Hubert Kleff

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. So Art. 2 unseres Grundgesetzes.
§ 239 Strafgesetzbuch stellt Freiheitsberaubung unter Strafe. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese gesetzlichen Regelungen machen deutlich, welches hohe Gut die Freiheit des Menschen hat.
Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 07.02.2012 haben deutsche Gerichte im Jahre 2010 in fast 100.000 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet. Neben psychiatrischen Einrichtungen waren überwiegend Menschen in Heimen betroffen.
Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gehört zum Beispiel das Einsperren der Betroffenen im Zimmer, auf Stationen, im Haus oder auch die Verabreichung von zielgerichteten Medikamenten. Auch die Wegnahme der Kleidung zum Beispiel oder der Seh- oder Gehhilfen sind versteckte Maßnahmen. Eine besondere Art ist die Fixierung. Das muss man deutlich sagen. Das Anbringen von Gurten ist, wenn sie gegen den Willen der Betroffenen angelegt werden – es gibt ja auch die Möglichkeit der Zustimmung – ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.
Wenn das Institut – Herr Romberg hat es eben schon erwähnt – für Rechtsmedizin bei 26 Todesfällen, die sich bei Gurtfixierungen ereignet hatten, in 22 Fällen feststellt, dass der Tod durch die Fixierung eingetreten ist, so ist das, so meine ich, eine alarmierende Zahl.
Zahlen der Rechtsmedizin der Uniklinik Wien zeigen eine gleiche Tendenz. Es scheint also kein Zufall zu sein. Bei 39 Obduktionen waren in 34 Fällen die Fesselung oder das Bettgitter ursächlich für den
Tod. Fachleute sehen – ganz nebenbei – bei diesen Unglücksfällen noch eine erhebliche Dunkelziffer.
Neben den Todesfolgen können aber auch Verletzungen durch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen ursächlich sein. Werden Fixierungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt, so können, wie auch eben schon erwähnt, Druckgeschwüre oder aber auch eine Verschlechterung der Geh- und Stehfähigkeit eintreten oder sich traumatisierende Auswirkungen einstellen.
Eines, so meine ich, darf man nicht außen vorlassen: Auch für die ausführenden Pflegepersonen ist das Anlegen von Gurten eine große psychische Belastung und verursacht ganz nebenbei noch einen erheblichen Zeitaufwand durch eine notwendige sorgfältige und ausführliche Dokumentation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund lohnen alle Überlegungen und Aktivitäten, die dazu führen, dass Fixierungen auf ein unumgängliches Maß zurückgeführt werden oder aber dass – was der Idealfall wäre – auf sie ganz verzichtet werden könnte. Es soll Heime geben, in denen nach intensiver Schulung beispielsweise des Personals ganz auf Fixierungen verzichtet werden kann oder sogar verzichtet wird.
Dies ist auch das Ziel des in dem FDP-Antrag erwähnten „Werdenfelser Wegs“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Dieses Projekt stand auch auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz am 09.11.2011. Ich frage deshalb die Landesregierung: Was ist in Nordrhein-Westfalen nach dieser Sitzung veranlasst worden?
Hat es Aktivitäten gegeben? Falls ja, möchte ich gerne wissen, welche. Wir können die Heime mit dieser Problematik, so meinen wir, nicht alleine lassen. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der FDP in vollem Umfang.
Einen Vorwurf, mein lieber Kollege Romberg, kann ich der FDP allerdings nicht ersparen. Wenn Sie schon die Videoüberwachung für unmenschlich halten und sie per Gesetz verbieten, dann wäre es aus meiner Sicht nicht mehr als konsequent, wenn in Ihrem Antrag deutlich gestanden hätte: Fixierungen müssen verboten werden.
Insoweit bin ich auch gespannt, wie sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verhalten, die allesamt gegen die Videoüberwachung gestimmt haben. Aber auch auf die Aussage der Ministerin bin ich gespannt, die das Gesetz letztlich auch begrüßt hat.
Frau Ministerin Steffens, die heutige Diskussion schließt sich nahtlos an die Plenardebatte vom 22.12.2011 über die Veröffentlichung von Prüfberichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und
die Notwendigkeit, zu aussagefähigen Daten zu kommen, an.
Die gesetzlich vorgesehene Umsetzung bekommt vor diesem Hintergrund der heutigen Debatte eine noch viel größere Bedeutung, als wir in der Dezember-Plenardebatte deutlich gemacht haben. Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten zügig mit den Beratungen im Ausschuss beginnen. Alle Überlegungen müssen in die Zielrichtung gehen, Fixierungen möglichst nur dann zuzulassen, wenn der oder die Betroffene selbst einwilligt und auch die Möglichkeit hat, die Fixierung selbst zu lösen.
Das Urteil des Sozialgerichts Freiburg, mit dem bei einer bereits genehmigten Fixierung eine Nachtwache zugestanden wurde, aber auch – das darf man hier nicht verschweigen – der häusliche Bereich müssen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch der Druck, der bei Schadensfällen beispielsweise durch Regressansprüche der Krankenkassen auf die Heime entsteht.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass insbesondere Fixierungen der Vergangenheit angehören. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Genehmigung der Präsidentin zitiere ich von der Internetseite des Deutschen Hebammenverbandes:
„Dem Ursprung nach ist Geburtshilfe eine solidarische Hilfe, die sich Frauen gegenseitig leisten. Heutige Hebammen sind Fachfrauen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach und verstehen sich als Fürsprecherinnen der schwangeren und gebärenden Frauen. … Denn durch eine kompetente Hebammenbegleitung wird das zukünftige gesundheitliche Wohlergehen von Mutter und Kind gestärkt.“
Gerade junge Eltern und Alleinerziehende fühlen sich oft machtlos. Sie brauchen Beratung und Orientierungshilfe vor, während und nach der Geburt, insbesondere wenn es um die Geburt des ersten Kindes geht. Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich – auch das muss mal sein – der Landesregierung im Namen der CDU-Landtagsfraktion herzlichen Dank für die umfangreiche Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke.
Die Antwort der Landesregierung enthält Aussagen zu Geburten, Geburtsorten, gesetzlichen Regelungen, Finanzierung, Beschäftigung und zur zukünftigen Tätigkeit der Hebammen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat die Diskussion um die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe und – das muss man dazusagen – einer angemessenen Vergütung sehr ernst genommen und nimmt sie weiter sehr ernst.
Es bestehen auch fortlaufend Kontakte zur CDUBundestagsfraktion. Nach unseren Informationen war ein vom BMG in Auftrag gegebenes Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der Hebammenhilfe für Dezember 2011 avisiert. Da aber die Hebammen bei der Befragung die Anony
mität nicht gewährleistet sahen, war der Rücklauf unbefriedigend. Dieser Mangel ist nach meiner Information jetzt behoben, sodass die Ergebnisse des Gutachtens für Ende dieses Monats, also für Ende Januar 2012, erwartet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage und das zu erwartende Gutachten werden für die CDU-Landtagsfraktion – ich denke, für den Landtag insgesamt – eine gute Grundlage sein, um, falls erforderlich, notwendige Maßnahmen einzuleiten, soweit das in unserer Macht steht.
Schon jetzt steht fest, dass bei sinkender Anzahl von Geburten ein Anstieg der berufsausübenden Hebammen zu verzeichnen ist.
Abschließend kann ich schon heute für die CDULandtagsfraktion erklären, dass es für uns wichtig ist, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter liegt, ob sie zu Hause, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär im Krankenhaus entbinden will. Des Weiteren begrüßen wir wie die Landesregierung das Vorhaben, die Hebammenhilfe bis zu sechs Monate nach einer Geburt zu gewähren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Lebensalltag und die Lebensnormalität von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, das war das zentrale Anliegen des am 10.12.2008 in Kraft getretenen Wohn- und Teilhabegesetzes. Dass Menschen in Betreuungseinrichtungen möglichst selbstbestimmt wohnen und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können, war und ist Ziel dieses Gesetzes.
Wird allerdings bei Bewohnerinnen oder Bewohnern eine erhebliche Eigen- oder Fremdgefährdung festgestellt, der nicht mit weniger einschneidenden Maßnahmen begegnet werden kann, so kann es unumgänglich sein, freiheitseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen.
Solche Maßnahmen können sein: Absperren der Haustür oder des Wohnbereiches bis hin zur Fixierung im Bett. Die Verabreichung von entsprechenden zielgerichteten Medikamenten erwähne ich nur der Vollständigkeit wegen, thematisiere sie hier aber nicht weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei meiner Vorbereitung auf dieses bedeutende Thema habe ich mit mehreren Pflegeheimen Kontakt aufgenommen, um deren Vorgehensweise in der Praxis einmal kennen zu lernen. Alle kontaktierten Häuser haben in den Qualitätshandbüchern ausführliche Anleitungen und Anweisungen zum Umgang mit diesen einschneidenden Maßnahmen.
In den Verfahrensanweisungen heißt es unter anderem, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen erst dann anzuwenden sind, wenn alle therapeutischen oder pflegerischen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Damit wird deutlich, welchen Stellenwert die persönliche Freiheit der Hausbewohner für die Träger hat.
Auch die Heimaufsicht meines Heimatkreises, des Hochsauerlandkreises, widmet diesem besonderen Bereich auch besondere Aufmerksamkeit.
§ 20 des Wohn- und Teilhabegesetzes sieht in Abs. 1 Nr. 10 vor, dass solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Prüfbericht zu veröffentlichen sind.
An dieser Stelle muss deutlich gesagt werden, dass bürokratische Strukturen, angemessen eingesetzt und angewandt, ihren Sinn haben, nämlich unter anderem um Transparenz zu schaffen, um vor einem überzogenen Sicherheitsdenken oder im Extremfall sogar vor Willkürakten zu schützen. Bürokratie, die vorwiegend in der Dokumentation besteht, bedeutet in diesem Fall für viele Betroffene auch Rechtssicherheit und Schutz.
Frau Ministerin Steffens, was die Veröffentlichung der freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Prüfberichten angeht, haben wir eine klare gesetzliche Regelung. Jetzt kommt es darauf an, durch einen Erlass Ihres Hauses zu verwertbaren und aussagekräftigen Daten zu kommen. Ich meine, hier ist unverzügliches Handeln erforderlich.
Einen noch höheren Stellenwert hat aber die Vermeidung dieser die Grundrechte einschränkenden Maßnahmen. Deshalb ist es geboten, auch hier unterstützend und beratend tätig zu werden.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Antrag der FDP und sieht im Ausschuss dringenden Beratungsbedarf, auch was den Einsatz von stark sedierenden Medikamenten angeht.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Steffens, zu drei Punkten muss ich noch ein paar Worte sagen.
Erstens. Sie haben eben gesagt: keinen Dissens aufbauen. Ich muss feststellen: Es ist kein Dissens aufgebaut worden, sondern wir haben aus der Praxis berichtet. In den Heimen, mit denen wir Kontakt aufgenommen haben, wird zunächst einmal geprüft, ob es Maßnahmen gibt, die ohne Freiheitsentzug oder freiheitseinschränkende Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Heime gehen insoweit schon entsprechend mit den Maßnahmen um.
Zweitens zu den Vorhaltungen von Frau Veldhues und von Ihnen, die schwarz-gelbe Landesregierung hätte in diesem Punkt anderthalb Jahre nichts getan: Erst einmal muss man feststellen, dass nach einem Gesetz ein Jahr vergehen muss, ehe man überhaupt über Erfahrungen berichten kann. Dieses Jahr können Sie nicht mitzählen.
Drittens. Wenn Sie in dem Punkt eine andere Rechtsauffassung haben als früher Herr Laumann, dann hatten Sie schon anderthalb Jahre Zeit, diese Rechtsauffassung zu ändern und sich entsprechend gegenüber den Heimaufsichten zu äußern.
In anderen Bereichen, wenn es um die Abschaffung von Studienbeiträgen usw. ging, sind Sie sehr viel schneller gewesen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zugang zur medizinischen Versorgung und der Fortschritt bei der Prävention, der Diagnostik und der Behandlung von Krankheiten zählen – so meine ich – zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit.
Wenn vor Jahren eine flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen noch selbstverständlich war, so zeichnet sich heute immer deutlicher ab, dass bei punktueller Betrachtung in einigen ländlichen Bereichen, aber auch in bestimmten Stadtteilen eine gravierende Unterversorgung droht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die CDU-Landtagsfraktion heute erneut das Hausarztaktionsprogramm zum Thema gemacht hat, so hat das etwas mit Wichtigkeit und Dringlichkeit zu tun. Schwächen in der medizinischen Versorgung beschleunigen die Landflucht, denn die medizinische Versorgung ist ein bedeutender Standortfaktor. Wenn der Hausarzt nicht mehr kommt, dann gehen außerdem alle Aktivitäten ins Leere, die möglichst lange ein Leben im bisherigen häuslichen Bereich ermöglichen sollen.
Wenn auch die Sicherstellung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung in unserem Land zunächst einmal Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe ist, so kann die Landesregierung ihre Hände nicht in den Schoß legen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, es reicht nicht, in Sonntagsreden ein menschliches, sozial ausgerichtetes Gesundheitswesen zu fordern oder im Koalitionsvertrag einen nutzer- und patientenorientierte Gesundheitspolitik zu versprechen, wenn es dann an den notwendigen Aktivitäten fehlt.
Mit dem Hausarztprogramm hat die damalige CDU/FDP-Landesregierung unter Federführung von Karl-Josef Laumann gezeigt, welche Bedeutung für sie die medizinische Versorgung der Bevölkerung hatte. Sie haben die Weiterentwicklung des Hausarztprogrammes bei verschiedenen Anlässen zwar angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 977 – Drucksache 15/2893 – des Kollegen Fehring wird sogar ein Programm der Landesregierung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in NordrheinWestfalen, also ambulant und stationär, versprochen. Frau Ministerin Steffens, bis heute wurde weder das Hausarztprogramm fortgeschrieben, noch haben Sie die für das Frühjahr 2011 zugesagte Krankenhausplanung auf den Tisch gelegt.
Jetzt angekündigt für Ende 2012, zwei Jahre später als geplant. – Auf die Fortschreibung des Hausarztprogrammes warten die Menschen auf dem Land, auf die Krankenhausplanung warten die Krankenhäuser und letztlich auch die Patienten.
Wir fordern Sie erneut auf, endlich tätig zu werden und nicht in jeder Rede den Grund für den Stillstand hier in Düsseldorf letztlich in Berlin zu suchen.
Oder ergeht es Ihnen in diesem Bereich wie bei der ebenfalls groß angekündigten Verschärfung des Nichtraucherschutzes, dass Sie Ihren Koalitionspartner nicht überzeugen können?
Das hoffentlich am 01.01.2012 in Kraft tretende Versorgungsgesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Ich nenne hier nur einige Stichworte: sektorenübergreifende Versorgung, Aufhebung der Mengenbegrenzung bei Unterversorgung, Aufhebung der Residenzpflicht, Vorteile für Ärzte, die in
einem unterversorgten Gebiet tätig waren, Flexibilisierung der Planungsbereiche usw.
Ich sehe hier gute Ansätze, im Zusammenwirken mit den Ländern, den Kommunen, den KVen, den Ärztekammern und den Krankenkassen die bedrohliche Entwicklung zu stoppen und weiterhin eine landesweit qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dabei müssen das Studium und die Weiterbildung unbedingt mit in den Blick genommen werden.
Frau Steffens, abschließend bitte ich Sie im Namen der CDU-Fraktion, dem Ausschuss über den Umfang und die Art der einzelnen Fördermaßnahmen nach dem Hausarztaktionsprogramm zu berichten. Und Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, fordere ich auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wenn Sie jetzt hier behaupten, das Hausärzteprogramm wäre von Ihnen weiterentwickelt worden, dann geben Sie mir bitte eine Erklärung für Ihre Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Fehring. Darin sagen Sie, Sie arbeiten an einem Programm der Landesregierung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen, welches dieses Hausärzteprogramm ersetzen soll. So steht es in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom September oder Oktober.
Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Ministerin, könnten Sie sich vorstellen, dass es auch Patienten gibt, die statt der Videoüberwachung eine Sitzwache haben wollen oder umgekehrt und dass wir denen die Wahl zwischen diesen Überwachungsmöglichkeiten lassen müssen?
Herr Minister Schneider, ich habe noch einmal eine Frage zu Ihren zumindest
aus meiner Sicht gegensätzlichen Äußerungen im Ausschuss und anderntags in der Presse. Sie haben sich im Ausschuss sehr zurückhaltend geäußert und haben Aufklärung angekündigt. Am anderen Tag in der Presse sah das doch schon sehr anders aus.
Nach unseren Informationen lag Ihnen, also dem Ministerium, schon am Dienstag ein Bericht mit Zahlen der Regionalagentur vor. Insoweit ist es für mich verwunderlich, wie Sie zu dieser Meinungsschwankung innerhalb von 24 Stunden kommen. Vielleicht könnten Sie dazu noch einmal ein Wort sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wikipedia bezeichnet ein Phantom als eine „unwirkliche Erscheinung“. Eine unwirkliche Erscheinung ist auch der Haushalt 2011, den Sie trotz der Warnung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen dem
Landtag vorlegen. Sie muten uns einen Haushalt zu, der vorsätzlich und ohne Not gegen die Verfassung unseres Landes verstößt.
Aber was wir bis jetzt erreicht haben, ist ein Riesenerfolg. Wir haben den Menschen in NordrheinWestfalen in den Jahren 2010 und 2011 gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung zusätzliche Schulden in Höhe von mehr als 6 Milliarden € und die damit verbundenen Zinsen erspart.
So, wie sich die Haushaltsberatung heute darstellt, werden Sie mit einer Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken das Land mit einem Haushalt regieren, der nicht verfassungskonform ist.
Das ist genauso, als wenn jemand ohne Führerschein ein Auto steuert.
Dies ist der erste Haushalt, den die rot-grüne Landesregierung vorlegt. Die angeblich vorausschauende, präventive Finanzpolitik von Frau Kraft führt zu einer Verschuldung unseres Landes, die mittelfristig diejenigen Bürger trifft, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Das ist unsozial mit Ansage.
Ja.
Ich kann das aufgrund des bisherigen Verhaltens schon vorhersehen.
Das ist der erste Haushalt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der von Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, zu verantworten ist. Der Ansatz im Einzelplan 15 steigt – bereinigt – um 39,4 Millionen € an. Der eine oder andere Haushaltsansatz wäre sicher wünschenswert und könnte von uns mitgetragen werden. Aber wie so oft im Le
ben ist auch hier nicht alles, was wünschenswert ist, auch machbar und insbesondere bezahlbar.
Frau Ministerin Steffens, die vielen globalen Botschaften, die Sie bei Ihren öffentlichen Auftritten im Land verbreiten, kommen bei den Bürgern wunderbar an.
Einige Beispiele: „Wir wollen unser Gesundheitssystem menschlicher ausrichten.“ – Interview mit der Krankenhausgesellschaft, November 2010. Bis heute: Fehlanzeige!
„Ein Schwerpunkt wird die Prävention und die Hilfe für Kinder aus sozial benachteiligten Familien sein.“ – Aussage in der „Westfalen-Post“ am 5. August 2010. Bis heute: Fehlanzeige!
„Wir wollen – ich betone: schnellstens – den seit 2001 geltenden Krankenhausrahmenplan neu strukturieren.“ – Aussage in der „Westfalen-Post“ am 5. August 2010. Bis heute: Fehlanzeige!
Übrigens haben Sie die von uns eingeführte pauschale Krankenhausfinanzierung in Ihrer Haushaltsrede am 3. Dezember 2010 als solche und von der Höhe her als „völlig unzureichend“ kritisiert.
Frau Ministerin Steffens, wie sich doch die Zeiten ändern!
Wie ist Ihre Position bei der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes? Sie haben im Koalitionsvertrag Sofortmaßnahmen angekündigt.
In der ideologisch geprägten Schulpolitik hat die Landesregierung superschnell gehandelt und eine Rückabwicklung eingeleitet. Warum geht das eigentlich nicht in anderen Bereichen?
Warum tun Sie sich beim Nichtraucherschutz so schwer? Gibt es in der Minderheitsregierung Meinungsverschiedenheiten, die, wie bereits vor 2005, ein Regierungshandeln unmöglich machen? Wollen Sie das Parlament umgehen und mit Erlassen arbeiten?
Zum Thema Organspende:
Die sich in den ersten Monaten dieses Jahres abzeichnende rückläufige Entwicklung
dürfen wir im Interesse der auf lebensrettende Spenderorgane wartenden Menschen nicht hinnehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Steffens, es gibt eine Menge Übereinstimmung, beispielsweise auch, wenn Sie eben die Schnittstellen zwischen stationär und ambulant angeführt haben. Ich bin mit Ihnen einer Meinung: Die müssen weg. Das ist Nummer eins.
Wenn Sie aber als Land im G-BA, in einem Ausschuss, der heute schon nicht funktioniert, noch fünf Sitze haben möchten, wie Sie es beispielsweise beim BKK-Landesverband erklärt haben: Meinen Sie, dieser Ausschuss würde funktionsfähiger, wenn da die Parteien der Länder vertreten sind?
Ich kann es mir nicht vorstellen. Das halte ich für keine gute Lösung.
Sie haben auch hier nichts zur Stimmenthaltung gesagt.
Nein, haben Sie nicht gesagt. Das Wort Stimmenthaltung habe ich von Ihnen hier nicht gehört; ich habe nicht gehört, dass sie das begründet haben.
Dann zur Krankenhausplanung: Es ist richtig, dass wir darauf warten. Aber es geht hier doch nicht um den Bund, es geht um Ihre Zusage. Sie haben zunächst im Ausschuss gesagt, als Sie Ihr Regierungshandeln vorgestellt haben, im Frühjahr werde der Krankenhausplan oder zumindest würden die
Eckpunkte vorgelegt – im Frühjahr. Ich habe in der letzten Ausschusssitzung nachgefragt. Da haben Sie wörtlich gesagt: In Bälde – was das auch immer heißt. Ich weiß es nicht. Das habe ich eben angemahnt. Darum geht es.
Zur Krankenhauspauschale kann ich nur sagen: Ich spreche mit vielen Krankenhäusern, mit Verwaltungsleitern. Die Krankenhauspauschale wird von den Krankenhäusern begrüßt.
“Aber nicht in der Höhe“ – jetzt hören Sie aber mit diesen Behauptungen auf!
Sie haben beispielsweise eben erklärt, dass Sie doch schon all das vorangetrieben hätten, was kein Geld koste. – Dann frage ich mich: Warum sind wir dann in Sachen Nichtraucherschutz noch nicht weiter? Das Papier seitens Ihres Ministeriums, die Evaluation, liegt schon lange auf dem Tisch.
Es hat lange gedauert, bis es in den Ausschuss kam. Aber es passiert nichts. Das hängt doch damit zusammen, dass Sie nicht übereinkommen …
Was für ein Verfahren? Auf jeden Fall ist bis jetzt nichts passiert. Sie sind doch erst aktiv geworden, als wir im Ausschuss gesagt haben, wo wir uns bewegen wollen. Von den Regierungsfraktionen ist nichts gekommen.
Als Letztes zu dem Menschlichen: Es ist keiner hier im Saal – Sie können uns das nicht unterstellen –, der gegen eine menschliche Gesundheitspolitik ist. Das begrüßen wir doch. Sie kennen auch das Spahn-Papier, in dem Herr Spahn klipp und klar gesagt hat: Wir müssen vom Menschen aus denken, nicht aus den Strukturen heraus, die wir haben. Sie müssen weg. Wir müssen die Bedarfe sehen. Wir müssen sehen, was die Menschen für Bedarfe haben. Daran müssen wir uns ausrichten. Insoweit gibt es da große Übereinstimmung.
Was wir nur vermissen, ist, dass Sie bei jedem öffentlichen Auftritt diese Menschlichkeit propagieren, aber bis jetzt in der Richtung noch nichts Erkennbares auf den Tisch gekommen ist.
Schönen Dank, Frau Gebhard. – Auch beim Nichtraucherschutzgesetz gilt doch: Wenn man etwas ehrgeiziger darangegangen wäre, hätte man heute schon weiter sein können. Sie haben in der Landesregierung bei der Rückabwicklung im Schulbereich doch gezeigt, wie es geht, wenn man will. Dort geht alles. Hier beim Nichtraucherschutz scheint es aber doch innerhalb der Regierungsfraktionen Probleme zu geben. Oder sehen Sie das anders?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zimmermann, Ihren Ausführungen habe ich nicht entnehmen können, dass Ihnen konkrete Erkenntnisse vorliegen, die Ihren Antrag in letzter Instanz rechtfertigen. Außerdem ist das Landesversicherungsamt zwar vom
Namen her abgeschafft worden, aber in das Ministerium überführt worden. Insoweit haben wir da eigentlich nur veränderte Zuständigkeiten. Schon damals war das Ministerium als oberste Rechtsaufsicht für das Landesversicherungsamt zuständig.
Der Antrag enthält einen schweren Vorwurf gegenüber der Landesregierung. Der Vorwurf lautet: Die Landesregierung ist dem gesetzlichen Prüfauftrag nicht immer im erforderlichen Maße nachgekommen. – Das ist starker Tobak; das muss ich schon sagen. Es gibt einen klaren gesetzlichen Auftrag. Sie haben den eben schon genannt. Nach § 274 Abs. 1 SGB V sind die landesunmittelbaren Krankenkassen und auch die Landesverbände der Kassenärztlichen Vereinigungen mindestens alle fünf Jahre zu prüfen.
Ich war 40 Jahre lang Mitarbeiter einer Krankenkasse, habe diese Prüfungen durch das damalige Landesversicherungsamt wiederholt mitgemacht und kann Ihnen sagen: Da wird sehr intensiv geprüft, stichprobenartig und in einzelnen Fachgebieten. Über das gesamte Prüfgeschäft wird ein umfangreicher Prüfbericht erstellt. Es findet eine Abschlussbesprechung mit allem Drum und Dran statt. Die Angelegenheit ist schon ganz intensiv.
Was die Vertragsgestaltung in Sachen AMNOG angeht, habe ich mir sagen lassen, dass solche Verträge, die wir in Nordrhein-Westfalen – anders als Niedersachsen – meines Wissens noch nicht haben, dem Ministerium vorgelegt werden müssen. Von daher haben wir eine zusätzliche Sicherheit. Bei der anschließenden Prüfung durch das Ministerium wird noch einmal in den Blick genommen, ob solche Verträge tatsächlich eingehalten werden.
Wie gesagt: Meines Wissens wurden solche Verträge in Nordrhein-Westfalen noch nicht abgeschlossen. Ich kann die beklagten Mängel in der Form, wie Sie sie vorgetragen haben, nicht erkennen, bin aber auf die Ausführungen der Ministerin gespannt. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn in Deutschland rund 12.000 Menschen auf ein neues Herz, eine Niere oder eine Lunge warten und wenn jedes Jahr rund 1.000 Menschen aus Mangel an einem verfügbaren geeigneten Organ sterben – das sind täglich drei Menschen –, dann ist das Grund genug, dass alle Beteiligten alle Anstrengungen unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen – besser gesagt: um Leben zu retten.
Exportweltmeister Deutschland ist bei der Versorgung mit lebensrettenden Organen auf Importe angewiesen. Das bedeutet, dass die Menschen in den Beneluxstaaten oder Österreich mehr Organe spenden als die Menschen in Deutschland. Hier stellt sich neben der Frage, warum das so ist, auch die Frage nach der Solidarität.
Nun aber zu Nordrhein-Westfalen: Das bevölkerungsreichste Bundesland war noch 2006 eines der Schlusslichter in Deutschland und Mitteleuropa bei der Zahl der Organspender. Mit großer Kraftanstrengung konnte während der schwarz-gelben Regierungszeit – hier ist der persönliche Einsatz von Karl-Josef Laumann besonders hervorzuheben –
die Zahl der Organspender von 196 im Jahre 2005 auf 259 im Jahre 2009 erhöht werden. Die Zahl der gespendeten Organe stieg im gleichen Zeitraum von 622 in 2005 auf 839 in 2009.
Nicht unerwähnt bleiben darf hier die Anstrengung der Deutschen Stiftung Organtransplantation, in Nordrhein-Westfalen mit der Geschäftsführenden Ärztin Frau Dr. Ulrike Wirges an der Spitze.
Leider ist im Jahr 2010 die Zahl der Spender und der gespendeten Organe wieder rückläufig. Die Steigerungen von 2006 bis 2009 sind unter anderem auf viele Aktionen und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen. Hier einige Beispiele:
August 2006: 230 katholische Krankenhäuser starten eine Initiative zur Förderung der Organspende.
Oktober 2006: Karl-Josef Laumann trifft sich mit Krankenhausleitern aus der Region Siegen zum Thema „Organspende“.
November 2006: 600.000 Landesbedienstete und Pensionäre erhalten einen Brief mit einem Spenderausweis.
2007: Krankenhausgestaltungsgesetz und Verpflichtung der Krankenhäuser mit einer Intensivstation zur Bestellung eines Transplantationsbeauftragten. An
4.400 Apotheken wurde 1 Million Spenderausweise verteilt. Es gibt eine Vielzahl von Ausstellungen zum Thema „Organspende“. Minister Laumann zeichnet neun Kliniken in Nordrhein-Westfalen aus.
2009: Traumpass-Kampagne mit dem LandesSportBund.
Die sich in 2010 abzeichnende rückläufige Entwicklung dürfen wir im Interesse der auf lebensrettende Spenderorgane wartenden Menschen so nicht hinnehmen. Wir fordern die Minderheitsregierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und allen voran Sie, Frau Ministerin Steffens, persönlich auf, alles zu tun, um den Menschen zu helfen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind.
Die Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen sind gut. 74 % der Bevölkerung sind grundsätzlich bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. In den Krankenhäusern haben wir beste Voraussetzungen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Neben der professionellen Unterstützung der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben auch die beiden großen Kirchen bereits 1990 in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Organspende ausdrücklich Ja gesagt.
Dieses sensible Thema kann nur durch ständige Aufklärungsarbeit zum Erfolg geführt werden. Bereits in den Schulen muss den Schülerinnen und Schülern auf sachliche Art und Weise die Problematik verdeutlicht werden. Das kann im Rahmen des Berufspraktikums, des Erste-Hilfe-Kurses oder auch später im Zusammenhang mit der Führerscheinprüfung geschehen. Es ist einfach wichtig, die Organspende aus dem Bereich der Tabus herauszuholen.
In die Überlegungen müssen wir ebenfalls einbeziehen, ob Krankenhäuser, die bei der Organspende besonderes Engagement zeigen, neben der ideellen Förderung beispielsweise der Auszeichnung durch die Ministerin auch eine besondere Investitionsförderung im Bereich der Intensivstationen erhalten. Einen höheren finanziellen Anreiz lehnen wir allerdings ab, weil das bei den Menschen zu einer noch reservierteren Haltung in Sachen Organspende führen könnte.
Ich appelliere an die Medien, das Thema „Organspende“ immer wieder in die Öffentlichkeit zu tragen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer verbesserten Datenlage und der wachsenden Bedeutung der evidenzbasierten Medizin wird die These von der geschlechterneutralen Versorgung zunehmend infrage gestellt. Doch dann kommt die spannende Frage: Welche Anforderungen stellen die Unterschiede zwischen Frau und Mann an unser Gesundheitssystem? Inwieweit sind Versorgungsdefizite letztlich für den unterschiedlichen Gesundheitszustand von Frauen und Männern verantwortlich? Der Antrag der FDP-Fraktion macht in beeindruckender Art und Weise deutlich, dass der Gesundheitszustand von Jungen und Männern erheblich von dem der Mädchen und Frauen abweicht.
Aber zunächst ein Blick auf die Gesundheit unserer Kinder, denn in jungen Jahren werden die Weichen gestellt: Fastfood statt Frischobst, Computerspiele statt Sportplatz. Es wäre schon ein Fortschritt, wenn wir wieder dazu kämen, dass Familie beispielsweise die Mahlzeiten gemeinsam einnehmen. Sich um die Gesundheit der Kinder zu kümmern – Mädchen oder Jungen –, ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern, sondern, wie ich meine, der ganzen Gesellschaft.
Aber wie steht es denn mit der Gesundheit der Männer? Hier einige Fakten aus einer Information des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit: Die Lebenserwartung eines deutschen Mannes liegt derzeit um 5,5 Jahre niedriger als diejenige einer deutschen Frau.
Wir haben aufgeholt.
Die Zahl der Diabetespatienten ist bei Männern fast doppelt so hoch wie bei Frauen. Männer zwischen 40 und 50 Jahren bekommen fünfmal häufiger einen Herzinfarkt als Frauen. Ganz spannend finde ich: In der Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen überwiegt der Anteil der Männer in Nordrhein
Westfalen. In den höheren Altersgruppen nimmt der Anteil der Männer ab. Bei den Menschen, die 90 Jahre und älter sind, beträgt er noch rund 23 %.
Beim Genuss von Alkohol und Tabak sind die Männer führend. Männer unterschätzen auch den Nutzen der Früherkennung. Es scheint tatsächlich der Lebenswirklichkeit zu entsprechen, dass Männer sich eher um die Pflege ihres Autos kümmern als um ihre Gesundheit. Es stellt sich daher die Frage: Warum haben Männer ein geringeres Gesundheits- und Vorsorgebewusstsein als Frauen?
Zu beachten ist auch, dass die Krankheitshäufigkeit der Männer bei Berufserkrankungen die unterschiedliche Belastung von Männern und Frauen im Berufsleben widerspiegelt.
Frau Ministerin Steffens, Gender-Mainstreaming ist für Sie in vielen Interviews das Zauberwort. Im Kontext des Gesundheitssystems bedeutet das, dass die Bedürfnisse von Männern und Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
Der rot-grüne Koalitionsvertrag spricht allerdings eine andere Sprache. Da heißt es: „Zukunft geht nur mit Frauen und Mädchen“. Das ist eine dicke Überschrift. Eine weitere Überschrift lautet: „Frauengerechte Gesundheitsversorgung“.
Ich frage mich, wo hier Männer und Frauen gleichberechtigt angesprochen werden.
Bei diesen Formulierungen entsteht der Eindruck, dass die rot-grüne Minderheitsregierung die Gesundheit der Frauen und Mädchen besonders in den Blick nehmen will.
Wir brauchen aber auch Aufklärungskampagnen speziell für Männer und keinen einseitigen Genderblick.
Der Blick der Minderheitsregierung ist aber einseitig. Ich habe den Eindruck, dass die Männergesundheit im Vergleich zur Frauengesundheit eher stiefmütterlich behandelt wird.
Das können wir aber schon an den Themen auf den Tagesordnungen sehen, Herr Garbrecht. Schauen Sie einmal, wo da der Schwerpunkt liegt.
Der Antrag der FDP-Fraktion „Mehr Gesundheit für Jungen und Männer!“ wird von uns voll und ganz unterstützt.
Die Gesundheitspolitik muss zukünftig geschlechterspezifisch sein.
Die bisher im Schatten stehende Gruppe der Jungen und Männer
ist mehr in den Blick zu nehmen. Im Ausschuss werden wir sicher erfahren, welcher Weg beschritten werden soll, um dieses Ziel zu erreichen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle kann man schon einmal der FDP zu diesem Antrag gratulieren, denn er hat das bewirkt, was er bewirken sollte: Es ist heute ein Stein ins Wasser geworfen worden, und dieser Stein schlägt Wellen. Davon bin ich überzeugt.
In der Beurteilung des Ist-Zustandes sind wir uns einig. Auf dieser gemeinsamen Basis können wir aufbauen. Ich habe große Übereinstimmung in allen Fraktionen festgestellt, dass der Gesundheitszustand der Männer viel schlechter ist als der der Frauen. Aber Frau Ministerin Steffens, ich kenne Ihren Genderblick. Sie haben nicht beide im Auge. Ihr Genderblick geht nur in eine Richtung.
Gucken Sie sich die Tagesordnungen der letzten Plenarsitzungen an.
Sie sorgen doch für das, was vom Ministerium dort draufkommt: Initiativen und, und, und.
Das Gleiche gilt für den Ausschuss. Schauen Sie doch einmal, welche Themen dort drauf stehen. Da stehen keine Themen wie „Männer und Gesundheit“ auf der Tagesordnung, sondern Themen, die mit Frauen und Gesundheit zu tun haben. Das zieht
sich ausgehend vom Beruf bis hin in alle möglichen Bereiche.
Ich denke, das ist wichtig, das ist heute erkannt worden: Wir können auch im Ausschuss damit leben, in Zukunft beides im Blick zu haben und nicht einseitig. Heute ist in Bezug auf Berufserkrankungen deutlich geworden, dass die Belastung der Männer im Beruf stark ist und dass die Zahl der Berufserkrankungen bei den Männern prozentual viel höher ist als bei den Frauen.
Aber was haben wir heute auf der Tagesordnung gehabt? Auf der Tagesordnung steht etwas über „Frauen und Beruf“, nicht über „Männer und Beruf“.
Ich wollte noch einmal deutlich machen, dass wir in Zukunft beides im Blick haben müssen
und nicht den einseitigen Genderblick haben dürfen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Krebserkrankungen stellen nicht nur in Deutschland eine gesundheitspolitische Herausforderung dar. Das Krebsregister untersucht die Häufigkeit, Verbreitung und zeitliche Entwicklung von Krebserkrankungen in Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, man kann feststellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe seit nunmehr über fünf Jahren in Münster sehr eindrucksvoll erfüllt haben. Der Beweis dafür ist unter anderem der Report 2010. Dafür gebührt ihnen ein herzliches Dankeschön.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf realisiert das, was die vorherige Landesregierung durch die zukunftsweisende Schaffung des Gesundheitscampus in Bochum beschlossen hat. Wie zu Recht in der Gesetzesbegründung ausgeführt, ist die Integration des Krebsregisters in den Gesundheitscampus politischer Wille und entspricht dem Beschluss der Gesellschafter des Krebsregisters NRW. – Ich denke, darüber besteht auch in diesem Haus große Einigkeit.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Minderheitsregierung, es ist schon erstaunlich, wie sich die Positionen verändern, wenn man von der Opposition in die Regierungsverantwortung wechselt.
So erklärte die heutige Ministerin Barbara Steffens, Bündnis 90/Die Grünen – und hier halte ich Ihnen mal den Spiegel vor –, in einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2009 – ich zitiere –: Wir lehnen es ab, das Krebsregister und den Gesundheitsschutz von ihrem jetzigen Standort in den Gesundheitscampus zu verlagern. – Frau Gebhard, SPD-Fraktion, forderte in einer Pressemitteilung am 12. Mai 2009: „Die Verlagerung der bereits erfolgreich arbeitenden Einrichtungen von Düsseldorf, Bielefeld und Münster nach Bochum muss in den betroffenen Regionen kompensiert werden.“ – Frau Gebhard, nicht nur wir, sondern auch die Stadt Münster wartet jetzt gespannt auf Ihre Kompensationsvorschläge.
Und noch eins: Die jetzige Ministerin Svenja Schulze, SPD, wollte bereits am 11. Juli 2008 in ihrer Kleinen Anfrage von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung wissen: Was kostet der Umzug des Krebsregisters inklusiv aller Folgekosten? – Das war 2008.
Frau Ministerin Steffens, wenn man 2008 fragt, was das kostet, und heute in der Gesetzesbegründung steht, man könne die Kosten nicht nennen, weil der Umzug erst mittel- und langfristig organisiert werden muss usw., dann kann man in der Opposition nicht schon 2008 eine solche Frage stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle abschließend fest: Die Entscheidung der schwarzgelben Landesregierung, einen Gesundheitscampus zu errichten, war eine wegweisende Entscheidung für den Gesundheitsstandort NordrheinWestfalen. Der Ausbau und die Angliederung des Krebsregisters hier werden von der CDU-Fraktion unterstützt. – Danke schön.
Frau Ministerin Steffens, Frau Gebhard hat eben erklärt – wenn ich das richtig verstanden habe –, dass Sie jetzt zwangsweise zum Gesundheitscampus in Bochum stehen, weil Sie aus dem Vertrag nicht mehr herauskommen, weil Sie loyal sind und zum Vertrag stehen.
Ich frage Sie: Ist das, was die Landesregierung jetzt betreibt, zwangsweise oder stehen Sie echt hinter dem Gesundheitscampus?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dreh- und Angelpunkt der medizinischen Versorgung ist der Hausarzt. Ich meine sogar, er ist ein Eckpfeiler in
der medizinischen Versorgung. Wir müssen alles tun, damit dieser Eckpfeiler erhalten bleibt. Wie wir die hausärztliche Versorgung organisieren – das kann die Einzelpraxis sein, die Gemeinschaftspraxis, ein MVZ, an Krankenhäusern oder wie auch immer –, kommt auf die jeweilige Situation und Region an.
Während in den 70er- und 80er-Jahren nach Lösungen gesucht wurde, wie man den Anstieg der Überversorgung, die sogenannte Ärzteschwemme, in den Griff bekommen könne, wird die Diskussion in den letzten Jahren – ich betone: trotz weiterhin bestehender Überversorgung in einigen Bereichen – von der drohenden Unterversorgung vornehmlich in ländlichen Regionen geprägt. Noch haben wir keinen echten Ärztemangel. Aus der Sicht der Patientinnen und Patienten in ländlichen Gemeinden sind die Hausärztinnen und Hausärzte aber nicht immer bedarfsgerecht verteilt. Wenn man weiß, dass in den nächsten zehn Jahren ein Drittel der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxis aufgeben wird und ein Nachfolger in weiter Ferne ist, dann haben wir die Verpflichtung, uns um diese Entwicklung zu kümmern, und zwar sofort.
Frau Ministerin Steffens, wir erwarten von Ihnen klare Aussagen zum Beruf des Hausarztes und welchen Stellenwert er bei dieser Landesregierung hat.
Letztlich geht es um das Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Versorgung; denn ca. 90 % der Menschen in unserem Land suchen bei gesundheitlichen Beschwerden den Hausarzt auf. Auch aus der Sicht der Studierenden ist klarzustellen, welche Zukunft der Hausarzt in unserem Land hat. Es reicht nicht aus, wenn Sie im Ausschuss erklären, man werde das Konzept erst einmal fortsetzen.
Es geht natürlich um das Fortschreiben des Konzepts, aber insbesondere auch um die Weiterentwicklung.
Machen Sie sich stark für kleinere Planungsregionen; denn es hilft den Menschen wenig, wenn beispielsweise in einem Flächenkreis eine hundertprozentige Versorgung vorhanden ist, aber in einzelnen Gemeinden bald eine Unterversorgung droht. Wir müssen, so meine ich, weg von der Bedarfsplanung hin zu einer am Menschen orientierten Versorgung. Wir brauchen keine Standardplanung und zentrale Vorgaben, sondern Lösungen für die einzelne Region. Wir stimmen mit Ihnen überein, wenn Sie die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär noch mehr als bisher schon möglich überwinden wollen, um Effizienzreserven zu heben.
Noch einige Sätze zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ich freue mich über den Antrag, weil er inhaltlich fast gleich ist.
Sie weisen aber darauf hin, dass die Förderung bezüglich der Weiterbildungsassistenten mit dem 31. Dezember 2010 ausgelaufen ist und die Richtlinien derzeit überarbeitet werden. Ich frage Sie, warum die Ministerin nicht dafür gesorgt hat, dass wir ab 1. Januar 2011 gültige überarbeitete Förderrichtlinien haben.
Sie bemängeln mit dem Entschließungsantrag, dass das Hausarztkonzept in vielerlei Hinsicht zu kurz greift. Auch hier frage ich Sie, warum die Ministerin nicht tätig geworden ist und das Hausarztkonzept bereits fortentwickelt hat.
Ich komme zum Schluss. Die Fraktion Die Linke hat uns angerufen und erklärt, dass sie unseren Antrag unterstützen werde. Um hier keine Abstimmungsniederlage zu erleiden, haben Sie von SPD und Grünen dann den Entschließungsantrag auf den Tisch gelegt. Es geht bei Ihrem Entschließungsantrag also nicht um die flächendeckende medizinische Versorgung, sondern um die Organisation von Mehrheiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Steffens, uns würde es ja schon weiterhelfen, wenn Sie heute erklären würden, wann wir mit der Fortschreibung und Weiterentwicklung dieses Hausärzteprogramms rechnen können.
Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter: Das Hausärzteprogramm ist fortgeschrieben. Ich habe doch alle Abgeordneten informiert, welche Regionen Region 1 und Region 2 sind, wo die Anträge gestellt werden können. Das Hausärzteprogramm läuft weiter.
Wir reden darüber, dass wir bei der Weiterbildung die eine oder andere Sache machen wollen und dass wir das Hausärzteprogramm in Gänze weiterentwickeln wollen. Aber das tut doch überhaupt nichts zur Sache. Wir wollen in dieses Hausärzteprogramm mehr Geld hineinpacken, als es bisher der Fall war, und andere Fördermöglichkeiten eröffnen.
Aber solange das nicht auf dem Tisch liegt, können doch alle weiter Anträge stellen. Das Hausärzteprogramm läuft. Da gibt es überhaupt kein Problem. Ich glaube, dass auch aus Regionen, in denen Sie inhaltlich noch mit eingebunden sind, Anträge vorliegen. Es scheint so zu sein, dass in der Landschaft diese Irritationen, die Sie haben, nicht vorhanden sind, weil die Diskussionen und das Programm weiterlaufen.
Wir möchten gerne nicht 1,5 Millionen €, sondern hätten gern 2,5 Millionen € in diesem Bereich, weil mit der Summe, die in der Vergangenheit im Hausärzteprogramm stand, nur 30 Niederlassungsvollsitze finanziert werden konnten. Wir möchten auch andere Bereiche in diese Förderung und Finanzierung mit einbeziehen, damit wir ein nachhaltiges Konzept haben.
Aber noch einmal, Herr Kleff: Jedes Hausärzteprogramm – es gibt viele, die diese Einschätzung teilen –, das wir machen, ist ein minimaler kleiner Baustein, der das Problem bezüglich der investiven Mittel, das wenige haben, überbrückt. Die Ärzte und Ärztinnen vor Ort sagen Ihnen etwas anderes. Die sagen, kein Hausärzteprogramm rettet uns, wenn wir
nicht die grundlegende Finanzierung im ländlichen Raum auf andere Füße gestellt bekommen.
Ich kann nur an Sie als CDU-Abgeordnete – vonseiten der FDP habe ich es gerade gehört – appellieren, auch mit Ihren Abgeordneten auf Bundesebene, mit Ihrer Bundesregierung zu reden, dass es nicht sein kann, dass die Mittel immer nach BadenWürttemberg, Bayern und in andere Länder fließen, sondern wir müssen uns in Nordrhein-Westfalen gemeinsam und fraktionsübergreifend aufstellen und vor unsere Ärzte und Ärztinnen stellen, damit die Ärzte in Nordrhein-Westfalen für die gleiche Leistung das gleiche Geld bekommen wie in anderen Bundesländern.
Das ist ein deutliches Signal, das von hier ins Land gehen muss. Unser Signal ist, dass wir das Hausärzteprogramm weiterentwickeln wollen, dass wir es auf breitere und andere Beine stellen wollen, sodass wir in Nordrhein-Westfalen wirklich etwas für die gesundheitliche Versorgung der Menschen im ländlichen Raum, aber auch in anderen Regionen erreichen. Das Signal haben wir hier deutlich gegeben. Von daher hoffe ich, dass wir noch an anderer Stelle inhaltlich darüber diskutieren können. Zumindest über die Weiterentwicklung werde ich Sie im Ausschuss gerne unterrichten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Entweder sprechen wir hier im Plenum über die Rückabwicklung von Beschlüssen der CDU/FDP-Landesregierung, oder aber wir beschäftigen uns mit bundespolitischen Themen wie dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Arzneimittelneuordnungsgesetz.
Wir haben aber keine Themen in Sachen Gesundheit und Alter auf der Tagesordnung, die in die Zuständigkeit des Landtags fallen.
Schon am 29. September 2010 haben wir über den Antrag der Fraktion Die Linke „Schwarz-Gelb macht krank! Bürgerversicherung statt Kopfpauschale!“ diskutiert.
Heute nun steht ein inhaltlich gleicher Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Tagesordnung.
Vergeblich warten wir seit der Regierungsübernahme durch die rot-rot-grüne Landesregierung auf Tagesordnungspunkte aus den Bereichen Arbeit und Gesundheit, die aktuell sind und die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern weiterhelfen.
Nein, mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeier der SPD nicht.
Wir haben uns seitens der CDU-Fraktion schon die Frage gestellt, ob denn die Gesundheitsministerin vielleicht krank sein könnte.
Ich kann mich an kein Thema erinnern, das von Ihnen, Frau Ministerin Steffens, auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Wir haben auf Landesebene ausreichend Themen, über die wir sprechen müssen. Wir müssen über Organentnahme bzw. Organspende sprechen. Wir müssen über die Situation der Hebammen im Land sprechen. Wir müssen über das Hausarzt-Konzept sprechen. Nur Fehlanzeige auf der Tagesordnung des Plenums!
In allen öffentlichen Reden und Interviews werden von Ihnen aber Allgemeinplätze belegt, die keine verbindlichen Aussagen enthalten. Sie verkünden – wie Bündnis 90/Die Grünen übrigens auch im Bund – Wohlfühlthesen, zum Beispiel eine menschlichsoziale gesundheitliche Versorgung. Sie sprechen von einer bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung, haben uns aber bis heute nicht erklärt, was Sie unter „bedarfsgerecht“ letztlich verstehen.
Nun aber zum vorliegenden Antrag, der ja später noch im Ausschuss beraten wird:
Erstens. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprechen schon jahrelang von der in ihren Augen heilbringenden Bürgerversicherung. Sie äußern sich nicht zur Beitragshöhe und sagen beispielsweise auch nicht, wie sie mit den bestehenden Verträgen der privaten Krankenversicherung umgehen wollen. Es stellt sich auch die Frage, warum sie diese Einheitsversicherung nicht während ihrer gemeinsamen Regierungszeit von 1998 bis 2005 beschlossen haben.
Zweitens. Sie beklagen, dass die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben wurde. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben Sie eigentlich vergessen, dass unter Ulla Schmidt, SPD, hier der Einstieg gemacht wurde?
Es wurden der Beitragssatz von 7,3 % für Arbeitgeber festgelegt und ein Beitragssatz von 8,2 % für Versicherte eingeführt. Das war die Aufgabe der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie beklagen die Zusatzbeiträge. Haben Sie schon vergessen, dass unter Ulla Schmidt, SPD, diese Zusatzbeiträge eingeführt worden sind? Zwar war das in einer anderen Form der Fall; aber der Weg ist eingeschlagen worden.