Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Ich habe daher überhaupt nicht verstanden, wie unser Exkollege Henke als MdB so etwas zulassen konnte.

Für uns Rot-Grüne in Nordrhein-Westfalen ist klar, dass wir das nicht mittragen. Entsprechend – das werden Sie sicherlich registriert haben – hat NRW im Bundesrat dem AMNOG nicht zugestimmt, sondern es abgelehnt – nicht nur, aber auch aus diesem Grund.

Wenn ich mich in Nordrhein-Westfalen umschaue, stelle ich fest: Das Einzige, was mich zurzeit noch

ruhig sein lässt, sind die Einlassungen, die von AOK und VdEK – als Verbund der Ersatzkassen, zu lesen sind. Sie haben offenbar wenig Lust, den Zauberlehrling loszulassen und sich auf diesen Weg zu begeben.

Falls es dennoch zu dem Abschluss eines solchen Vertrags kommen sollte, hilft die von Ihnen vorgeschlagene Prüfung alle drei Jahre nicht – sie ist auch in dem Sinne nicht erforderlich –; denn dann passiert das, was der Kollege Kleff gerade gesagt hat: Dann ist ein solcher Vertrag der Aufsicht vorzulegen, und er ist sofort zu prüfen.

Ich bin ziemlich sicher, wir können uns in NordrheinWestfalen darauf verlassen, dass ein solcher Vertrag unter dem Fokus betrachtet würde, ob er im Interesse der Patientinnen und Patienten ist oder ob er beispielsweise zu sehr auf Arzneimitteltherapien ausgerichtet ist, die zu Fehlanreizen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten führen würden.

Einen weiteren inhaltlichen Punkt kann ich bei Ihren Forderungen nicht erkennen. Ich habe ohnehin den Eindruck, dass Sie etwas anderes meinen, als es in der Überschrift Ihres Antrags zum Ausdruck kommt. Sie haben jetzt auch nicht mehr von der Rechtsaufsicht gesprochen, sondern nur noch von der Prüfung. Sie beziehen sich offenbar auf § 274 SGB V und nicht etwa auf § 87 SGB IV, in dem die Rechtsaufsicht geregelt ist, sodass ich annehme, dass das gemeint ist.

Nur, wie gesagt, taugt das Instrument, das Sie vorschlagen, nicht zur Lösung des Problems, das Sie zu Recht aufzeigen. Wir können gern noch einmal darüber diskutieren, aber ich glaube, das ist nicht das Mittel der Wahl. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Danke, Frau Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Ünal.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der von den Linken vorgelegte Antrag bezieht sich auf den Prüfauftrag nach § 274 SGB V. Nach unseren Informationen besteht das von Ihnen formulierte Problem so nicht.

Vielmehr hat unserer Auffassung nach der Wechsel von der Vollprüfung zur Schwerpunktprüfung zur Folge gehabt, dass jede zu prüfende Institution innerhalb des vorgesehenen Prüfungszeitraums von fünf Jahren mehrfach im Rahmen der Schwerpunktprüfung geprüft werden muss, um die vom Gesetzgeber vorgegebenen Prüfungsbereiche abzudecken. Die von Ihnen geforderte Verkürzung des Prüfungszeitraums auf drei Jahre wurde damit noch über Ihre Forderung hinaus umgesetzt.

In diesem Antrag wird zudem darauf abgehoben, dass mit dem durch die schwarz-gelbe Bundesregierung verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes – kurz: AMNOG – seit Beginn dieses Jahres die Neuregelung gilt, dass die Krankenkassen bei Verträgen zur integrierten Versorgung Direktversorgungsverträge mit Pharmaunternehmen abschließen können.

Wir teilen die Kritik, dass mit dieser Regelung unvertretbare Risiken verbunden sind. Wir sehen die große Gefahr, dass entsprechende Verträge zur Folge haben werden, dass der Schwerpunkt der Behandlung einseitig an den Maßnahmen ausgerichtet wird, die zwar den Pharmafirmen nutzen, aber den Interessen der Patientinnen und Patienten entgegenstehen.

So ist zu befürchten, dass der Fokus noch stärker als bisher auf die Arzneimitteltherapie gelegt wird. Nicht wenige befürchten, dass hierdurch besonders die Gemeindepsychiatrie, die mit der entsprechenden Begleitung und Unterstützung von Patientinnen und Patienten verbunden ist, aus Kostengründen einer Ruhigstellung mit Medikamenten weichen muss.

Wir sehen aber gerade die Notwendigkeit eines kritischen Umgangs mit dem Einsatz von Medikamenten, der zu einem erheblichen Fehlanreiz in der Versorgung von Patientinnen und Patienten führen könnte. Wir Grüne haben unter anderem auch diese Regelung im AMNOG beim Gesetzgebungsverfahren im Bundestag kritisiert und entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Das Land NRW hat seinerseits die Gesetzesänderung im Bundesrat abgelehnt.

Wir halten es deshalb für wichtig, die Situation in NRW sehr aufmerksam zu beobachten. Deshalb würden wir es sehr begrüßen, wenn die Aufsicht entsprechende Verträge daraufhin prüfte, inwieweit diese den Patienteninteressen entgegenstehen, indem sie einseitig auf die Arzneimitteltherapie ausgerichtet sind und damit zu erheblichen Fehlanreizen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten führen.

Wir stimmen der Überweisung des Antrags zu und freuen uns auf die fachliche Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Ünal. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Dieser Antrag der Linken wirkt auf den ersten Blick ein bisschen verworren, weil dort Instrumente miteinander verbunden werden, bei denen es um Rechtsaufsicht geht, um Krankenkassen und um die Kassenärztliche Vereinigung.

Eigentlich – so habe ich den Wortbeitrag vom Kollegen Zimmermann dann auch verstanden – geht es Ihnen hauptsächlich um das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Darüber können wir ja hier auch sprechen. Das ist wichtig. Ich fand das nur schwer zu erkennen, dass das auch im Vordergrund dieses Antrags steht. Wenn man sich den Beschlussteil anguckt, sieht das auch anders aus.

Als Erstes wirkt der Antrag als Kritik, dass die Landesregierung ihrer Rechtsaufsicht nicht nachkommt, wozu Ministerin Steffens sicher gleich noch klare Worte finden wird.

Nun kann man generell natürlich überlegen: Kassenärztliche Vereinigung, Sicherstellung der ärztlichen Versorgung – ist überhaupt so ein Hausärzteprogramm mit diesem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbar? Vernachlässigt die KV, wenn der Landesgesetzgeber dort nachbessern muss, vielleicht jetzt schon das geltende Gesetz? Das alles könnte man, wenn es um die Rechtsaufsicht dieser Themenfelder geht, die Sie ansprechen, natürlich auch diskutieren.

Wenn es um das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes geht, finde ich die Kritik spannend. Denn die Kritik kommt ja hauptsächlich – jedenfalls aus der Fachwelt – von Apothekern und Ärzten. Dass die Linken jetzt Lobbyisten für Ärzte und Apotheker sind, ist ein neues Betätigungsfeld, in dem ich sie bisher noch nicht so wahrgenommen habe.

Es ist richtig: Es gibt jetzt auch integrierte Versorgung. Es gibt ein Projekt Schizophrenie in Niedersachsen. Ich finde wichtig: Das sollte man wirklich beobachten und auswerten und gucken, was im Sinne der Patienten dabei herauskommt. Ich könnte mir schon vorstellen, dass dabei auch eine Verbesserung herauskommt. Es gibt übrigens natürlich auch Ärzte, die die Einschätzung haben, dass das sein kann. Das muss man überprüfen. Das ist wichtig.

Die Therapiefreiheit der Ärzte besteht weiterhin. Es sind natürlich weiter Ärzte verantwortlich für die Behandlung von Patienten, auch im Rahmen von integrierter Versorgung. Glauben Sie nicht, dass es dann plötzlich Ärzte geben wird, die nicht mehr nach ärztlichem Ethos und nach ärztlichen Leitlinien entscheiden. Aber das kann man sich in Ruhe angucken und auswerten.

Nur wenn man einmal neue Wege geht, das generell gleich zu verachten, das finde ich problematisch.

Wichtig ist – da sind wir uns sicher einig –, dass das Patientenwohl im Vordergrund steht. Darin besteht Einigkeit. Bei den anderen Kritikpunkten, denke ich, sollte man gut hingucken und auch die Chance zur Verbesserung nicht von vornherein ausschließen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Dr. Romberg. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Steffens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klar ist: Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, worauf sich der Antrag begründen soll, zumindest nicht in dem Punkt, dass im Land Nordrhein-Westfalen dem gesetzlichen Auftrag der Rechtsaufsicht nicht nachgekommen würde. Denn: Wir haben über 30 Prüferinnen und Prüfer, die im Land unterwegs sind. Man kann auch einmal ein paar Beispiele nennen, was alles geprüft worden ist.

Aber ich will Ihnen vorab noch einmal die Systematik erklären. In § 274 SGB V ist der fünfjährige Prüfturnus verankert. Früher gab es die Vollprüfung. Dies ist auf die Schwerpunktprüfung umgestellt worden, weil die Komplexität und die erforderlichen schnellen und massiven Anpassungen an Veränderungen und neue Rechtsgrundlagen die Erfüllung anderer Anforderungen nach sich gezogen haben.

Durch diese Schwerpunktprüfung ist man aber sehr viel flexibler und hat den Prüfturnus sogar gegenüber den fünf Jahren früher verkürzt. Das heißt, im Grunde genommen sind wir jetzt faktisch bei dem, was eigentlich in dem Antrag gefordert wird, nämlich bei einer Prüfung alle drei Jahre, schon lange angekommen und damit in einer sehr viel höheren Intensität, als das früher der Fall war.

Diese Schwerpunktprüfungen ermöglichen es, mit Blick auf ganz aktuelle Themen wie Wahltarife, IVVerträge, Hilfsmittel etc. zu prüfen. Und man kann auf aktuelles Geschehen reagieren.

Dass das Land Nordrhein-Westfalen bei den Prüfungen nicht nachlässig ist, kann man auch daran sehen, dass Nordrhein-Westfalen auch für die anderen Länder Schulungen für Prüfdienste für Schwerpunktprüfungen durchführt. Das heißt, wir führen nicht nur die Prüfungen durch, sondern wir schulen auch noch die Prüfer.

Von daher wünsche ich mir bei dem Vorwurf, dass der Antragsteller seinen Fehler eingesteht und sich bei den Menschen, die diese Prüfungen wirklich mit einer hohen Intensität und einem hohen Arbeitseinsatz machen, entschuldigt.

Prüfdienstzahlen seit 2007: 276 Prüfungen bei den BKKn, Prüfungen bei den AOKn – ich kann die ganzen Zahlen auch einmal nennen – und bei den IKKn. An Aufsichtsprüfungen waren es: 130 Auswertungen der Haushaltspläne der Kassen, 932 Auswertungen von Geschäftsergebnissen der Kassen, 170 Genehmigungen von Satzungsneufassungen und -änderungen, 102 Prüfungen von Wahltarifen und Bonusregelungen, 580 Eingaben, 126 Petitionen.

Wenn das jahrelange Untätigkeit ist, dann weiß ich nicht, was Sie unter Tätigkeit verstehen.

Also kurz gesagt: Dieser hier von Ihnen erhobene Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage.

Dass Sie aber, wie Ihrem Antrag zu entnehmen – darauf ist eben auch schon die Kollegin Gebhard eingegangen –, ein Problem mit den im AMNOG geschaffenen Möglichkeiten haben, kann ich voll und ganz verstehen.

Nur: Das AMNOG ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Die Diskussion hätte man von daher schon zu einem früheren Zeitpunkt führen können. Denn die Möglichkeiten im AMNOG – das haben die Kollegin Gebhard und der Kollege Ünal eben auch schon erwähnt – hat das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat auch ganz klar betont, dass diese Möglichkeiten der Integrierten Versorgungsverträge mit Pharmaunternehmen nicht im Interesse der Patienten und Patientinnen sind, sondern massiv risikobelastet. Wir haben uns dagegen ausgesprochen. Trotzdem gibt es sie.

Wenn die Krankenversicherungen aber Verträge zur Integrierten Versorgung abschließen wollen – etwa die AOK, von der uns aber nichts vorliegt und auch nichts angekündigt worden ist –, dann müssen sie der Aufsicht vorgelegt und geprüft werden. Sie können sich vorstellen, wie ein solcher Vertrag in einem Land geprüft wird, in dem er schon als Option eigentlich abgelehnt wird.

Wir können das auch gerne noch einmal im Ausschuss diskutieren. Aber ich sehe keinen Grund, zu meinen, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht alles im Interesse der Patientinnen und Patienten tun.

Und der letzte Punkt: Man macht es sich sehr leicht, wenn man fordert, dass die Prüfberichte alle veröffentlicht werden sollen. Wir haben dem Landtag und den Patientinnen und Patienten gegenüber gar keine Prüfpflicht. Wir prüfen die Kassen im Sinne unserer staatlichen Aufgabe zur Umsetzung und Wahrung eines Bundesgesetzes.

Wenn wir diese Prüfergebnisse alle veröffentlichen würden, hätten wir, erstens, ein Problem, weil damit klar wäre, was wir gerade schwerpunktmäßig prüfen; damit gäbe es keine unangemeldeten, unaufgeregten Prüfungen mehr. Zweitens hätten wir das Problem einer Wettbewerbsverzerrung. Drittens besteht für jeden interessierten Patienten und für jede interessierte Patientin im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit, die Informationen, die sie begründet haben wollen, zu bekommen.

Deswegen lehnen wir eine generelle und pauschale Veröffentlichung ab, zumal das eine nordrheinwestfälische Lösung für neun BKKn und zwei AOKn wäre, wohingegen alle anderen Kassen, die in Nordrhein-Westfalen präsent sind, von einer solchen Veröffentlichung nicht betroffen wären. Auch das wäre ein Problem im Gesamtkontext, und auch

das können wir noch intensiv im Ausschuss diskutieren. Sinn macht es aber nicht.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1545 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? – Wer enthält sich? – Dann gehe ich davon aus, dass die Ausschussempfehlung einstimmig angenommen worden ist.