nicht negieren, dass es selbstverständlich eine Verantwortung Deutschlands im Umgang mit Sinti und Roma gibt, gerade wegen der gegen sie verübten Verbrechen zu Zeiten der Diktatur der Nationalsozialisten. Die aufenthaltsrechtliche Gesamtsituation von Sinti und Roma beruht aber auf der gemeinsamen Erklärung der Regierungschefs von Bund und Ländern aus dem Jahre 1991. Deshalb ist eine geregelte Zuwanderung von Menschen mit jüdischem Hintergrund aus dem Ostblock hiermit nicht gleichzusetzen. Das ist auch ausländerrechtlich faktisch nicht möglich.
Tatsache ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir großzügige Aufnahmeregelungen für aus den Balkanländern stammende ethnische Minderheiten geschaffen haben, und zwar im Jahre 1996, im Jahre 1999, im Jahre 2000 und im Jahre 2001. Sie sehen da einen gewissen zeitlichen Bruch in den Jahren 2005 bis 2010.
Wir haben in der jüngsten Vergangenheit gleich mehrere humanitäre Regelungen in Kraft gesetzt, die in vollem Umfang auch von Roma und Sinti und anderen Minderheitsangehörigen in Anspruch genommen werden können. Ich habe übrigens auf der Konferenz mit meinen Innenministerkollegen im Herbst letzten Jahres noch einmal sehr vehement gesagt: Wir müssen eine Regelung für Kinder und Jugendliche finden, die sich außerordentlich gut in diesem Land integriert haben, deren Aufenthalt wie der ihrer Familien aber nur geduldet ist – eine Regelung, die dazu führt, dass wir dieses Land unter humanitären Gesichtspunkten noch deutlicher öffnen.
Auch das ist eine Leistung, die nicht von allen Ländern getragen wird, Herr Kollege Engel, im Übrigen auch nicht von allen Ländern, in denen Ihre Partei an der Regierung beteiligt ist. Wir haben aus Nordrhein-Westfalen heraus wichtige Impulse dafür geliefert, da wir ein modernes, auf humanitären Grundsätzen beruhendes Ausländerrecht anwenden, Spielräume konsequent nutzen und insbesondere Minderheiten wie Roma und Sinti aus dem Ko
Um es deutlich zu sagen: Ihr Antrag geht insofern an der Realität vorbei, als wir uns hier auf der Grundlage eines Bundesgesetzes bewegen. Ein Land kann nicht länger als sechs Monate bestehendes Bundesgesetz aussetzen. Mit dem Windkrafterlass haben wir hiervon bereits vier Monate aufgebraucht.
Tatsache ist auch, dass wir das Ausländerrecht, was Rückführungen betrifft, äußerst behutsam, auf familiäre Situationen Rücksicht nehmend und humanitäre Härten vermeidend anwenden. Wir führen Rückführungen nur in wenigen Ausnahmefällen durch, beispielsweise wenn es sich um Straftäter handelt, wozu es, glaube ich, auch keine Alternative gibt.
Ich möchte noch auf eines aufmerksam machen – ich habe es hier im Parlament schon angekündigt –: Es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Situation der Sinti und Roma im Kosovo tatsächlich ist. Ich plane, mir persönlich im Juni dieses Jahres einen Eindruck zu verschaffen und werde die Sprecher der Fraktionen im Innenausschuss herzlich dazu einladen.
Daneben sollte man sich auch die Situation der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Kosovo und die Unterbringungssituation anschauen. Es geht auch darum, zu sehen, wie die Rückführungsmaßnahmen und die Unterstützungsmaßnahmen vor Ort, wenn sie denn existieren, wirken oder auch nicht wirken.
Ich halte es für eine vernünftige Vorgehensweise, sich einen objektiven Eindruck vor Ort zu verschaffen und gleichzeitig den Spielraum, den wir als Landesregierung haben, den das Bundesrecht lässt, insbesondere mit dem Ziel der Vermeidung familiärer Härten und unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen sowie alleinreisenden Frauen zu nutzen. Das zusammengenommen zeichnet die Ausländerpolitik dieser Landesregierung aus. Auf diese Politik können wir auch ein Stück weit stolz sein. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher! Herr Innenminister, ich danke ausdrücklich. Ich hatte in Vorbereitung meiner Rede aufgeschrieben, dass Sie schon einmal das Angebot gemacht haben, dass wir uns die Situation vor Ort anschauen. Daran wollte ich erinnern. Das brauche ich jetzt nicht mehr zu tun. Wir Sprecher sollten dieses An
gebot dankbar aufgreifen und an einem solchen Besuch teilnehmen, um uns vor Ort zu informieren. Das ist enorm wichtig, auch um den Wünschen von Frau Beuermann näher zu kommen, die sagt: Man kann nur darüber reden, wenn man sich das auch angeguckt hat. – Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Zu Beginn, bevor sich die Diskussion um Verfahrensfragen dreht, möchte ich aber festhalten, dass es sich bei der Gruppe der Sinti und Roma um Opfer handelt, die als Verfolgte des Naziregimes viel zu lange vergessen waren. Das muss man in Erinnerung rufen. Hunderttausende wurden damals verschleppt, getötet, entrechtet und ihrer Kultur beraubt. Umso bestürzender ist es, dass aktuell in Rumänien und Bulgarien Roma diskriminiert und in Ungarn sogar von Rechtsextremen überfallen werden.
Deshalb weist der Antrag der Linken, Herr Atalan, auf ein wichtiges Problem hin, mit dem wir uns übrigens auch in den letzten Legislaturperioden beschäftigt haben. Nach unserer Einschätzung handelt es sich aber um ein europäisches, nicht um ein nordrhein-westfälisches Problem. Das muss man so deutlich sagen.
Wir brauchen für dieses Problem eine europäische Lösung. Das Europäische Parlament hat dafür bereits 2008 eine Strategie gefordert. Nach unserem Kenntnisstand ist in den nächsten Wochen auch mit einem klaren europäischen Rahmen zu rechnen, damit sich zum Beispiel solche Vorkommnisse wie in Frankreich im September letzten Jahres nicht wiederholen.
Es ist auch die Aufgabe eines so großen Bundeslandes wie Nordrhein-Westfalen, sich gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn dafür einzusetzen, dass alle europäischen Bevölkerungsgruppen an Bildung, Gesundheit und Integration teilhaben und dass nicht einzelne Gruppen auf Müllkippen leben müssen.
Aber, Herr Atalan – das will ich Ihnen auch ganz deutlich sagen –, Ihr Antrag geht an der Realität leider vorbei. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Mit Ihren Forderungen – Frau Düker hat es aufgegriffen, Herr Innenminister auch –, die entweder rechtlich nicht möglich sind oder in Wolkenkuckucksheime gehören, kommen wir in der Diskussion in diesem Parlament nicht weiter.
Wir hier in Nordrhein-Westfalen, Herr Atalan – auch das hätte zu Ihrem Antrag gehört –, nutzen die uns möglichen Spielräume sehr weit, sind dafür sogar noch in der Debatte über Sinti und Roma letzte Woche im Deutschen Bundestag gelobt worden.
ausdrücklich für die Länderinitiative auf der IMK eingesetzt, damit hier lebende, gut integrierte Kinder und Jugendliche unterstützt werden. NordrheinWestfalen als größtes Bundesland steht bei der Umsetzung dieser Initiative mit an vorderster Front. Dafür möchten zumindest wir Ihnen, Herr Innenminister, ausdrücklich danken. Ein solcher Dank hätte auch mal in Ihren Antrag gehört, Herr Atalan. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.
Dann komme ich zu der Frage, was wir derzeit vorfinden – das haben die Kollegen vor mir teilweise schon angesprochen –: Mit § 104a Aufenthaltsgesetz, mit der IMK-Anschlussregelung und mit unseren beiden Erlassen aus Nordrhein-Westfalen – ohne dass wir ein Parlament bräuchten, hat der Innenminister den Erlass vom 21. September, die Einzelfallprüfung, und den Wintererlass verkündet – haben wir Maßstäbe in der Bundesrepublik gesetzt. In Berlin und Brandenburg sehe ich gar nichts davon. Sie sind doch da als Linke in der Verantwortung. Was machen Sie denn da, bitte schön?
Frau Beuermann, so leid es mir tut: Ich weiß nicht, ob Ihre Kollegen in Berlin und Brandenburg nicht da waren. Vielleicht wissen sie auch nicht, wohin die Sinti und Roma derzeit abgeschoben werden, und deshalb gibt es keine Initiativen aus diesen Ländern.
Ich will Ihnen eines sagen: Sie müssen uns und meinen Kollegen Yetim nicht über die Frage belehren, ob man irgendwo hinfahren muss, um zu wissen, wie es sich dort verhält. Das machen wir gern. Und ich will Ihnen auch sagen – das ist verklärte Sozialromantik –: Wenn wir alle Menschen, denen es auf der Welt schlecht geht, nach NordrheinWestfalen einladen, dann wird es hier ganz schön voll. Das ist keine Lösung unseres Problems.
(Beifall von der SPD – Bärbel Beuermann [LINKE]: Oh, den Ausspruch hatten wir schon mal, Herr Stotko: „Bei uns ist es voll“! Ich würde ganz vorsichtig mit solchen Äuße- rungen sein!)
Die von uns in Nordrhein-Westfalen unterstützten Projekte wie die „Brücke“ – der Kollege Kruse hatte auch schon darauf hingewiesen – oder Projekte zur Verbesserung der Wohnsituation wie „Roma Mahalla“ sind genau die richtige Elemente, um klarzumachen: Wir kümmern uns um die Situation der Be
troffenen vor Ort. Das machen wir auch weiter. Wie wäre es, wenn Sie so etwas mal unterstützen und nicht in einen Antrag, Herr Atalan und Frau Beuermann, ein Rückkehrrecht für alle, die abgeschoben wurden, schreiben würden? Dann auch für Straftäter? Sollen die in unser Land zurückkehren? Das können Sie doch nicht ernst meinen; das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Wir freuen uns auf die Diskussion in den Ausschüssen. Aber ganz ehrlich: Ihr Antrag ist nicht die richtige Lösung für das Problem, das wir vor uns haben. Deshalb finde ich es gut, wenn wir die Möglichkeit nutzen, vielleicht gemeinsam mit anderen die Situation der Betroffenen zu verbessern. Mit Ihrem Antrag wird das leider nicht gelingen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Düker, ja, der Antrag ist in vielen Punkten ziemlich unkonkret. Wir wollen ihn unter anderem auch deswegen in den Ausschuss überweisen. Wir sind sehr offen für Ihre Vorschläge, ab wann man eine Kontingentregelung greifen lassen könnte.
Ich erkläre gerne gleich noch, warum. Das Problem ist Folgendes: Sie haben gerade den Kosovo angesprochen. Der Kosovo ist das vornehmlichste Problem. Aber zu glauben, wenn das Land wieder heil und aufgebaut ist – das übrigens nicht unwesentlich durch einen Krieg kaputtgemacht worden ist, dem Sie zugestimmt haben, den Sie im Bundestag befürwortet haben –,