Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

(Beifall von der LINKEN)

gäbe es dort keinen Roma-Hass und keinen Antiziganismus mehr, das ist falsch.

Sicher ist es ein europäisches Problem, das es in Rumänien, in Frankreich, in Bulgarien, in Italien und in vielen anderen Ländern mehr gibt; das ist völlig richtig. Aber schon der Präsident der europäischen Roma-Vereinigung, Rudko Kawczynski, hat gesagt: Es gibt so viele Projektvorschläge, dass wir daraus ein Feuer machen könnten, das drei Jahre lang brennt. – Sie bringen nichts, weil der tief verwurzelte Hass in den Ländern teilweise immer noch dem gleicht, den auch die Nazis gegenüber den Roma hatten. In Italien sagt Umberto Bossi: Der Mob, der das Roma-Lager abgerissen hat, vollführt nur das, was die Regierung leider nicht tun kann. Das Problem ist: Es gibt nach wie vor einen tief verwurzelten

antiziganistischen Hass, der nicht dadurch verhindert wird, dass wir sagen: Wir bauen das Land wieder auf.

Im Gegenteil! Wenn wir Antidiskriminierungspolitik machen wollen, wenn wir nicht mehr wollen, dass Roma- und Sinti-Kinder in anderen Ländern auf Schulen für Behinderte geschickt werden, wenn wir dem Hass auch hier entgegentreten wollen, dann müssen wir darüber diskutieren, wie wir eine Integrationspolitik machen können, die den Leuten signalisiert: „Ihr dürft hierbleiben. Wir sind uns unserer historischen Verantwortung euch gegenüber bewusst. Wir sind uns bewusst, was in der Geschichte mit euch gemacht worden ist und welchen zutiefst verwurzelten Antiziganismus es immer noch gibt“?

Bisher hat nichts dazu geführt, dass das aufgehört hat. Die Frage der Kontingentregelung, die wir hier zur Debatte stellen wollen, zielt darauf ab, eine solche Integrationspolitik sicherzustellen. Das kann gerne auch über eine europäische Regelung erfolgen, dagegen habe ich überhaupt nichts. Die Frage ist aber: Wie kann von NRW aus über eine Bundesratsinitiative und dann von Deutschland aus ein positives erstes Zeichen gesetzt und die Debatte angestoßen werden?

(Beifall von der LINKEN)

Wie können wir dafür sorgen, dass endlich in allen europäischen Ländern mehr getan wird, als eine ganze Menge Papier anzuhäufen und die Leute von Land zu Land zu schieben, wo sie wieder Progromen, Brandangriffen und Übergriffen durch Schläger ausgesetzt sind? – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1490 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 15/1643 an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Wie vorhin schon mitgeteilt: Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen gibt es auch nicht. Dann haben wir so überwiesen und können Tagesordnungspunkt 10 verlassen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

11 Rechtsaufsicht für Krankenkassen und Kas

senärztliche Vereinigungen durchsetzen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1545

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Zimmermann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das alte Landesversicherungsamt hat eigenen Angaben zufolge zuletzt 2005 und 2006 eine Überprüfung der landesunmittelbaren – wie es so schön heißt – Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgenommen.

Wie Sie alle wissen, wurde dieses Amt 2007 im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform der Vorgängerlandesregierung abgeschafft. Bemerkenswert ist: ohne Gegenstimmen. Ich gehe davon aus, dass hier alles unisono gemacht worden ist. Die Überprüfung ist dann in die Verantwortung des Gesundheitsministeriums übergegangen. Seitdem ist die Landesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag der Rechtsaufsicht nicht nachgekommen.

(Ministerin Barbara Steffens: Wieso nicht?)

Jedenfalls wissen wir davon nichts.

(Ministerin Barbara Steffens: Ja, aber das heißt das doch nicht!)

Das heißt nichts. Aber wenn man nach § 274 SGB V verpflichtet ist, die landesunmittelbaren Institutionen zu überprüfen, jedoch keinerlei Hinweise vorliegen, in welchem Umfang das geschehen ist, dann ist das doch keine transparente Überprüfung.

(Ministerin Barbara Steffens: Dann kann man mal nachschauen!)

Frau Ministerin, ich antworte auf Ihren Zwischenruf: Wieso müssen wir nachfragen? Warum geschieht so etwas nicht im Rahmen der Transparenz im Parlament automatisch?

Es geht nicht nur darum, dass wir als Abgeordnete davon erfahren, sondern auch die Patientinnen und Patienten müssen nachvollziehen können, wie die betroffene Institution handelt, um daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Deshalb fordern wir nicht nur die Durchführung regelmäßiger Prüfungen, sondern auch eine Veröffentlichung. Nur eine komplette Transparenz beispielsweise bei den Krankenkassen kann doch verhindern, dass diese Institutionen in Versuchung kommen, die weitere Ökonomisierung des Gesundheitssystems zu forcieren. Diese Möglichkeit wird derzeit leider gerade vom Bundesgesetzgeber eingeräumt.

Ich spreche die beiden verbliebenen Abgeordneten der FDP an: Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, das ja Ihr Gesundheitsminister Rösler verbrochen hat, können Pharmaunternehmen seit dem 1. Januar 2011 Versorgungsverträge direkt mit den Krankenkassen abschließen. In Zukunft können also gewinnorientierte Unternehmen, die im Unterschied zu den Ärzten nicht an eine Berufsordnung gebunden sind, die Behandlung von kranken Menschen direkt mitgestalten. Solche Entwicklungen müssen unseres Erachtens gestoppt werden. Es darf doch keine Gesundheitsversorgung entstehen, die im Interesse der Pharmaindustrie wirkt, aber nicht im Interesse der Menschen in diesem Land.

Die AOK in Niedersachsen hat übrigens vor Kurzem einen solchen Vertrag abgeschlossen, bei dem das Versorgungsmanagement und die Budgetverantwortung in den Händen der Pharmaindustrie liegen. Das hat unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie scharf kritisiert. Das können wir nur ganz klar unterstützen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Unsere feste Überzeugung ist: Die Gesundheitspolitik darf nicht der Pharmaindustrie überlassen werden. Damit dies nicht unbeobachtet über das Einfallstor „Versorgungsverträge mit den Krankenkassen“ geschehen kann, ist der Antrag, den wir stellen, unseres Erachtens so wichtig.

Auch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterliegen der Aufsichtspflicht des Landes. Sie sind die Standesorganisationen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und vertreten daher logischerweise ausschließlich nur deren Interessen. Um den korporatistischen Gedanken des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten, ist auch hier eine wirksame und transparente Kontrolle durch die Landesregierung notwendig.

Wir bitten Sie, der Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss zuzustimmen, damit wir das Thema da noch konkreter diskutieren können. Wichtig ist, dass diese Überprüfung geschieht, und das offen und transparent. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Zimmermann. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kleff.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zimmermann, Ihren Ausführungen habe ich nicht entnehmen können, dass Ihnen konkrete Erkenntnisse vorliegen, die Ihren Antrag in letzter Instanz rechtfertigen. Außerdem ist das Landesversicherungsamt zwar vom

Namen her abgeschafft worden, aber in das Ministerium überführt worden. Insoweit haben wir da eigentlich nur veränderte Zuständigkeiten. Schon damals war das Ministerium als oberste Rechtsaufsicht für das Landesversicherungsamt zuständig.

Der Antrag enthält einen schweren Vorwurf gegenüber der Landesregierung. Der Vorwurf lautet: Die Landesregierung ist dem gesetzlichen Prüfauftrag nicht immer im erforderlichen Maße nachgekommen. – Das ist starker Tobak; das muss ich schon sagen. Es gibt einen klaren gesetzlichen Auftrag. Sie haben den eben schon genannt. Nach § 274 Abs. 1 SGB V sind die landesunmittelbaren Krankenkassen und auch die Landesverbände der Kassenärztlichen Vereinigungen mindestens alle fünf Jahre zu prüfen.

Ich war 40 Jahre lang Mitarbeiter einer Krankenkasse, habe diese Prüfungen durch das damalige Landesversicherungsamt wiederholt mitgemacht und kann Ihnen sagen: Da wird sehr intensiv geprüft, stichprobenartig und in einzelnen Fachgebieten. Über das gesamte Prüfgeschäft wird ein umfangreicher Prüfbericht erstellt. Es findet eine Abschlussbesprechung mit allem Drum und Dran statt. Die Angelegenheit ist schon ganz intensiv.

Was die Vertragsgestaltung in Sachen AMNOG angeht, habe ich mir sagen lassen, dass solche Verträge, die wir in Nordrhein-Westfalen – anders als Niedersachsen – meines Wissens noch nicht haben, dem Ministerium vorgelegt werden müssen. Von daher haben wir eine zusätzliche Sicherheit. Bei der anschließenden Prüfung durch das Ministerium wird noch einmal in den Blick genommen, ob solche Verträge tatsächlich eingehalten werden.

Wie gesagt: Meines Wissens wurden solche Verträge in Nordrhein-Westfalen noch nicht abgeschlossen. Ich kann die beklagten Mängel in der Form, wie Sie sie vorgetragen haben, nicht erkennen, bin aber auf die Ausführungen der Ministerin gespannt. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Kleff. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Gebhard.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann nicht ganz nachvollziehen, woraus Sie, Herr Zimmermann, ableiten, dass seit der Integration des Landesversicherungsamtes in das Ministerium nicht korrekt geprüft worden sei. Die Ministerin wird gleich sicherlich ausführen, inwieweit Prüfungen erfolgt sind. Das liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Sie haben jedenfalls kein Beispiel dafür genannt, wo angeblich nicht korrekt geprüft worden ist.

Im Vergleich zu dem, was früher zu prüfen war, ist der Umfang inzwischen sehr eingeschränkt, weil es

nicht mehr allzu viele landesunmittelbare Kassen gibt. Außer den AOKen und den Betriebskrankenkassen ist da nichts mehr zu prüfen.

Als ich Ihren Antrag gelesen habe, hatte ich den Eindruck, dass Sie eigentlich die Sorge umtreibt, dass mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelerneuerungsgesetzes, dem AMNOG, verankert worden ist, dass die Pharmaunternehmen direkten Einfluss auf die medizinische Versorgung der Menschen nehmen können, sofern Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge mit den Pharmaunternehmen abschließen. Sie wollen wissen, mit welchem Mittel man da auf Landesebene gegebenenfalls reingrätschen kann.

Ich teile Ihre Sorgen und Befürchtungen, was das Arzneimittelneuordnungsgesetz, also die Möglichkeiten, die dort geschaffen worden sind, betrifft.

Ich erinnere mich auch noch an viele Diskussionen mit dem Kollegen Henke – damals in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der CDULandtagsfraktion und auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Marburger Bundes. Wir waren uns eigentlich immer einig, dass der Gesundheitsmarkt, bei dem es um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung aller geht, kein Markt wie jeder andere ist. Es war Konsens, dass in einem begrenzten Bereich zwar Wettbewerb zulässig ist, aber nur ein Wettbewerb um die Qualität und nicht darum, wie bestimmte Bereiche sozusagen wirtschaftlich auszugestalten sind.

Dass wir darüber hinaus großen Wert darauf legen, dass Krankenkassenbeiträge wirtschaftlich und effizient einzusetzen sind, ist klar. Sie dürfen aber nicht Gewinninteressen unterworfen werden.

Dass nun im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung – und um die geht es ja – Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten, die in erster Linie ihren Anteilseignern und nicht dem öffentlichen Gemeinwohl verpflichtet sind, einbezogen werden sollen, während Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sicherstellungsauftrag außen vor bleiben, kann man eigentlich nur als verkehrte Welt bezeichnen. Entsprechend deutlich waren und sind auch die Stellungnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen zum AMNOG.

Ich habe daher überhaupt nicht verstanden, wie unser Exkollege Henke als MdB so etwas zulassen konnte.